82 Ergebnisse für „kosten wohngeld unterhalt beantragen“

Leserforumvon Froggy_3002 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 30.08.2010 07:04
Nun habe ich mir überlegt, Wohngeld zu beantragen, da ich gerne ab jetzt eine Abendschule besuchen möchte, um einen Realschulbschluss nachzuholen, und das ist mir mit ABG 2 nicht möglich. So, wenn ich nun allerdings Wohngeld bekommen würde, muesste ich für meinen Unterhalt, da ich von zu Hause mit keiner Unterstüzung rechnen kann, einen 400 Euro Job annehmen und könnte abends in die Schule gehen, nur bin ich dann nicht krankenversichert, oder ?! ... Am 30.8.2010 von andreas124 Da bleibt nur dich freiwillig zu Versichern, was ca. 160 EZR in Monat kosten wird. ----------------- "" Am 30.8.2010 von altona01 Wohngeld gibt es erst, wenn man ein Einkommen in Höhe des AlgII hat.
Leserforumvon altona01 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 19 Antworten | 27.11.2008 15:14
Sie wurde nun aufgefordert, Wohngeld zu beantragen, da dies eine vorrangige Leistung ist. ... Unterhalt und KG, dann ist Wohngeld die falsche Leistung und es muss weiterhin ALG II gewährt werden. ... Wie gesagt, dass dann zunächst Wohngeld zu beantragen war/ist, sehe ich ja durchaus auch so.
Leserforumvon inkognito223 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 25 Antworten | 23.02.2023 20:01
Da meine Mutter ohne Unterstützung ihre monatlichen Kosten nicht decken kann, haben wir vereinbart, dass ich ihr monatlich 300 EUR Unterhalt zahle. ... Frage: Kann meine Mutter unter diesen Bedingungen Wohngeld beantragen? ... [/quote]Jeder Mensch kann Wohngeld beantragen.
Leserforumvon Mortisha | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 15.05.2009 13:33
Nachdem ich nun schon seit Monaten Leistungen für meine Kinder und mich beziehe und sich auch keinerlei Änderungen ergeben haben, soll ich nun plötzlich Wohngeld für 2 meiner 4 Kinder beantragen. ... Ebenso das jeweils anteilige Wohngeld, wenn es bewilligt wird. ... Wie hoch ist jeweils der Unterhalt?
Leserforumvon thomas2809 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 21.06.2010 19:55
Hatte 658 € netto + Kindergeld (184) + Unterhalt Vater (219 €) + Wohngeld Kind (192 €). ... Meine Frage: Kann ich auf das ALG II verzichten und stattdessen Wohngeld für mich und meinen Sohn beantragen? ... Es heißt da einerseits, kann man jederzeit auf das ALG II verzichten und stattdessen Wohngeld beantragen.
Leserforumvon Misericordia | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 07.01.2007 13:12
Könnte dann aber keine Krankenkasse (z.Zt.129 €) zahlen und keinen Unterhalt meh. Kann ich nur Wohngeld beantragen und wie läuft das dann mit der Krankenversicherung? ... Wieviel dürfte ich zu den 345 € dazu verdienen, wenn das mit Wohngeld und Minijob nicht klappt?
Leserforumvon thomas2809 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 24.06.2010 13:59
Hatte 658 € netto + Kindergeld (184) + Unterhalt Vater (219 €) + Wohngeld Kind (192 €). ... Meine Frage: Kann ich auf das ALG II verzichten und stattdessen Wohngeld für mich und meinen Sohn beantragen? ... Es heißt da einerseits, kann man jederzeit auf das ALG II verzichten und stattdessen Wohngeld beantragen.
Leserforumvon guest-12318.11.2020 22:01:40 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 16.04.2019 22:10
Des Weiteren würde sie gerne wissen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld hat, da sie „nur" Unterhalt und Kindergeld bekommt, so auch ihre Schwester (19 Jahre, studierend), beide zusammen in ihrer eigenen Wohnung leben, dafür Miete/NK usw. bezahlen (bezahlt von Unterhalt /Kindergeld). Falls Sie ,1.Tochter, Wohngeld beantragen würde, dies evtl. genehmigt würde, hat die dann, wenn Sie nach dem Abitur ein Studium anfängt, noch Anspruch auf BAföG oder fällt das ganz weg? ... Wohngeld bezieht.
Leserforumvon Jumaji | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 19 Antworten | 15.06.2005 14:31
Was kann sie nun ab 1.8. beantragen? Gestern waren wir eine Wohnung ansehen die Kostet 250,-€ warm und 600,-€ kaution, auch braucht sie Möbel( Bett,Schrank,Tisch) Kann man da irgendwas beantragen zur Übernahme der Kosten? ... Ist das eigene Einkommen also zu gering und können die Eltern auch keinen entsprechenden Unterhalt zahlen, dann gibts BAB.
Leserforumvon achselkaffee | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 22 Antworten | 15.11.2007 14:50
Nun bin ich der Ansicht, dass mein Kind dann auch rückwirkend aus dem ALG II herausfällt und ich für ihn auch rückwirkend noch Wohngeld beantragen kann. ... Was mir übrigens sehr gelegen käme, da ich dann für mein Kind rückwirkend Wohngeld beantragen könnte. ... Am 16.11.2007 von Sunbee 1 @achselkaffee cool. hab was gelernt. heißt, mit einer aufhebung des verwalt.aktes kann man rückwirkend wohngeld beantragen, wie lange rückwirkend?
Leserforumvon Urmelienchen | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 13.04.2006 12:13
kann man dann wenigstens einen wohnberechtigungsschein beantragen? ... Wenn die Umstände so hart sind, dass ein Leben bei Vater oder Mutter nicht möglich ist, werden sie das KInd aufnehmen (Betreutes Wohnen)und von den Eltern Unterhalt einfordern um die Kosten zu decken .... ... es könnte ja auch so sein, dass er eine ausbildung anfängt und somit eigenes, aber geringes einkommen hat. ob das geld nun aus unterhalt oder erwerb kommt ist doch egal, oder?
Leserforumvon Walross21 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 16.03.2008 21:57
Als er Harz 4 beantragen wollte, hies es : Sie sind unter 25, bitte geben sie die Einkommens-und Vermögensverhältnisse der Eltern an. Er wohnt auch nicht mehr zu Hause, wohnte die ganze Zeit bei seiner Freundin,seit die Beziehung in die Brüche ging, lebt er auf der Strasse oder bei Freunden, da man Wohngeld nur beantragen kann, wenn man Harz 4 bekommt. ... Das sieht die ArGe zwar gerne anders, wenn Ihr Sohn auf Unterhalt klagen würde, würde er wahrscheinlich leer ausgehen.
Leserforumvon Bunnypups | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 14.07.2010 17:28
Mai meinen neuen Bewilligungsbescheid bekommen und gleichzeitig die Aufforderung von der ARGE, Wohngeld für meinen 4 jährigen Sohn Wohngeld zu beantragen. ... KG + Unterhalt) 1.033 Euro, jetzt kommst Du (inkl. KG + Unterhalt + Wohngeld) auf 1.063 Euro.
Leserforumvon AndreaCologne | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 23 Antworten | 14.04.2017 15:35
Seit fast 2 Jahren gehen sämtlicher Kosten für die Wohnung von meinem Konto ab, was ich natürlich auch beweisen kann. ... Gibt es wirklich keine Möglichkeit für mich trotzdem Wohngeld zu erhalten? ... Wahrscheinlich könnte ich aufstockend AIIg 2 beantragen, aber dann geht das wieder los mit der unangemessenen Miete, dass hatte ich kurz nach der Trennung und war dann sehr froh einen Job gefunden zu haben.
Leserforumvon tommy1111 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 20.09.2013 05:16
Wie sieht es in dem Fall mit dem Anspruch auf BAB oder Wohngeld aus, ist das drin? ... Wohngeld wird es nicht geben, da BAB und Wohngeld sich gegenseitig ausschließen. ... Dacht es könnte mit dem Anspruch auf Wohngeld/BAB zusammenhängen.. (?..)
Leserforumvon kassengift | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 01.01.2011 21:52
Wer würde diese Kosten übernehmen? Im Moment bekomme ich eine Erwerbsminderungsrente von 705€, 200€ Unterhalt für mein Kind und 184€ Kindergeld. ... Vielen Dank schonmal im Vorraus. ----------------- "" Am 1.1.2011 von Sunbee 1 @Kassengift Zunächst ist grundsätzlich Wohngeld zu beantragen.
Leserforumvon guest-12318.11.2020 22:01:40 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 13 Antworten | 08.03.2019 19:56
Miete plus obengenannte Kosten werden von Unterhalt / Kindergeld bezahlt. ... Das Einzige was dann noch dazu käme, wären die Kosten für Sprit. 3. Der ganze Schriftkrimskrams, sowie Studiengebühren, beantragen des Bafögs / Wohngeld oder sonstige Unterstützung muss binnen 6 Tage stattfinden ...
Leserforumvon Kleinstverteilung | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 28.05.2010 15:04
Sie hat 50qm und soll 380€ Warmiete kosten. ... Habe einen Antrag auf Wohngeld hier. ... Meines Erachtens müsste beim Wohngeld der Unterhalt dennoch mitberücksichtigt werden.
Leserforumvon Puschelchen34 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 06.12.2010 07:23
Mein Mann bekommt mit Lohnsteuerklasse III ca. 1.250 Euro netto (ein weiteres unterhaltspflichtiges Kind ist vorhanden, Unterhalt wird im Moment neu berechnet). ... Bei der Miete gilt folgendes: In den ersten 6 Monaten sind die Kosten voll zu übernehmen/anzurechnen. ... Zum Auszug kann euch keiner zwingen, jedoch müsst ihr evtl. die Kosten teilweise selbst aufbringen.
Leserforumvon redfox3 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 04.11.2011 10:34
Nach Abzug der monatlichen Kosten bleibt da am Ende eines jeden Monats nicht viel über. ... Gibt es denn "Unterhalt" von dem anderen Elternteil. Ich würde mal ALG2 beantragen und Wohngeld.
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