13 Ergebnisse für „hauptforderung amazon beglichen inkassovergütung“

Leserforumvon Biened32 | Inkasso | 32 Antworten | 23.02.2014 14:10
Für die Erbringung der Inkassodienstleistung haben wir eine Inkassovergütung mit unserer Auftraggeberin vereinbart. ... Wie Ihnen bereits mitgeteilt, verpflichten Sie sich mit Zahlung der ersten Rate vertraglich gegenüber der Amazon EU SARL, die durch diese Ratenvereinbarung entstehenden Einigungsvergütung in Höhe von EUR 75,80, nebst sämtlicher bislang angefallener Inkassovergütung als selbstständige Forderung zu schulden. ... Die Forderung von Amazon ist längst beglichen.
Leserforumvon Jay-P | Inkasso | 16 Antworten | 22.05.2007 20:15
Der Betrag von 64,73 € soll bis zum 28.05.07 beglichen werden! ... Zahl die Hauptforderung an Amazon, die Inkassogebühren sind ja schon fast beglichen. ... Am 24.5.2007 von thehellion Gestern überwiesen und zwar genau die Hauptforderung !
Leserforumvon diversity22 | Inkasso | 7 Antworten | 15.10.2013 14:39
Nach kurzem Nachforschen stellte sich dann heraus, dass Amazon damals versäumt hatte, BFS mitzuteilen, dass die Forderung beglichen wurde (und ich meine, wir reden hier von 2010!). ... Amazon entschuldigte sich vielmals und versicherte mir, BFS unverzüglich mitzuteilen, dass diese Forderung längst beglichen sei und ein Missverständnis vorliegen müsse. ... Wenn man den Betrag der Hauptforderung abzieht, wären dann ja logischerweise Verzugszinsen und Inkassovergütung der Rest, aber ich war ja nicht im Verzug :-/ Liebe Grüße, diversity ----------------- "" Am 15.10.2013 von mepeisen quote:Inwieweit muss ich mir jetzt um die Forderung der BFS Gedanken machen?
Leserforumvon PapstFnord | Inkasso | 22 Antworten | 06.11.2010 19:33
In diesem Schreiben werde ich aufgefordert, folgende Forderungen zu begleichen: Hauptforderung: 47,46,- Zinsen: 0,15,- Mahnauslagen: 6,- Kontoführungskosten: 7,- Inkassovergütung: 30,- Alles in allem sind das 90,61,-. ... Ich habe die Forderung bereits vor Ihrem Schreiben an Amazon direkt beglichen. ... Dabei hatte ich den Betrag bereits am 6.5. bei Amazon beglichen (Deadline war der 3.5).
Leserforumvon udomy | Inkasso | 6 Antworten | 09.01.2012 12:12
Es geht um eine Mahung von Amazon, die ich (inklusive Mahnungsgebühren) zu spät beglichen habe. ... Gar die Inkassovergütung? ... Ich würde einfach mal beim Inkassobüro anrufen und sagen, dass Du die Hauptforderung bereits am (Datum einfügen) beglichen hast.
Leserforumvon FredvomJupiter1893 | Inkasso | 12 Antworten | 16.09.2013 09:49
Dann kam BFS risk ins Spiel. die nun eine Forderung von 163,91 Euro wollen ( Hauptforderung,Zinzen Personen und Kontenprüfung). ... Was hat Amazon damit zu tun? ... Außer dass Amazon der Zwischenhändler ist (Amazon Marketplace) wohl absolut gar nichts.
Leserforumvon HD1989 | Inkasso | 6 Antworten | 22.10.2014 17:24
Ich kauft also auch weiter über meinen Account ein, und all diese sind beglichen. ... Für die Erbringung der Inkassodienstleistung haben wir eine Inkassovergütung mit unserer Auftraggeberin vereinbart. ... Zinsen bereits Anfang September beglichen hatte.
Leserforumvon grönemeyer | Inkasso | 46 Antworten | 26.03.2008 19:02
Muss ich die Inkassovergütung auch zahlen? ... Die Hauptforderung ist beglichen ! ... Sie haben jetzt meine Zahlung der Hauptforderung bemerkt, und jetzt fordern sie noch Zinsen, Mahngebühren und Inkassovergütung.
Leserforumvon LemonTree123 | Inkasso | 5 Antworten | 17.01.2012 23:13
Januar Zeit, aus folgenden Beträgen entstandene Summe zu bezahlen: Hauptforderung : 86,40€ 5% Basiszinz: 0,23€ Vorgerichtliche Mahnauslagen: 6€ Kosten Personen- und Kontenprüfung: 7€ Kontoführungskosten: 2,50€ Inkassovergütung: 35€ Gesamtbetrag: 119,13€ Ansonsten würden UMGEHEND gerichtliche Mahnverfahren gegen mich eingeleitet werden. ... Die du aber ignorieren kannst, da du inzwischen die Forderung beglichen hast. ... Wie gesagt, die Forderung ist komplett beglichen.
Leserforumvon Carlie | Inkasso | 227 Antworten | 04.08.2005 09:34
Die Hauptforderung habe ich jetzt an den Gläubiger beglichen (..ätsch)! ... Eine berechtigte Hauptforderung von 25,61€ steht an. Ich nahm an, nach der ersten Mahnung, beglichen zu haben.
Leserforumvon allouchi | Inkasso | 388 Antworten | 18.05.2005 20:57
Ansonsten könnte der RA/ das Inkassobüro ja die Zahlung als Teilzahlung der Gebühren betrachten und sagen, es ist noch etwas von der Hauptforderung offen. ... Falls wir überein kommen, werde ich nur die Hauptforderung bezahlen, fragt sich bloß, wohin. Falls an die Inkasso oder RA, werde ich natürlich betonen, daß das nur die Hauptforderung ist.
Leserforumvon nochratloser | Inkasso | 26 Antworten | 30.04.2018 10:55
Hallo, ich habe überraschender weise ein Schreiben von Infoscore erhalten. Wegen einer Schuld bei PayPal von 7 Euro. Ich hatte darüber keine Info, obwohl das Gegenteil behauptet wird.
Leserforumvon Buddelbaby | Inkasso | 41 Antworten | 11.07.2007 12:46
In meinem Fall steht eine Hauptforderung von 3000 EURO, die ich in a 80 EURO/Monat abzahlen würde. ... Am 26.7.2007 von Gerichtsopfer Bei mir hat damals beim Gleichen Inkassobüro ein Schreiben meines Anwaltes geholfen: Wir weisen darauf hin, dass die von Ihnen in Ansatz gebrachte Inkassovergütung in Höhe von ..... nicht von unserem Mandanten zu zahlen ist.
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