25 Ergebnisse für „abmahnung verwenden“

Leserforumvon Myavni | Markenrecht | 2 Antworten | 17.12.2019 17:33
Letztens wollte ich den Begriff "Abmahnung" alleinstehend verwenden und auch hier gab es ein Treffer beim DPMA. ... Zitat:Letztens wollte ich den Begriff "Abmahnung" alleinstehend verwenden und auch hier gab es ein Treffer beim DPMA. ... Man darf ihn nur nicht markenmäßig in Hinblick auf eine Ware oder Dienstleistung verwenden, in der der Begriff ggf. geschützt ist.
Leserforumvon Markquiase | Markenrecht | 2 Antworten | 03.08.2015 16:59
Ich habe hier Bedenken, dass die US-Firma eine Abmahnung verschicken könnte, obwohl die Seite auf Deutsch ist und ein anderes Ziel verfolgt.
Leserforumvon Noel Rühl | Markenrecht | 4 Antworten | 22.11.2012 11:41
Die ein oder andere Abmahnung ist es bestimmt Wert und vor allem soll es gerecht zugehen auf dem Gründermarkt. ... Die ein oder andere Abmahnung ist es bestimmt Wert und vor allem soll es gerecht zugehen auf dem Gründermarkt.
Leserforumvon guest-12326.01.2021 09:11:12 | Markenrecht | 9 Antworten | 21.05.2011 11:25
Ich habe heute eine Abmahnung aus dem Hause der Kanzlei Rosenhagen erhalten. ... Ich werde diese Abmahnung keinesfalls unterschreiben... ... Hier erweckt er den Anschein, KEIN DJ dürfe diese Begriffe verwenden, was unwahr ist...
Leserforumvon Antleaf | Markenrecht | 13 Antworten | 24.02.2022 14:58
Reicht es zu schreiben, dass die Abmahnung unberechtigt ist und ich die Forderungen zurückweise und auf meine Erlaubnis hinweise? ... [quote=Antleaf]Reicht es zu schreiben, dass die Abmahnung unberechtigt ist und ich die Forderungen zurückweise und auf meine Erlaubnis hinweise?... Da nützt dir auch die Erlaubnis des Rechteinhabers nichts, dass du sein Logo (dort wo es berechtigt angewendet wird) verwenden darfst.
Leserforumvon meister2000 | Markenrecht | 0 Antworten | 02.08.2011 13:36
Kann ich jetzt selbst eine Domain registrieren / verwenden die http://www.hubers-gedanken.com (Mehrzahl) heisst? ... Oder müsste ich mit einer Abmahnung rechnen?
Leserforumvon Peter Blaumeier | Markenrecht | 3 Antworten | 06.11.2016 16:37
Wenn man das nicht nehmen darf, müsste ich dann BMWäsche verwenden? ... Nö, die schicken eine Abmahnung per Post. kostet dann so ab 2000 EUR aufwärts. ... Zitat (von Peter Blaumeier):müsste ich dann BMWäsche verwenden Sehr sehr dünnes Eis ...
Leserforumvon knaxus | Markenrecht | 4 Antworten | 23.03.2011 16:45
( Persönlicher Hinweis: Die Versicherung versuchte bereits, sich die Domain xyz.de mittels Abmahnung zu "erstreiten" - ohne Erfolg.) ----------------- "" Am 24.3.2011 von Gerd aus Berlin Eine Firma wirbt mit "Focus" für eine Zeitschrift, eine für ein Auto, eine für ein Fahrrad (oder Moped?). ... Am 24.3.2011 von knaxus Dass jeder den Begriff xyz im Schutzbereich seiner Marke verwenden darf (vereinfacht: die Versicherung im Bereich Versicherungen, ich im Bereich Unterhaltung), steht außer Frage. 1.
Leserforumvon fb440355-92 | Markenrecht | 2 Antworten | 27.04.2016 20:17
Nun möchte ich aber keine Abmahnung etc. bekommen und möchte mir die Erlaubnis von den Marken holen dass ich die Logos und zB auch Bilder von Disney verwenden und verkaufen kann als Nagelsticker.
Leserforumvon maxohnenamen | Markenrecht | 9 Antworten | 10.09.2019 13:13
Wenn man den Markennamen verwenden darf dann natürlich auch in der Beschreibung. ... Wenn man den Markennamen verwenden darf dann natürlich auch in der Beschreibung. ... Wenn man den Markennamen verwenden darf dann natürlich auch in der Beschreibung.
Leserforumvon barbagianni | Markenrecht | 5 Antworten | 19.06.2018 17:49
Allerdings würde ich keine der Symbole verwenden wie die Ringe usw. ... Ich selber habe vor Jahren eine Abmahnung wegen der Verwendung des Begriffes "Kinderolympiade" bekommen.
Leserforumvon hatigje79 | Markenrecht | 8 Antworten | 18.02.2020 02:32
Beispielsweise darf man bestimmte Plagiate gar nicht besitzen/verwenden, etwa Software oder Notenblätter, und daher darf man selbst das Originalplagiat nicht verschenken. ... Nicht in jedem Fall "strafbar", aber zivilrechtlich unzulässig, was bedeutet, daß man sich eine teure Abmahnung einfangen kann. Am 19.2.2020 von BigiBigiBigi Zitat (von reckoner):Beispielsweise darf man bestimmte Plagiate gar nicht besitzen/verwenden, etwa Software oder Notenblätter Das mit den Notenblättern wäre mir neu.
Leserforumvon Karamellogramm | Markenrecht | 9 Antworten | 06.04.2018 12:17
Guten Tag, ich möchte gerne das bekannte Game-of-Thrones-Zitat "You know nothing, Jon Snow" - jedoch mit anderem Namen, nicht Jons - kommerziell verwenden. ... Vielleicht wäre der Fall anders wenn der TE auf seine Webseite groß HODOR schreiben würde aber selbst da hätte ich Zweifel das dies für eine Abmahnung reicht. ... Am 6.4.2018 von fb367463-2 Zitat (von Karamellogramm):Die Schrift habe ich mit der Erlaubnis der kommerziellen Verwendung heruntergeladen, ebenso das enthaltene Bild Sie haben die schriftliche Erlaubnis von HBO, die Schriftart und ein GoT-Bild zu verwenden?
Leserforumvon georgios23 | Markenrecht | 11 Antworten | 10.09.2022 22:32
Der Händler kann mir nicht verbieten meine eigenen Etuis zu verwenden. ... Außerdem würde man Konkurrenten eine Angriffsfläche bieten, wenn man den Etui-Austausch im Shop verschweigt (Stichwort "Abmahnung"). ... Der Händler kann mir nicht verbieten meine eigenen Etuis zu verwenden.
Leserforumvon guest-12318.01.2012 10:54:17 | Markenrecht | 6 Antworten | 24.11.2009 19:47
Oder finanziert sich mein Anwalt über die "Abmahnung"??? ... Es ist aber sicherer als wenn du als Markenrechtslaie selbst irgendwelche Texte verfaßt oder aus dem Internet zusammenstückelst und dann womöglich rechtserhebliche Fehler begehst, die deinen Anspruch gefährden oder sogar eine negative Feststellungsklage zur Folge haben (etwa wenn du versehentlich die Unterlassung von etwas forderst, wozu du nicht berechtigt bist, Beispiel: "... wird aufgefordert, zu unterlassen, das Wort 'TONI' in jeglicher Kommunikation in Wort und Schrift zu verwenden" etc.). quote:Oder finanziert sich mein Anwalt über die "Abmahnung"?
Leserforumvon izayako | Markenrecht | 7 Antworten | 08.07.2018 15:21
Dabei wollte ich den Markennamen verwenden, welchen ich auch schon so als Spitznamen für mich seit vielen Jahren verwende. ... Wie wahrscheinlich ist es, dass ich meine Marke nicht registrieren können werde, oder gar eine Abmahnung bekommen kann? ... In weiterer Folge wollte ich es zusätzlich als Markennamen für mein Business verwenden.
Leserforumvon Keltix | Markenrecht | 8 Antworten | 28.04.2010 11:06
Welche werbenden Zusatz-Bezeichnungen darf ich denn verwenden? ... Würde halt gerne eine Abmahnung verhindern... ... Also denke ich, dass ich es, falls eine Abmahnung kommen sollte, auf einen Prozess ankommen lassen werde...
Leserforumvon go454934-46 | Markenrecht | 24 Antworten | 02.12.2016 13:50
kürzlich erhielten wir folgende Abmahnung: Sehr geehrte Damen und Herren, die (Firma geschwärzt) ist Inhaberin verschiedener Wortmarken für die Bezeichnung "INBUS". ... Sofern uns die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung rechtzeitig übersandt wird und Sie künftig die Bezeichnung "INBUS" nicht mehr verwenden, entstehen Ihnen keine Kosten. ... Sofern man einen gebräuchlichen Begriff "Feuer", "Engel", "Eis", Pinoccio" beim DPMA registiert, reicht dies bereits aus um alle Gewerbetreibenden, die den Begriff verwenden abzumahnen (z.B.
Leserforumvon knaxus | Markenrecht | 9 Antworten | 27.11.2010 21:18
Ich erhielt eine Abmahnung, da ich auf meiner Seite ein Foto veröffentlicht habe, wozu mir angeblich die Rechte fehlen. - Das Foto habe ich von einem Künstler erhalten, der mir die Genehmigung erteilte, dieses zu veröffentlichen und damit zu werben. ... Am 29.11.2010 von knaxus - Der Künstler darf das Foto nicht ohne Erlaubnis des Fotografen verwenden - Der Fotograf darf das Foto nicht ohne Erlaubnis des Künstlers verwenden Sehe ich das richtig? ... Genehmigung, es für Werbezwecke zu verwenden, und der schriftl.
Leserforumvon digold | Markenrecht | 11 Antworten | 24.01.2010 20:36
Da "Wii" eine Marke von NINTENDO ist, bin ich mir nicht sicher, ob ich den Begriff "Wii Classic Controller" in der Artikelbezeichnung verwenden kann. Ich bin mir relativ sicher, dass ich "FÜR Wii..." etc verwenden darf, aber darf ich auch schreiben:"Wii Classic Controller"? ... Am 25.1.2010 von Harry van Sell quote:Denn wenn es mit der Bestellung klappt, würde ich meinen Artikel so nennen:"Wii Classic Controller für Nintendo Wii Gamepad" Und von Nintendo eine ziemlich fette Abmahnung bekommen.
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