15 Ergebnisse für „anspruch arbeitgeber einstellung elternzeit“

Leserforumvon marni1977 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 03.01.2008 17:40
Verfällt der gesetztliche Anspruch auf "wieder Einstellung" nach Ablauf der Elternzeit (max. 3 Jahre) wenn ich während der Elternzeit studiere? ... Wenn ich nun aber während der Elternzeit studieren möchte, muß ich dann meinen Vertrag kündigen und mein Recht auf "wieder Einstellung" geht sozusagen verloren? ... Am 3.1.2008 von venotis Hallo, wenn du kündigst während der Elternzeit, dann gibts keinen Anspruch mehr auf ne Stelle bei dem Arbeitgeber.
Leserforumvon kermit1975 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 13.06.2010 18:23
Ich habe dummerweise damals bei meinem Arbeitgeber 3 VOLLE Jahre Elternzeit beantragt. ... Sie nahm zunächst für drei Jahre Elternzeit in Anspruch. ... Hat der Arbeitgeber aufgrund der Erklärung des Arbeitnehmers, er nehme Elternzeit in Anspruch – ohne gleichzeitig eine Verringerung der Arbeitszeit zu verlangen – beispielsweise durch Einstellung einer Ersatzarbeitskraft Dispositionen getroffen und stehen diese der nachträglichen Geltendmachung des Anspruchs auf Elternteilzeit entgegen, so wird der Arbeitgeber dadurch ausreichend geschützt, dass ihm nach § 15 Abs. 7 Satz 2 Nr. 4 BErzGG die Möglichkeit einräumt, sich auf das Vorliegen dringender betrieblicher Gründe zu berufen, die dem Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung der Arbeitszeit entgegen stehen.
Leserforumvon str516605-53 | Arbeitsrecht | 20 Antworten | 07.11.2023 15:09
Ja, sie haben sicherlich Anspruch auf Elternzeit und ggf. auch auf Teilzeit. ... Noch in Ergänzung: ganz sicherlich besteht ein Anspruch auf Elternzeit. ... Was besseres wie der Antrag auf Elternzeit kann doch dem Arbeitgeber im Augenblick gar nicht passieren.
Leserforumvon CarolaAmm123 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 19.03.2024 13:57
Eine Kollegin ist gerade in Elternzeit. ... [/quote] Nein, die Elternzeitvertretung hat ein Anspruch auf diese 39 Stunden. ... Die Vertretung hat Anspruch auf die 39 Stunden.
Leserforumvon von Pluring | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 12.02.2008 12:18
Zusatzfrage: Kann man in diesem Fall einen Anspruch auf einen anderen Arbeitsplatz beim selben Arbeitgeber herleiten, wenn in der Anzeige für die befristete Stelle die Phrase -Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ist vorhanden- stand, im Vertrag selbst dazu jedoch nichts Näheres aufgeführt ist? ... Das Arbeitsverhältnis endet mit Beendigung der Elternzeit bzw. des Urlaubs aus familienpolitischen Gründen, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang des schriftlichen Bescheides des Beschäftigten durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.- Wie schon oben beschrieben: Es wird nicht genau aufgeführt, auf WELCHE Person im Hinblick auf Elternzeit & Urlaub abgezielt wird. ... Hat der Arbeitgeber sich durch die allgemein gehaltene Formulierung den entscheidenden Vorteil verschafft?
Leserforumvon beck79 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 12.02.2004 14:31
Der Vertrag lautet auch auf "Befristete Einstellung bis zum Ende des Erziehungsurlaubes von Frau XY" Bei einer Anfrage durch meinen Chef bei der Personalabteilung kam heraus, daß die Dame XY Erziehungsurlaub bis zum 22.05.2005 hat. ... Es geht mir nämlich darum, daß wir hier in der Firma einen Firmenrenten-Anspruch bekommen können, wenn wir 10 Jahr dabei sind. ... Insoweit stimmt auch der letzte Passus von hh nicht, denn Arbeitgeber und auch der Arbeitnehmer kann selbstverständlich auch vor Ende der Elternzeit kündigen, aber nur außerordentlich.
Leserforumvon Bebbi1971 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 17.11.2012 10:27
Für den Fall, dass Frau Xxxx danach Elternzeit in Anspruch nehmen sollte, erfolgt die Einstellung bis zum Ende der Elternzeit. ... Nimmt Frau Xxxx die Elternzeit in Anspruch, so endet das Arbeitsverhältnis mit dem Ende der Elternzeit oder nach Ablauf des Monats der vorzeitigen Rückkehr von Frau Xxxx automatisch, ohne dass es insoweit einer Kündigung bedarf, spätestens jedoch am 31.07.2014. ... Die Einstellung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Betriebsrates.
Leserforumvon Shara82 | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 27.10.2012 15:29
Tja, denn geht die Schwangere nach der Geburt in Elternzeit. ... "Tja, denn geht die Schwangere nach der Geburt in Elternzeit. ... Eine ganz ungesunde Entwicklung, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber."
Leserforumvon bloodyscorpion | Arbeitsrecht | 33 Antworten | 28.01.2015 09:29
Guten morgen Kurz zum Fall: Habe im Dezember einen neuen Job angefangen, vorerst mit 1 Jahr befristet ( bei der Einstellung wurde jedoch betont in der Regel alle zu übernehmen )! ... Und auf einen neuen Vertrag gibt es halt keinen Anspruch. ... Und die Frage war doch, ob sie einen Anspruch auf einen neuen Vertrag hat.
Leserforumvon purzelbaumer | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 20.02.2017 21:54
Leider war mein neuer Job nur befristet auf Elternzeit bis zum 31.8.2016. ... Irgendwann wird jetzt mal das Hauptzollamt beim alten Arbeitgeber aufschlagen. wirdwerden Am 21.2.2017 von Eidechse Zitat (von purzelbaumer):Mein Anwalt meinte, dass ich in diesem Fall Anspruch auf Schadensersatz habe. ... Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich strafbar gemacht.
Leserforumvon Namelen | Arbeitsrecht | 20 Antworten | 08.05.2021 08:20
Am 8.5.2021 von wirdwerden Es gibt keinen Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages. Eine Schwangere, die dann unmittelbar in Mutterschutz und Elternzeit anschließend geht, das ist nicht vom Gesetz her als Einstellungsanspruch vorgesehen. ... Dann geht es aber nicht um eine Einstellung sondern um Entschädigung.
Leserforumvon guest-12307.11.2016 14:21:10 | Arbeitsrecht | 31 Antworten | 04.11.2016 21:20
Da macht es schon Sinn, jetzt noch die Anspruch auf Elterngeld zu erhöhen. ... Wie würde ich als Arbeitgeber reagieren, wenn ich jetzt nach der Einstellung von der Schwangerschaft in dem fortgeschrittenen Stadium erfahren würde, also wirklich getäuscht worden wäre? ... Erklär es. wirdwerden Am 6.11.2016 von asd1971 Zitat (von wirdwerden): Wie würde ich als Arbeitgeber reagieren, wenn ich jetzt nach der Einstellung von der Schwangerschaft in dem fortgeschrittenen Stadium erfahren würde, also wirklich getäuscht worden wäre?
Leserforumvon Oje_1 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 19.12.2012 00:14
Da sich jedoch der Arbeitsaufwand seit meiner Einstellung im Jahre 2010 bis heute nicht verringert hat und die Arbeitnehmer oft Überstunden leisten müssen, sehe ich die Kündigung aus betrieblichen Gründen als nicht gegeben an. ... Eine Abneigung zu meiner Person habe ich übrigens zu spüren bekommen, nachdem ich meinen gesetzlichen Anspruch auf einen zweimonatigen Erziehungsurlaub geltend gemacht habe. Einige Zeit später nach meiner Elternzeit hat ein Gespräch zwischen dem Geschäftsinhaber und mir stattgefunden.
Leserforumvon mauro79 | Arbeitsrecht | 55 Antworten | 10.06.2021 19:29
[/quote] Weil der Arbeitgeber keinen Nutzen darin gesehen hat... ... Darauf besteht kein Anspruch. Und einen Anspruch auf eine Abfindung gibt es auch nicht.
Leserforumvon tinnypocket | Arbeitsrecht | 62 Antworten | 14.12.2021 10:45
Das Gehalt wird auch dort gezahlt und danach werden Vertretungen gesucht, daher ist es schon dreist, besonders bei einem so "sozialen" Arbeitgeber, mMn.
1