38 Ergebnisse für „wohnung mieter nebenkostenabrechnung“

Leserforumvon Prinzessin luna | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 19 Antworten | 29.05.2013 07:23
Dieses Problem kennt vielleicht der ein oder andere: Ich habe meine Wohnung wegen Wegzug vermietet und dann an den Mieter verkauft. ... Du mußt unterscheiden zwischen der Jahresabrechnung der WEG und der Nebenkostenabrechnung mit deinem Mieter. ... In der Nebenkostenabrechnung mit dem Mieter werden die 'umlagefähigen Kosten' aus der Jahresabrechnung der WEG mit den Nebenkostenvorauszahlungen des Mieters verrechnet.
Leserforumvon Souramona | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 22.03.2012 20:44
Und nun brauche ich erneut Hilfe bei folgendem Sachverhalt: Mieter "A" kauft die angemietete Wohnung von Vermieter "B". ... Die nun schon früh erstellte Nebenkostenabrechnung vom Verwalter für 2011 ist aufgeschlüsselt in Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, Abrechnungstage und Anteil. ... Nach ein paar Recherchen im Internet fand ich die Aussagen, dass bei einem Eigentümerwechsel der neue Eigentümer "A" die Nebenkostenabrechnung (in diesem Fall 2011) für den Mieter (ebenfalls "A") erstellen muss.
Leserforumvon J-Wall | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 29.09.2017 13:38
Notarvertrag keinen Zugriff auf das durch den Mieter entstandene Guthaben. Ist der neue Eigentümer verpflichtet dem ehemaligen Eigentümer eine Abrechnung zur Verfügung zu stellen, damit der Mieter seine Nebenkostenabrechnung erhält? ... Ist der neue Eigentümer verpflichtet dem ehemaligen Eigentümer eine Abrechnung zur Verfügung zu stellen, damit der Mieter seine Nebenkostenabrechnung erhält?
Leserforumvon Nimsay | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 27.09.2010 09:55
Wieso muss das nicht der Mieter begleichen? ... Wieso muss das nicht der Mieter begleichen? Weil du ihm erst eine Nebenkostenabrechnung schicken musst.
Leserforumvon Christine04 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 19.06.2010 19:48
Was bedeutet das für die Eigentümer, die ihre Wohnung vermietet haben? In diesem Falle kann man doch gar keine Forderungen an den Mieter stellen, oder? ... Sollte es in Kürze eine korrigierte Abrechnung geben, dann kannst Du so lange warten mit Deiner Nebenkostenabrechnung an den Mieter.
Leserforumvon Katze0912 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 02.06.2019 12:45
Meine Wohnung - Wohnung A - hat eine Fläche von 150 m2. ... In Wohnung C jeweils 1. ... Am 2.6.2019 von Harry van Sell Zitat (von Katze0912):Wenn ja, wie sollte ich das einem Mieter bei ggf. zukünftiger Vermietung rechtfertigen und erklären, Für die Nebenkostenabrechnung mit einem Mieter gibt es relativ genaue Vorgaben seitens Gesetzgeber und Rechtsprechung.
Leserforumvon mhone2001 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 15 Antworten | 28.11.2013 13:19
Die 2 Wohnung wird ebenfalls vom Eigentümer bewohnt. Die 3 Wohnung wird von Mietern bewohnt, dessen Eigentümer die Nebenkostenabrechnung macht. ... Die Nebenkostenabrechnung gegenüber Mietern muss innerhalb des folgenden Kalenderjahres erfolgt sein, sonst können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden, d.h. mit Ablauf 2013 muss die Nebenkostenabrechnung 2012 erstellt worden und dem Mieter zugegangen sein.
Leserforumvon hansbär | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 29.11.2012 10:46
Hallo, ich bin Eigentümer einer Wohnung in einer kleinen WEG. ... Gibt es eine Frist, in der ich als Wohnungseigentümer (Nicht Mieter!)
Leserforumvon fb515697-63 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 33 Antworten | 20.05.2019 22:59
Die Nebenkostenabrechnung für 2018 liegt mir vor. ... Der Veräußerer ist gegenüber dem Mieter nicht berechtigt, eine auf den Eigentumsübergang bezogene Zwischenabrechnung zu erstellen. ... Wenn also die Wohnung vermietet gewesen wäre (was wir nicht wissen) so wäre für 2018 nicht der Veräußerer, sondern der Erwerber verpflichtet, mit dem Mieter abzurechnen. 3.
Leserforumvon wassernixe41 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 15 Antworten | 26.06.2014 15:25
Eine Wohnung wurde zum 1.1.2014 verkauft. ... Wer wann und warum Besitzer der Wohnung ist oder war, ist irrelevant. ... Wir haben folgende Situation: Wir haben eine Eigentumswohnung gekauft und uns von Anfang an über die Nebenkostenabrechnung gewundert, weil sie nicht schlüssig erschien.
Leserforumvon Konstantin123 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 12 Antworten | 15.03.2012 09:32
Nach ca. 1 Monate lag die Nebenkostenabrechnung 2011 und der neue Wirtschaftsplan für 2012 im Briefkasten. ... Der Hausverwaltung vertraut man als Mieter/Eigentümer, um eine Sorge weniger zu haben, zahlt dafür und diese zocken einen regelrecht ab und denken es fällt nicht auf. ... Daher haben Sie mit ziemlicher Sicherheit auch keine Nebenkostenabrechnung, sondern eine Hausgeldabrechnung erhalten.
Leserforumvon rodima | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 02.03.2011 17:40
Person (mit eigenem Wohnungsschlüssel und WEG-Haustürschlüssel) in dieser Wohnung auf. Mir ist eigentlich nur als "Mieter" bekannt, dass ich eine weitere Person erst nach längerem Aufenthalt als 5 Wochen? ... Und wie oft hält sich denn Ihr Miteigentümer in der Wohnung der Lebenspartnerin auf?
Leserforumvon Eberhard70 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 14.06.2011 10:37
Hallo, Lassen Sie uns folgendes vorstellen: Herr A hat zum 17.11.2010 eine leerstehende Wohnung verkauft, die aber bis zum 31.10.2010 noch vermietet war. Er hat nun auch vom Käufer Herr B die Unterlagen der Hausverwaltung über die Hausgeld Vorauszahlungen und laufende Kosten erhalten, so dass Herr A mit seinem letzten Mieter abrechnen konnte. Anfang 2010 hatt die Eigentümerversammlung (aus der diese verkaufte Wohnung teil ist) beschlossen, eine gemeinschaftliche SAT-Anlage anzuschaffen und diese aus dem laufenden Hausgeld für dieses Jahr zu finanzieren (nicht aus der Rücklage).
Leserforumvon Peter86 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 29.09.2013 18:12
Hallo Leute, hab mir heuer eine Wohnung gekauft. ... Die Nebenkostenabrechnung 2012 für den Mieter hätte ich schon fertig muss die eigentlich auch noch der Vorvermieter erstellen? ... Bei der Nebenkostenabrechnung 2012 ergibt sich eine Erstattung für den Mieter muss die ich bezahlen oder der vorherige Eigentümer?
Leserforumvon Steveee011 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 20.04.2009 14:21
Zur Verdeutlichung: Die Kostenspanne, die R.M. hier vergleichsweise genannt hat, bezieht sich sicher auf einen Monat und pro Wohnung. Würde als Jahresgebühr eine Spanne zwischen 144 € und 420 € pro Wohnung bedeuten. Jetzt stelle ich dir eine Gegenfrage: Welchen Jahresbetrag würdest du denn bezogen auf deine Wohnung für angemessen halten?
Leserforumvon Lejero | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 02.01.2014 07:59
Was passiert jetzt aber, wenn einer der Mieter z.B. nach einem Mietstreit die Wohnung anzündet? Wenn die Wohngebäudeversicherung über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt wird, ist er ja selber anteilig Versicherungsnehmer. ... Verursacht ein Mieter (M) den Brand, zahlt die Versicherung an (V) 5.
Leserforumvon StratM | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 48 Antworten | 20.05.2018 01:36
Eine Wohnung habe ich schon längere Zeit bewohnt. ... Die Nebenkostenabrechnung wurde erst im Januar gemacht. ... Ich habe ihn bei meiner Abrechnung ja jetzt auch als Mieter gesehen und ihm deshalb eine Nebenkostenabrechnung gemacht für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.10. um so den Leerstand zu berücksichtigen. -- Editiert von StratM am 20.05.2018 22:34 Am 20.5.2018 von StratM Zitat (von Harry van Sell):Wurde die Nebenkostenabrechnung (=Last) vor oder nach dem "Tag" gemacht?
Leserforumvon ip433678-34 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 02.02.2016 06:46
A war bis Besitzübergang auch noch Mieter der Wohnung, hat also Anspruch auf Guthaben aus NK, aber wie sieht es dann auch für Wirtschaftsjahr 2015 aus? ... Die Nebenkostenabrechnung zwischen Mieter und Vermieter muss natürlich gesondert erfolgen, da in die WEG-Abrechnung andere Positionen einfließen.
Leserforumvon MannyKö | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 23.08.2021 23:37
Da die 5 Einheiten in ihrer Wohnungsgröße schon relativ stark variieren sehe ich die aktuelle Berechnung der (monatlichen) Sonderumlage als falsch an, da bspw. der Eigentümer einer 40-m2-Wohnung denselben Betrag (50 € monatlich) zahlt, wie der Eigentümer einer 90-m2-Wohnung. ... Sprich: [b] Der Eigentümer der kleinen 40-m2-Wohung zahlt insgesamt 20% der Heizöl-Sonderumlage, die kleine Wohnung verbraucht tatsächlich aber bspw. nur 10% (von Gesamtverbrauch), wodurch der Eigentümer auch nur 10% vom Mieter durch die Nebenkostenabrechnung erstattet bekommt und auf den restlichen 10% (20% minus 10%) hängen bleibt.... [quote=MannyKö]Der Eigentümer der kleinen 40-m2-Wohung zahlt insgesamt 20% der Heizöl-Sonderumlage, die kleine Wohnung verbraucht tatsächlich aber bspw. nur 10% (von Gesamtverbrauch), wodurch der Eigentümer auch nur 10% vom Mieter durch die Nebenkostenabrechnung erstattet bekommt und auf den restlichen 10% (20% minus 10%) hängen bleibt.
Leserforumvon UlliMaxi | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 26.03.2023 18:29
Hallo, mich würde eure Meinung zu der Hausverwaltung unserer WEG interessieren, in der wir eine Wohnung vermieten. ... Anlass des Ärgers ist die aktuelle Nebenkostenabrechnung von 2022, die eine enorme Nachzahlung beinhaltet und für mich Anlass war diese und die vergangenen Abrechnungen genauer zu prüfen. ... Mit den hohen Nachzahlungen laufen jetzt einige Eigentümer und Mieter Sturm, haben aber wohl die genauen Hintergründe noch gar nicht verstanden.
12