821 Ergebnisse für „forderung hauptforderung frage bgb“

Leserforumvon maxdeshimmels | Inkasso | 3 Antworten | 01.02.2007 12:24
Da die Forderung an das Inkassounternehmen abgetreten war, habe ich diesem den Betrag 10 € (eigentlich rechtmäßige Hauptforderung) überwiesen und in einem Begründungsschreiben mitgeteilt, dass die Hauptforderung falsch sei und zudem keine Mahnungen bei mir angekommen sind. ... Ich frage mich wie das mit den Mahnungen genau ist. ... Und liege ich richtig in der Annahme, dass aus §288 Abs. 1 S. 2 BGB hervorgeht, dass sie mir nicht mehr als Basiszinssatz (2,x %) + 5 % Verzugszins berechnen dürfen?
Leserforumvon Didi500 | Inkasso | 2 Antworten | 06.10.2009 21:59
Bitte nehme sie zur Kenntnis daß Ihre Zahlung gem. §§ 366,367 BGB zur Verechnung kommt,d.h. ... Meine Frage ist muß ich das noch bezahlen oder kann ich es abhaken den die Hauptforderung wurde ja direkt an den Gläubiger bezahlt. ... Zitat:Meine Frage ist muß ich das noch bezahlen oder kann ich es abhaken den die Hauptforderung wurde ja direkt an den Gläubiger bezahlt.
Leserforumvon bleyel | Inkasso | 3 Antworten | 15.03.2007 08:45
Erst im Klageantrag an da Amtsgericht haben die Herren dann Roß und Reiter genannt, die Hauptforderung ist unstrittig. Dennoch meine Frage: Meiner Meinung nach bestand gemäß § 410 BGB keine Verpflichtung zur Zahlung, da weder Titel der Forderung benannt wurde noch eine Abtretungsurkunde vorlag. ... Du hättest spätestens nach dem 1 Inkassobrief die unstrittige Hauptforderung an den Gläubiger überweisen sollen.
Leserforumvon vchow | Inkasso | 5 Antworten | 30.01.2018 13:28
BGB verpflichtet bin die Kosten für die Beauftragung und die Zinsen zu übernehmen. ... Die Forderung & das Inkassounternehmen klangen für mich durch die falsche Hauptforderung unseriös. Daher meine Frage.
Leserforumvon funkmasterflash | Inkasso | 14 Antworten | 12.03.2012 20:13
H. v. 90,06 €, neben der Hauptforderung enthält die Forderung 5,- € "Bisherige Mahnauslagen", 35,- € "Inkassokosten" und 9,85 € "Kontoführungskosten". ... Was hat es mit diesen BGB-Artikeln auf sich? ... Was hat es mit diesen BGB-Artikeln auf sich?
Leserforumvon Calik92 | Inkasso | 27 Antworten | 19.04.2018 20:05
Ich würde mich vorläufig aber nicht mit der Frage beschäftigen. ... Ich würde mich vorläufig aber nicht mit der Frage beschäftigen. ... BGB Du bist qwasi aus dem Schneider Zweckgebunden überweisen !
Leserforumvon Escaflowne | Inkasso | 16 Antworten | 02.08.2016 01:48
Die Frage zielt darauf ab, wer Dein Gläubiger ist: Hat der Versandhändler (den es mittlerweile nicht mehr gibt), das Inkassounternehmen beauftragt oder wurde die Forderung an das Inkassounternhemen abgetreten? ... Normalerweise wären 5 % + Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB), wenn es nicht ein anderer Rechtsgrund vorliegt (§ 288 Abs. 3 BGB), üblich. 5.) ... Siehe auch § 367 BGB.
Leserforumvon Marco84N-R-W | Inkasso | 7 Antworten | 14.05.2013 19:37
Zuerst, die Forderung ist rechtens Tituliert. ... Was deine Frage angeht. ... Entweder er akzeptiert das, was du im Verwendungszweck angegeben hast (damit wirkt dann §366 BGB Absatz 1, dass du frei entscheiden kannst, was du zuerst tilgst) oder er verweigert die Annahme der Zahlung (§367 BGB, Absatz 2).
Leserforumvon dbinkasso | Inkasso | 10 Antworten | 23.06.2011 14:46
HAUPTFORDERUNG: EUR 725,80 2. ... BISHERIGE ERMITTLUNGSKOSTEN: EUR 0,00 GESAMTFORDERUNG GEM. § 286, 288 BGB.: EUR 842,90 Meines Wissens ist die Hauptforderung zu hoch. ... (tku) BGB § 254, BGB § 280, BGB § 286 Abs. 1, BGB § 286 Abs. 3 Das AG Bochum hatte mit Urteil vom 6.10.2006 (75 C 187/06, JurBüro 2007, 91) über geltend gemachte Inkassokosten zu entscheiden.
Leserforumvon Nugget | Inkasso | 10 Antworten | 22.06.2010 13:40
Hier wird ja immer gern der Tipp gegeben wenn ein Brief vom Inkassobüro kommt solle man die Forderung zurückweisen und schnellstmöglich direkt an den Gläubiger die noch offene Forderung zahlen. ... Ob das Gericht die Klage dann für (teilweise) begründet erachtet, ist eine ganz andere Frage. ... Aufl., § 286 Rdnr. 157; Unberath, in: Bamberger/Roth, BeckOK-BGB Stand: 1. 7. 2006, § 286 Rdnr. 74; Palandt/Heinrichs, BGB, 65.
Leserforumvon kingtoe2 | Inkasso | 8 Antworten | 09.12.2020 20:36
Beruf dich also auf den §367 BGB. ... Allein die Tatsache das Du die Hauptforderung beglichen hast ist schon starkes Indiz für die Berechtigung der Forderung. ... Zudem frage ich mich: War mein Hauptgläubiger nicht verpflichtet mir von selbst aus mitzuteilen, woraus die Forderung bestand, bzw. wie sie entstanden ist?
Leserforumvon Sternchen46 | Inkasso | 12 Antworten | 01.07.2014 18:26
Ggf. dem Inkasso einen Dreizeiler schicken "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. ... Eine widersprochene Forderung darf nicht gemeldet werden, zumindest solange es keinen Titel gibt. ----------------- "Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. ... Ich weise sie gemäß §174 BGB ausdrücklich zurück, da mir die Vorlage der Vollmacht ausdrücklich verweigert wurde.
Leserforumvon toschm | Inkasso | 12 Antworten | 12.01.2020 09:33
Prinzipiell müssen die den Titel herausgeben, sofern die Hauptforderung plus Zinsen beglichen worden sind, da selbiges ein GV macht, sobald eine Forderung bei diesem bezahlt worden ist. ... eigentlich ja, es geht ja dann um die Hauptforderung... oder? ... Ehrlich gesagt, kenne ich mich in der Materie nicht wirklich aus, daher kann ich nur die Frage präzisieren, sie aber leider nicht beantworten.
Leserforumvon Miss S. | Inkasso | 42 Antworten | 03.11.2009 15:31
Jetzt meine Frage(n): Wie soll ich handeln? ... Dennoch bin ich bereit, nach Eingang der Hauptforderung in Höhe von 79,35 € bis zum 23.11.2009, auf den Rest der Forderung zu verzichten. ... Dennoch bin ich bereit, nach Eingang der Hauptforderung in Höhe von 79,35 € bis zum 23.11.2009, auf den Rest der Forderung zu verzichten.
Leserforumvon Gdnsbrgr | Inkasso | 3 Antworten | 19.11.2020 21:00
Heute morgen (19.11.) folgte ein weiteres Schreiben, in dem ich darauf hingewiesen werde, dass die Zahlung vom 12.11. nach § 367 BGB verbucht werde und noch 70€ der Hauptforderung offen wären. Ich habe dem Inkasso heute Mittag direkt per Einschreiben mitgeteilt, dass ich der Forderung widerspreche, da die Hauptforderung am 12.11. bereits an den Bücherhändler überwiesen worden ist. ... Ob eine mögliche Antwort auf diese Frage richtig oder falsch ist, hängt im Wsentlichen von der Streitlust des gegenüber ab.
Leserforumvon wassolldasdenn | Inkasso | 17 Antworten | 15.12.2015 17:38
Nun die Frage. ... Forderung der PayPal (Europe) S.à.r.l. & Cie. ... Die Zahlung der Hauptforderung (mit deutlichen Hinweis im Überweisungszweck "NUR HAUPTFORDERUNG") sollte das Problem rechtlich lösen.
Leserforumvon alexamellie | Inkasso | 8 Antworten | 08.02.2011 21:21
Hatte das gleiche Schreiben im Dezember, da war die Forderung noch 400 Euro weniger. ... Zahlen musst du, ist nur die Frage ob bei dir was zu holen ist... ... Jede von Dir bisher getätigte Zahlung wurde anscheinend gem BGB 367 mit den nicht durchsetzungsfähigen Inkassogebühren (falls nicht tituliert) verrechnet !
Leserforumvon grübeline | Inkasso | 14 Antworten | 04.07.2008 17:42
Eine Verrechnung gem BGB 367 ist feshalb nicht möglich. ... Der Anwalt behauptet, ich sei im Zahlungsverzug nach §286 BGB gewesen und hätte erst durch die Zahlungsaufforderung einen Teil der Forderung bezahlt, und ich habe nach §280 BGB auch den ihrer Auftraggeberin durch meinen Verzug entstandenen Schaden zu ersetzen. ... Die Frage ist wie kann ich dem Inkassobüro mitteilen das es keinen Sinn bei mir macht.
Leserforumvon fb536785-94 | Inkasso | 10 Antworten | 22.01.2020 17:40
Von eos did .nach dem Telefonat mit der Dame vom inkasso Dienst bekam ich ne Auflistung über die Forderung Hauptforderung : 885.84€ Inkassovergütung: 9.25€ Anwaltsgebühren/ Verfahrensvergü. 568€ Gericht/ Vollstreck.kost. 107€ Zinsen gem.paragraph 288 I BGB p.a. bis 17.01.2020 abzgl. ... Frage bei wem kam diese Information von 2015/2017 Bei mir nicht! ... Frage und die wichtigste Wie soll ich jetzt weiter machen ?
Leserforumvon manu1968 | Inkasso | 13 Antworten | 30.10.2009 21:01
Meine Frage sind: a) Wie kommen wir an die Information, ob die Hauptforderung gerechtfertig ist? ... c) Wird die Anforderung höher wenn ich nach mehr Information beim Inkassobüro frage? ... Hauptforderung 89,40 € 2. 5,12% Verzugszinsen seit dem 02.09.2009 0,72 € 3.
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