9 Ergebnisse für „alg2 mutter erbschaft erbe“

Leserforumvon void1603 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 02.01.2012 19:15
Meine Mutter hat nun ein kleines Erbe von 5.000€ bekommen. ... Meine Mutter bekommt kein ALG2, sie bekommt Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung. ... Zählt das Erbe dann als Vermögen für meine Mutter?
Leserforumvon andy.h | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 07.11.2007 22:04
hallo, meine frau hat dieses jahr, da ihren eltern beide starben geerbt. aufgrund der tatsache, dass es die mutter schon letztes jahr starb und es dem vater ziemlich schlecht ging, habe ich anfang des jahres garkeinen neuen alg2 antrag gestellt. wir bekamen es bisher immer zu meinem verdienst dazu. aber aufgrund des bevorstehenden erbfalls wollte ich nichts falsch machen. im september ist nun das erbe ausbezahlt worden. mittlerweile bin ich abreitslos geworden. somit haben wir zum leben 940 euro alg und das kindergeld für 2 kinder. unsere miete beträgt 550 euro plus heizkosten (öl/holz) plus menge stromkosten verursacht durch boiler. dass uns wg. des erbes nun kein alg2 zusteht ist mir klar. wir waren auch bei unserer sachbearbeiterin, das wir vom erbe nichts mehr haben, da wir zuvor hoch verschuldet waren und das nun alles für die tilgung derer verbraucht wurde. die sachbearbeiterin meinte eben, dass das ganze erbe angerechnet wird, auch wenn wir nichts davon hatten, weil wir es für die schulden verbraucht haben. nun ist es aber sehr knapp bei uns mit den o.g. geld. auch wenn wir noch so sparen... haben wir evtl. anspruch auf wohngeld, oder wird da auch das erbe angerechnet ??? ich danke für eure antworten im voraus andy Am 8.11.2007 von hh Beim Wohngeld gilt nur das Einkommen, nicht das Vermögen und auch nicht ein Erbe. ... Es kann ja nicht angehen, dass ich einerseits staatliche Leistungen beziehe und auf der anderen Seite durch eine Erbschaft ein dickes Bankkonto habe.
Leserforumvon fb532678-10 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 47 Antworten | 04.12.2019 16:24
Vom JC 86,- Alg2? ... Zum Thema bezüglich des Erbschaft. ... Vom JC 86,- Alg2?
Leserforumvon SoGehtsAuch | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 19 Antworten | 24.05.2022 23:43
Damit fällt oder rutscht man weder schwanger noch mit Kind in Hartz 4 oder ins ALG2. ... Hast Du das Geld aus der Erbschaft bereits erhalten? ... Die Erbschaft kann dabei sehr behilflich sein.
Leserforumvon kain123123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 33 Antworten | 12.08.2021 23:54
Die Versicherung lief seit 1993 und als Begünstigte war drin meine im Jahr 1997 verstorbene Mutter. ... Wird man als Aufstocker keine Erbe behalten können oder zumindest ein Teil davon? ... Am 13.8.2021 von wirdwerden Wir müssen doch hier zwei Problemkreise unterscheiden: einmal, wie die Beerdigung zu bezahlen ist und dann, ob die Erbschaft auf ALG II anzurechnen ist.
Leserforumvon cocobello123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 19.09.2012 18:16
oder muss ich das mit dem erbe angeben? ... oder muss ich das mit dem erbe angeben? ... Ist die Erbschaft so hoch, dass auch für diese 6 Monate der Anspruch vollständig entfällt, werden die Leistungen (ALG II) eingestellt und Du musst das Erbe für Deinen Lebensunterhalt einsetzen.
Leserforumvon guest-12328.01.2023 18:57:04 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 18 Antworten | 06.02.2020 21:40
Es kommt also automatisch zunächst zur weiteren Alg2-Zahlung. ... Es kommt also automatisch zunächst zur weiteren Alg2-Zahlung. ... Außer dem Erbe habe ich dann bislang keine weiteren Einkünfte.
Leserforumvon MMWS | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 60 Antworten | 10.08.2022 11:08
Leider habe ich die Erbschaft nie bei den Ämtern angegeben, da ich davon ausging, dass das Erbe auch nicht angetreten wird. ... Da du die Erbschaft nicht rechtzeitig ausgeschlagen hast, bist du Erbe. ... Da du die Erbschaft nicht rechtzeitig ausgeschlagen hast, bist du Erbe.
Leserforumvon Thuering123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 74 Antworten | 27.09.2018 15:26
Nebenkosten), welches meiner Mutter gehört. ... Wohnt Deine Mutter auch in dem Haus? ... Wichtige Unterscheidung zwischen Vermögen und Einkommen Die Unterscheidung zwischen Einkommen und Vermögen in Zusammenhang mit einer Erbschaft ist für den Leistungsempfänger deshalb so wichtig, da § 90 Abs. 2 und 3 SGB XII für das Vermögen Schutzvorschriften vorsieht.
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