Ich bin Mieter eines PKW-Stellplatzes der an einen Fahrradständer grenzt, ich habe in den letzten 8 Jahren kein Problem damit gehabt. ... Vor zwei Wochen ist es dann passiert, nach einen Sturm ist das Rad in mein Auto geflogen, ein Schaden ist entstanden. ... Aber ich gehe davon aus dass wenn das Fahrrad permanent über vier Wochen regelmäßig auf meinem Parkplatz liegt dass dem Besitzer klar sein sollte das er sein Fahrrad anders oder korrekt abzustellen hat.
Aus dieser Einfahrt fuhr ein PKW und es kam natürlich zu einer 'Begegnug' der beiden 'Kontrahenten'.Gott sei Dank ist die Sache glimpflich vorbeigegangen, keinerlei Verletzungen.Allerdings stellt der Fahrer des PKW jetzt Schadenersatzansprüche, da bei dem Zusammenstoss die Motorhaube verkratzt wurde.Das Fahrrad wurde ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen.Ich habe mir den Schaden angeschaut. ... Natürlich könnte ich über die Haftpflicht abwickeln. ... Aber den Schaden am Fahrrad würde ich geltend machen und mich im geiste über das Gesicht des KFZ Halters freuen, wenn er den Befragungsbogen erhält und seine Versicherungsprämie steigen sieht.
Dieses wurde mir plausibel von meiner Haftpflicht und meiner Kaskoversicherung verneint. ... Zwischendurch war ich stündlich am PKW um Teile einzuladen. Das letzte Mal war ich gegen 12:00 Uhr am PKW.
Sie will noch das Fahrrad in der Werkstatt checken lassen, auf irgendwelche Schäden. ... Übernimmt die Haftpflicht auch die möglichen Schäden am Fahrrad? ... Dann ersetzt Ihre private Haftpflicht den Schaden.
EIn 5 jähriger Junge hat mit seinem Fahrrad mein parkendes Auto angefahren. Der Schaden beläuft sich auf etwa 260 €. ... Mein PKW ist übrigens auch nicht der Erste, was dieses 5 jährige Kind angefahren hat.
Vorab die Vorgeschichte in aller Kürze: Habe vor wenigen Tagen mit meinem PKW beim Einbiegen auf einen Parkplatz einen Radfahrer auf die Hörner genommen. ... Das Fahrrad des Unfallgegners war völlig unbeschädigt. ... Ich möchte eigentlich nicht, dass meine Versicherung den Schaden ohne Nachprüfungen reguliert.
Wahrscheinlich hast Du ja auch Schäden am PKW? ... Also schon mal kein Schaden bei dir, das ist gut. ... Eindeutig KFZ-Haftpflicht.
Ich und der Unfallgegner waren beide mit dem Fahrrad unterwegs. ... Das gilt natürlich auch für Schäden an Ihrem Fahrrad. ... [/quote] Ja - das ist eine Besonderheit der KfZ-Haftpflicht.