18 Ergebnisse für „ablauf antrag arbeitsamt geld“

Leserforumvon alexander75 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 05.01.2004 13:11
Hallo, Ich habe dem letzt gehört, das wenn man einen Zeitarbeitsvertrag hat und weiss, wann man entlassen wird, man sich mindestens 3 Monate vor Ablauf beim Arbeitsamt melden muss, sonst würde einem weniger Geld bezahlt.?! ... Am 5.1.2004 von Jogibear das mit dem weniger Geld ist Schwachsinn! ... Das hört sich für mich aber an wie : ... weniger Geld!
Leserforumvon fb426247-14 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 03.01.2016 00:40
Woche aufgrund von extremer Übeilkeit wurde ich vom FA krankgeschrieben bis zum Vertragsende November 2015 bekam ich vom Arbeitgeber Bescheid das mein Vertrag wie vereinbart am 30.11.2015 endet also gleich zur Behörde Arbeitslosmeldung gemacht und Antrag abgegeben Dez, kommt Bescheid das mir eine 3 Monatige Sperre gesetzt wurde da ich an der nicht Vertragsverlängerung nicht interessiert gewesen sei und ich diese selbst verschuldet hätte - wortwörtlich am Telefon hätte mich ja nicht schwängern lassen brauchen Nun wurde Widerspruch eingelegt dieser wurde abgelehnt nun stehe ich ohne einen Cent Geld da und bin vollkommen ratlos was ich noch machen soll auch Antrag auf Erstaustattung fürs Baby wurde abgelehnt Am 3.1.2016 von guest-12309.07.2016 16:31:25 Falsches Forum, das Thema betrifft Sozialrecht und nicht Arbeitsrecht. ... Und wenn sich der AG kurz vor Ablauf der Befristung zur Verlängerung oder Nichtverlängerung äußert, so ist das nach meinem Empfinden zumindest anständig. ... Arbeitsamt legte mir sogar Nahe bei Einstellungsgesprächen SSW zu verschweigen nur um an einen Job zu kommen was ich ablehnte das war schon die erste Drohung "wenn ich das nicht mache kann ich guggen wo ich bleibe". 5.
Leserforumvon guest-12319.02.2010 17:49:33 | Arbeitsrecht | 17 Antworten | 26.05.2005 12:21
Bin gespannt, ob es heute Geld für März gibt. ... Wenn es heute kein Geld gibt,werde ich dann zum Arbeitsamt gehen . ... Selbst wenn ich den Antrag stellen würde, müsste ich das obligatorische Gutachten durch das Amtsgericht auch vorfinanzieren.
Leserforumvon Lorelai74 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 27.02.2008 20:18
Am 13.01.08 kommt wieder Post vom Insolvenzverwalter mit der Aufforderung, binnen 4 Wochen den letzten Lohn (aus Monat August 2007) zurückzuzahlen.AN wendet sich umgehend an das zuständige Arbeitsamt wegen Insolvenzausfallgeld. Dieses jedoch lehnt den Antrag ab, da der AN ja "ausreichend" Zeit hatte, Geld zu beantragen. 1. ... Wenn der AN aber von dieser Rückforderung erst nach Ablauf der Ausschlussfrist des Arbeitsamtes erfährt, ist das nicht rechtens,oder??
Leserforumvon lera75 | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 31.08.2005 16:38
Der AG hat einen Antrag bei der Regierungspräsidium auf eine außerordentliche Kündigung auch gestellt. ... MfG Am 31.8.2005 von lera75 eigentlich am Ende des Monats, ich habe allerdings noch kein Geld auf dem Konto. ... Es sieht jetzt so aus, dass das Regierungspräsidium den Antrag auf fristlose Kündigung mangels Beweise seitens AG ablehnt.
Leserforumvon Ischgl | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 28.09.2004 10:40
Selbst Kündigen noch vor Ablauf des Quartals, sodass ich in einem Monat die Firma verlassen kann. Ich weiss nicht ob es in diesem besonderen Fall irgendwelche Sperfristen vom Arbeitsamt gibt, oder ob es wegen der drohenden Insolvenz eine andere Regelung gibt ? ... (innerhalb und auserhalb einer Insolvenz) Danke Ischgl Am 28.9.2004 von sunbee hallo ischgl, ja, du kannst fristlos kündigen, wenn du 2 monate kein gehalt bekomm. hast. du musst aber d. arb. geber vorher schriftlich in verzug setzen. ich würd bei ner aktiven kündigung deinerseits aber auf alle fälle vorher m. d. arb.amt reden und mir bestätigen lassen, dass es keine sperre gibt. wenn d. arb. geber insolvent geht, kriegst du, nach antrag auf eröffnung d. insolvenzverf. und entweder dessen ablehnung mangels masse oder im günstigeren fall der eröffnung d. verf. 3monate insolvenzausfallgeld. das ist genauso hoch wies gehalt. alles was drüber hinaus geht bekommst du nach abschluss d. verfahrens, wenn noch was da ist, vom insolvenzverwalter. tip v. mir ( habe schon 3 mal d. spiel gehabt m. arb.gebern) kündige nicht, geh zum anwalt- ist nicht soooo teuer- so schlägst du viell. noch was raus. aber du musst geduld haben, das kann monate dauern bis du dein geld siehst. aber wenn d. arb.geber eh nicht zahlt ists besser zu warten und dann wenigstens noch insolvenzausfallgeld zu bek. wenn d. arb. geber nicht d. insolvenz beantragt, schau dich i. koll.kreis um ob noch mehr leut kein gehalt haben...dann die krankenkasse fragen, ob soz.versicherungsbeiträge für euch entrichtet wurden, wenn nicht, geht gemeinsam zur polizei und zeigt ihn weg. betrug an. dann geht d. krankenkasse her u. beantragt d. insolvenz. ein arb.geber kann ja seine angestellten arbeiten lassen, vertrösten wenns ums gehalt geht u. so d. angst um arb.platz schön nutzen. dann macht er den laden dicht und ihr könnt ihn- je nach gesch.form- zivilrechtl. zur verantwortung ziehen. und das DAUERT!!!!
Leserforumvon go456616-22 | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 30.12.2016 19:42
Und selbst diese Idee mit dem Arbeitsamt wird so nicht laufen, weil "Praktika" dieser Art inzwischen heute klar als Arbeitsverhältnisse erkannt sind. ... Da macht man halt das Praktikum und bekommt Geld dafür. ... Daher auch meine Meinung, dem Arbeitsamt den Ablauf so erzählen, wie er war und die entscheiden zu lassen.
Leserforumvon J.Kwack | Arbeitsrecht | 25 Antworten | 19.12.2010 17:01
Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. ... Geld (bis auf 300€) für November habe ich erhalten. ... Der AG hat sich 4 Wochen mit dem Ausfüllen Zeit gelassen und mein Antrag auf Arbeitslosengeld wurde auch erst nach einreichen dieses Schriftstücks bearbeitet.
Leserforumvon Miha68 | Arbeitsrecht | 17 Antworten | 18.06.2008 15:31
. - Ganz schnell zum Arbeitsamt! ... Gründen dennoch kein Geld. ... Habe bisher immer gelesen dass nach Ablauf der drei Wochen dannn auch eine eigentlich falsche Kündigung rechtswirksam wird.
Leserforumvon kleene666 | Arbeitsrecht | 24 Antworten | 21.06.2012 10:54
ich habe somit natürlich auch nie eine schriftliche abmahnung oder sowas bekommen. jetzt zu meiner frage. ich habe mich natürlich direkt arbeitssuchend gemeldet am 5.6. und war auch bei der arbeitsvermitlerin beim termin. habe alle unterlagen für den antrag arbeitslosengeld schon vorliegen, ausser die bescheinigung vom arbeitgeber. ich werde vorraussichtlich ab 27.6. wieder arbeitsfähig sein, da sich das noch hinzog mit der genesung und nach der kündigung ich auch sagte jetzt ist es egal. ich bekomm ja im moment krankengeld. wenn ich aber wieder am 27.6. arbeitsfähig bin wie sieht das mit meinem geld aus? ... ich frage so blöd weil ich bei 5 stellen im arbeitsamt köln keinerlei info bekam und nun in der luft schwebe! und bevor ich was falsches mache und ohne geld da steh frag ich hier mal in der hoffnung das man mir helfen kann. wichtig zu erwähnen ist vieleicht noch das es sich um einen kleinbetrieb handelt, beschaftigte 3 personen und das in dem satz mit sofortiger wirkung freigestellt weder widerruflich noch unwiderruflich steht. ich hoffe mir kann einer helfen. liebe grüße eine total frustrierte angela die ihrem job hinterher trauert obwohl sie sich nie dort wohl fühlte wegen mobbing. ----------------- "" Am 21.6.2012 von guest-12309.07.2016 16:31:25 quote:wenn ich aber wieder am 27.6. arbeitsfähig bin wie sieht das mit meinem geld aus?
Leserforumvon ohneAnwalt | Arbeitsrecht | 70 Antworten | 07.05.2015 07:24
Auf jeden Fall würde ich aktiv Rücksprache mit dem Arbeitsamt halten, ihnen mitteilen vor welche Wahl man Dich gestellt hat. ... Als erstes aufs Arbeitsamt und arbeitslos/suchend melden 2. ... Falls du kein Geld hast für Miete oder Essen steht dir HarzIV zu - wirst du aber zurückzahlen müssen wenn Gehalt kommt.
Leserforumvon kleinerwurm | Arbeitsrecht | 37 Antworten | 13.12.2023 15:28
Ich möchte daher möglichst eine Sperre und / oder Ruhezeit beim Arbeitsamt vermeiden. ... Der Datum zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Aufhebungsvertrag muss ja mit der regulären Kündigungsfrist übereinstimmen, sonst jammert das Arbeitsamt auch. ... Aufwand and Zeit, Geld und Nerven für alle Parteien.
Leserforumvon EightNine | Arbeitsrecht | 52 Antworten | 29.09.2021 13:06
Es wurde dem Arbeitnehmer (AN) eine betriebsbedingte Kündigung ausgehändigt (ohne Benennung eines Grundes). Außerdem musste der AN die Firma am gleichen Tag verlassen, durfte sich nicht mehr verabschieden oder auch nichts am PC machen. Das fand der AN komisch und bat um eine schriftliche Bestätigung, dass er gehen darf gebeten und diese auch bekommen.
Leserforumvon Crew | Arbeitsrecht | 65 Antworten | 03.04.2018 23:30
In diesem Fall würde ich, wenn die Kündigung nach Ablauf der Probezeit eintrudelt, Kündigungsschutzklage erheben, das geht kostenlos bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts.
Leserforumvon ypc | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 22.03.2020 20:01
Mir ist unklar, ob ich mit einer Steuererklärung Geld zurückbekommen würde, da ich ja eigentlich kaum Steuern zahle.
Leserforumvon guest-12330.08.2015 11:38:25 | Arbeitsrecht | 25 Antworten | 07.06.2006 17:50
Mein erster Erfolg gegen die Firmenleitung: Die Firma musste 6.600 Euro Wiedereingliederungszuschuss, den sie für mich erhalten hatte, wieder ans Arbeitsamt zurückzahlen. Durch nachträgliche Manipulationen (betreffend die Befristung des Arbeitsverhältnisses) an der meinem AG vorliegenden Arbeitsvertrags-Zweitschrift wollte sich die Firma gleich zwei Vorteile sichern: Erstens Anspruch auf den nicht geringen Zuschuss, zweitens: wäre ich nach Ablauf der Probezeit auch nur 1 weiteren Tag zur Arbeit erschienen, wäre ich für weitere 3 Monate für den gleichen (Probezeit-)Lohn an den Vertrag gebunden gewesen (und so nebenbei brauchte man fürs Vorweihnachtsgeschäft ja jeden Mann - vor allem, wenn er wie ich gleich 2 Arbeitsplätze machte). 1 Woche vor Ende der Probezeit hatte ich von dieser manipulierten Fassung erfahren und dies war dann eigentlich auch der Tropfen, der für mich das Fass zum Überlaufen brachte und weswegen ich dann auch meinen Arbeitgeber mit zig Termin-Aufträgen (die alle den Bach runtergingen, wie ich später erfuhr) von einem auf den anderen Tag sitzen ließ - ein kleines bisschen Rache hatte ich also auch da schon. Zusammen mit der von ihm für einen AlG-Antrag ausgefüllten Arbeitgeber-Bescheinigung (trickreich ergattert) lautend auf 'Arbeitsverhältnis war befristet und endete zum...' habe ich das AA dann mit der Nase drauf gestoßen und diese haben den Zuschuss vom AG zurückgefordert.
Leserforumvon guest-12323.01.2017 10:57:28 | Arbeitsrecht | 40 Antworten | 30.05.2016 17:04
Ich habe bereits beim Arbeitsamt angerufen und diesen Vorgewarnt (persönlich werde ich hin gehen wenn es mir besser geht). ... Das Problem an der ganzen Geschichte ist, dass ich im Vergleich zu den anderen Schreinereien ziemlich gut verdiene aber keine großartigen Rücklagen besitze (bin erst 23) und sollte ich Arbeitslos werden, ich das Geld gut brauchen werde um die Zeit überbrücken zu können.
Leserforumvon queenslandgirl | Arbeitsrecht | 92 Antworten | 19.01.2006 14:00
Hallo liebe Forumsbesucher, ich habe ein problem in sachen mobbing. Meine freundin wird seit geraumer zeit von ihrer kollegin gemobbt. Hier ist es aber nicht mehr so dass überlegt werden muss ob es als mobbing angesehen wird, sondern das sind schon fakten die das anzeigen.
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