2.134 Ergebnisse für „inkassogebühren forderung“

Leserforumvon dgolla | Inkasso | 1 Antwort | 03.12.2013 19:24
Muss ich die Inkassogebühren trotzdem bezahlen oder hätte ich gar die gesamte Forderung von 240 Euro an das Inkassounternehmen zahlen müssen, da die Forderung an dieses abgegeben wurde?
Leserforumvon Mr.Fitzgerald | Inkasso | 4 Antworten | 29.10.2010 11:51
Hallo liebe Rechtsexperten, ich habe mal eine Frage zu Inkassogebühren. ... Frage 2: Gibt es einen Kostenschlüssel für Inkassogebühren. ... Ja, aber nur auf explizite Anforderung quote:Frage 2: Gibt es einen Kostenschlüssel für Inkassogebühren.
Leserforumvon RobertKr | Inkasso | 6 Antworten | 25.05.2009 18:46
Ich habe heute meinen zweiten Brief vom Inkassobüro mediafinanz erhalten, mit der Forderung ausstehende vorgerichtlichen Inkassogebühren und -auslagen umgehend zu bezahlen. ... Meine Frage: Muss ich wirklich die Inkassogebühren bezahlen? ... Am 25.5.2009 von thehellion quote:Meine Frage: Muss ich wirklich die Inkassogebühren bezahlen?
Leserforumvon bloes1 | Inkasso | 6 Antworten | 27.09.2006 10:00
GRuß Michael Am 27.9.2006 von Mahnman Das hängt davon ab, wer Inhaber der Forderung ist. ----------------- " " Am 27.9.2006 von thehellion Es ist mir bisher kein einziges ( nachprüfbares )AZ bekannt wo ein Gläubiger das von Diesem eingeschaltete Inkassounternehmen beauftragt hat einen Advokat um die im Vorfeld vom Schuldner nicht beglichenen Inkassogebühren vor Gericht zu kämpfen UND gewonnen hat Ergo : 1 Nichtstrittige Hauptforderung komplett Gläubiger überweisen. 2 Die Inkassogebühren komplett negieren 3 Die kommenden 2 bis Bausteinmahnbriefe aus der Legoabteilung demütig ertragen 4 Das Inkassobüro bekommt danach nur eine Mail : und zwar der widerspruch der Speicherung und Weiterverwendung der Daten gem. BDSG Der komplette TFFFF Folterfragebogen ___________________________ Das hängt davon ab, wer Inhaber der Forderung ist. ----------------- Falls das Inkassobüro der Besitzer (!) der Forderung ist : Erst Mal die BGB § 410 Abtretungsurkunde vorzeigen lassen !
Leserforumvon mera1 | Inkasso | 7 Antworten | 24.01.2009 14:56
Am 25.1.2009 von thehellion Gemach gemach - wenn die Gegenseite klagen sollte und verliert muß der TE natürlich Null zahlen Wenn die Forderung strittig ist dann sollten natürlich auch keine Inkassogebühren gezahlt werden mera1 Gib uns mal mehr Infos ! ... Bei denen kommt es überhaupt nicht darauf an, wer Recht hat. quote:Gemach gemach - wenn die Gegenseite klagen sollte und verliert muß der TE natürlich Null zahlen Wenn die Forderung strittig ist dann sollten natürlich auch keine Inkassogebühren gezahlt werden @Hellion: Hier hat die Gegenseite ein Versäumnisurteil beantragt. Wenn das durchgeht muss der TE zahlen, egal wie strittig die Forderung ist.
Leserforumvon DDKN | Inkasso | 5 Antworten | 09.10.2012 10:39
----------------- "" Am 9.10.2012 von thehellion Es spielt keine wirkliche Rolle ob Verzug oder nicht Inkassogebühren sind selbst im Verzugsfall im Gegensatz zu Rechtsanwaltsgebühren zwar rechtens allerdings nicht durchsetzungsfähig Es hat also keinen Sinn mit dem Masseninkassounternehmen anzufangen über Verzug zu "diskutieren" Weise gegenüber dem IB die Forderung vollumfänglich schriftlich zurück und untersage die Weitergabe deiner daten gem BDSG sowie die KOntaktaufnahme per Telefon Ich habe 3 Jahre in einem gr IB gearbeitet - Eine Klage expl wg vorger Inkassogebühren eines ext IBs ist mir nicht bekannt geworden http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/ Schläft ein ----------------- ""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)" -- Editiert thehellion am 09.10.2012 22:07 Am 10.10.2012 von DDKN Hallo mepeisen und hallo thehellion, zunächst mal vielen Dank für eure Antworten. ... Ich habe daraufhin gestern mal beim Inkasso-Unternehmen angerufen und nach einer rechtlichen Begründung ihrer Forderung gefragt. ... Diese Forderung wurde ja in vollem Umfang gezahlt.
Leserforumvon grübeline | Inkasso | 7 Antworten | 17.02.2008 17:38
Auf den 2 Brief des Inkassobüros warten und dann Diesem gegenüber gegenüber die Forderung per fax und email vollumfänglich zurückweisen. etwa so : ------------------------------------------------- Sehr geehrter Inkassomandatar, ich weise die Forderung vollumgänglich zurück. ... Hier bei grübeline ginge es nur um die Inkassogebühren Die HF plus 10 € ist dann ja ( hoffentlich) beglichen. p.s Ktoführungsgebühren 18 € !!
Leserforumvon mcebers | Inkasso | 1 Antwort | 12.04.2019 09:42
Hallo lieber Forum, Eine Forderung von Barclaycard wurde an Axactor Luxembourg abgetreten. Ich bekam jetzt Schreiben von Axactor Deutschland mit ganz normale 1,3 Inkassogebühren. Ich habe im Internet gelesen dass wenn ein Inkassodienst eine Forderung kauft, darf keine Inkassogebühren verlangen denn sie ist "eigene" Forderung.
Leserforumvon Verpeilt | Inkasso | 8 Antworten | 20.02.2019 18:51
- ich hab was von 25€ gelesen, Infoscore verlangt bei einer Hauptforderung von 280 € jedoch 57€ Inkassogebühren im Allgemeinen - mir werden unter einem Aktenzeichen und Forderungen mit dem gleichen Datum/ Ursprungs, jedoch unterschiedliche Rechnungen ( Rechnung / Forderung 1: 41€ und Rechnung / Forderung 2: 31€) Inkassogebühren i.H.v. 37€ und 32 € berechnet. - Da alles unter einem Aktenzeichen läuft, gehe ich davon aus, das die Inkassokosten so zu hoch sind, der Synergieeffekt durch ein Aktenzeichen sorgt doch nur für einen Arbeitsaufwand, berechnet wird jedoch einzeln. Ist das legitim oder muss hier nach dem Schadenminderungsprinzip die Forderung summiert werden und daraus die gebühr berechnet werden?
Leserforumvon tollwutimblut | Inkasso | 12 Antworten | 12.07.2006 14:41
Die Forderung ist vom Mai. ... Nur eine Forderung nichtstrittige forderung aber jetzt an den gläubiger überweisen - ich würde 10 € obendrauf legen (natürlich ohne inkassogebühren) Ich würde das nächste inkassoschreiben abwarten und dann per fax ans IB mangels vorlage der Gläubigervollmacht zurückweisen. ... *kopfschüttel* die inkassogebühren dürften gleichwohl überhöht und so auf keinen fall zu halten sein.
Leserforumvon inkassofrageabc | Inkasso | 4 Antworten | 13.04.2016 19:28
Ich habe gelesen, dass nach einem Forderungsverkauf Inkassogebühren nicht in Rechnung gestellt werden dürfen. ... Im Übrigen liegt, da Sie nach eigenen Angaben die Forderung aufgekauft haben, keine Rechtsdienstleistung vor. ... Inkassogebühren würde ich keine bezahlen aus dem genannten Grund.
Leserforumvon depops | Inkasso | 9 Antworten | 09.01.2015 13:39
Ich habe die Forderung bestritten und daraufhin eine E-Mail erhalten, in der die Inkassogebühren gefordert werden. Ich bin Studentin und lebe noch zu Hause bei meinen Eltern, daher quält mich in letzter Zeit die Frage, ob ich die Inkassogebühren, die wohl im Vergleich noch relativ niedrig sind (Hauptforderung bewegt sich unter 100 €, Inkassogebühren die Hälfte davon) nicht doch einfach zahlen sollte. ... Am 10.1.2015 von thehellion Bei einer Forderung bis 500 € wären lt Kanzlei Schickner maximal 13,50 zu zahlen - "Dein" Inkassobüro will das dreifache (!!)
Leserforumvon Blub22 | Inkasso | 27 Antworten | 13.11.2016 19:06
Zitat:Sind die Inkassogebühren in der Höhe berechtigt? ... Nur finde ich Inkassogebühren in Höhe von 88,42€ doch schon etwas dreist . ... Zitat:Sind die Inkassogebühren in der Höhe berechtigt?
Leserforumvon inkassofrage | Inkasso | 16 Antworten | 22.04.2010 18:29
Guten Tag, es geht um eine Forderung von 24 Euro. ... ----------------- "" Am 22.4.2010 von thehellion Die Inkassogebühren sind zwar erlaubt aber nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig An den Gläubiger überweisen natürlich !! ... Es hat keinerlei legale Machtmittel, die beizutreibende Forderung zu realisieren.
Leserforumvon twisterbee | Inkasso | 3 Antworten | 20.01.2010 13:31
Mit diesem Brief wird im Namen der Firma IN-telegence ein Betrag von 9,99€ plus Inkassogebühren und Auslagen- und Auskunftskosten in Höhe von 42,50€ gefordert. ... So kommt also die Forderung der IN-telegence zu Stande. ... Inkassogebühren in dieser Höhe halte ich nicht mal ansatzweise für durchsetzungsfähig Die 4,99 sind Deinerseits überwiesen worden ?
Leserforumvon maria37 | Inkasso | 3 Antworten | 07.06.2009 00:17
Ich habe letztes Jahr im August eine Rechnung erst nach der 2 Mahnung bezahlt 2 Wochen nach Überweisung der Summe hat sich ein Inkassobüro gemeldet Es geht um den angeblich entstandenen Verzugsschaden anmahnt Da ich nicht bereit war 62 Euro Inkassogebühren für eine Forderung von 35 Euro zu zahlen habe ich nicht reagiert In den 35 Euro waren 2 mal 2.50 Euro Mahngebühren enthalten Also 5 Euro insgesamt Ich habe heute bestimmt schon den 5 oder 6 Brief des Inkassobüros erhalten In jedem dieser Schreiben wird bei weiteren Nichtzahlung der Gebühren Gerichtsverfahren und Vollstreckung angekündigt Wenn die doch so sicher sind dann hätten die doch schon geklagt ? ... Seh ich genau so Wenn lediglich die Inkassogebühren offen sind sehr wenig wahrscheinlich zumal 62 € Inkassogebühren kaum durchsetzungsfähig sind. ... lg Am 19.7.2009 von maria37 Zwischenstand / Es wird immer lustiger Vor 4 Wochen hat mich eine Mitarbeiterin des Inkassobüros angerufen und bei Nichtzahlung der Inkassogebühren schon wieder das gerichtliche Mahnverfahren angekündigt.
Leserforumvon Schnappschuss28 | Inkasso | 2 Antworten | 07.01.2008 16:06
Schreiben Hauptforderung 8,40 EUR (Mietvertrag November 2006) zzgl Inkassogebühren 57,00 EUR und andere insgesamt 90 EUR Gebühren 3. ... Gibts es einen gesetzlichen Anspruch auf eine solche detailierste Auflistung der Forderung bzw. woraus sich diese zusammensetzt? ... Inkassogebühren in der angegebenen Höhe kaum durchsetzungsfähig Wann erfolgte die Faxkündigung von Person x ?
Leserforumvon Juli06 | Inkasso | 13 Antworten | 29.04.2008 15:13
Der RA macht explicit die Inkassogebühren geltend ? ... Die Forderung ist nicht tituliert. Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen: 13,88 € HF ......bereits am 18.02. bezahlt 9,00 € Mahngebühr .....ebenfalls am 18.02. bez. 47,68 € Inkassogebühren 15,00 € Gebühren §§ 2, 13 RVG inkl.
Leserforumvon Rattentata | Inkasso | 5 Antworten | 07.10.2013 06:37
LG ----------------- "" Am 7.10.2013 von thehellion Gib mal mehr Infos zur Forderung ! ... Das ist vermutlich Kern der Forderung. ----------------- "" Am 7.10.2013 von mepeisen quote:Ich solle die Endabrechnung nicht bezahlen, sondern auf das Schreiben des Inkassoinstituts warten, weil ich sonst gerichtliche Konsequenzen wegen der Gebühren zu tragen hätte, woran ich mich natürlich nicht hielt. ... Wie wäre es denn, wenn zukünftig die Telekomiker dazu schreiben "Bitte bezahlt die Rechnung nicht, damit wir möglichst viel an den Mahngebühren und Inkassogebühren mit verdienen!"
Leserforumvon Fairerhandel | Inkasso | 7 Antworten | 24.07.2023 16:32
, von uns die Mahngebühren sowie die Inkassogebühren zurück. ... , von uns die Mahngebühren sowie die Inkassogebühren zurück.... Der Kunde hat offenbar warum auch immer diese ungerechtfertigte Forderung samt Inkassogebühren bezahlt.
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