Ich habe die Rechnung von 140,67 € also erst am 23.1.23 bezahlt. ... [/quote] Ich glaube, die Kosten für den Mahnbescheid musst du trotzdem begleichen, Die Mahnung ist ja schon durch die verspätete Zahlung der Rechnung entstanden, auch wenn die Schuld inzwischen beglichen ist. Am 6.3.2023 von bostonxl [quote=AnetteThea]Ich glaube, die Kosten für den Mahnbescheid musst du trotzdem begleichen, Die Mahnung ist ja schon durch die verspätete Zahlung der Rechnung entstanden, auch wenn die Schuld inzwischen beglichen ist.
Ein paar Tage später erhielt ich von Accredis eine Zahlungsaufforderung der offenen Rechnung inkl. ... Insgesamt 103,95€ Muss ich dieser Forderung nachkommen, obwohl ich die offene Forderung entsprechend dem Schreiben der Postbank beglich, bevor ich die erste Zahlungsaufforderung von Accredis erhielt? ... Sollte dann ein Mahnbescheid kommen, Widerspruch einlegen.
im September 2012 habe ich im ****-Onlineshop Schlaufenschals bestellt, die Bezahlung sollte per Rechnung über ----- erfolgen. ... Kommt es zum gerichtlichen Mahnbescheid, diesem widersprechen. ----------------- "Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. ... id=1976&viewid=48119 Abgesehen davon ist die rechtsprechung bezüglich Inkassogebühren ohnehin sehr inkassounfreundlich http://inkassokosten.wordpress.com/ Ich würde schriftlich reagieren : "...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."
ich hoffe, ich habe noch keinen schufa eintrag und möchte diesen vermeiden. leider habe ich vor kurzem bereits die jährliche kostenlose auskunft verbraucht. ich habe diese forderung zähneknirschend überwiesen, um ruhe zu haben und trotzdem habe ich nun einen mahnbescheid bekommen und soll nochmal 100€ mehr bezahlen. muss ich das so hinnehmen oder sollte ich den zusätzlichen gebühren widersprechen und anmerken, dass die hauptforderung bereits beglichen wurde? ... Der Mahnbescheid ist im März beim Gericht angekommen - zu dem Zeitpunkt war bereits bezahlt. ... [quote=fros7byte]bin überfragt, wie ich diesen schwachsinn jetzt loswerden kann[/quote] Durch komplette Zahlung der Forderung nebst zusätzlicher Zinsen ab dem 10.03.
März beglichen. ... Ich meine, wie gesagt, ich habe die Rechnung ja schon beglichen (inkl. der von dem Online-Shop geforderten Mahngebühren) bevor ich überhaupt wusste, dass ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet wird. ... In sehr seltenen Fällen wird ein Mahnbescheid beantragt.
Der hat Mahnbescheid beantragt damit die Forderung nicht verjährt. ... Es gab zwar mal eine Rechnung, die aber von mir aus verschiedenen Gründen nicht beglichen wurde (Unstimmigkeiten und Frage der Rechtmässigkeigt dieser). Nun wurde hier halt eine neue Rechnung erstellt (es geht um die selbe Abrechnung nur ist diesmal der Betrag etwas niedriger) und per Mahnbescheid sofort angemahnt.
Mir wurde eine nicht geklärte Rechnung durch einen Rechtsanwalt angemahnt. ... Muss er seine Forderung zurück ziehen? ... Lieben Gruss jamie Am 12.5.2007 von Mahnman Nachdem die Hauptforderung beglichen wurde, dürfte sie damit auch anerkannt sein.
Anhand dieser ist ja oft zu erkennen, ob seriös oder auch nicht Einig sind wir uns bestimmt darüber, dass er eine Forderung, die gegen ihn besteht und beglichen werden soll, prüfen kann. Dies konnte er bisher noch nicht ....und einen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid könnte er auch immer zurückziehen, sollte sich herausstellen, dass die Forderung berechtigt ist. ... Er kann also erst einmal in aller Ruhe die Forderung prüfen, indem er die Rechnung anfordert und kontrolliert, und dann erst bezahlt.
Nachdem ich die Rechnung, nach Rechnungskorrektur im Dezember gegenüber dem Autohaus beglichen hatte schien der Fall erledigt für mich. ... Denn die Forderung habe ich ja schon beglichen gehabt bevor der Mahnbescheid bei mir war! ... Wenn die Forderung tatsächlich schon vor Einleitung des Mahnverfahrens beglichen war, gab es keine Rechtsgrundlage mehr dafür.
Habe am selben Tag die Überweisungsquitung Eingescannt und an das Inkasso gesendet, ebenfalls habe ich mich gleichzeitig mit diesen Telefonisch in Verbindung gesetzt und habe Sie darauf hingewiesen das die Rechnung bereits beglichen ist und ich dies mit dem scann der Überweisung belegen kann. ... Schriftlichen Widerspruch schreiben dass du der Forderung vollständig widersprichst da bereits bezahlt bzw. wegen Überschneidung. ... Wenn ein Mahnbescheid kommt, reichst du dieses Schreiben + Zahlungsbeleg + Widerspruch vom Mahnbescheid dem Gericht ein.
Nach Aussage von B sollte die Rechnung über die Überprüfung des Mietvertragsentwurf und die notarielle Tätigkeit (Abberufung und Änderung der Anschrift) beglichen sein. ... A habe daraufhin C mitgeteilt, dass die GmbH insolvent sei und nach Auskunft von B die Rechnung längst beglichen sei. ... C habe mittlerweile gegen A ein Mahnbescheid erwirkt und will somit gerichtlich die Forderung eintreiben.
Heute kam ein Vollstreckungsbescheid rein mit der ugefähr gleich hohen Forderung wie die vom Mahnbescheid. ... Am 1.6.2018 von biz0n Ich schrieb die Forderung vom Inkasso über 75€ habe ich beglichen. ... Weil dem Mahnbescheid nicht widersprochen wurde und/oder die Forderung nicht komplett bezahlt wurde.
Da bei dem Anwaltsbrief die HF immernoch aufgeführt war, Brief ignoriert, denn die Forderung war ja seit Wochen nachweislich beglichen. ... Da die Überweisung deutlich vor dem Mahnbescheid war ist der Grund für den Mahnbescheid weggefallen. ... Da bei dem Anwaltsbrief die HF immernoch aufgeführt war, Brief ignoriert, denn die Forderung war ja seit Wochen nachweislich beglichen.
Infoscore - Mahnbescheid
3,67 von 5 Sterne
Danach kamen e-mail und Briefe von Infoscore, auf die ich zunächst auch reagiert habe - letztendlich auch damit, dass ich die Rechnung an Paypal beglichen habe und der Versandhändler mir den überwiesenen Betrag zurücküberwiesen hat. ... Jetzt ist es aber Infoscore, dass seine Mahngebühren beglichen haben möchte. ... Der Händler hat Deine Zahlung akzeptiert, damit ist die Schuld beglichen.
Auf dem Mahnbescheid steht ich solle die 250 Euro der zu spät gezahlten Rechnung + Anwaltskosten zahlen. ... Falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt, wird der Anwalt bei einer Forderung von EUR 250 + EUR 45 höchstens seine EUR 45 zugesprochen bekommen, d.h. ... Der Anwalt scheint zu wissen, das die Hauptforderung beglichen ist, will aber jetzt über Gericht seine 45 Euro.
Diese Forderung habe ich dann auch beglichen. ... ----------------- "" Am 17.1.2010 von thehellion Du hast die Forderung inkl Inkassogebühren (Infoscore) beglichen ? ... Du hast die offene Rechnung + Mahngebühren ( Inkasso) beglichen!
Der Lidl-Shop kann ja anhand der Hermes-Paketverfolgung den Erhalt des Pakets mit der Rechnung nachweisen. Ausnahme: Es wäre keine Rechnung im Paket gewesen. ... Mehr als die Forderung anmahnen kann auch das Inkassobüro nicht (LG Cottbus, Beschluss vom 25.01.2004, 10 T 36/04).
Ich habe damals den akzeptablen Teil der Rechnung beglichen und die Rechnung von einem zweiten Anwalt prüfen lassen. ... Wie konnte dann der Mahnbescheid zu gestellt werden. ? ... Der Mahnbescheid ist echt.
Daraufhin hat das Unternehmen meine Retoure verbucht und mir eine neue Rechnung zukommen lassen. ... Ich habe diese Forderung nicht beglichen, weil es mir suspekt erschien, warum der Gutschein auf einmal anteilig verrechnet wird. ... Lange Rede kurzer Sinn; jetzt habe ich einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten; wie soll ich hier vorgehen?
Diese 59.40 Euro sind so wie es aussieht der Grund warum der Betrag noch nicht beglichen war denn wie oben schon beschrieben hätte ich die eigentliche Rechnung + die Mahngebühren zwischen meinen Zahlungen mit meinen gezahlten 75 Euro beglichen. ... Ein gerichtlicher Mahnbescheid z.B. hätte die Verjährung unterbrochen, nicht jedoch ein solches Schreiben. ... Muss man aber nicht, man kann auch einfach auf den Mahnbescheid warten und diesem widersprechen.