41 Ergebnisse für „400 tage teilzeit“

Leserforumvon grooveangel1984 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 19.04.2011 02:53
Hallo Ich arbeite auf 400€ Basis (Nebenjob) in einem Hotel im Nachtdienst ( 22:30 - 7:00) immer Freitags ! ... Nur ich nicht mit der begründung ich sei nur auf 400 € Basis eingestellt. ... Am 20.4.2011 von grooveangel1984 Teilzeit : 3 Tage Vollzeit und Azubis : 5 Tage und jeweils bekommen diese dann einen guttag den sie nach belieben abfeiern können oder ihnen zugeteilt wird Im AV steht diesbezüglich leider nichts ----------------- ""
Leserforumvon Angi0815 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 09.05.2006 18:45
Es wäre aber üblich, 20 Tage im Jahr zu bekommen. Kann mir jemand sagen, ob geringfügig und Teilzeit das gleiche sind? ... Aber 'geringfügig' bezeichnet eigentlich folgendes -> http://www.400-euro.de/400/400-sv.html#Was_ist_geringfuegig Möglicherweise ist auch einfach nur ein Minijob (oder auch 400-Euro-Job genannt) gemeint (allerdings wärst du über den nicht krankenversichert).
Leserforumvon Dittmar | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 23.10.2009 10:01
Habe einen schriftlichen AV auf 400,-€-Basis. ... Da ich nur an 4 Tagen / Woche arbeiten gehe, stehen mir laut AG 16 Tage Urlaub im Jahr zu. ( gelesen habe ich hier 24... ) Anmerkung: seit 2 Jahren arbeite ich allerdings in Teilzeit mit dementsprechenden Lohn. ... Und das übersteigt die 400,-€-Basis.
Leserforumvon studentin | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 29.01.2007 22:25
wenn 2 arbeitnehmer im betrieb nach tarif (also nach einer 5-tage-woche) ihren urlaub bekommen, heißt das dann gleich, dass die 400-euro-beschäftigten den gleichen anspruch haben? ... oder zu was auch immer... gruß, studentin -- Editiert von studentin am 29.01.2007 22:47:58 Am 29.1.2007 von altona01 www.400-euro.de: In den meisten Betrieben ist aber der Urlaubsanspruch höher als 4 Wochen und wird nicht nach der 6-Tage-Woche, sondern nach der 5-Tage-Woche berechnet (d.h. ... Hat z.B. ein Vollzeit-Arbeitnehmer 30 Arbeitstage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche (6 Wochen), dann gilt für den Teilzeit-Mitarbeiter: Arbeitstage des Mitarbeiters wöchentlich / 5 x 30 = Urlaubstage bei 3 Tagen wöchentlich: 3 / 5 x 30 = 18 Wenn man diese Art der Berechnung wählt (sie ist nicht zwingend vorgeschrieben), dürfen die Urlaubstage selbstverständlich nicht auf ohnehin arbeitsfreie Tage gelegt werden.
Leserforumvon PhaenoM | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 17.07.2009 15:03
Vorher war ich in einem Lebensmitteldiscounter angestellt (Teilzeit). ... Heute rief dann die erste Firma an, die mich gern in Teilzeit beschäftigen würde. Da ich mit 400€ a) mit der Menge der Arbeit (ich arbeite lieber als zu faulenzen) und natürlich b) dem Gehalt unzufrieden bin, möchte ich den 400€ Job direkt wieder kündigen.
Leserforumvon engelschen | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 15.09.2006 10:05
(z.B. 400 € 18,5 stunden). ... Wie berechnet man denn die Arbeitszeit bei Teilzeit, wenn es keinen Ganztagsjob bei uns gibt. ... Am 20.9.2006 von sika0304 Vielleicht beziehen sich die 20 Tag darauf, dass du nur 3,4 Tage die Woche arbeitest und ist einfach heruntergerechnet.
Leserforumvon E.S. | Arbeitsrecht | 22 Antworten | 09.12.2005 21:21
Hallo, ich arbeite in einer Caféteria eines Krankenhauses auf 400 € Basis. ... Lieben Gruß und ein schönes Wochende. ----------------- " " Am 10.12.2005 von wassernixe41 Also ich arbeite auch auf 400€ Basis 2 Tage die Woche, jeweils 6 Stunden. Ich bekomme 12 Tage Urlaub im Jahr.
Leserforumvon Eschto | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 05.09.2007 21:44
Aus familiären Gründen, die ich nun nicht weiter nennen möchte und als Aufbesserung für meinen Führerschein hab ich (16 Jahre, Schüler) mir gedacht, dass ich mir einen Nebenjob auf 400 Euro Basis suche. ... Rahmenkonditionen Arbeitszeiten: Teilzeit - flexibel; 14,9 Wochenstunden; siehe Stellenbescheibung; Vergütungsangebot: 400-Euro-Basis; Unterkunft wird nicht gestellt Informationen zum Arbeitgeber Betriebsgröße: weniger als 6 Branche: Pensionen Gruß, Esto -- Editiert von Eschto am 05.09.2007 21:46:30 Am 6.9.2007 von carsten-nau Arbeitszeit für Minderjährige Für Minderjährige gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. ... Zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen mindestens zwölf Stunden ununterbrochener Ruhezeit liegen (§ 13 Jugendarbeitsschutzgesetz) Für Jugendliche gilt grundsätzlich die Fünf-Tage-Woche (§15 Jugendarbeitsschutzgesetz).
Leserforumvon sungoesdown | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 31.05.2010 18:10
Ich weiß nicht, wie viele Tage ich wie bezahlt bekomme. Laut Vertrag sieht das ganze so aus: - ich bekomme knapp über 400€ monatlich brutto (also kein Minijob) - Arbeitszeit beträgt 11,5 h wöchentlich - bezüglich Urlaub: 24 Arbeitstage Urlaub (bei 5 Tage-Woche) Praktisch läuft es so, dass ich fast durchgehend arbeite zu ganz unterschiedlichen Zeiten und Längen. ... und bist du sicher mit den 24 tagen bei einer fünf-tage-woche?
Leserforumvon angiepaar | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 05.01.2008 13:52
Mir stehen 24 Tage Urlaub im Jahr zu und als Minijobber durfte ich die 400,- Grenze nicht überschreiten. ... Bsp: 100,- mehr als 400,- = 5 Tage frei .... Heute habe (arbeite seit 01.07.2007 in Teilzeit) ich 29 Tage Mehrarbeit angesammelt und würde gerne wissen, wie diese ausbezahlt werden können (genehmigt ist es schon)..Berechnungsgrundlage??
Leserforumvon guest-12302.02.2009 21:38:52 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 02.02.2009 20:46
Hallo, kann man wenn man zum 15 des monats gekündigt hat und davor ein paar tage krank ist, kann man das dann mit denn resturlaubstagen verrechnen wenn man zu wenig stunden hat? danke schon mal im vorraus mit freundlichen grüßen Am 2.2.2009 von altona01 Vollzeit-, Teilzeit- oder 400,-€-Job? ... Am 2.2.2009 von guest-12302.02.2009 21:38:52 also es ist teilzeit die zu wenig stunden sind druch krankheit entstanden
Leserforumvon NicoleAnette | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 10.12.2008 18:15
Circa 10 Tage später bekam er einen Arbeitsvertrag über geringfügige Beschäftigung Aushilfen- und Teilzeitbeschäftigungen vorgelegt. ... 4.Der AN ist verpflichtet, für den Fall der Nichtaufnahme der Arbeit zu den vorher vereinbarten Arbeitszeiten oder der unberechtigten vorzeitigen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eine Vertragsstrafe in Höhe von 400,-- € zu zahlen.
Leserforumvon Paulchen_Panther | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 06.07.2010 15:01
Unsere 400 Euro Kräfte haben auch anspruch auf einen vollen Monat Urlaub. ... Z.B. 4 Tage die Woche zu 8 Stunden. ... Z.B. 4 Tage die Woche zu 8 Stunden.
Leserforumvon Fauli85 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 22.09.2009 12:16
Nein Sie möchte eigentlich Teilzeit auf 20 Stunden Arbeiten. ... Oder ist es stillschweigend bei dem 400€-Job geblieben? ... Was mir aber am besten gefällt ist ja das Ihre Elternzeit nur bis zum 22.08 lief und Sie normal als 400€ Kraft am 22.08, 29.08, 4.09. sowie am 11.09. gearbeitet hat und Sie sogar kurzfristig Urlaub nehmen musste da, Laut Marktleiter, Ihr als 400€ Kraft auch 36 Tage Urlaub zustehen würden.
Leserforumvon Goeckele | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 18.08.2009 15:46
Guten Tag, Seit 18 Jahren bin ich bei meiner Firma angestellt und nach der Elternzeit seit 2006 wurde mein Vetrag geändert auf Teilzeit 15 Stunden die Woche verteilt auf zwei Arbeitstage.( So steht es im Änderungvertrag) Da im Moment kaum Arbeit vorhanden ist,(schlechte Arbeitslage) hat mir mein Chef verkündet, das ich die 15 Stunden auf drei halbe Tage legen muss, indem er mir die genauen Tage und die Arbeitszeit ( von 13.00-18-00 Uhr) vorgegeben hat. Da ich als Mutter leider nicht die Möglichkeit habe, so zu arbeiten , hat er mir vorgeschlagen ich soll doch meinen Vertrag kündigen und auf 400,- Basis weiterarbeiten....was ich auf keinen Fall machen werde. Meine Frage ist : Ist es vom Arbeitgeber zulässig das er mir die Tage und Zeit vorgeben darf ?
Leserforumvon Dittmar | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 30.11.2008 15:49
Eingestellt wurde diese Person mit einem 400,-€-Job. ... Gehört also von den Stunden her zur Teilzeit. ... Bei der 400,-€-Zeit hatte ich 16 Tage Jahresurlaub - zumindest wurde mir das damals gesagt.
Leserforumvon woman1987 | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 10.12.2008 17:42
Verstehe das nicht: Ich dachte dass ohne Lohnsteuerkarte BIS 400 euro ist und ab 400 euro MIT! ... Ist ja kein Minijob, sondern auf Teilzeit! ... Stelle ist auf teilzeit bei 20-30 Std/Woche 3.Kein Arbeitszeitkonto 4.Arbeitszeit mehr als 18 tage. 5. bei mir ist das die Lohnsteuerklasse 1(ledig, ohne Kinder) Ist ein ganz normaler Job, der eben kein Minijob ist.
Leserforumvon datoli | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 24.11.2005 21:54
Wenn Kollegin X Urlaub hat springt Y volle Tage ein und ich bin durchschnittlich 2 ganze Tage dran. ... Büroaushilfen werden nicht mehr in Teilzeit, sondern auch auf € 400 Basis eingestellt, etc. ... Normalerweise steht in jedem Vertrag ein Passus zur Mehrarbeit drin, egal ob Voll- oder Teilzeit beschäftigt.
Leserforumvon C.Gar | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 01.08.2016 23:43
Guten Abend, ich habe folgendes Anliegen: ( unbesfristetes Arbeitsverhältnis ) Seit dem 01.2016 habe ich eine Beschäftigung bei einer 4 Tage Woche ( Vollzeit ) Im Jan / Febr / März war ich je einen Tag krank. ... Zum Unternehmen: Vollzeitkraft ( mit mir 2) Freiberuflich 2 Teilzeit 2 Azubis 2 Putzfrauen 2 Was muss ich beachten, und was steht mir zu? ... Die Putzfrauen sind auf 400€ wovon eine in Rente ist und eine vollzeitstelle woanders hat.
Leserforumvon Rubinstein | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 15.01.2008 23:00
Ich bin Zusteller einer lokalen Tageszeitung auf 400-Euro Basis, 6 Tage die Woche (Mo-Sa). ... Nach meinem laienhaften Verständis ein klarer Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot (§4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)). ... Am 16.1.2008 von Rubinstein @Blaubär Ich hab doch schon erwähnt, dass ich eine 6-Tage Woche habe (Mo-Sa), was so auch vertraglich vereinbart ist.
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