29 Ergebnisse für „alg ausbildung bewerbung“

Leserforumvon fb524188-54 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 29.08.2019 22:50
Ich dürfte keine Ausbildung beginnen... ... ALG 1 erhält er doch sicher nur max. 12 Monate. ... Am 30.8.2019 von Loni12 Eine Bewerbung im ALG 1 Bezug macht sich auch wesentlich besser, als mit ALG 2.
Leserforumvon guest-12320.06.2018 12:34:58 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 31.08.2017 11:37
Obwohl ich Ü40 bin würde man sich sehr über eine Bewerbung freuen, man stelle gerne Azubis mit Lebenserfahrung ein, zudem kenne ich mich im Bereich Kundenkontakt/-betreuung schon gut aus und ich habe die Möglichkeit nach der Ausbildung übernommen zu werden. Ich würde am Liebsten sofort eine Bewerbung hinschicken, ABER… das Ausbildungsgehalt beträgt € 920,00 Brutto. ... Als ich vor 23 Jahren meine Ausbildung machte, war das alles kein Thema.
Leserforumvon Schari | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 22 Antworten | 24.11.2006 10:15
Wenn Du zu Hause wohnst (und das musst Du beim Bezug von Alg II) sind deine Eltern noch in dem Sinne unterhaltspflichtig, dass sie mit Dir eine Bedarfsgemeinschaft bilden und das Einkommen von Ihnen auf Euch drei verteilt wird. ... mit eigenem Einkommen...würdest bei eintretender Arbeitslosigkeit ALG bekommen (Je nach Länge des Jobs und Einkommen). ... weil ich hab ja schon ne ausbildung!
Leserforumvon Coxy | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 11.01.2007 11:36
Ich bin allein erziehend und habe derzeit noch keine Ausbildung. ... Heute gebe ich meine Bewerbung ab und mache danach einen Termin beim Bafög Amt. ... Arbeiten neben der Ausbildung ist halt nicht so einfach, denn der Kindergarten betreut nur bis 16:30 und die Schule geht bis 15:45 :-( Aber wenn alle Stricke reißen muss ich mir was einfallen lassen.
Leserforumvon bibi22 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 17.02.2014 16:26
Am 18.2.2014 von bibi22 und was ist mit Ausbildung, be ich als harz 4 Bezieher das Recht einen bezahlte Ausbildung zu bekommen, oder wie sieht es aus? ... Sobald Du allerdings eine Ausbildung beginnst, die dem Grunde nach mit BAföG oder BAB förderfähig ist, erhälst Du kein ALG II mehr. ... Also bitte achte darauf, dass das in einer Bewerbung mindestens 1000x mal besser ist als hier.
Umzugskosten Alg I 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon guest-12313.02.2024 09:53:28 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 26 Antworten | 22.06.2015 19:45
Denn ich beziehe mindestens drei Wochen Alg I. ... Sie haben während der Ausbildung ohne Möbel gewohnt? ... Das ist mein geschenk zur Ausbildung klar.
Leserforumvon user138 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 15.12.2009 16:58
Die Bewerbung ist selbstverständlich innerhalb der Frist erfolgt. ... Gruß user138 Am 15.12.2009 von AxelK @user138: Beziehst Du ALG I/ALG II? ... Ansonsten wirst Du Dich entscheiden müssen: Entweder Du willst eine Ausbildung, dann dürfte vermutlich auch die Maßnahme verpflichtend sein, oder Du willst jobben, dann bist Du nicht ausbildungsuchend und es besteht kein Kindergeldanspruch.
Leserforumvon KuschelbaerR | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 17.04.2010 15:28
Fraglich ist also, ob es auf die Frist, innerhalb der die Bewerbung erfolgte, überhaupt ankam. ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info" Am 17.4.2010 von KuschelbaerR Danke erst einmal für die Antwort. ... Und knallt mir eine Sperrzeit rein, weil ich wegen verspäteter Bewerbung die Arbeitsaufnahme vereitelt habe?
Leserforumvon Tom22 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 05.03.2011 15:27
Vorher war ich Arbeits und Ausbildung suchend gemeldet und bezog Alg2und Kindergeld. ... Anfang Dezember bekam mein Vater ein Brief von der Familienkasse (die wohl noch dachten ich wäre in meiner Ausbildung). ... Hallo habe ich 120 Bewerbung anschreiben und einige Absagen und Zwischennachrichten der Familienkasse zukommen lassen.
Leserforumvon KuschelbaerR | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 18 Antworten | 24.02.2009 13:00
Mittlerweile hat der Jugendliche eine eigene Wohnung bezogen, bezieht ergänzend HartzIV, Ausbildung ist noch immer nicht möglich. ... Angestrebt war ursprünglich sowohl von der Sonderschule als auch von den Eltern des damals noch minderjährigen Jugendlichen eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk, in dem die Ausbildung seiner Behinderung entsprechend hätte begleitet und gefördert werden können. Diese Stellen werden jedoch ausschließlich über die Reha-Stellen der ArGen vergeben, eine anderweitige Bewerbung um so eine Stelle ist nicht möglich.
Leserforumvon Kassem | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 08.03.2011 14:33
Ich soll mich irgendwo bewerben oder mir eine Ausbildung suchen. ... Zumal er ja wohl die entsprechende Ausbildung nicht hat. Er soll doch erst einmal eine ordentliche Bewerbung hinschicken, und dann sieht man weiter.
Leserforumvon Lillian1967 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 25.11.2008 15:06
Gruß vom mümmel Am 25.11.2008 von AxelK @Lillian: Beim Bezug von ALG I gilt grundsätzlich, dass der Arbeitslose dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. ... Nun ist das Ganze bei Deinem Mann ja noch ganz frisch, so dass ich in diesem Fall zunächst mal die eine Bewerbung schreiben und verschicken würde. ... Ich habe auch eine kaufmännische Ausbildung und zwar bin ich Floristin.
Leserforumvon Falterliliee | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 16.02.2013 23:20
Hast Du eine abgeschlossene Ausbildung und findet die selbständige Tätigkeit im gleichen Bereich statt, in dem Du Deine Ausbildung absolviert hast? ... Grundsätzlich gilt mal Folgendes: Solange Du ergänzendes ALG II erhälst, bist Du verpflichtet, 1. ... Ehrlichkeit in einer Bewerbung bzw. später im Vorstellungsgespräch darf jedoch nicht sanktioniert werden.
Leserforumvon Bioartist | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 13 Antworten | 18.07.2009 13:36
Zur Begründung wird eine "fehlerhafte" Bewerbung genommen. ... Was genau heißt denn "fehlerhafte Bewerbung"? ... Was genau heißt denn fehlerhafte Bewerbung?
Leserforumvon Abduhl1979 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 06.09.2010 20:31
Und wieso kostet die Ausbildung 1400€? ... Bekommst du derzeit ALG II? ... So gibts anstelle der Vergütung anscheinend Schulgeld und er kann sehen wovon er lebt. ----------------- "" -- Editiert am 07.09.2010 21:35 Am 8.9.2010 von Abduhl1979 Mal davon abgesehen das dass nicht meine einzige Bewerbung an solche fachschulen war;bin ich mir dessen bewusst das es zum Beispiel in Rheinland-Pfalz die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger in konventionellen Stil gibt (Ausbildungsvergütung usw.)!
Leserforumvon guest-12322.12.2011 22:34:03 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 05.09.2011 22:12
Du bekommst dort auch Unterstützung bei der Bewerbung. ... Für den Anspruch auf ALG II inkl. ... Ihr verwechselt m.E. die Anspruchsvoraussetzungen für ALG I und ALG II.
Leserforumvon Huya | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 02.07.2014 12:23
Die meisten Jobcenter erstatten eine Pauschale pro Bewerbung. ... Gemein nur, daß mein Sohn seine Ausbildung in einem Betrieb macht, den wir uns selber gesucht haben, und keiner von deren Vorschlägen. ... Denn auch ich bin der Meinung, daß jeder seinen Teil zu einer guten Ausbildung seines Kindes beizutragen hat, darum haben wir diese Bewerbung z.
Leserforumvon Shadow315 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 27 Antworten | 25.12.2011 14:12
Auch bei der Bewerbung sollte er Sorgfalt walten lassen. ... Dein Kumpel wird also noch ergänzendes ALG II in Höhe von 54,- € erhalten. ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info" Am 26.12.2011 von Shadow315 Da er keine Ausbildung gemacht hat, wird er wohl auch nur normale Hilfsarbeit annehmen können.
Leserforumvon Christin ckey | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 27 Antworten | 03.02.2006 01:37
hallo ich habe ein dickes Problem. undzwar habe ich meinen Antrag für ALG2 im Dezember abgeholt und vor einer Woche abgegeben nun ist es so das ich keinen Anspruch darauf habe da mein Freund wohl zu viel verdient. hier mal eine Auflistung: Lohn: 1370 euro - 340 euro Miete - 320 euro Unterhalt - 130 euro Stromgeld - 16 euro gez - 70 euro Telefon+ I-net - 50 euro Premiere - 60 euro für ticket (damit mein freund zur arbeit und zurück kommt) - 20 euro bewerbungskosten - 20 euro spezialfutter für unsere katze _______________________________ = so, wenn man das nun ausrechnet bleiben noch 394 euro über, davon müssen dann noch essen und Raten abbezahlt werden und im schnitt machen wir jeden monat mindestens 200 euro minus. gestern bin ich dann nun wieder zum Arbeitsamt gegangen und habe gefragt wann mein ablehnungsbescheid kommt und das ich ganz dringend unterstützung vom AA brauche, ich habe seit diesem monat keine bewerbung weg schicken können weil mir das geld für briefe und briefmarken fehlt. ich habe über 20 min mit der bearbeiterin diskutiert aber sie sagte das sie mir nicht helfen kann und für die ganze sache nicht zuständig ist. ich wollte noch sachen nachreichen aber sie wollte es nicht hören. das schlimme ist das mein freund durch die sache kurz davor ist mich rauszuschmeißen weil ich nichts mehr mit finanzieren kann. dadurch stehen nicht nur ich sondern auch er kurz vor der mietkündigung,. das hab ich ihr auch erzählt aber sie hat es nicht interessiert. andere leute verdienen mehr und bekommen etwas und ich die sich sogar selbst bemüht arbeit und/oder ausbildung zu finden bekomme nichts. ich habe denen bei der antragstellung auch gesagt das ich nun gezwungen bin ALG2 zu nutzen da sich meine kleinen ersparnisse nun seit ende November verabschiedet haben. und es nun noch schneller berg ab geht, vorher hatte ich ja arbeit aber eben nur bis von 11/2004 - 6/2005 und seit dem habe ich auch keine krankenversicherung mehr, ich war schon ein paar mal schwer krank und man meinte ja das ich mich privat versichern kann, aber mit was soll ich das tun??
Leserforumvon Nordgard | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 25.08.2010 14:14
Keine Bewerbung im Umlauf, da ich unschlüssig bin, was ich machen möchte, bedingt durch die Feststellung, dass die Berufe die ich gerne ausüben wollte, mittlerweile mit einem aufwendigen Studium verbunden sind, anstatt wie früher in einer Fachnahen Ausbildung. ... ALG II erhälst Du, wenn Du bedürftig bist. ... Anspruch auf Kindergeld (für Deine Eltern) besteht, sofern Du Dich in der Ausbildung befindest, oder ausbildungsuchend bist.
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