168 Ergebnisse für „wohnung umzug umzugskosten kaution“

Leserforumvon guest123-971 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 25.05.2006 08:59
Wird die Kaution für eine Wohnung von der Arge übernommen, da er ja keine extra Einnahmen hat Für alle hilfreichen Antworten vielen Dank. ... Auch ist der Hilfesuchende verpflichtet, diesen Umfang so gering wie möglich zu halten. quote:Wird die Kaution für eine Wohnung von der Arge übernommen, da er ja keine extra Einnahmen hat Die Kaution wird in der Regel übernommen, allerdings nur als Darlehn, weil sie ja auch letztendlich Eigentum des Mieters bleibt. ... Würde dich gerne für den nächsten Umzug einspannen wenn ich denn mal ne Wohnung finden würde die von der Arge preislich akzeptiert wird.
Leserforumvon Epitaph | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 27 Antworten | 28.01.2021 12:21
Es geht uns darum das die Kaution und der Umzug gezahlt wird. ... Kaution und Umzugskosten? ... Am 28.1.2021 von Epitaph Ja die Klage würde sich auf Kaution und Umzugskosten beziehen.
Leserforumvon MurphysLaw | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 16.09.2013 19:19
Ich wohne derzeit als Rolli-Fahrer in einer behindertengerechten Wohnung. ... Jetzt meine Frage : Gibt es fürs Amt die Versplichtung, bei Einsparmöglichkeit, einen Umzug zu genehmigen und vielleicht sogar die Umzugskosten zu tragen? ... Umzug und Kaution müssen Sie selbst tragen. ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Leserforumvon florentine1975 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 06.05.2008 00:07
Umzugskosten müssen übernommen werden. ... Zu den Umzugskosten gehöhren auch die Kosten für die Verpflegung und ggf. ... Schließlich orientiert sich die Kaution ausschließlich an der Miete und nicht an der Größe der Wohnung.
Leserforumvon Unterhaltszahler2009 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 01.04.2014 18:34
Dadurch übernimmt das Grundsicherungsamt seines jetzigen Wohnortes in Süddeutschland nicht die Umzugskosten bzw. genehmigt diesen nicht. ... Es wird dann aber auch keine Kaution gezahlt Wenn ihr auf Kaution und Umzugkosten angewiesen seit: Erstmal klären was bei euch den angemessen wäre. ... Lediglich wenn Wohnbeschaffungs- und Umzugskosten übernommen werden sollen, muss der Träger der Umzug zustimmen.
Leserforumvon jason pepper | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 17.01.2006 12:13
Wohnung.Das Sozialamt hat die Kaution "vergessen" , die arge es "versäumt".Nun haben wir eine räumungsandrohung , areg sieht es nicht ein zuschüsse zum Umzug zu zahlen(Aussage arge).Die neue Wohnung liegt im Spiegel(kaltmiete+Heizkosten+qm),die alte Wohnung ist nach Heizungsumbau seitens Vermieter am Schimmeln.Architekt bestätigt uns das Schimmel durch Wände und nicht zu wenig lüften kommt.... Wie komm ich an eine Umzugsbeihilfe seitens arge , neue Wohnung wurde genehmigt wg. preis u grösse OK!!!! ----------------- " " Am 17.1.2006 von Sunbee 1 @jason pepper über die suchfunktion findest du einiges zum thema umzug beispiel: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?
Leserforumvon Mileys | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 14.11.2009 14:29
Hallo, also um es erstmals kurz zu fassen, möchte in eine andere Stadt umziehen ( hat persönliche Gründe ), auf Umzugskosten, Darlehen etc verzichten, da ein Transporter vorhanden ist, Helfer dabei sind und eine Kaution braucht auch nicht hinterlegt werden. ... Beim recherchieren hieß es, solange ich keine Umzugskosten beantrage geht es klar. ... Neue Wohnung anmieten, alte Wohnung kündigen, umziehen.
Leserforumvon Sammy22082013 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 23.07.2015 15:43
Wenn der Umzug nicht genehmigt ist, dann werden auch keine Umzugskosten gezahlt. ... Und wenn der Umzug erforderlich ist, dann sind auch die Umzugskosten zu übernehmen, die in ihrer Höhe unabhängig davon anfallen, ob die künftige Wohnung angemessen ist oder nicht. ... Wenn der Umzug nicht genehmigt ist, dann werden auch keine Umzugskosten gezahlt.
Leserforumvon ruschdie | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 24 Antworten | 31.08.2019 13:38
Wenn Sie die Kaution und den Umzug selbst stemmen können, alles gut. ... Sie sollten in jedem Fall vor dem Umzug einen schriftlichen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten stellen - es wird mündlich schnell mal was abgeschmettert. ... Diese Notwendigkeit ist die einzige Voraussetzung dafür, dass die Kaution (als Darlehen) sowie die Umzugskosten und ggf. auch Renovierungskosten vom Jobcenter zu übernehmen sind.
Leserforumvon Chrissy22 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 10.10.2007 16:26
Haben wir ein Recht auf Umzugskostenerstattung und Kaution ? ... Niemand muss sich einen Umzug genehmigen lassen. ... Wenn dieses der Fall ist, müssen Umzugskosten sowie auch evtl.
Leserforumvon abc1996 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 08.10.2016 19:06
Dahher übernehmen sie nicht die Kaution und die Umzugskosten.. ... Kaution und Umzugskosten habe ich bereits eingereicht und warte den Bescheid ab. ... Hildebrandt siehe: § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II in SB Kiel "Umzugskosten und Mietkautionsdarlehen auch bei Umzug in zu teure "Wohnung Das ist allgemein anerkannte Rechtssprechung, denn das BSG B 4 AS 37/13 R hat entschieden ,dass es Gründe geben kann, dass doch ein Umzug gewährt werden kann, dazu zählen dann auch , wenn die Mietkosten nur geringfügig über die maßgebliche Mietobergrenze liegt.
Umzug bei ALG2 Bezug 5 von 5 Sterne
Leserforumvon Sugar42 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 10.01.2012 16:40
Wenn nein, wer kommt für die Umzugskosten und ggf. der Kaution der neuen Wohnung auf? ... Notwendig ist ein Umzug in eine größere Wohnung schon allein wegen der Anzahl der Bewohner. ... Aber auch eine Zusicherung der Übernahme der neuen Wohnkosten und der Umzugskosten und der Kaution usw. wegen reinem psychischen Ärger mit den Nachbarn ist gesetzlich nicht ausgeschlossen und auch nicht nach der Berliner Verordnung.
Leserforumvon guest123-173 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 04.01.2005 14:47
Und somit braucht die Behörde keine Kaution, Umzugskosten bezahlen, und ist Fein raus. ... Und somit braucht die Behörde keine Kaution, Umzugskosten bezahlen, und ist Fein raus. Wenn die Behörde ihn zum Umzug auffordert, und er eine neue angemessene Wohnung findet, müssen sie die Umzugskosten und auch -darlehensweise- die Kaution für die neue Wohnung tragen. ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb.
Leserforumvon fb456146-22 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 20.12.2016 15:22
Dennoch findet die Sachbearbeiterin den Umzug nicht notwendig da die Wohnsituation in einer 3 1/2 Zimmer Wohnung zumutbar ist :-( . ich verlange keine umzugskosten. Lediglich die Bewilligung zu einem Umzug und ein Darlehen für die Kaution Am 20.12.2016 von altona01 Hier wird vermutlich was verwechselt, die Höchstgrenzen für Wohnraum sind nicht gleich der Anspruch. ... Also habe ich auf dem Papier zur Zeit keine eigene Wohnung . was heißt das für diese Wohnung auch ein Darlehn auf Kaution gewährt werden müsste.
Leserforumvon jazid | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 26 Antworten | 27.06.2008 14:44
Übrigens ist dir dann auch dein Umzug (LKW, Helfer) etc zu zahlen (musst du vorher beantrgaen) genauso wie die Kaution für die neue Wohnung und Renvierungskosten und so weiter. ... Also, Wohnung suchen, vor Unterschrift des Mietvertrages die Zusicherung der ARGE zur Kostenübernahme beantragen (auch für die Umzugskosten) und dann umziehen. ... Für einen Umzug und sich erhöhende Mietkosten muss der Verbleib in der jetzigen Wohnung unzumutbar sein und da sehe ich keinen Handlungsbedarf.
Leserforumvon go510426-12 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 23 Antworten | 08.03.2019 20:01
Ich würde sie daher gern beziehen, kaution entfällt und da es der gleiche Stadtteil bleibt, auch die umzugskosten (kann ich privat regeln). ... Punkt 1-10, auch Entfall der Kaution, keine Umzugskosten... ... Die Einschränkung, dass Kosten nur dann übernommen werden, wenn auch der Umzug in die konkret zur Anmietung vorgesehene Wohnung notwendig ist, was auch die Angemessenheit der künftigen Unterkunftskosten voraussetzt, gilt nur für Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten, nicht aber für die KdU an sich.
Leserforumvon Jasson | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 22.02.2012 19:20
Der Umzug als solches ist für mich alleine nicht realisierbar. ... Wer zahlt den Umzug und wie hoch dürfen die Kosten sein ? ... Wie sieht das aus mit Kaution und Renovierungsarbeiten in der neuen Wohnung?
Leserforumvon Brot_zeit | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 12.02.2009 18:35
hallo erstmal.... also zu meinem problem: es war so, das meine freundin und ich jeweils ein wg zimmer bewohnten, jeder in einer anderen wohnung, meine freundin inzwischen im 6 monat schwanger ist. ich habe mich denn fleissig beworben und eine einstellungszusage bekommen in einem anderen ort und somit eine umzugserlaubnis. diese hatte meine freundin auch beantragt, da ja bald ein baby kommt uns sie aus der wg will weil wegen kinderzimmer, platz, den partys und konsum in dr wg und mit mir zusamm ziehen will ( familie). antrag wurde nicht gewährt, da niemand der meinung ist das es besser für sie und kind wäre. naja alo ich umgezogen und sie mit. hatte dann noch termine wegen umzugskosten und kaution, jedoch wurde alles abgelehnt. trotz erlaubnis zum umziehen...begründung: wohnung für 3, also freundin, ich und baby zu groß. 76qm hat die wohnung. so und jetz haben wir hier, weil der arbeitgeber noch immer nicht bescheid gegeben hat zwecks arbeitvertrag, für beide den alg2 antrag abgegeben... meine fragen: -besteht anspruch auf umzugskosten und kautionsübernahme -besteht anspruch auf erstausstattung -besteht anspruch auf vorschuss miete, da die erste überfällig ist vielen dank schonmal und lg Am 12.2.2009 von guest123-2205 --- editiert vom Admin Am 12.2.2009 von Brot_zeit hallo...dank erstmal... also ich bin über 25 und meine freundin unter 25. das ding ist, das sie und ich, da es ganz kurzfristig war, den mietvertrag vor genehmigung unterschrieben haben, dies aber auch nicht wussten, eine erlaubnis brauchen. auf jedenfall wurde es ja erlaubt der umzug in diese wohnung. also wird auch nichts übernommen wie umzugskosten etc. wie ist es jetz mit dem vorschuss für miete, da wir wegen dem umzug und den leistungseinstellungen der alten arge kein geld habe......
Leserforumvon HannesLarson | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 14.02.2020 17:53
wer hat den Umzug finanziert, die Kaution u.s.w.? ... Umzug habe ich bezahlt. ... Aber auch die würde nur die Finanzierung von Umzugskosten und Kaution bringen - an die Mietobergrenze wäre man weiterhin gebunden.
Leserforumvon go497358-28 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 31 Antworten | 08.02.2019 15:23
Nun entschied das JC, dass ein Umzug notwendig ist aber eine Zusicherung nicht erfolgen kann, da ich aus meiner alten Wohnung einfach ausgezogen bin. ... Zitat (von go497358-28):Nun entschied das JC, dass ein Umzug notwendig ist aber eine Zusicherung nicht erfolgen kann, da ich aus meiner alten Wohnung einfach ausgezogen bin. ... Zitat (von go497358-28):Nun entschied das JC, dass ein Umzug notwendig ist aber eine Zusicherung nicht erfolgen kann, da ich aus meiner alten Wohnung einfach ausgezogen bin.
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