374 Ergebnisse für „beschluss abrechnung“

Leserforumvon mailtonb | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 18.08.2019 18:39
Wir haben in unserer WEG ungeklärte Fragen zu der Abrechnung für 2018. ... Dies wegen fehlenden Beschlusses der 2018er Abrechnung nicht zu können ist falsch. ... Die Abrechnung 2018 wird noch geprüft und muss korrigiert werden.
Leserforumvon bibbi1403 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 17.05.2018 07:39
Die fünf würden die Abrechnung akzeptieren, wenn ein Beschluss gefasst wird das jeder Eigentümer die Fenster in seiner Wohnung selbst bezahlt. ... Zitat (von bibbi1403):Die fünf würden die Abrechnung akzeptieren, wenn ein Beschluss gefasst wird das jeder Eigentümer die Fenster in seiner Wohnung selbst bezahlt. ... Habe den Negativ Beschluss angefochten. 1.
Leserforumvon ClaudiLu | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 01.11.2009 12:13
Wie lange kann man gegen die Abrechnung widersprechen? Anfang September hatten wir unsere ETV und da ist ja beschlossen worden zu 100 %, das die Abrechnung so ok ist. ... Hallo Claudi, einen Beschluss kann man innerhalb eines Monats nach Fassung desselben bei Gericht anfechten, danach wird er rechtsverbindlich, ob falsch oder nicht ist dann egal.
Leserforumvon icecycle | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 17.01.2010 12:50
----------------- "28c7h49T" Am 17.1.2010 von Heike J Bei einer erfolgreichen Anfechtung wird ja immer ein Beschluss aufgehoben. Wenn der Beschluss die Genehmigung der Gesamt- und Einzelabrechnungen des letzten Jahres beinhaltete, und das Gericht hebt diesen Beschluss auf, ist m.E. die gesamte Abrechnung nicht genehmigt und muss neu erstellt und neu beschlossen werden. ----------------- "Heike aus Bochum" Am 17.1.2010 von icecycle Wenn dagegen die Gemeinschaft einige Einzelabrechnungen beanstandet und als für nicht MITbeschlossen betrachtet, z.B. wegen Form- oder Inhaltfehler, können nur diese Einzelabrechnungen ungültig sein ?
Leserforumvon Rold | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 26.01.2021 11:11
Rechnungen in 2020 welche nicht von den Rücklagen zu bezahlen wären (können wir erst prüfen, wenn wir die Abrechnung 2020 haben) Durfte er diese Punkte a) bis d) ohne Beschluss so praktizieren und kann ihm wegen e) Misswirtschaft unterstellt werden? ... Auf Basis der Abrechnung 2019 wurde die Erstattung in der Versammlung Ende 2020 beschlossen. ... Aber egal mit Beschluss sind die Erstattungen/Abbuchungen zügig vorzunehmen.
Leserforumvon icecycle | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 25.02.2009 10:24
Wann, wieviele Jahre zurück kann formell unwirksame Abrechnung beanstandet bzw. noch angefochten werden ? ... Innerhalb von einem Monat nach der erfolgten Beschlussfassung über die Abrechnung. ... Wäre demnach der Beschluss über die Abrechnung, von Anfang an bzw. auch ohne Anfechtung, doch nichtig ?
Leserforumvon Meister_Petz | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 16 Antworten | 13.05.2012 18:14
Falls die Abrechnung beschlossen wird sollte man sie unverzüglich anfechten. ... Im Übrigen sieht es das WEG Gesetz nicht vor dass Eigentümer per Beschluss zur tätigen Mithilfe herangezogen werden können. ... Nur nen Beschluss dass z.B. reih rum der Rasen zu mähen ist wäre nichtig, da Zwang. ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen" Am 15.5.2012 von reckoner Hallo Thorsten D., quote:Nur nen Beschluss dass z.B. reih rum der Rasen zu mähen ist wäre nichtig, da Zwang.
Leserforumvon hagenmeyer | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 25.12.2008 09:26
Wir sind lt.der Teilungserklärung eine WEG mit 3 einzelnen Wohnblocks.Nun erstellt der Hausverwalter Hausblock für Hausblock eine seperate jährliche Abrechnung. ... Weiter wird per Beschluss abgestimmt, welcher Hausblock in welcher Höhe was an monatlichen Instandhaltungsrücklagen zu zahlen hat. Lt. meinem Wissenstand werden hier die Grundrechte der Teilungserklärung komplett außer Kraft gesetzt, der Verwalter sagte , dies sei alles zulässig und es könnte per Beschluss Hausblock für Hausblock die monatliche Instandhaltungsrücklage festgesetzt werden und es kann ebenso eine jährliche Abrechnung per Hausblock erfolgen.
Leserforumvon martelli96 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 05.09.2013 21:31
Da doch der Beschluss nur für die Abrechnung 2011 erfolgte und im Beschluss diese Änderung nicht generell für Leerstände beschlossen wurde. ... Wir hatten ihm schriftlich mitgeteilt, dass wir zum TOP der Verwalterentlastung, diese aufgrund noch nicht vorhandener Unterlagen(Abrechnung lag mit Einladung nicht vor)auch nicht erteilen können. Da sich die Kosten für uns durch den Leerstand nun deutlich erhöhen, möchten wir die Abrechnung nach TE erwirken.
Leserforumvon A.Grund... | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 25.02.2009 19:30
Nachdem im §3 HKV ja klar steht, daß andere Beschlüss v. ... Gilt der Beschluß für die Aufteilung 2008 bereits? ... Ist denn die Abrechnung schon beschlossen ??????
Leserforumvon icecycle | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 16.12.2008 15:55
Die Abrechnung geht an den neuen Eigentümer. ... Das Guthaben oder Nachzahlung aus der Abrechnung gehört demjenigen der bei Erstellung/Genehmigung der Abrechnung ET ist. ... Ich nenne es mal den "Idealfall" : Ich bin ET und muss laut WP Beschluss mtl. 100,- Hausgeld zahlen, das mache ich auch.
Leserforumvon Grundsatz | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 17.02.2014 11:52
Dürfen Rechtanwaltskosten, Verfahrenskosten unter Sonstiges in der Abrechnung geführt werden? ... Ein angefochtener Beschluss ist auch schwebend wirksam. ... Wenn Ausgaben vom WEG-Konto tatsächlich geflossen sind, gehören diese natürlich auch in die Abrechnung.
Leserforumvon Eigentümer M | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 13.06.2015 11:51
Dauraufhin, habe ich unter diesen Voraussetzungen (Abrechnung nach 1 Person bei Leerstand, vorheriger Eigentümer ist für die Abrechnung 2013 zuständig) für die Abrechnung 2013 gestimmt. ... VG -- Editier von Eigentümer M am 13.06.2015 11:51 -- Editier von Eigentümer M am 13.06.2015 11:56 Am 13.6.2015 von Heike J Der Beschluss über die Abrechnung kann 1 Monat lang angefochten werden. ... Oder er muss nach Änderung einen neuen Beschluss herbeiführen.
Leserforumvon Kerstin N. | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 28.05.2018 18:46
Die Eigentümergemeinschaft fasst ja einen Beschluss der dies mit umfasst, oder? ... :Die Eigentümergemeinschaft fasst ja einen Beschluss der dies mit umfasst, oder? ... Aufgrund der Stimmverhältnisse wird es wohl zur Genehmigung der Abrechnung kommen...Dann hast Du, ab Verkündung des Beschlusses = Tag der Versammlung, 4 Wochen Zeit den Beschluss anzufechten.
Leserforumvon Michi987 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 02.03.2017 16:43
Wäre ein solcher Beschluss anfechtbar, da die Verteilungsgerechtigkeit sinkt, oder wäre der Beschluss okay, da zur Verteilung nach WEG § 16 Abs. 2 zurückgewechselt wird? ... Wäre ein solcher Beschluss anfechtbar, da die Verteilungsgerechtigkeit sinkt, oder wäre der Beschluss okay, da zur Verteilung nach WEG § 16 Abs. 2 zurückgewechselt wird? ... Könnte ein solcher Beschluss bspw. für bisher noch nicht beschlossene Abrechnung vergangener Jahre gefasst werden, obwohl der Wirtschaftsplan damals anders beschlossen wurde?
Leserforumvon francesued | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 24 Antworten | 09.06.2018 16:52
Ego: Zahlung in 2017, Abrechnung und Beschluss in 2018, Aufnahme in Steuererklärung 2018 (die bis zum 31.05. ... Kann nicht sein, da es mangels Beschluss ja noch gar keine Jahresabrechnung 2017 geben kann. ... Zitat (von francesued):Ist es rechtens, dass einige Eigentümer die Abrechnung vorab bekommen?"
Leserforumvon woodie0_1 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 11 Antworten | 24.06.2018 15:54
Am 24.6.2018 von woodie0_1 Sorry, die Abrechnung von der HV für die Eigentümer. ... Mir geht es nur darum, ob die Abrechnung Monatsgenau gemacht werden muss. ... Aber Du hast Recht, wir kennen den entsprechenden Beschluss nicht.
Leserforumvon Eigentümer M | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 03.06.2015 18:27
Es gilt doch immer der Beschluss, oder? Also Abrechnung nach Personen/ Monate, wenn kein gesonderter Beschluss, der den Leerstand regelt,vorhanden ist. ... Bei uns in der Abrechnung steht, dass bei den entsprechenden Positionen.
Beschluss zur Finanzierung 2,86 von 5 Sterne
Leserforumvon Taboule | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 13 Antworten | 08.04.2018 15:40
Die Abrechnung erfolgte vermutlich auch deshalb über die Rücklagen, weil sich sonst eine nicht unerhebliche Nachzahlung in den Einzelabrechnungen ergeben hätte. ... Der Beschluss ist ja bestandskräftig. ... Daher darf der Verwalter der Gemeinschaft selbstverständlich einen "Entwurf einer Abrechnung" zur Abstimmung vorlegen in der man empfiehlt die Kosten für x aus den Rücklagen zu entnehmen.
Leserforumvon Roland-S | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 42 Antworten | 27.03.2013 23:36
Da der Verwalter keinen Beschluss hat, könnte die WEG diesen Zustand rechtlich heilen, in dem dieser Beschluss nachträglich gefasst wird. ... Diese Entnahme hat er IMO durch Ausweisen den Betrags in der Abrechnung schlussendlich vollzogen. ... , dass die Verwendung der Rücklage, ohne vorherigen Beschluss ein no go ist.
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