74 Ergebnisse für „beschluss beirat teilungserklärung“

Leserforumvon WE 1 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 16 Antworten | 08.03.2011 16:45
Ein Beschluss, der Beirat solle künftig immer nur aus 2 Personen bestehen, ist dagegen nichtig. ... Fakt ist jedoch, dass in der Teilungserklärung festgelegt ist, dass der Beirat aus 3 Mitgliedern bestehen muss. ... Da dieser Beschluss zum einen im Widerspruch zu dem BGH-Urteil und zum anderen zur Teilungserklärung steht, war für mich nur wichtig zu wissen, ob dieser Beschluss nur "anfechtbar" oder "nichtig" ist.
Leserforumvon doppelpunkt | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 19 Antworten | 17.09.2012 12:43
Somit ist es nicht korrekt und (auf Kosten der Initiatoren) dem Beschluss entsprechend umzusetzen. ... Wurde dieser Beschlussvorschlag dann tatsächlich im Wortlaut als Beschluss übernommen? ... Eigentlich hätte in 2005 ja ein Beschluss über die Verwalterbestellung erfolgen sollen.
Leserforumvon svenkin | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 21.05.2009 09:23
D.h. : Wenn in der Teilungserklärung nicht geschrieben steht dass auch ein Nichteigentümer Beirat sein kann, dann könnt ihr zwar einen Nichteigentümer in den Beirat wählen. Sollte allerdings ein Eigentümer damit nicht einverstanden sein und diesen Beschluss anfechten wird er zu 100% für ungültig erklärt werden. ... Und dieses Beiratsmitglied wurde vor ein paar Jahren in den Beirat gewählt.
Leserforumvon Joki4711 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 14 Antworten | 08.02.2022 08:16
Daher hat die ETV keine Beschlusskompetenz über Änderungen der Teilungserklärung und jeder dennoch erfolgte Beschluß ist nichtig. ... Daher hat die ETV keine Beschlusskompetenz über Änderungen der Teilungserklärung und jeder dennoch erfolgte Beschluß ist nichtig. ... (Anmerkung: Eine Hausverwaltung und ein Beirat der das nicht versteht ist seiner Aufgabe nicht gewachsen) Wenn die WEG (durch die ETV) totzdem einen Beschluß fasst, der gegen die Teilungserklärung verstößt oder diese ändern soll, ist dieser Beschluss nichtig.
Leserforumvon delle | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 11 Antworten | 21.08.2012 04:44
Einen Beirat haben wir leider nicht. ... Oder eine entsprechende Regelung in der Teilungserklärung. ----------------- "Heike aus Bochum" Am 22.8.2012 von RMHV quote:Es ist übrigens möglich, dass nur ein Eigentümer oder Miteigentümer Beirat ist. ... Wenn also niemand anfechten will, hat man einen Beirat mit einem einzige Mitglied. ----------------- "" Am 22.8.2012 von Roland-S [...]Ich lese in dem Beschluss,[...]
Leserforumvon guest-12324.01.2019 17:08:10 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 19 Antworten | 24.01.2019 05:03
Es sei denn, in der Teilungserklärung steht was anderes. ... Ihr habt x zum Beirat gewählt. x arbeitet jetzt für eure HV. ... Jede WEG bestimmt ihren Beirat selbst.
Leserforumvon saitist | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 17.06.2023 08:39
Laut Teilungserklärung müssen trennbare Kosten dem jeweiligen Haus zugeordnet werden. Nun hat der Beirat zwei Rechnungen gefunden, die beiden Häusern einfach hälftig zugewiesen wurde, obwohl dies aus den Rechnungen nicht hervorgeht. ... Wenn ein Eigentümer meint die von der ETV beschlossene Abrechnung verstieße gegen die Teilungserklärung muss er den Beschluss anfechten.
Leserforumvon guest-12303.12.2023 06:48:38 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 05.03.2019 12:00
seitens der Gemeinschaft) - Neuwahl des gesamten Beirates Sollte (vermutlich) im Beschluss stehen, dass ein Beirat bis auf Widerruf gewählt wurde, würde dies rechtssprachlich richtigerweise meinen: der Beirat wurde auf unbestimmte Zeit gewählt. ... seitens der Gemeinschaft) - Neuwahl des gesamten Beirates Sollte (vermutlich) im Beschluss stehen, dass ein Beirat bis auf Widerruf gewählt wurde, würde dies rechtssprachlich richtigerweise meinen: der Beirat wurde auf unbestimmte Zeit gewählt. ... Lt. unserer Teilungserklärung ist eine Beirätewahl befristet.
Leserforumvon ecomo2 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 10 Antworten | 30.04.2010 15:59
Oder spielt die Teilungserklärung dahingehend eine Rolle? ... Hier mal ergänze : Beschluss : Der Beirat wird abgewählt Bei drei Ja Stimmen und drei Nein Stimmen ist der Beschluss nicht zustande gekommen, d.h. der Beirat bleibt im Amt. ... Eine explizite Abwahl eines Beirates ist nicht erforderlich (es sei denn, dies wäre ausdrücklich so in der Teilungserklärung vereinbart), es reicht aus, einen neuen Beirat zu wählen.
Leserforumvon JosefMair | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 10.03.2012 12:22
- Habe ich deswegen Chancen auf Schadenersatzansprüche gegenüber dem Hausverwalter oder dem Beirat? ... Warum das Gericht der Auffassung war, dass der Beschluss nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprochen hätte, kann hier offen bleiben. quote:- Habe ich deswegen Chancen auf Schadenersatzansprüche gegenüber dem Hausverwalter oder dem Beirat? ... Alle Entscheidungen den Eigentümern überlassen > wozu hat man Hausverwalter und Beirat ?
Leserforumvon dpr | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 10 Antworten | 07.12.2018 13:24
Der Beirat wird ermächtigt, den neuen Verwaltervertrag zu verhandeln und abzuschließen. ... Aber, es hieß doch, der Beirat würde den Vertrag verhandeln. ... Im Streitfall hat auch ein Beirat Haftungsrisiko.
Leserforumvon Suiwababbial | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 17.05.2009 13:00
Ist auch abenteuerlich, das verbliebende Mitglied bleibt selbstverständlich Beirat mit allen Rechten und Pflichten. ... Auch eine Sonderversammlung ist denkbar, vor allem wenn die Gemeinschaft schnellstmöglich wieder einen kompletten Beirat haben möchte. ... Das Gesetz schreibt 3 Beiräte vor, etwas anderes kann in der Teilungserklärung vereinbart sein ( 4 Beiräte oder sogar 5, oder auch keinen Beirat ) Wenn jetzt weniger Leute gewählt werden, kann der Beschluss angefochten werden und wird dann auch für ungültig erklärt.
Leserforumvon Peter Stetter | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 20 Antworten | 11.06.2018 17:57
Dies entnehme ich auch der Teilungserklärung. ... Kann durch Mehrheitsbeschluss überhaupt die Teilungserklärung umgenagen werden? ... Sollte die Versammlung diese "Stellvertreterin" als zusätzliches Mitglied in den Beirat wählen, kann (und sollte dann auch) dieser Beschluss angefochten werden.
Leserforumvon Strudelpudel | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 08.04.2012 17:25
Laut Teilungserklärung müssen die berechtigten Personen Eigentümer oder dessen Ehegatten sein oder gerichtlich bestellte Personen. ... Auch ein entsprechender Beschluss wurde nie gefasst. ... Auch für den Beirat der dies mit Absicht macht?
Leserforumvon Censura | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 28.09.2011 11:06
Somit ist auch der Beirat nicht vertretungsberechtigt. ... Steht das auch so in der Teilungserklärung ? ... Gegen den beratenden Anwalt, als Rechtberater; den Verwalter, der den Beschluß initiiert hatte,als Verursacher; die Gemeinschaft, als Beschluß-Fasser, die mehrheitlichen Eigentümer, die den Beschluß mit "Ja" gestimmt haben, als Zustimmer .... ?
Leserforumvon Darkcallen | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 24.05.2018 19:48
Wenn in der Teilungserklärung nichts zu der Größe des Verwaltungsbeirat steht müsste doch §29 WEG gelten oder? ... LG Darkcallen Am 24.5.2018 von Heike J Der Beirat besteht aus genau 3 Personen. ... Es gibt keinen Beschluss über eine Änderung des Verwaltungsbeirates.
Leserforumvon Aumunder | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 04.11.2012 11:42
Er läßt Obentürschließer im Keller montieren ohne Beschluß der WEG. 2 .Er läßt seit einer Woche die Heizung reparieren. ... Ich baute eine neue Tür in meinen Keller ein, die ich mir durch Beschluß auch genehmigt habe. ... Wenn ein Beirat etwas macht, wozu er nicht ermächtigt ist, Beschwerde an den Verwalter und mitteilen, dass du nicht bereit bist, die evtl. entstandenen Kosten ohne Beschluss zu tragen. ----------------- "Heike aus Bochum" Am 4.11.2012 von Aumunder Hallo Heike, leider weiß ich nicht wann der Beirat gewählt wurde.
Leserforumvon fb512039-78 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 31.03.2019 00:41
Schau mal in deine Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung. ... : Zitat (von Nachgehakt):Schau mal in deine Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung. ... Die bedeutet aber nur: Das ein solcher Beschluss ANFECHTBAR ist, und letztlich "wo kein Kläger ....."
HV auf die linke Tour 5 von 5 Sterne
Leserforumvon michky | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 21.04.2010 10:40
Zumindest solange alle anderen ET mit dem Verwalter und dem Beirat zufrieden sind und mehrheitlich Entlastung erteilen. ... Ich habe auf der WEG-versammlung die Damen und Herren mit der falschen Abrechnung konfrontiert, daraufhin zog der Verwalter 2 Seiten einer geänderten Kostenabrechnung aus der Tache, die dann nat. nach Teilungserklärung abrechnet war, wie all die Jahre zuvor. ... (Gerecht wäre es eigentlich den Beirat zu wechseln, aber der Verwalter ist ja selbst Schuld) Fechten Sie einfach mal den entsprechenden Beschluss an, sie müssen natürlich einen Nachweis erbringen können.
Leserforumvon biskini | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 05.05.2011 09:28
Gemäß unserer Teilungserklärung reicht eine Woche Frist zur Wahrung einer ordentlichen Einladung zur Versammlung. ... Allerdings taucht dann das Problem mit dem Beirat - welcher nicht vorhanden ist - auf. ... Das mit dem Beirat steht dann übrigens in Abs. 3.
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