145 Ergebnisse für „abfindung arbeitgeber gericht vergleich“

Leserforumvon Juergen703 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 10.11.2008 18:26
Hallo, ich bin neu hier im Forum und habe folgende Frage: Ich soll laut Arbeitsgericht eine Abfindung von meinem ehemaligen Arbeitgeber bekommen. ... Ging es denn auch um das Arbeitszeunis vor Gericht? MfG Am 10.11.2008 von Juergen703 In dem Vergleich steht folgendes: Der Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger gemäß den §§ 9, 10 KSchG für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Höhe von ----€ brutto zu zahlen.
Leserforumvon roland senner | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 02.01.2004 13:35
Arbeitgeber habe ich vor Gericht einen Vergleich geschlossen, der u.a. die Zahlung einer Abfindung beinhaltet.
Leserforumvon Sandrin | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 21.06.2013 09:35
Mein AG hat vor Gericht gelogen, alle Punkte des Vergkeichs nicht so eingehalten wie vereinbart. ... Die Abfindung wird nur als Bruttobetrag in dem Vergleich geregelt sein. ... Im Ergebnis bleibt also nur übrig sich wegen des Zeugnisses sich notfalls nochmal mit seinem AG vor Gericht zu streiten.
Leserforumvon Trostschutzmittel | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 06.04.2006 11:19
Gibt es vorgeschriebene Fristen zur Auszahlung der Löhne und Abfindung? ... Vielen Dank und Gruß Am 7.4.2006 von RobertRatlos Ist der Vergleich bereits rechtskräftig oder hat sich der Arbeitgeber eine Bedenkzeit vorbehalten ? Wenn der Vergleich rechtskräftig ist, solltest Du den Arbeitgeber anschreiben (Einschreiben !)
Leserforumvon urbi36 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 20.08.2004 18:27
Ich habe keine Klage erhoben und demzufolge wurde auch keine Abfindung ausgehandelt. ... Einerseits dachte ich mir schon, dass da wohl etwas schief gelaufen sei, habe mich aber hierzu nicht bei meinem Ex-Arbeitgeber gemeldet. ... Der AG sieht ein, dass er so nicht weiterkommt (außergerichtlich) und will nun sein Geld zurückhaben, da die Höhe der Abfindung nun vom Gericht festgelegt oder per Vergleich zwischen Euch vereinbart wird.
Leserforumvon müllermilch | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 12.01.2016 12:32
Hallo, man beschließt einen Vergleich mit Abfindung vor dem Arbeitsgericht. Das Jobcenter teilt dem Arbeitgeber mit, einen Betrag in Höhe der beschlossenen Gehälter an sie zu überweisen. ... Und welches Gericht ist in der Sache zu benennen?
Leserforumvon mimimata | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 12.10.2021 23:37
Das bedeutet wieder viel Arbeit für das Gericht, was mit dem Vergleich vermieden werden soll. ... Eine Abfindung wäre bzgl. ... Quasi noch ne Schippe Abfindung drauflegt, damit die AN dann auch wirklich dem Vergleich zustimmt, raus ist aus dem Betrieb.
Leserforumvon Dopavin | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 14.12.2018 19:30
Hallo zusammen, sagen wir mal, der Arbeitgeber hat dem Mitarbeiter bereits den Lohnsteuernachweis mit der letzten Abrechnung geschickt und erst danach erfolgt die Einigung auf eine Abfindung. ... Der Anwalt schickte den Vergleich ans Gericht. Die Gegenseite bestätigte dem Gericht den Vergleich.
Leserforumvon trancehouse | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 01.02.2015 12:32
Hallo Mir wurde durch meinen ehemaligen Arbeitgeber zum 30.11 gekündigt, ein Vergleich beim Arbeitsgericht ergab eine Abfindung und als Kündigungsdatum wurde der 15.12 festgelegt. ... Meine Abfindung + Lohn 1 bis 15.12 habe ich bereits erhalten. ... Was für Möglichkeiten hat hier der Arbeitgeber den Betrag von mir zu fordern, da hier weder meine Überstunden korrekt abgerechnet wurden, ich keinen Ausdruck elektronische Zeiterfassung und Arbeitszeugnis erhalten habe, sehe ich nicht ein hier dem ehemaligen Arbeitgeber etwas zurück zu bezahlen. ----------------- "" Am 1.2.2015 von guest-12309.07.2016 16:31:25 Bist Du ohne Rechtsbeistand vor Gericht gewesen?
Leserforumvon tupi | Arbeitsrecht | 28 Antworten | 19.03.2007 18:23
Legt das Gericht die Höhe der Abfindung fest oder ist das Verhandlungsgeschick? ... Das Gericht legt die Abfindung fest. Da das schon vor Gericht gegangen ist, bezweifle ich mal, daß Sie noch mit dem Arbeitgeber verhandeln können, solche Absprachen werden regelhaft vor Kontakt mit dem Gericht gemacht.
Leserforumvon nklnkl | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 08.04.2010 20:41
Solllte dann von Fachanwalt begleitet werden, der die Firma spätetesten vor Gericht davon überzeugt die ANin wiedereinzustellen. Alternativ wird sich die Firma davon freikaufen wollen oder das Gericht gleich einen Vergleich mit Abfindung vorschlagen. ... Der Arbeitgeber will sie einfach nicht mehr haben, das hat mir ihrer Leistung nicht zu tun, vermute ich mal.
Leserforumvon robby61 | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 24.03.2019 12:00
Oder nur bestätigen und evtl Abfindung gewähren? ... Oder nur bestätigen und evtl Abfindung gewähren?... Es würde regelmäßig in einem Gütetermin einen Vergleich anstreben.
Vergleich nun wirksam? 3 von 5 Sterne
Leserforumvon Einglasmilch | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 28.03.2015 12:42
Arbeitgeber ließ sich vom Rechtsschutz der dehogA vertreten. ... Vom Gericht oder vom Dehoga-RA? ... Was ist mit "vererblichkeit der Abfindung" gemeint?
Leserforumvon aka12 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 11.09.2008 09:29
auch von der Höhe der Abfindung? oder doch lieber klagen und ein Vergleich? ... Oder man schließt wirklich vor Gericht einen Vergleich.
Leserforumvon JoachimFelida | Arbeitsrecht | 24 Antworten | 23.02.2023 22:19
Kosten bis Ende der Kündigungsfrist wären ca. 50.000 EUR plus die Gefahr, dass ein Gericht die Kündigung als unberechtigt einstuft. ... Der Arbeitgeber hat das - wenn er sofort kündigt- eingepreist. ... Die Summe, die sich aus so einer Forderung ergibt, ist recht hoch und höher als ein vor Gericht erwarteter Vergleich und es wird ein für beide Seiten voraussichtlich negatives Gerichtsverfahren vermieden.
Leserforumvon Annika85 | Arbeitsrecht | 20 Antworten | 18.05.2011 21:08
Muss ich einen anderen Job annehmen, den mein Arbeitgeber mir anbietet, obwohl ich diesen gar nicht möchte? ... Habe ich eine Chance auf Abfindung? ... Ob die Kündigung wirksam ist, kann wirklich nur ein Gericht feststellen, wenn Sie klagen.
Leserforumvon Haselnuss2004 | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 07.06.2005 13:13
Wenn der Arbeitgeber auf diesen Hinweis verzichtet, dann kann der Arbeitnehmer auch aus § 1a KSchG keinen Abfindungsanspruch herleiten. ... Aber nun zur Sache: Mein Arbeitgeber hat folgenden Satz in die Kündigung geschrieben: hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis aus dringenden betrieblichen Gründen.... ... Wenn der AG diese nicht zahlt gibt es nur den Weg über die Klage und einem Vergleich vor Gericht.
Leserforumvon hummel46 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 21.03.2008 11:02
Wenn sie klagt, muss sie gegen die Kündigung klagen (Kündigungsschutzklage)Dann gibt es eine Güteverhandlung in der es meistens zu einem Vergleich kommt. Vielleicht eine höhere Abfindung, wenn der Arbeitgeber verliert, es kann aber auch passieren, dass er sie weiterbeschäftigt. ... Die Abfindung von 0,5 Monatsgehältern pro Jahr ist normal.
Leserforumvon Kasimirov | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 28.02.2008 22:17
Wenn der einzelne AN dies ablehnt und die Kündigung folgt, dann müsste vor Gericht erstritten werden, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt war und ob evt. eine Abfindung zu zahlen wäre. ... Dann müsste der Arbeitgeber bis zum Ende der Elternzeit eigentlich weiterzahlen. ... Verglichen werden Personen mit gleicher Arbeit (also Lager nicht mit Büro aber: Teilzeit = Vollzeitkraft im Vergleich).
Leserforumvon osiacosiac | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 27.07.2023 19:01
Vor dem Arbeitsgericht sind sich der Arbeitnehmer (AN) und Arbeitgeber (AG) begegnet, weil der AN nach einer Kündigung zum 30.04.23 auf Urlaubsabgeltung und die Zahlung seiner Überstunden geklagt hatte. ... AN erscheint ohne Anwalt vor Gericht. ... Er zahlt ja Am 27.7.2023 von blaubär+ Du bekommst eine Abfindung von 1100 Euro, sozusagen losgelöst von jeglicher Urlaubs- und Überstundenfrage.
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