151 Ergebnisse für „inkasso verzug inkassoschreiben betrag“

Leserforumvon chris871 | Inkasso | 4 Antworten | 22.11.2008 18:19
Nun ist Punkt a) davon wusste ich nichts, habe auch keinerlei Mahnung oder so von Freenet erhalten und b) weiss ich nicht weiter weil einer schiebt die schuld auf den anderen und die vom Inkasso sagen ich soll zu Freenet und die sagen ich soll zu den Inkasso. ... Also hab ich das nicht gemacht und mir wurde eine Gutschrift versprochen, nach 2 erhaltenene Mahnungen/Rechnungsaufforderungen kam dann auch die Gutschrift, nur das sich diese Wohl nicht zu 100% gedeckt hat mit dem offenen Betrag. ... Bitte helft mir Mfg Chris -- Editiert von chris871 am 22.11.2008 18:20 Am 23.11.2008 von mts Da Du keine Mahnung erhalten hast, könnte dieser Beitrag für Dich nützlich sein: BGH zu Verzug, Mahnung, Nachsendeauftrag Viel Glück !
Leserforumvon Herbert0815 | Inkasso | 10 Antworten | 26.03.2016 15:34
Ohne jemals irgendwas deswegen gehört zu haben, faltterte am 17.03.16 (also fast ein Jahr später) ein Inkassoschreiben der Creitreform ins Haus. ... Mit diesem Betrag bin ich wohl nicht ganz aus dem Schneider, oder? ... Mit diesem Betrag bin ich wohl nicht ganz aus dem Schneider, oder?
Leserforumvon ZwergNase7 | Inkasso | 13 Antworten | 15.07.2019 20:14
Da ich in Verzug war, wird das Inkasso weiter auf den Gebühren bestehen. ... Datum und Betrag sind gegeben. ... [/quote] Fakt ist: Du bist im Verzug.
Leserforumvon Elmstreet | Inkasso | 2 Antworten | 02.12.2014 08:04
Darauf hin habe ich der Inkasso geschrieben, dass ich die Rechnung nie erhalten habe, aber diese antworteten, dass die Annahme besteht, dass ich die Rechnung erhalten haben muss, da Rechnungsaddresse korrekt ist und es keinen Rückläufer gab und hatten eine Kopie der Rechnung dem Inkassoschreiben beigelegt. ... Hätte ich die Rechnung bekommen, hätte ich den Betrag auch umgehend bezahlt. ----------------- "" Am 2.12.2014 von mepeisen Völlig korrekt verhalten. Nach deiner Schilderung warst du nicht in Verzug.
Leserforumvon Sarah E. | Inkasso | 4 Antworten | 29.09.2018 01:54
Insofern wenn du in Verzug warst würd ich zahlen. ... Darüber hinaus ist aber auch wichtig, welches Inkasso das betrifft. ... Da sie eine Gebühr von O,8 ansetzen , den gesamten Betrag am besten direkt anweisen, da er gerechtfertigt ist ?
Ab wann Inkasso? 5 von 5 Sterne
Leserforumvon KLaN | Inkasso | 11 Antworten | 20.02.2011 16:26
Da ich, hätte ich eine Mahnung bekommen die ich auch wahrgenommen hätte, den Betrag gerne sofort überwiesen hätte bin ich doch sehr verärgert über die Inkasso Rechnung. ... Das war am 16.9., seither nichts mehr und jetzt das Inkasso Schreiben. ----------------- "" Am 20.2.2011 von KLaN So, ich habe den Betrag gerade überwiesen. ... Denn möglicherweise liegt gar kein Verzug vor.
Leserforumvon ya405588-55 | Inkasso | 12 Antworten | 13.01.2015 13:59
Es geht darum, dass ich, am 7.1. wieder nach Hause kam und aufeinmal ein Inkassoschreiben im Briefkasten hatte. ... Aus lauter Panik bezahle ich erstmal den ausstehenden Betrag an den Verkäufer direkt samt Aufwandszinsen und Inkasso widersprochen. ... Mir wäre daher wichtig vorab zu wissen: - Was ist wenn der Verkäufer den Betrag einfach zurücküberweist mit der Begründung Inkasso sei jetzt in deren Auftrag?
Leserforumvon Deputy66 | Inkasso | 3 Antworten | 12.08.2009 07:50
Ich habe mir gedacht, natürlich nun sofort den fälligen Betrag an die Versicherung zu Überweisen-und nach nächtlichem Studium der Beiträge im Netz-das Schreiben der Inkasso zu Ignorieren. ... Kann mir das Inkasso Rechtlich" einen Strick drehen," weil ich vergessen habe, den Betrag zu zahlen? ... Allerdings war ich ja mit der Zahlung im Verzug-wenn auch nur kurzfristig.
Leserforumvon Mythologia | Inkasso | 4 Antworten | 16.12.2023 15:07
Wie man aber dem Inkassoschreiben entnehmen kann, wurde am 05.12 bereits Universum beauftragt. Am 16.12.2023 von Mythologia [quote=Marius938549]Wie man aber dem Inkassoschreiben entnehmen kann, wurde am 05.12 bereits Universum beauftragt.... Du warst im Verzug, daher war die Einschaltung i.O Ich würde einfach bezahlen (Gerade weil es hier um paar Euro nur geht) & dann hat man seine Ruhe.
Leserforumvon Andreas_ | Inkasso | 9 Antworten | 29.09.2004 10:51
Am 29.9.2004 von Andreas_ Hallo lalu, das Inkasso-Büro bezieht sich auf § 286 BGB Absatz 3, der besagt, dass 30 Tage nach Zugang einer Rechung Verzug eintritt und zwar, ohne dass es einer Mahnung bedürfe. ... Du warst im Verzug und die Gebühren sind ein Verzugsschaden des Gläubigers. ... Schau mal in § 120 BGB und poste hier evtl. die Forderungsaufstellung, die hoffentlich dem Inkassoschreiben beigefügt war.
Leserforumvon Mopsty | Inkasso | 4 Antworten | 26.09.2016 14:26
Ich habe heute 26.09.16 den RG Betrag zzgl. ... Ich würde dem Inkasso erst mal folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. ... Am 20.5. war der Einkauf, am 6.9. kam das Inkassoschreiben, folglich hat der Verzug in der Tat eingesetzt und ein Inkasso darf eingeschaltet werden.
Leserforumvon matrix3 | Inkasso | 11 Antworten | 01.09.2006 10:11
Hallo, habe gestern Post vom Inkasso bekommen. Es geht dabei um einen Betrag von 146,91. ... Das Inkassoschreiben würde ich zunächst komplett ignorieren.
Leserforumvon fb446644-18 | Inkasso | 11 Antworten | 29.07.2016 14:11
Jetzt kam vor 2 Tagen ein Inkassoschreiben per Post, auf den ursprünglichen Betrag von 124€ wurden noch ordentlich Mahngebühren drauf gerechnet sodass ich jetzt angeblich einen Betrag von 249€ bezahlen muss. ... Ich würde dem Inkasso folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. ... Ich befinde mich daher sowieso nicht in Verzug und lehne jegliche Inkassokosten ganz grundsätzlich ab.
Leserforumvon Nikki28 | Inkasso | 13 Antworten | 03.02.2015 18:23
Du warst in Verzug ist bist damit zur Erstattung der Anwaltskosten verpflichtet. ... Dazu müsste erstmal nachgewiesen werden, das er überhaupt in Verzug war. ... Oder doch den kompletten Betrag bezahlen?
Leserforumvon cr4ck | Inkasso | 16 Antworten | 11.09.2013 18:28
Hallo, ich habe heute ein Inkassoschreiben bekommen von der Firma Eurotreuhand Inkasso. ... Die zentrale Frage ist, ob du in Verzug bist oder nicht. ... Aber wie ich schon sagte, ich habe keine Mahnung erhalten, ansonsten hätte ich den Betrag sofort beglichen.
Leserforumvon Mike1840 | Inkasso | 21 Antworten | 25.04.2016 12:46
Mit Schreiben vom 6.4.16 teil mir das Inkasso mit, ich habe den Betrag zu zahlen. ... Ich würde ggf, wenn das Inkasso weiterhin die Hand aufhält, kurz schreiben, dass ich nie eine Mahnung bekam und deswegen gar kein Verzug vorliegt. ... Es kann nicht schaden, nochmal 2,50 als pauschale Mahnkosten an den Gläubiger zu überweisen, falls du vor dem Inkassoschreiben wirksam in Verzug gesetzt worden bist.
Leserforumvon Dendom | Inkasso | 10 Antworten | 23.11.2018 11:01
Ich habe ein Anschreiben vom Inkasso Unternehmen bekommen, in der eine Forderung von einem Mieterverein übernommen wurde. ... Ich würde die Inkassokosten mangels Verzug zurückweisen. ... Oder anders gefragt: ist Verzug eingetreten?
Leserforumvon puuhbaer | Inkasso | 9 Antworten | 03.07.2004 11:14
Keine Rechnung = kein Verzug. Rechnung an alte Adresse = keine Kenntnisnahme = kein Verzug. ... Wo ich doch noch garnicht in Verzug war.
Leserforumvon heikom36 | Inkasso | 14 Antworten | 16.11.2009 19:35
Kurz darauf kommt ein Inkassoschreiben das ich 59 Euro zahlen sollte. ... Kurz darauf kommt ein Inkassoschreiben das ich 59 Euro zahlen sollte. ... Der Verzug lag auch nicht beim IKU, der Verzug war durch den Schuldner verursacht!?
Leserforumvon skynator | Inkasso | 10 Antworten | 22.02.2018 19:39
Nun wollte ich fragen wie ich weiter vorgehen soll da ich noch nie mit einem Inkasso Unternehmen zu tun hatte, ich habe zudem die Überweisungen bei mir mit den Rechnungen die bestätigen das ich den Betrag überwiesen und gezahlt habe. ... Verzug, aber der Brief des Inkasso ist verfrüht, da Du ja noch am 13.02. die Zahlung bewirken konntest. Folglich löst ein inkassoschreiben welches innerhalb der eingeräumten Zahlungsfrist veranlasst wird keine Gebührenpflicht aus.
123·5·8