101 Ergebnisse für „kosten wohnung sondereigentum schaden“

Leserforumvon denistr | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 08.12.2023 15:40
Schönen guten Tag zusammen, wir haben vor etwa einem Jahr eine Wohnung gekauft (3 Parteien Haus). ... Handelt es sich bei dem Schaden an der Dachfläche um einen sogenannten Zufallsschaden, so trifft die Gemeinschaft kein Verschulden und damit nicht die Pflicht, die Kosten für die Schadensbehebung am Sondereigentum zu tragen. Der betroffene Eigentümer hat folglich die in seiner Wohnung entstandenen Durchfeuchtungsschäden auf eigene Kosten zu beseitigen."
Leserforumvon Bernie0711 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 27.09.2011 23:14
Hallo, in der Eigentumswohnung meiner Oma ist der Balkon undicht und in die Wohnung darunter dringt Wasser ein. ... Am 28.9.2011 von Verwalter Dem Grunde nach, insofern hier keine Verschuldung vorliegt, also der Fliesenbelag aufgrund von langzeitigen Defekten etc. den Schaden verursacht hat, ist Ihre Vermutung richtig. ... Der Verwalter kann nicht einfach eigenmächtig über Kosten der Gemeinschaft und der Oma entscheiden.
Leserforumvon ichweissnich | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 13.01.2010 07:45
Weiterhin wird in der Teilungserklärung gesagt das der Eigentümer das Sondereigentum auf seine Kosten instand halten muss. ... Dies gilt auch für Schäden an Loggien und Rolläden, soweit diese vorhanden sind. ... Begriffsbestimmungen und Gegenstand des Sondereigentums 4.1Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum,zu dem es gehört.
Leserforumvon Tumeigen | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 04.03.2020 22:24
Der einfachste Weg ist wohl, den Garagenbesitzer(-eigentümer) zu fragen, wie es mit dem Schaden weiter geht. ... Jeder Sondereigentümer ist verpflichtet, auf eigene Kosten in Stand zu halten und in Stand zu setzen: Schäden an der Wohnungseingangstür samt Bändern, Schloss und Zylinder (innen wie außen)....am Balkonbelag und der Balkonfeuchtigkeitsisolierung...." ... Zitat (von Tumeigen):Ich hänge mich derzeit daran auf, ob Schäden die bis zur Einzelabnahme mit dem Bauträger entstanden sind den Eigentümer betreffen oder bereits die Gemeinschaft betreffen.Der Eigentümmer kann dem Bauträger nur sein Sondereigentum, also die Garage innen (wie auch seine Wohnung innen) abgenommen haben.
Leserforumvon Kerstin N. | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 13 Antworten | 10.09.2010 07:58
Sondern will die Kosten auf die Eigentümergemeinschaft umwälzen. ... Nach Fristablauf auf Kosten der Sondereigentümerin die Arbeit ausführen lassen. ... Und trotzdem ist es Gemeinschaftseigentum und kein Sondereigentum.
Leserforumvon stigmatas | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 26 Antworten | 15.03.2013 20:30
In der Teilungserklärung steht, dass Fußbodenbelag in Sondereigentum ist. ... Ferner dürfte klar sein, was gemeint ist, wenn in der TE steht: "... dass Fußbodenbelag in Sondereigentum ist." ... Ich habe diese zusammen mit der Wohnung vor 4 Jahren gekauft, auf dem Boden lagen damals so Plastikmatten.
Leserforumvon guest-12318.06.2013 11:28:25 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 08.12.2011 21:19
Die Mehrheit möchte den Balkonanbau ins Gemeinschaftseigentum übernehmen und nur die Zugänge von der Wohnung auf die Balkone (bei mir über Gauben) soll über das jeweilige Sondereigentum laufen. ... Die Kosten werden anteilig der 1000stel berechnet. ... Schaden das du keins frei hast und erst ansparen musst.
Leserforumvon Subzz | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 16 Antworten | 09.12.2021 00:26
Die Hausverwaltung beauftragte einen Handwerker diesen Schaden zu beheben. ... Mieter hat eine funktionierende Lüftung und es droht kein Schaden mehr am Sondereigentum. ... [quote=drkabo]Man könnte auch einfach den Mieter bitten, sich selbst darum zu kümmern und die Kosten für die Reparatur mit der Miete verrechnen.
Leserforumvon Heike J | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 15 Antworten | 02.01.2016 18:21
Wer trägt hierfür die Kosten? ... Wer trägt hierfür die Kosten? ... Am 3.1.2016 von aspergius Nach meinem Rechtsempfinden muß nicht der Sondereigentümer für den Schaden innerhalb seiner Wohnung aufkommen.
Leserforumvon Siam70736 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 11.08.2019 20:26
Laut Hausverwaltung soll ich auf meine Kosten das Gitter austauschen. Meine erste Frage ist daher, ob das überhaupt Sondereigentum ist. ... Meine erste Frage ist daher, ob das überhaupt Sondereigentum ist.
Leserforumvon Methadir | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 42 Antworten | 09.05.2023 16:15
Außerdem könnte man ja auch sagen, du hast die Wohnung gekauft wie besichtigt. ... Den Schallschutz kannst du jetzt anbringen und zwar auf eigene Kosten weil gekauft wie besichtigt. ... Bei einem aufgetretenen Schaden (Riss in der abgehängten Decke aufgrund fehlerhafter Unterkonstruktion) musste dieser auf Kosten der Gemeinschaft beseitigt werden.
Leserforumvon guest-12304.12.2016 17:31:30 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 18.06.2013 12:08
Liebe 123recht-Gemeinschaft, durch einen mittlerweile reparierten Schaden am Dach (Gemeinschaftseigentum) ist Wasser in meine Wohnung gekommen (Sondereigentum). ... Muß nicht er nun auch einen Handwerker für die Behebung der Schäden in meiner Wohnung beauftragen? ... Kosten kannst Du keine geltend machen.
Leserforumvon AndreAn | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 21 Antworten | 04.09.2017 20:12
Die Absperrventile befinden sich innerhalb des Leitungsschachtes und können durch die Revisionsöffnung in jeder Wohnung betätigt werden, um den Kreislauf für diese Wohnung abzusperren. ____________ Nun steht in der Teilungserklärung dazu folgendes: Zitat:"Ergänzend und erläuternd wird hierzu festgelegt, daß zum Sondereigentum gehören: Die Leitungen für Wasser, Abwasser und Heizungen vom bzw. bis zum Anschuß an die gemeinsamen Steig- bzw. ... Das gilt auch dann, wenn eine Leitung nur der Versorgung einer einzigen Wohnung dient, solange die Leitung wesentlicher Gebäudebestandteil ist und im Bereich des Gemeinschaftseigentums verläuft. ... Daher gehören Versorgungsleitungen erst ab dem Punkt zum Sondereigentum, an dem sie sich durch eine im räumlichen Bereich des Sondereigentums befindliche Absperrvorrichtung vom allgemeinen Versorgungsnetz trennen lassen (BGH, Urteil vom 26.10.2012, V ZR 57/12, NJW 2013). https://www.rechtstipps.de/haus-wohnung-grundstueck/wohnung-eigentum/kein-sondereigentum-an-versorgungsleitungen-durch-teilungserklaerung _____________ Die Hausverwaltung äußert sich zu meinen Argumenten leider ohne Begründungen.
Leserforumvon t_k | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 08.09.2010 19:13
Teilungserklärung Sondereigentum. Ich würde gerne auf WEG-Kosten die Wand dämmen lassen, denn schließlich wohnen wir unter der genannten Wohnung. ... Ich würde gerne auf WEG-Kosten die Wand dämmen lassen, denn schließlich wohnen wir unter der genannten Wohnung.
Leserforumvon fb405342-43 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 1 Antwort | 19.11.2018 09:59
Nun meine Frage: Wer ist für die Kosten zur Beseitigung der Fassaden-Schäden verantwortlich, wer zahlt den Aushub unserer Terrasse/den Abtransport und die Entsorgung des Schutts (morsche Holzpalisaden) sowie die Verlegung des neuen fachgerechten Fundaments für eine neue Terrasse? ... Im konkreten Fall verantwortet aus meiner Sicht der Bauträger (= Gemeinschaftseigentum) die Holzpalisaden, und der Erstbesitzer der Wohnung (= Sondereigentum, ggf. wir als Rechtsnachfolger) die fehlende Folie.
Leserforumvon PEACEANDLOVE | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 20.04.2023 21:34
Die Wohnung im 4.OG ist genau über der Wohnung im 3.OG. ... Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um Gemeinschafts- oder Sondereigentum handelt. ... Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um Gemeinschafts- oder Sondereigentum handelt.
Leserforumvon Krrista | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 13 Antworten | 12.06.2016 22:25
Festgelegt wird, wer die Kosten für die Unterhaltung, Instandhaltung und Instandsetzung zu tragen hat - der jeweilige Sondereigentümer der Wohnung. ... Der Vermieter hat den Schaden auf eigene Kosten zu beheben, da dessen Mieter der alleinige Nutzer ist. ... Lt Teilungserklärung werden dem Eigentümer, zu dessen Sondereigentum (Wohnung) die Fenster (Gemeinschaftseigentum) gehören, nicht nur die Kosten übertragen.
Leserforumvon Nauka | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 05.06.2022 19:47
Wer muss die Kosten tragen? ... Ich würde schon gerne wieder in meiner Wohnung einziehen wollen. ... Also es geht mir erstmal nicht in erster Linie um die Schäden im Sondereigentum, es geht mir um das Dach.
Leserforumvon OliverSt | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 10 Antworten | 13.11.2009 14:59
Auf der letzten EV wurde dann von ihm der Antrag gestellt, die Dachfenster seiner Wohnung über eine Änderung der Teilungserklärung aus dem Gemeinschaftseigentum herauszunehmen und seinem Sondereigentum zuzuschlagen. ... > Die Ablaufrinne befindet sich außerhalb seinem Sondereigentum. ... Ich komme mir im Moment vor wie in einem schlechten Film. ----------------- "" Am 18.11.2009 von sika0304 Ein Eigentümer hat das Recht, von der Gemeinschaft zu verlangen, Schäden zu beheben, die sich auf sein Sondereigentum auswirken.
Leserforumvon Schmunzi | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 17.01.2010 21:03
Laut Teilungsplan jeweils Miteigentumsanteil von xy/1000stel verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. z bezeichneten Wohnung bestehend aus Flur,......, und Balkon (bzw Loggia im DG), nebst Abstellraum usw. ... Die geschätzen Kosten belaufen sich auf ca 9000 €. ... Allerdings ist man als Wohnungseigentümer nach § 14 WEG aber auch verpflichtet, das Betreten und die Benutzung der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile zu gestatten, soweit dies zur Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich ist; der hierdurch entstehende Schaden ist zu ersetzen.
123·5·6