51 Ergebnisse für „wohnung haftung eigentümer frage“

Leserforumvon Nikita2006K | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 23.07.2009 19:42
Die Frage, wann man für Handlungen Dritter haftet, ist durchaus komplex. ... Verschuldensunabhängige Haftung (also alleine dafür, daß das Gemeinschaftseigentum "Teil seiner Wohnung" ist, das meinst du ja offenbar) ist noch schwieriger zu begründen. ... Die Haftung wollten wir aus § 14 WEG ableiten.
Leserforumvon Tina Hallo | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 20.11.2010 13:27
Meine Wohnung war immer vermietet. ... Die Stadt begründet dies mit der Gesamtschuldnerischen Haftung aus der WEG herraus. ... Wenn der Verwalter deine Abgaben ordnugsgemäß abgeführt hat,dann frage ich mich warum er nicht eher die Nichtzahlung der Stadtgebühren als nicht erfülltes Hausgeld laut Wirtschaftsplan bei dem säumigen Eigentümer eingeklagt hat.
Leserforumvon king123123 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 29.01.2014 16:15
Meine frage ist jetzt darf unser Vermieter den Verteilerschlüssel aufgrund beschwerde vom Nachbar in Personen umändern? ... Soll doch die alleinstehende Person in eine kleinere, der Haushaltsgröße angemessene Wohnung ziehen, dann zahlt er auch weniger Kosten und muss selber weniger Wohnung putzen ... ----------------- "lg. ... ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Leserforumvon Computerladen | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 10 Antworten | 22.01.2014 23:43
Doch bis jetzt haben nur 3 Eigentümer diese Mühe auf sich genommen. ... Im Kaufvertrag steht dazu, dass Besitz, Nutzungen und Lasten, Haftung, Verkehrssicherungspflichten und Gefahr mit Übergabe auf den Käufer übergehen. ... 1. du bist noch Eigentümer.
Leserforumvon Goblinz | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 17 Antworten | 25.04.2017 18:39
Die anderen Eigentümer haben diese Wohnung nun vor ca 2 Jahren gereinigt und als Abstellraum mit genutzt. ... Die Frage ist ob er da nachträglich Mietforderungen stellen kann. ... Zitat:Die anderen Eigentümer haben diese Wohnung nun vor ca 2 Jahren gereinigt und als Abstellraum mit genutzt.
Leserforumvon WEG-Mitglied | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 17.04.2019 22:32
Liebe ForistInnen: Meine Wohnung und die darüber wurden kürzlich vom gleichen Eigentümer verkauft. ... Zahlen muss zunächst der betreffende Eigentümer, also der oberen Wohnung oder die Gemeinschaft (je nach dem wie vorherige Frage beantwortet wird). ... Zunächst eine Frage des Versicherungsvertrages und der Schadensursache (nicht jede Versicherung versichert jeden Wasserschaden gleichermaßen).
Leserforumvon Chacruna | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 34 Antworten | 13.12.2021 22:49
[/quote] Ich verstehe die Frage ehrlich gesagt nicht genau. ... [/quote] Wir sind Eigentümer und haben die große Wohnung für viel Geld gekauft. Umziehen kommt nicht in Frage.
Leserforumvon megathomas | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 07.08.2016 22:33
Jeder der Eigentümer nutzt eine Wohnung. ... Eigentümer A gibts nun aber nicht mehr, da die Wohnung verkauft wurde. ... Die WEG könnte dann eventuell Eigentümer C in Haftung nehmen, dieser dann eventuell A.
Leserforumvon SallyKay | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 19.01.2018 07:59
Frage 2: Wer haftet nun für Sturmschäden an diesem Vordach Vielen Dank für mögliche Einschätzungen. ... Am 19.1.2018 von Lazyboy Dann würde ich das Dach erstmal dem Eigentümer der Wohnung zuordnen, wüsste nicht, warum es Gemeinschaftseigentum geworden sein sollte, außer die Wohnung ist Gemeinschaftseigentum. Theoretisch wäre sogar noch der Mieter Eigentümer, der wird sich aber wohl kaum noch darum kümmern.
Leserforumvon Karl66 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 20.01.2021 11:07
Lasse ich nun als Eigentümer den Deckenschaden in der gesamten Wohnung mit einer Rigips-Decke beheben, werden sicherlich Spuren an den Wänden/Tapeten von den Handwerkern zurückbleiben, auch wenn diese Sorgfalt walten lassen. ... Mit dem Kauf der Wohnung steht der Vermieter in der Pflicht, sollte ein Mieter dabei erschlagen werden. Eine ergänzend zu klärende Frage wäre, ob eine abgehängte Decke ohne WEG-Beschluss möglich ist.
Leserforumvon Gast 015A8 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 05.06.2013 21:01
Bei uns stellt sich immer wieder die Frage, ob es rechtlich richtig ist, wenn Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus Gegenstände (z. ... Insofern entfällt dann auch die Frage der Haftung. ----------------- "Heike aus Bochum" Am 7.6.2013 von go364848-65 Hallo Gast den Beitrag von Heike aus Bochum sehe ich anders. Für die Einhaltung eines Beschlusses ist immer der Eigentümer verantwortlich, egal ob er dort wohnt oder die Wohnung vermietet hat.
versteckte Mängel? 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon Thalia2015 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 12.05.2016 15:30
Die Wohnung wurde bis zum Kauf von einem Mieter bewohnt, der selbst gekündigt hat. ... Grundsätzlich steht ja der Mieter in der Haftung. ... Meine Frage: kann sich der alte Eigentümer so leicht herausreden?
Leserforumvon Andreas_76 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 21.10.2016 22:24
Hallo, ich habe 2 Fragen: Ich und ein weiterer Eigentümer teilen uns ein Eigentumshaus, d.h. jeder eine Wohnung. ... Frage: 2. Ich habe mich schon etwas belesen - aber angenommen, ich werde als der Verwalter benannt, welche Nachteile entstehen mir hinsichtlich der Haftung ?
Leserforumvon Happyman | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 12 Antworten | 20.06.2018 14:04
Nr. 5 zur weiteren dinglichen und persönlichen Haftung ubernommen." Meine frage ist nicht wen die Wohnung gehört, sondern wer die entstandene Kosten ubernehmen muss. ... Am 20.6.2018 von nonjura Die Wohnung gehört dem im Grundbuch eingetragen Eigentümer.
Leserforumvon Emmersonfitipaldi | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 11.10.2018 13:49
mfG Frithjof Lücht PS: wie ist es dann mit der Haftung bei dem Gemeinschaftseigentum, wenn jemand zu Schaden kommt. ... Und wieder stellt sich die Frage, wer meint auf welcher rechtlichen Grundlage zu Lasten der anderen Eigentümer solche Verträge abschließen zu können? ... In der Wohnsiedlung, in der wir vorher eine Wohnung hatten, gab es eine Teilungserklärung, aufgrund dieser ein Verwalter alles geregelt hat.
Leserforumvon Bernoulli123 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 24.05.2023 16:00
Ich bin Eigentümer und fragte die HVW nach Regulierung. ... Am 25.5.2023 von Bernoulli123 Gute Frage, aber eine klare Antwort ist schwer zu geben: Die Milben fallen von der Holzdecke, welche Sondereigentum ist.
Leserforumvon guest-12311.06.2012 09:58:36 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 14 Antworten | 24.02.2012 11:28
Zudem hast Du die Wohnung sicherlich "wie gesehen" ohne Sachmängelhaftung gekauft ? ... Die Arbeiten wurden durch den alten Besitzer durchgeführt - nicht durch einen Fachbetrieb. ----------------- "" Am 25.2.2012 von CBW Hallo, ohne Frage! Der neue Eigentümer!
Leserforumvon majabella | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 24.05.2022 07:04
Ich habe die Wohnung selbst genutzt. ... Meine Frage : Sollte ich Einwände bzgl. der HV, oder der Abrechnung haben, wie bringe ich diese zur Geltung ? ... Am 24.5.2022 von majabella Ich frage wegen diesem Urteil : https://www.buhl.de/vermieter-web/zukuenftiger-eigentuemer-muss-zur-wohneigentuemerversammlung-eingeladen-werden/ Am 25.5.2022 von R.M.
Leserforumvon Pegelsteller | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 29.02.2012 23:52
Die Wohnung bleibt ja bewohnbar. ... Wieso nicht auch keinem Eigentümer, wenn es um Fremdhaftung geht ? ... Ich sehe da schon eine klare Haftung seitens der HV...
Leserforumvon Lippi84 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 22 Antworten | 28.12.2014 18:23
(am selben Tag) Ende Dezember meldet sich nun der neue Eigentümer der Wohnung, der Geschirrspüler sei defekt, wurde Ihm vom dem neuen Mieter so mitgeteilt. ... Nochmal zum Verständnis: wir hatten nach Kaufpreiszahlung und Übergang der Wohnung an den neuen Eigentümer ein Nutzungsverhältnis, kein Mietverhältnis. ... Weiterhin ist die Frage ob eine Reparatur bei einer 6 Jahre alten Küche mit Geräten noch sinnvoll erscheint, da es auch kein top Modell war.
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