82 Ergebnisse für „haus verwaltung abrechnung verwalter“

Leserforumvon schda_677 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 10.03.2017 10:08
Die 3 Parteien die dafür sind wohnen auch selbst in dem Haus, die eine Gegenstimme hat vermietet und ist gegen einen internen Verwalter. ... Aber es ist nirgendwo definiert das es ein externer Verwalter sein muß. ... Das nötige Know How mit Abrechnung erstellen und Beschlüsse und Protokolle schreiben, Versammlungen halten usw.
Leserforumvon Mauseschnuffel | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 20.08.2011 10:25
----------------- "" Am 20.8.2011 von Heike J Erst mal muss es natürlich über das WEG-Konto und die WEG-Abrechnung laufen, da der Verwalter im Namen der WEG bestellt hat, wenn ihm auch ein Fehler unterlaufen ist. ... Das Haus ist nicht so groß und die Arbeiten waren jeweils in 5 bzw. 6 Arbeitsstunden erledigt. Die Eigentümer, die sich hätten darum kümmern können, hatten das Haus Richtung Arbeit verlassen.
Leserforumvon Sole789 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 23.08.2016 10:13
Seit Nov. 2014 gibt es eine neue Verwaltung und seither auch keine Hausgeldabrechnung. ... Kurz zum Hintergrund: Das Haus war jahrelang in Prozesse verstrickt. ... Bestandskräftig heißt hier: Die Abrechnung wurde mehrheitlich genehmigt.
Leserforumvon bibbi1403 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 16 Antworten | 08.06.2018 14:13
Der dominanter Eigentümer wäre nicht in der Lage einen Verwalter zuspielen, den Er ist leider nicht in der Lage eine Abrechnung zu kontrolieren. Obwohl unsere Verwaltung es immer wieder bei der Einladung anbietet die Abrechnung vor der Versammlung zu prüfen und die Belege in Ihrem Büro einzusehen, wird davon kein gebrauch gemacht. ... [/quote] Rein rechtlich gesehen nicht. 6 Parteien Haus ist schon mal eine Aussage.
Leserforumvon Meister_Petz | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 16 Antworten | 13.05.2012 18:14
Hallo, angenommen in einem Haus wohnen 8 Parteien. ... Vielen Dank. -- Editiert Meister_Petz am 13.05.2012 18:15 Am 13.5.2012 von gaga92 Die Frage solltest du besser dem Verwalter stellen, denn der hat die Abrechnung erstellt. ... Das hört sich imho nach laienhafter Verwaltung an.
Leserforumvon bibbi1403 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 22 Antworten | 02.04.2015 19:35
Bei uns im Haus ist ein Eigentümer der sich Aufspielt und meint das Haus würde Ihm gehören und die anderen 4 tanzen nach seiner Pfeife inkl. Verwalter. ... Am 2.4.2015 von Heike J Fehlt Geld ohne Belege und der Verwalter kann keine Belege nachweisen, ist die Abrechnung falsch.
Leserforumvon Ninchen123 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 21 Antworten | 09.04.2012 11:41
Alles Gute K. ----------------- "" Am 9.4.2012 von guest-12311.04.2012 22:52:18 Die Abrechnung darfst du als Beirat prüfen - macht man meist "nach dem Jahresabschluss" und "vor der Sitzung". ... Ein gutes Haus ist eines das alles selber macht und dafür noch viel Geld für den Verwalter ausgibt. ... Die Verwaltung weiß bevor sie ein Haus annehmen ja nicht wie das Haus "läuft".
Leserforumvon wonko65 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 01.04.2017 00:16
Im Haus sind 18 WE bei 17 Eigentümern. ... Die erste Verwaltung wurde von einem Eigentümer in der 2. ... Hat die WEG denn jetzt einen vernünftigen Verwalter?
Leserforumvon Hubert555 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 15 Antworten | 02.07.2019 21:24
Ganz verständlich möchten wir wissen, wieviel monatliches Hausgeld (vor der Jährliche Abrechnung) andere WEG Besitzer bezahlen sollen, d.h. ... ABER: Du hast das Recht die Unterlagen der Gemeinschaft im Büro der Verwaltung, natürlich nach Terminabsprache, einzusehen. ... Einen Termin mit der Verwaltung abstimmen und dann die Unterlagen der WEG einsehen (darin sind dann u.a. auch die Wirtschaftspläne anderer Wohnungen zu finden).
Leserforumvon guest-12325.05.2018 10:18:44 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 11 Antworten | 24.05.2018 11:20
Verwalterentlastung: •4 ja Stimmen Haus B (die keine Versicherung bezahlen) •1 ja Stimme 2 nein Stimmen Haus A 1 Eigentümer Haus A war nicht anwesend. ... Wird keinen Einspruch innerhalb von 4 Wochen erhoben ist die Abrechnung genehmigt." ... Wird keinen Einspruch innerhalb von 4 Wochen erhoben ist die Abrechnung genehmigt."
Leserforumvon Paragrafenreiter | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 17 Antworten | 05.11.2020 15:14
Die relevantere Frage ist, in wie weit man das als Verwaltung umsetzen müsste bzw. könnte. ... Das wäre ja auch sicherlich im Sinne der Vermieter im Haus, die abrechnen müssen. ... Wäre es denn jetzt noch gültig wenn der Verwalter eine korrigierte Abrechnung erstellt?
Leserforumvon icecycle | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 25.02.2014 11:05
Für diese Dienste wurden Kosten zu Lasten der Gemeinschaft als Vertragspartner in der Abrechnung eingestellt. Ist es Aufgabe der Verwaltung ? ... Am besten bespricht man dieses Thema auf der nächsten Eigentümerversammlung, möglicherweise gibt es ja auch preiswerte Lösungen für das Öffnen der Haustür (z.B. ein Miteigentümer). ----------------- "" Am 26.2.2014 von wohni Der Versorger könnte ja auch ganz einfach irgendwo im Haus klingeln; da braucht es den Verwalter nicht für.
Leserforumvon guest-12325.03.2020 14:55:28 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 14 Antworten | 14.12.2016 10:19
Hallo liebe Mitleser, A hat 2009 eine Wohnung gekauft, insgesamt hat das Haus sechs Wohnungen und ebenso viele Eigentümer. ... Der Verwalter ist nicht verpflichtet! ... Aber da muss der Eigentümer natürlich zum Verwalter hinfahren.
Leserforumvon kneifzange | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 04.05.2011 14:05
Liebes Forum, In der Betriebskostenabrechnung für unser Haus taucht neben den üblichen Posten auch dieser auf: "Sonstige Kosten". meine Frage: Ist der Verwalter dazu verpflichtet, diese näher zu spezifieren? ... Das Recht die Unterlagen der Verwaltung und somit auch die Rechungen einzusehen hast du. ... "Ist der Verwalter dazu verpflichtet, diese näher zu spezifieren?"
Hausverwaltung abgeben? 3,5 von 5 Sterne
Leserforumvon geheim | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 14.05.2009 11:02
Für mich war die Verwaltung bisher immer nur auf Abrechnung, Zahlungseingänge- und ausgänge, Hausordnung usw. beschränkt. ... Weiß jemand was so eine externe Verwaltung ungefähr kostet? ... Übrigens haftet der Verwalter auch für seine Arbeit.....
Leserforumvon Taboule | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 15 Antworten | 21.05.2023 19:41
Damit ist der Verwalter einerseits für die Höhe der Instandhaltungskosten nicht mehr verantwortlich, und er entzieht er sich einer seiner Hauptaufgaben, der Beauftragung, Überwachung und Abrechnung der Handwerker. ... Am 22.5.2023 von Spezi-2 Wieso entzieht sich der Verwalter ? ... Bislang wurde das in regelmässigen Abständen von z.B. 5 Jahren am ganzen Haus gemacht.
Leserforumvon Solan196 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 10 Antworten | 22.03.2023 19:48
Nun ist eine Einladung zur Versammlung 2023 ins Haus geflattert, ohne auf die Nichtigkeit der Vorjahrsbeschlüsse auch nur ansatzweise einzugehen. ... [/quote] Ohne gültigen Beschluss sind die Abrechnungsspitzen aus der Abrechnung für 2021 (?) ... [/quote] Aber dann ist die Verwaltung doch auch nicht entlastet?
Leserforumvon Teletubby | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 01.09.2010 09:36
Zu der Vorgehensweise gegenüber der Verwaltung werden sicher noch andere etwas schreiben, die da mehr Erfahrung haben. ... Jeder Eigentümer kann aber davon Gebrauch machen, die Unterlagen beim Verwalter einzusehen. ... Zu den Gaskosten: Trotz des Ablesefehlers hat der Verwalter alles richtig gemacht, wenn er im Vorjahr die (eigentlich zu) niedrige Abrechnung des Gasversorgers als Grundlage genommen hat.
Leserforumvon willi1936 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 05.09.2012 09:10
Dieser Beschluss ist eigentlich unsinnig, weil doch der Verwalter nach §28 Abs.3,Nr.3 verpflichtet ist die Abrechnung zu erstellen. ... Also, der vorherige Verwalter war die Haus und Grund Hausverwaltung, also gewerblich. ... Der alte Verwalter hatte die letzte ET-Versammlung 2008 einberufen und die Abrechnung für 2006 genehmigen lassen.
Leserforumvon Ludmila75 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 11.03.2010 10:28
Bis letztes Jahr war Verwaltung sehr chaotisch, da 3 aus 4 Parteien im Haus neu sind (früher hat das ganze Haus nur einem Eigentümer gehört). ... Und bitte ohne "lassen sie es einem echtem Verwalter". ... Der Wirtschaftsplan enthält: 1.die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums; 2.die anteilmäßige Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Lasten- und Kostentragung; 3.die Beitragsleistung der Wohnungseigentümer zu der in § 21 Abs. 5 Nr. 4 vorgesehenen Instandhaltungsrückstellung. (2) Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet, nach Abruf durch den Verwalter dem beschlossenen Wirtschaftsplan entsprechende Vorschüsse zu leisten . (3) Der Verwalter hat nach Ablauf des Kalenderjahrs eine Abrechnung aufzustellen. (4) Die Wohnungseigentümer können durch Mehrheitsbeschluß jederzeit von dem Verwalter Rechnungslegung verlangen. (5) Über den Wirtschaftsplan, die Abrechnung und die Rechnungslegung des Verwalters beschließen die Wohnungseigentümer durch Stimmenmehrheit.
123·5