223 Ergebnisse für „verwalter eigentümer anspruch recht“

Leserforumvon BB_Rechtbiene | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 55 Antworten | 30.10.2023 19:15
Aber das wird dann vermutlich ein Jahr dauern bis zur nächsten Versammlung oder hat man dann sofort ein Recht auf einen zertifizierten Verwalter? ... [quote=go648502-48]oder hat man dann sofort ein Recht auf einen zertifizierten Verwalter?[/quote] Das Recht auf einen zertifizierten Verwalter besteht sofort ab dem 01.12.2023.
Leserforumvon Zipp | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 19 Antworten | 28.11.2009 11:01
Meinst Du jetzt bei der Wahl und Bestellung zum Verwalter ? Oder generell wenn Du als Eigentümer auch Verwalter bist ? ... Aber ich würde dir trotzdem abraten, ein Eigentümer-Verwalter wird sehr schnell zum Hausmeister und Mädchen für alles. die Wohnanlage hier nach dem Minimalprinzip zu modernisieren dir ist schon klar, dass das die Eigentümerversammlung entscheidet, und nicht der Verwalter ?
Leserforumvon Kampfhuhn | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 90 Antworten | 09.01.2010 13:07
Nachlesen im WEG neue Fassung §§ 15, 20, 22, 23, 27 ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen" Am 9.1.2010 von icecycle Bedachte Eigentümer, vor allem die im Hause wohnen und mit Mängel / Reparaturstau konfrontiert sind, kommen normalerweise selbst auf die Instandhaltungsmaßnahmen, Schließlich ist es ihre Vermögen, das leidet. Muß der Verwalter die Eigentümer noch auf Reparatur hinweisen, fragen, oder drängen, wenn die Eigentümer schon lange über ein Baumangel, die zum Schaden führen könnten, wissen. ? ... Allerdings solltet ihr mal ernsthaft über eine neue Verwaltung nachdenken... ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen" Am 9.1.2010 von guest-12327.06.2010 20:05:23 Der Verwalter darf ohne Beschluss eigentlich so gut wie nichts.
Leserforumvon RitaLinda | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 22 Antworten | 04.10.2019 21:45
... und bei jeder Grundbucheintragung müssen alle Eigentümer unterschreiben? ... Die gemeinsamen Eigentümer einer Immobilie können einen Verwalter haben - so wie ein einzelner Grundstückseigentümer ja auch einen Verwalter beauftragen kann. ... Zitat (von eh1960):Die gemeinsamen Eigentümer einer Immobilie können einen Verwalter haben - so wie ein einzelner Grundstückseigentümer ja auch einen Verwalter beauftragen kann.Das ist wohl soweit selbstverständlich.
Leserforumvon Thorsten D. | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 26.06.2009 21:33
----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen" Am 27.6.2009 von wohni Kann schon, Thorsten! ... Für dieses Geld und auch die Erstattung der Anfechtungskosten, die Klage wurde ja vom Verwalter Weber verursacht, besteht ja für die Gemeinschaft ein Anspruch auf Schadenersatz. ... Der Anspruch auf Schadenersatz, bzw. dessen Durchsetzung muss in einem eigenen Beschluss geregelt werden.
Leserforumvon epr | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 28.12.2009 07:13
Ein Baum ist schon recht hoch, ca. 25m, der andere eher klein ca. 10m. ... (unabhängig ob Verwalter oder einer der Eigentümer) Ist es schädlich bzgl. der Versicherung, wenn man keine Kontrolle durchführt bzw. diese nicht dokumentiert? ... (unabhängig ob Verwalter oder einer der Eigentümer) Solange im Versicherungsvertrag nichts entsprechendes drin steht, gibt es auch keine Verpflichtung.
Leserforumvon bobbes | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 22.12.2011 18:25
Geschieht dies nicht werden die Eigentümer X, Y und Z ermächtigt im Namen der Gemeinschaft einen Anwalt zu beauftragen der diesen Anspruch notfalls auch gerichtlich geltend macht Beschluss 3: Sollte der Ursprungszustand nicht wiederhergestellt werden können, wird der Verwalter in Abänderung zu Beschluss 2 aufgefordert den Differenzbetrag zu dem Angebot der Firma XY für die Ausrichtung der Platten ( Dieses müsst ihr vorher selbst einholen ) und der Erneuerung der Platten binnen 14 Tagen an die Gemeinschaft zu erstatten. Die Bevollmächtigung aus Beschluss 2 gilt im Falle einer Nichtzahlung durch den Verwalter auch hier. Viel Spass, und sucht euch am Besten einen anderen Verwalter, diese Aktion ist ein wichtiger Grund den jetzigen sofort abzuberufen ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen" Am 23.12.2011 von R.M. quote:wurde mitgeteilt, dass die langjährige erfahrung der verwaltung gezeigt hat, dass eine ausrichtung unwirtschaftlich ist. daher wurden die platten vollständig erneuert In der Sache hat der Verwalter durchaus recht.
Leserforumvon wohni | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 19.06.2011 13:52
FRAGE 1) Muss Eigentümer X die Anwaltskosten anteilig tragen? FRAGE 2) Hat Eigentümer X einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verwalter, wenn die Eigentümergemeinschaft die Hausgeldabrechnung so beschließt? ... Ja muss er, da sie ja auch angefallen sind und der Verwalter das Recht hat einen Anwalt zu beauftragen Ja hat er, ergibt sich aus der groben Pflichtverletzung des Verwalters.
Leserforumvon kassandra24 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 12.07.2018 13:42
Wenn A nun B nicht innerhalb einer Woche erreicht (alle anderen Eigentümer haben bereits zugestimmt), dann kann A die günstigen Bedingungen nicht mehr in Anspruch nehmen und zahlt danach einen wesentlich höheren Preis. Hat der Verwalter wirklich das Recht so zu handeln? Am 12.7.2018 von Tobias F Zitat (von kassandra24):Hat der Verwalter wirklich das Recht so zu handeln?
Leserforumvon Xtourist | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 14.11.2019 12:45
Wie schon richtig gesagt wurde: - informieren kannst jeden anderen Eigentümer/Beirat ganz wie du willst. - einen Anspruch auf eine schriftliche Erläuterung hast du jedoch nicht. ... Wurde auch schon geschrieben. § Dazu hat der Gesetzgeber eindeutig geklärt, dass jeder Eigentümer das Recht zur Einsicht in sämtliche Verwaltungsunterlagen hat u. es in einer WEG keinen Datenschutz gibt. ... Zitat (von Contredit):Dazu hat der Gesetzgeber eindeutig geklärt, dass jeder Eigentümer das Recht zur Einsicht in sämtliche Verwaltungsunterlagen hat u. es in einer WEG keinen Datenschutz gibt.
Leserforumvon jms | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 10.05.2020 19:11
Einem anderen Eigentümer gefällt die Arbeit aber nicht mehr und er hätte gerne einen professionellen Verwalter. ... Besteht ein Recht auf einen neutralen Verwalter? ... Als Miteigenümer hat man Anspruch auf eine ordnungsgemäße Verwaltung.
Leserforumvon lillith17 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 38 Antworten | 01.10.2022 10:40
An der Heizanlage sind nur 9 Eigentümer angeschlossen, ein Eigentümer hat seine eigene Heizung/Warmwasserversorgung (Strom). ... Wir hätten schon einen Verwalter gewählt aber.... 2 Eigentümer, welche nicht im Haus wohnen, interessieren sich für nichts. ... Wir hätten schon einen Verwalter gewählt aber.... 2 Eigentümer, welche nicht im Haus wohnen, interessieren sich für nichts.
Leserforumvon Prinzessin luna | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 19 Antworten | 29.05.2013 07:23
Was das Eigentumsverhältnis betrifft: Hier erstellt der Verwalter der WEG die Abrechnung, und zwar für die zum Zeitpunkt der Abrechnung im Grundbuch stehenden Eigentümer. ... Der neue Eigentümer wäre zuständig. ... Wenn benötigte Unterlagen auf die ein Recht besteht verweigert werden, fordert man diese schriftlich, stetzt eine Frist nach Datum und läst gerichtsfest zustellen.
Leserforumvon Charly777 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 24.09.2020 11:48
Der Verwalter unserer Eigentümer-Gemeinschaft verteilt das Versammlungsprotokoll für die Wohnungen auch an den "fremden" TG-Eigner. ... Womit er Recht hat. ... Es ist eine WEG, jeder Eigentümer hat Anspruch auf Teilnahme an der Eigentümerversammlung und Anspruch auf das ganze Protokoll.
Leserforumvon keesdewit | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 14 Antworten | 02.01.2022 10:55
VG Roland Am 3.1.2022 von hh [quote=Roland-S]Obendrein steht im WEG, §24 Abs. 6 zu lesen:[/quote] Das hat wahrscheinlich der Hausverwalter im Kopf und dann hätte er recht, wenn nur ein Eigentümer unterschreiben würde. ... Jedoch könnte ein Eigentümer oder auch die Gemeinschaft den Verwalter durch eine Klage dazu zwingen, das Protokoll von zwei Eigentümern unterschreiben zu lassen. ... [quote=hh]Jedoch könnte ein Eigentümer oder auch die Gemeinschaft [u]den Verwalter durch eine Klage dazu zwingen[/u], das Protokoll von zwei Eigentümern unterschreiben zu lassen.
Leserforumvon bibbi1403 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 16 Antworten | 08.06.2018 14:13
Der dominanter Eigentümer wäre nicht in der Lage einen Verwalter zuspielen, den Er ist leider nicht in der Lage eine Abrechnung zu kontrolieren. ... Also eine recht verzwickte Sache. ... Ich bin auf jedenfall schon mit meinen Anwalt im Kontakt den ich habe nun Anspruch auf eine ordnungsgemäße Verwaltung.
Leserforumvon hegowa | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 13 Antworten | 24.09.2012 16:57
Deiner Meinung mit dem einstimmigen Beschluss kann ich mich nicht so recht anschließen. ... Ein Beschluß nach dem 01.07.2007, dass in einem konkreten Einzelfall der Eigentümer selber auf seine Kosten streicht wäre nach neuem Recht gültig. ... Da der Beschluss wohl nichtig ist, haben alle Eigentümer, die diesen Beschluss auf eigene Kosten umgesetzt haben einen Anspruch auf Ersatz der Kosten durch die Eigentümergemeinschaft.
Leserforumvon Dinsche | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 22 Antworten | 13.05.2019 20:44
Es soll, gerade kleinere WEGs geben, wo das mit dieser Selbstverwaltung recht gut funktioniert. ... Haufe beschreibt das alles recht gut! ... Unter anderem auch deshalb hast DU kein Recht die Unterlagen der WEG ausgehändigt zu bekommen.
Leserforumvon herb53 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 19 Antworten | 20.06.2011 15:02
Gegen die HV besteht sebstverständlich ein Anspruch auf Zahlung der Fensterkosten zu Gunsten der Gemeinschaft. ... Allerdings wird das eher auch nur über einen Anwalt gehen. ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen" Am 21.6.2011 von herb53 Vielen Dank für Deinen Beitrag. ... Der Verwalter könnte gemäß § 683 BGB Aufwendungsersatz fordern.
Leserforumvon guest-12325.05.2018 10:18:44 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 11 Antworten | 24.05.2018 11:20
Verwalter ist seit Anfang des letzten Jahres tätig u. auf 5 Jahre bestellt. ... Wenn Du den Verwalter nicht erklärend dabei haben möchtest, sag ihm dass. ... Verwalter ist seit Anfang des letzten Jahres tätig u. auf 5 Jahre bestellt.
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