12 Ergebnisse für „krankengeld alg1 hoch gehalt“

Leserforumvon Janine04 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 14.08.2023 11:54
Angenommen, er wird in dieser ALG1-Zeit wieder krank. 1.Wie hoch ist dann das Krankengeld? 2.Wie hoch wäre es ab Woche 7, falls er länger krank wäre? ... Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes wird das durchschnittliche Gehalt (nicht das Krankengeld) aus den letzten 12 oder 24 Monaten vor dem Beginn des Bezuges von Arbeitslosengeld berücksichtigt.
Leserforumvon Lenokwil24 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 18.01.2021 15:24
Und ich lese überall, dass ALG 1 und Krankengeld in etwa gleich hoch sind. ... Daraus wird mit 67% ein ALG1 von ca.1600,- Verletzten-/Krankengeld ist netto ca. 2.400, Daraus wird mit 67% ein ALG1 von ca. 1600,-. ... Die Frage die aber bleibt, ist doch, warum das Verletzten- Krankengeld im Vergleich zum ALG I so hoch ist.
Leserforumvon FrauStressfrei | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 03.01.2017 13:54
Keine Lohnfortzahlung.Wie hoch ist das Verleztengeld? ... Oder das Gehalt vor 24 Monaten? ... Bei Krankengeld ist es so, dass es automatisch in diesem Falle in Höhes des Alg1 gezahlt wird.
Leserforumvon Timmy63 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 25.06.2015 18:13
Hallo ich möchte gern wissen, wie das ALG1 berechnet wird. ... Mutterschaftsgeld, Krankengeld oder ähnliches tatsächlich erhalten haben), das ergäbe in Ihrem Fall den Zeitraum 30.06.09 bis 30.06.08. 2. ... Am 26.6.2015 von Schnebi Dauer: 6 Monate + 28 Tage Höhe: Durchschnitt der letzten 15 Monate Beschäftigung, ABER mindestens so hoch wie dein altes Arbeitslosengeld
Leserforumvon Samira71 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 18 Antworten | 20.06.2019 12:29
Das JC nimmt an, du beziehst weiterhin Krankengeld. ... Das JC nimmt an, du beziehst weiterhin Krankengeld. ... Wie hoch ist De
Leserforumvon biggi_carsten | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 31.05.2007 16:56
bin voll am verzweifeln, da ich diesen monat mein konto in die miesen ziehe und nicht mal was für mich und meine kinder zum leben habe. bitte helft mir, klarheit rein zu bekommen. danke -- Editiert von biggi_carsten am 31.05.2007 16:59:38 Am 31.5.2007 von Sunbee 1 @biggi carsten ziemlich verwirrend. was denn nun, krankengeld oder gehalt?... normalerweise 70 % des letzten netto. dein bedarf: 345 € +miete . also, wie hoch ist das kg? ... Am 2.6.2007 von Sunbee 1 @axel im prinzip stimme ich dir zu. nur dass @sally ohne weitere ankündigung untätigkeitsklage einreichen muß. das kg ist dem gehalt gleichgestellt, es gilt als sozialversicherungspflichtige zahlung und somit darf alg2 nicht gekürzt werden. mit dem kg erarbeitet man sich genau wie mit gehalt anrecht auf alg1. wenn nun die arge kürzt, handelt sie rechtswidrig. sie nimmt dem gehaltsempfänger anwartzeiten.
Leserforumvon Enjoyx | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 27 Antworten | 09.02.2022 08:01
Leider sind in Summe die Einkünfte (Krankengeld + Verdienst der Tochter in der Ausbildung) zu hoch um die Grundsicherung zu erhalten. ... Folgende Einkünfte / Kosten in der Übersicht: [b]Einkünfte:[/b] Krankengeld: 1191,- Euro Azubi Gehalt: 917,- Euro Netto Kindergeld: 220,- Euro [b]Ausgaben:[/b] Miete: 700 Euro (inkl. ... Quasi als sie noch normal Gehalt bekommen hat?
Leserforumvon Onizuka125 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 22.07.2023 17:47
Blockfristen stehen ihr nurnoch wenige Monate Krankengeld zu. ... Das ALG1 ist die Versicherungsleistung für deine Partnerin. ... Wie hoch stehen da die Chancen?
Leserforumvon franky01 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 24.03.2007 11:45
Am 24.3.2007 von Sunbee 1 @franky also vorweg, was du schreibst, ist keinesfalls gejammer sondern leider sowohl deinerealität als auch die realität im dschungel des rentenversicherers, der gkv und anderer behörden zu deiner info und da es mich betraf u. betrifft, kannst du davon ausgehen, dass es so und nicht anders läuft: wenn du den bescheid hast, dass du am tag x ausgesteuert wirst, gehst du zur arbeitsagentur(aa), meldest dich arbeitslos und stellst, auch bei weiterer arb.unfähigkeit(au) antrag auf alg1, nach §125, sgbv, der sogenannte nahtlosigkeitsparagraph. die zeit des krankengeld(kg) zählt zur sozialversicherungspflichtigen beschäftigung. da das kg aber weniger ald das gehalt ist, wird das alg1 berechnet aus dem schnitt des einkommens d. letzten 2 jahre. es werden also aus den 24 vergangenen monaten vor antrag auf alg 1 alle einkommen der einzelnen monate addiert und die summe durch 24, macht den schnitt. davon errechnet sich das alg1. gleichzeitig wird dich die aa einladen zum arbeitsvermittler(ja, ist so) meinem z.b. war die unsinnigkeit klar, aber der vermittelt dir nix, sondern händigt dir ein formular aus, mit schweigepflichtsentbindungen für deine behandelnden ärzte u. kliniken, rehakliniken. du kannst das verweigern, ist aber blödsinn. die aa wird dann bei ihrem ärztlichen dienst(äd) ein gutachten in auftrag geben, das feststellen soll, immer nach aktenlage, ob du die darauf folgendfen 6 monate voraussichtlich weiter au bleibst. sagt der äd, ja, franky bleibt au, wirst du aufgefordert einen antrag auf erwerbsminderungsrente zu stellen (dein jahrgang: berufsunfähigkeitsrente) diesen antrag stellst du dann bei deinem rentenversicherer sagt der äd, nein, der franky bleibt nicht au, hast du die möglichkeit zum widerspruch gegen das gutachten des äd, dann sind die verpflichtet, dich zu untersuchen. machen sie aber selten, sie entscheiden dann...oh, der franky bleibt doch au das ganze geht darum, dass die aa natürlich versucht, dich einem anderen leistungsträger *zuzuschieben* cool bleiben, bei deiner langen erkrankung plus vorheriges arbeiten erhältst du alg1 für 12 monate und das wird während der gesamten *untersuchungszeit* gezahlt wenn du weiter krank bist lass es so laufen. fühlst du dich gesund, trotzdem so laufen lassen, dann sind die chancen, das einer der leistungsträger, also die aa oder, wenn dann ein rentenverfahren läuft, der rentenversicherer eine umschulung zahlt größer. mit 48 hast du minimum 15 jahre zur altersrente, da lohnt ne umschulung ganz sicher. so, und noch ein tipp: wende dich mal, nur um dich zu informieren, an den vdk. kostenlose beratung und auch die möglichkeit, als mitglied für 6 euro monatlich, dich durch einen anwalt durch die ganzen verfahren begleiten zu lassen. aber ehrlich gesagt, ich brauchte keinen anwalt außerdem rate ich dir ganz dringend, beim versorgungsamt einen antrag auf gdb(schwerbehinderung) zu stellen. nicht erschrecken, das kann dir sowohl bei umschulung, späterem job und auch im rentenverfahren sehr helfen. den antrag stellst du formlos, unterlagen bekommst du zugesendet. das dauert aber so 6 monate bis eine entscheidung getroffen wird, ob man dir ne behinderung anerkennt. hierzu wichtig, alle, wirklich alle krankheiten , die dich belasten u. belästigen angeben, auch die migräne von vor 20 jahren und die folgen der psychischen erkrankung. im job später mehr urlaub und nicht so leicht kündbar schon ab 30% gdb. außerdem wird dann eine andere abteilung der aa für dich zuständig u. die haben wesentlich mehr möglichkeiten zur vermittlung zwischenübergangsgeld gibts nicht zwischen aussteuerung und alg1, nach §125.. hast du den termin zur aussteuerung selbst errechnet? ... Zwischenübergangsgeld gibts nicht zwischen aussteuerung und alg1, nach §125.. .. genau das will mir nicht in den Kopf. ... kriegst du eben zwischen 24.07 und 31.10 alg1 an deiner stelle würde ich definitiv in der klinik bleiben. es ist eher ungewöhnlich, dass ärzte einer reha so handeln. die müssen erfolge vorweisen und wenn die sagen, du sollst weiter...nimm es an. auch ich war völlig entnervt von den verlängerungen der rehamaßnahmen, sie haben letztlich auch nicht viel gebracht. aber ich weiß, wenn die das so entscheiden, ist es wirklich kein *spass* ich weiß, wie hart der finanzielle abstieg ist. vom gut verdiener bin ich jetzt auf sozialhilfe niveau...und nach nun fast 3 jahren krank, kommen die mir endlich mit einem konkreten verdacht, was mein fuß nun haben *soll* aber was solls, ich hab alle operationen überlebt, 72 wochen krücken innerhalb 2 jahren und jetzt werd ich so lang weiter machen, bis ich wieder *rennen* kann kopf hoch sunbee Am 25.3.2007 von franky01 wieso, was willst du mit irgendeinem zwischengeld?
Leserforumvon Shadow315 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 17 Antworten | 20.12.2011 19:07
Wäre das Gehalt im Februar ausgezahlt worden, hätte das Jobcenter kein Geld zurückfordern können, nur so am Rande. ... Krankengeld, diese Lohnersatzleistungen werden im nachhinein gezahlt und müssen dann auch logischerweise nicht mehr zurückgezahlt werden. ... Mein Tipp wäre, mal `nen Wohngeldrechner im Internet zu suchen und zu gucken, ob es bei dem zu erwarteten Einkommen Wohngeld gibt und wie hoch das sein könnte.
Leserforumvon Muci | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 135 Antworten | 11.01.2008 15:28
Ich dachte zunächst vom letzten Gehalt. ... Krankengeld Brutto: Euro 1.098 Netto: 942,30. ... Wie hoch wird das Sozialgeld sein bzw. das Geld was ich nach dem 21.02.08 (also nach dem Krankengeld) erhalten werde?
Leserforumvon Benno_S | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 47 Antworten | 13.05.2007 19:04
Wie hoch die als angemessen geltende Miete pro qm ist, ist von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich. ... Am 14.5.2007 von baghira was den umzug betrifft, so kann man, in meinen augen bei 61 jahren noch nicht davon ausgehen, dass sie nicht mehr umziehen kann. da muss schon ein ärztliches attest vorliegen... wenn es um 80jährige geht, deren miete zu hoch ist, ist das wieder was anderes.
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