429 Ergebnisse für „heizkosten leistung miete“

Leserforumvon guest-12326.05.2020 10:03:24 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 18.10.2007 20:38
mein sohn(18 monate) und ich bekommen im rahmen von hartz4 444euro miete( die leider ab dez. intwischen 537 euro kostet). gibt es die heizkosten(gasag) und warmwasser(übers haus) zusätzlich oder sind die schon inklusive? ... Heizkosten......... ... meine miete kostet 547euro,das amt zahlt 444euro----und die betriebskosten exklusive heizkosten----ich schlüssel die jetzt nicht hier auf---die posten sind korrekt--ich will nur wissen ob das jobcenter eine nachzahlung übernimmt oder ich die von meinem regelsatz zahlen muß--das sind,excl. heizkosten,die ich aber bisher auch selber zahle, immerhin 118euro!!!
Leserforumvon Nosferatu | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 07.09.2007 21:14
Wie hoch sind diese und ist das nur die Höhe Eurer Miete, einschließlich kalter Nebenkosten, oder ist das mehr? ... Um eine schriftliche Ablehnung zu provozieren, solltest Du die Übernahme der Heizkosten, ergänzend zu der bereits bewilligten Leistung, schriftlich (per Einschreiben) beantragen und einen schriftlichen, rechtsmittelfähigen Bescheid über diesen Antrag verlangen. ... Die Heizkosten tauchen nicht in der Berechnung auf.
Leserforumvon guest-12326.05.2020 10:03:24 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 44 Antworten | 02.11.2007 13:42
Wie bereits von @Sunbee geschrieben, 4,88 Euro Miete ohne Betriebskosten zzgl. 1,90 Euro Betriebskosten je m², sind nach diesem Beschluss zu übernehmen (Akt.... In Deinem Fall bedeutet das, Dir stehen insgesamt 406,80 Euro Miete zzgl. Heizkosten zu.
Leserforumvon nimesch | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 05.06.2011 18:17
Eine starre Deckelung der Heizkosten ist allerdings unzulässig. ... Nach Überprüfung der KDU teilte das Jobcenter der LE plötzlich mit das sie monatlich 65€ weniger für die Miete erhalten würde da es sich bei den 65€ um die Miete für den Garten handelt. ... Dann fing das mit den Heizkosten an.
Leserforumvon Dennis26 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 30.09.2012 13:02
Jetzt erwartet Sie nochmal ein Guthaben von den Heizkosten mit 410 Euro. ... Sie bezahlt jeden Monat 40Euro zur Miete dazu. ... Ja. quote:Sie bezahlt jeden Monat 40Euro zur Miete dazu.
Leserforumvon guest-12306.01.2016 02:17:35 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 46 Antworten | 13.12.2015 20:33
Ich bin Berufstätig (Teilzeit) und beziehe von der Arge Leistung aufstockend zu meinem Gehalt. ... Wer hat die Miete gezahlt? ... Ich bezahle die Miete selbst und Vermittlungsvorschläge habe ich nie erhalten.
Leserforumvon EhrlicheHaut | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 24.02.2011 13:16
Die Miete ist geringer als in der alten Wohnung und die Heizkosten und Nebenkosten sind auch etwas geringer. ... Die Begründung sind die angeblich zu hohen Heizkosten für die Wohnung, obwohl die genau in dem Bereich liegen, wie sie auch vorher schon waren.
Leserforumvon Mopeif | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 05.01.2020 16:54
Hoffe für Verständnis Explizit geht es mir um diese Frage Hi, ich wollte nochmal fragen, da das Jobcenter die Miete bezahlt. ... Zwei Personen verursachen ganz sicher nicht doppelt so hohe Betriebs- und Heizkosten wie ein Person. ... Ich habe meinen eigenen Raum also auch Doppel Heizkosten.
Leserforumvon guest-12326.05.2020 10:03:24 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 17.11.2012 11:50
ich habe eine Miete die nicht vollständig vom Jobcenter übernommen wird: 547 Euro. Dazu kommen Heizkosten GAS. ... Miete und Betriebskosten einerseits und Heizkosten andererseits sind hinsichtlich der Angemessenheit immer getrennt voneinander zu beurteilen und zu bewerten.
Leserforumvon christelle29 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 11.12.2021 13:52
Was passiert, wenn die Miete leicht über der Mietobergrenze liegt? ... [/quote] Wenn der Alg 2 Bezieher die tatsächliche Höhe der Heizkosten nicht nachweisen kann, dann könnte das JC die Erstattung oder Übernahme verwehren und "nur" die Miete plus Nebenkosten werden übernehmen. ... [quote]Wenn der Alg 2 Bezieher die tatsächliche Höhe der Heizkosten nicht nachweisen kann, dann könnte das JC die Erstattung oder Übernahme verwehren und "nur" die Miete plus Nebenkosten werden übernehmen.
Leserforumvon klaus_harrer | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 16.09.2004 10:25
Nun wurde meine Miete und meien Betriebskosten wieder zurückgebucht , weil der Arbeitgeber seit längerem nicht gezahlt hat. Im meinen Mietvertrag steht das ich nach dem zweiten nichtzahlen der Miete der Mietvertrag fistlos gekündigt wird. ... Heizkosten werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erstattet soweit sie angemesen sind...
Leserforumvon agapimou | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 14.10.2005 12:03
Ich wohne zur Miete und habe einen Untermieter (wir leben in einer Wohngemeinschaft), der ALGII bezieht. Aufgrund der in meinen Augen sehr niedrig angesetzten maximalen Miethöhe (hier 200,- + 37,50 Euro) die ihm vom Amt bewilligt wird, bekomme ich von ihm weniger Miete, als eigentlich bei der Miete, die ich selbst zu zahlen habe, für die von ihm genutzten Räumlichkeiten angemessen wäre. ... Er kann ja von seinen 345,- Euro nicht auch noch für Heizkosten aufkommen.
Leserforumvon prop | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 01.07.2008 21:02
Ich Beziehe leider Hartz 4. habe im Monat Heizkosten zu zahlung von 30 Euro. ... Lg prop ----------------- ""Beurteile einen Menschen nicht nach Worten sondern nach Taten"" Am 2.7.2008 von Sunbee 1 @prop die pauschale wurde mitsamt der miete doch an dich gezahlt, oder? ... Die Heizkosten sind von der ARGE in voller Höhe zu übernehmen.
Leserforumvon MR671 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 27.08.2014 12:21
Wie setzt sich Deine Miete konkret zusammen, als Kaltmiete, Heizkosten, Betriebskosten)? ... Sind darin die Heizkosten bereits enthalten? ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info " Am 28.8.2014 von MR671 hallo Axel, ich wohne alleine in dieser wohnung mit ca.45,00 qm. die Miete setzt sich wie folgt zusammen: Kaltmiete: 250,00 (jetzt durch Erhöhung 270,00) Heizung: 100,00 Nebenkosten:60,00 Ja, in den 371,50€ als vorgabe durch die stadt sind bereits grundmiete, heizkosten und nebenkosten enthalten. vielen dank für die infos ----------------- " "
Leserforumvon guest-12326.05.2020 10:03:24 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 05.12.2007 10:06
-Zeichen: S 37 AS 21904/07 ER) entschieden, wie die Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten zu ermitteln sind. ... Die Aufforderung zur Mietsenkung ist wegen Ansatz einer zu geringen Richtwert-Miete fehlerhaft. Nach Ablauf der Suchfrist kann deshalb noch keine Absenkung auf die nach den unterstehenden Berechnungen angemessenen Miete erfolgen.
Leserforumvon DStein | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 18 Antworten | 22.04.2020 12:02
Auf die Regelleistung & dann Miete oder insgesamt auf die komplette Leistung? ... Miete. ... Nur 6,- Heizkosten?
Leserforumvon ronny707 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 07.06.2011 09:06
Nun soll ich angeben, wie hoch meine Miete und deren Nebenkosten sind. ... Das Amt möchte von mir Energie, Wasser und Heizkosten, diese kann ich nicht vorweisen weil ich keinen eigenen Zähler habe. ... Ein Mietvertrag kann auch mündlich geschlossen werden und der Vermieter ist verpflichtet, Mieteinnahmen zu versteuern. quote:Das Amt möchte von mir Energie, Wasser und Heizkosten, diese kann ich nicht vorweisen weil ich keinen eigenen Zähler habe.
Leserforumvon butterkeks | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 23 Antworten | 31.10.2009 18:31
Dort wird geschrieben das ich eine zu Hohe Miete habe. ... Ich weise sie vrsorglich darauf hin, dass ich den in der Leistung zu Sicherung des Lebensunterhaltes enthaltenen Teil für die Mietzahlung auf die angemessene Höhe begrenzen werde. ... Zumindest müsste diese entsprechend aufgeschlüsselt nach Netto-Kaltmiete, kalte Betriebskosten und Heizkosten dargestellt werden.
Leserforumvon charoit | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 02.11.2007 14:43
Solange ist selbstverständlich die bewilligte Leistung weiter zu zahlen. Oder soll der Hilfeempfänger bis dahin von Luft und Liebe leben, Miete, Strom, Heizkosten etc. bezahlen? ... Folge: Der Hilfeempfänger kann seine Miete, Strom, Versicherungen etc. nicht pünktlich bezahlen, was weitere Kosten verursachen kann, für die allein die ARGE die Verantwortung trägt.
Leserforumvon wnikkigirl | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 26 Antworten | 28.01.2006 16:22
Von den Nebenkosten werden nämlich nur die Heizkosten übernommen. ... Die KDU darf nur bei unangemessen hoher Miete oder Heizkosten gekürzt werden. ... Nebenkosten(ohne Heizkosten), als auch Heizkosten angemessen, sind diese voll zu übernehmen.
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