Jetzt bin ich mit meiner Jacke (linker Ärmel) daran hängen geblieben. Habe ich ein Recht auf Schadensersatz? Am 10.1.2018 von Tasti123 Gut möglich, dass der Eigentümer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.
Es ist also deren Sache, hier Tatsachen dafür vorzubringen, dass eine Pflicht nicht verletzt wurde. ... Sie haben darüber hinaus einen Anspruch aus Delikt, da Ihr Eigentum fahrlässig verletzt wurde. ... Sie haben mich sehr ermutigt, dass in dem Fall ein Anspruch auf Schadensersatz nicht ausgeschlossen werden kann.
Dort gab es eine Garderobe, und als ich meine Jacke holen wollte, war sie weg. ... Ein Zeuge davon hat sogar die Jacke entgegegenommen und aufgehängt. ... Was in den Zusammenhang des Nichterhaltes der Jacke irrelevant ist.
Er hat die Jacke nicht kaputt gemacht! ... Entweder muss das Kind selbst zahlen (wenn es alt genug ist) oder die Person, die aufsichtspflichtig gewesen ist (wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde). ... Wie alt war die Jacke, welchen Zustand hatte sie!?!?
Nach der Pause ist einem Jungen aufgefallen das seine Jacke an der Kapuze kaputt ist. ... Meine Aufsichtspflicht habe ich nicht verletzt, da er ja in der Schule war. ... Wie war der Zustand der Jacke vor dem Spiel?
V. m. § 241 Abs. 2 BGB auf Schadensersatz klagen. ... Verletzt dann das Geschäft seine Pflichten aus dem Schuldverhältnis, könnte man Schadensersatz regulär nach §280 Abs. 1 einfordern. ... So in Richtung Schadensersatz...
Die Polizei hat die Wohnung durchstöbert und hat in die Privatsphere verletzt indem Sie das Schlafzimmer etc. durchwühlt haben. desweiteren haben Sie probiert einem sachen anzuhängen. Beispiel: Sie hatten Zigaretten aus meiner Jacke genommen und meinten Sie hätten diese am Tatort gefunden, wobei ich denke das dies schwachsinn ist, 1. hat er die 3 einzelnen Zigaretten mit bloser hand angefasst und 2. hat er Sie danach auch noch auf meinem Schreibtisch liegen lassen also merkt man schon das dies eine Psychologische massnahme sein sollte um uns zu überzeugen, dass wir die Täter waren! ... ein kollege wurde auch noch körperlich verletzt bei der Festnahme. mfg Mike Am 22.1.2005 von Besserwisser2 Hallo, wohl nur einen guten Anwalt suchen !
Die Polizei bat uns auf den Steinwerfer zu zeigen, was wir auch taten, obwohl er sich in der Zwischenzeit noch eine Jacke angezogen hatte. ... Juristisch sind die Eltern nicht haftbar falls die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. ... Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
(er hat die Schultasche geworfen) Ihre Schultasche, Jacke, Jeans und Pullover wurden dabei stark verschmutzt. ... Nur die Jacke und der Pullover haben noch deutliche Tuscheflecken, auch nach der professionellen Reinigung. Da keines der beiden Teile älter als 2 Wochen ist und die Jacke erst 2 mal getragen wurde, bitte ich Sie mir diese Sachen zu ersetzen.
Rollerunfall, keine Schuld. Wer trägt TAXI-Kosten?
5 von 5 Sterne
Der Junge fällt zu Boden und verletzt sich leicht, wird aber ins Krankenhaus gebracht und dort behandelt, danach wird er entlassen. ... Ebenso wie einen Bericht über die kaputten Sachen (Jacke, Schuhe, Roller, Helm).
Da mir kurze Zeit nach dem Erscheinen auffiel, dass meine Brille, welche ich in die Brusttasche meiner Jacke gesteckt hatte, verschwunden war, fing ich an diese zu suchen. ... Meine Frage ist nun, ob ich auf den Kosten sitzen bleiben muss oder ich einen Anspruch auf Schadensersatz habe. ... Wenn ich das nun richtig mitbekommen habe, dann hat man keinen Rechtsanspruch auf einen Schadensersatz.
Bei meinem Mann und mir sind jeweils Hose, Jacke und Oberteil betroffen.