1 Ergebnisse für „bab sohn jahr freundin“

Leserforumvon lindenberger | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 05.01.2010 18:12
Wir benöntigens Dringens den Pahragrafen nach dem das BAB GELD nicht bei einer Lebensgemeinschaft (Freundin und Tochter) auf harz iv angerechnet werden darf. Nach einem über Jahr zieht Jetzt Das Job Center der Freundin von meinen Sohn 148 Euro Lebensunterhalt ab weil dieser mit Ausbildunsgeld,Kindergeld und BAB geld angeblich zuviel hat. Wir haben leider nur die Mündliche Aussage der BAB-stelle das BaB nicht angerechnet werden darf und Sozialgelder und mit anderen Sozialgeldern verrechnet werden darf .Es versteht sich von selbst das unser Sohn sein Mietsanteil von seinem geld und nicht von Job -Center getragen wird.
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