155 Ergebnisse für „abmahnung arbeitnehmer klage“

Leserforumvon RichterLE | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 10.01.2005 23:03
Folgender Fall: Ein Arbeitnehmer hat von seinem AG eine Abmahnung erhalten. (Diese Abmahnung verfügt über keinen dargelegten Grund und wäre bei einer Klage eh nichtig) Ist es rechtlich möglich, dass die Vorgesetze des Abgemahnten die anderen Kollegen bei einer Dienstberatung über die disziplinarischen Mittel, also die Abmahnung, informiert?
Leserforumvon terrax25 | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 05.01.2010 18:21
Dazu: http://www.betriebsratswahl2010.de/betriebsratswahl2010/wahlvorstand/ : Jeder wahlberechtigte Arbeitnehmer kann als Wahlvorstandsmitglied bestellt werden. ... Bei Basis-Schulungen der Gewerkschaft für neue BR-Mitglieder wurde gesagt, ohne eine erste Klage oder Anrufung der Schlichtungsstelle nimmt kein AG den BR ernst. Erst wenn Arbeitnehmer-Vertreter ihr Wissen und ihre doch vorhandene Macht dem AG beibringen, dann wird gut zusammengearbeitet.
Leserforumvon Emigrant | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 17.09.2022 17:06
Unmittelbar vor Erhalt dieser Abmahnung beschwerte sich der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber zweimal – einmal schriftlich, das zweite Mal per E-Mail: über Belästigung durch Kollegen. Es ist nicht schade, diesen Job zu verlieren, aber ich möchte trotzdem verstehen, was im Zusammenhang mit dem möglichen ALG1-sperre für 12 Wochen durch das Arbeitsamt und einer möglichen Klage im Arbeitskampf nach der Kündigung zu tun ist: Gegen die Abmahnung beim Arbeitgeber auch schriftlich Widerspruch einlegen? ... Wie könnten das Arbeitsgericht und das Arbeitsamt reagieren, wenn sie feststellen, dass der Arbeitnehmer der Abmahnung zuvor nicht widersprochen hat?
Leserforumvon Ecky78 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 02.03.2010 22:52
Eine Klage ist (noch) nicht notwendig. Das Arbeitsverhältnis wird dann durch eine solche Klage nur noch mehr belastet, so dass eine Auflösung noch früher erfolgen wird. Im Fall einer Kündigung muss der Arbeitgeber die Gründe für die Kündigung und Abmahnungen beweisen, wenn die vom Arbeitnehmer bestritten werden.
Leserforumvon AxelK | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 25.03.2020 20:43
Hallo zusammen, kurze Frage: Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb mit 4 Mitarbeitern erhält die fristgerechte Kündigung unter Angabe eines Kündigungsgrundes, der eigentlich zuvor eine Abmahnung erfordert, die es nicht gegeben hat. ... Gruß, Axel Am 25.3.2020 von palino In 9 von 10 Fällen ist eine Klage nutzlos, da der KGS nicht greift. ... Am 25.3.2020 von Stofferl Zitat:Die Wirksamkeit einer Kündigung aus Gründen in dem Verhalten des Arbeitnehmers setzt außerhalb des Anwendungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes in der Regel nicht voraus, daß dem Arbeitnehmer zuvor eine vergebliche Abmahnung erteilt wurde.
Leserforumvon TinaLinke | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 04.05.2020 18:07
Abmahnung, gegebenenfalls ein schlechter ausfallendes Arbeitszeugnis. ... Kann ich eine ab Abmahnung bekommen obwohl ich dort nicht mehr arbeite? ... Theoretisch könnte Dich auch jetzt noch eine Abmahnung ereilen, wahrscheinlich ist das indes sicherlich nicht.
Leserforumvon sandra2011 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 29.01.2011 08:35
Moin @all, meine Frage: Ich habe im November sehr verspätet mein Gehalt erhalten, im Dezember (wie alle anderen Kollegen 120) gar nicht, die GF meldet sich nicht, Abmahnung ist erfolgt, Klage ist eingereicht. ... Die berechtigte Zurückbehaltung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer führt zum Arbeitsausfall. ... Trotz des fortbestehenden Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld I beanspruchen, das im Wege der sog.
Leserforumvon Angela73cgn | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 11.11.2016 21:16
Hallo ich habe eine Abmahnung bekommen, weil ich meine E-Mail bei web.de abgefragt habe. ... Jeder Arbeitnehmer kann seine Rechte auch ohne Versicherung einklagen. ... Jeder Arbeitnehmer kann seine Rechte auch ohne Versicherung einklagen.
Leserforumvon Claudia R. | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 21.10.2010 08:48
Ein Arbeitnehmer kann ja durchaus einmal sehr nett und ein anderes Mal unhöflich sein, daraus lassen sich keine Schlüsse ziehen. ... Habe nur die Abmahnung gesehen und die ist rechtlich wohl in Ordnung. ... ----------------- "" Am 23.10.2010 von altona01 http://www.felser.de/juracity.de/db_arbeitsrecht/downloads/Merkblatt%20Abmahnung%202001.pdf : "Bestimmtheit der Abmahnung: Der Arbeitnehmer muß aus der Abmahnung genau entnehmen können, was er falsch gemacht hat und wie er es zukünftig richtig zu machen hat.
Leserforumvon teetasse | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 24.02.2009 19:20
Man kann als Arbeitnehmer eine Gegendarstellung zur Akte nehmen lassen. ... Eine Klage beim Arbeitsgericht auf Entfernung aus der Akte wäre auch möglich. ... Jetzt soll der Arbeitnehmer schon für Schlampigkeiten in der Lohnbuchhaltung gerade stehen.
Leserforumvon Kasontium | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 15.10.2014 16:33
Es war ein Fehler dem Arbeitgeber schon vorher zu sagen, das man gerade die Klage erweitert hatte. ... Dazu kann hier nichts ohne Kenntnis des Abmahungstextes gesagt werden. ----------------- "" Am 15.10.2014 von altona01 Sehr viele Arbeitgeber bossen Ihre Arbeitnehmer, wenn diese gegen eine Kündigung klagen. ... @maestro1000 - ich hatte eine ähnliche Fragestellung Tage vorher gestellt, allerdings ging es dort mehr um den Fornfehler in der Klage.
Leserforumvon Grisuindia | Arbeitsrecht | 20 Antworten | 29.12.2010 19:58
Mein Mann hat heute eine schriftliche Abmahnung bekommen. ... (Ausser natürlich sein Verhalten ändern, sollte irgendein abgemahnter Verstoss so vorgefallen sein.) ----------------- "" Am 29.12.2010 von kriegsrat zunächst einmal gehört es in einer abmahnung dazu, daß auf arbeitsrechtliche konsequenzen im wiederholungsfall hingewiesen wird, sonst wäre die abmahnung nicht wirksam weitere wirksamkeitsvorraussetzung wäre eine genaue schilderung des vorwurfs, pauschale anschuldigungen würden ebenfalls nicht genügen zum dritten, wenn in einer abmahnung mehrere punkte vorgeworfen werden, und nur einer dieser punkte wäre nicht haltbar, führt dies zur unwirksamkeit der gesamten abmahnung, auch wenn die anderen punkte alle zutreffen würden die streitfrage ist immer, was soll man tun erster impuls ist immer, sich zu wehren, wenn man die vorwürfe für unberechtigt erachtet, man will sich rechtfertigen natürlich könnte man eine gegendarstellung verfassen, die der AG zu der abmahnung in die personalakte legen müsste natürlich könnte man auch auf herausnahme der abmahnung klagen meiner meinung nach wäre aber das beste, den ersten ärger runterschlucken, für sich selbst einige notizen zu der abmahnung machen und dann das ganze wegheften eine abmahnung ist eigentliche eine vorstufe zur kündigung im falle einer kündigungsschutzklage müsste der AG beweisen, daß die abmahnung wirksam wäre eine vorher abgegebene schriftliche gegendarstellung kann in solchen fällen eher dem AG helfen, da man dort oftmals sachen schreibt, z.b. verstöße zugibt und dann versucht, darzustellen, warum es eben kein verstoß wäre etc etc., und sich dadurch selber in schwierigkeiten bringt ebenso eine klage auf herausnahme der abmahnung bringt eigentlich nur, daß evtl. ein arbeitsrichter dem AG erklärt, was der falsch gemacht hat, dieser dazulernt und die nächste abmahnung dadurch wahrscheinlich wirksam wäre davon abgesehen, daß der AG herausgefordert wird, zu zeigen, daß er der chef ist, und weitere abmahnungsgründe sucht bzw. das verhältnis nachhaltig zerüttet wird ----------------- "" Am 29.12.2010 von Grisuindia Danke für die Antworten. ... Ich denke es wird sicherlich ok sein einen Widerspruch einzulegen und sich von einem Anwalt beraten zu lassen.Irgendwie habe ich das Gefühl, die wollen die alten Arbeitnehmer irgendwie ohne Abfindung los werden da kommt doch eine Abmahnung immer gut, und dann folgen noch andere ----------------- "" -- Editiert am 29.12.2010 21:01 Am 29.12.2010 von guest-12309.07.2016 16:31:25 quote:Irgendwie habe ich das Gefühl, die wollen die alten Arbeitnehmer irgendwie ohne Abfindung los werden da kommt doch eine Abmahnung immer gut, und dann folgen noch andere Gerade dann ist äusserste Vorsicht bei einem "Widerspruch" geboten.
Leserforumvon mownstyler | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 27.10.2008 14:14
Jetzt hat er mir am 22.10.2008 morgens die Kündigung gegeben, ohne Vorwarnung ohne Abmahnung. ... Nach Zugang der Kündigung hat ein Arbeitnehmer 3 Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. ... Hat denn bei sowas eine Klage überhaupt sinn???
Leserforumvon Xenia66 | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 11.09.2013 08:28
Die Abmahnung ist lächerlich, da die angegebenen Gründe nicht den Tatsachen entsprechen. ... Wichtig für die Kündigung ist die Frage, ob das Unternehmen mehr als 10 Arbeitnehmer hat, das ist ja scheinbar der Fall. ... Im Arbeitsvertrag steht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen die Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Monatsschluß. ----------------- "" Am 11.9.2013 von Xenia66 ... die Freistellung ist übrigens schon in der Abmahnung schriftlich festgehalten worden.
Leserforumvon jackson-tz | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 12.12.2018 13:34
Es hat auch keinerlei Gespräch, Abmahnung oder sonst was zu dem Thema stattgefunden. ... Man geht zum Arbeitsgericht und die Rechtspfleger vor Ort formulieren die Klage für einen..... ... Zum Arbeitsgericht gehen und Klage erheben.
Leserforumvon frau-urlaub | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 23.11.2005 21:33
Wegen dieses Vorfalls soll ich nämlich eine Abmahnung bekommen. ... Ist das ein berechtigter Grund für eine Abmahnung? ... Einige unserer Arbeitnehmer laufen oft hinter allen möglichen Sachen hinterher und bekommen trotzdem keine Infos oder Antworten, und irgendwann resigniert man einfach.
Leserforumvon shakathe | Arbeitsrecht | 34 Antworten | 29.10.2023 14:25
Also darf er bei dieser Konstellation nur kündigen, wenn nach der Abmahnung neue gründe aufgetreten sind bzw. ihm nach der Abmahnung gründe neu bekannt wurde, die schon vor der Abmahnung aufgetreten sind? ... Zu diesem Zeitpunkt war der Arbeitnehmer aber noch keine 6 Monate in dem Betrieb beschäftigt und befand sich noch in der Probezeit. ... Zu diesem Zeitpunkt war der Arbeitnehmer aber noch keine 6 Monate in dem Betrieb beschäftigt und befand sich noch in der Probezeit.
Leserforumvon lolita123 | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 13.04.2010 16:05
ist die Abmahnung jetzt gültig? ... Danke schön ----------------- "" Am 13.4.2010 von altona01 Entgeltfortzahlungsgesetz § 5 Anzeige- und Nachweispflichten (1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. ... Eine Klage auf Entfernung nicht.
Leserforumvon Bollestina | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 10.07.2015 13:52
Was genau ist den der Inhalt der Abmahnung? ... Eine Klage auf Zahlung des vollen Gehalts ist ganz einfach. ... Es gibt zum einen die Ansicht, das ein Arbeitnehmer eine Leistung mittlerer Art und Güte schuldet (objektive Leistungspflicht) Die andere Ansicht ist, das ein Arbeitnehmer tun muss, was er soll, und das so gut er kann (subjektive Leistungspflicht) "Dienst nach Vorschrift" dürfte daher "mittlerer Art und Güte" entsprechen.
Leserforumvon boxxter | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 05.01.2014 12:34
Hallo, A erhält eine Abmahnung mit einer Aufzählung von Beanstandungen. ... Gruss boxxter ----------------- "" Am 29.4.2014 von MitEtwasErfahrung Erste Frage, wieviel Arbeitnehmer beschäftigt der Betrieb? ... Wichtig ist, wenn Sie gegen diese Kdg. vorgehen wollen, müsste Klage zum Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen erhoben werden, andernfalls ist gegen die Kdg. nichts mehr zu machen.
123·5·8