12 Ergebnisse für „gewerbeschein kosten umsatzsteuer“

Leserforumvon Libertiner85 | Existenzgründung | 5 Antworten | 14.02.2007 21:46
Für dieses weise ich auch Umsatzsteuer aus. ... Es kommt auch drauf an, was du auf deinem Gewerbeschein genau stehen hast. ... Die Kosten für eine Änderung oder eine neuen Schein sind so weit ich weiß gleich oder zumindest ähnlich.
Leserforumvon louispaul | Existenzgründung | 13 Antworten | 11.01.2017 10:30
Ich will 50€ pro Seite an den Übersetzer zahlen. kommen dann noch zusätzliche Kosten auf mich zu, falls diese Personen einen Gewerbeschein haben? Etwa Sozialabgaben oder Umsatzsteuer? ... Ich will 50€ pro Seite an den Übersetzer zahlen. kommen dann noch zusätzliche Kosten auf mich zu, falls diese Personen einen Gewerbeschein haben?
Leserforumvon Angelmausi123 | Existenzgründung | 9 Antworten | 30.10.2007 13:50
Beide Gewerbe kannst Du "auf einen Gewerbeschein" anmelden. ... Und laß dich beraten, ob es für dich nicht günstiger ist, ganz auf die Umsatzsteuer als Kleinstgewerbe zu verzichten. ... Laut Gewerbeamt würde der Gewerbeschein einmalig €.500,- kosten.
Leserforumvon Wolle-z | Existenzgründung | 10 Antworten | 01.08.2003 12:19
Aber der Gewerbeschein dient auch als Legitimation der gewerblichen Tätigkeit bei vielen Großhändlern oder z.B. der Metro - ist also auch nützlich. ... Ich würde an Deiner Stelle ein Gewerbe anmelden - Du hast ja nichts zu verlieren - und musst mit keinen zusätzlichen Kosten als Kleingewerbetreibender rechnen. Umsatzsteuer muss erst bei ca. 7000 Euro abgeführt werden & Gewerbesteuer fallen wie oben beschrieben ja auch erst ab einem gewissen Betrag an GEWINN an.
Leserforumvon Dicker01 | Existenzgründung | 13 Antworten | 30.06.2016 21:07
Der Gewerbeschein kostet etwas Geld, maximal 30 EUR. ... In der Regel verzichten die meisten, die Deine Tätigkeit ausüben darauf, Umsatzsteuer abzuführen. ... Der Gewerbeschein kostet etwas Geld, maximal 30 EUR.
Leserforumvon MegaPlot | Existenzgründung | 10 Antworten | 24.05.2014 15:47
Völlig falsch - erstens müssen Sie gar keine Umsatzsteuer abführen (bitte "Kleinunternehmerregelung" googeln) und zweitens wird die Umsatzsteuer auf den Nettopreis aufgeschlagen. ... Und einen Gewerbeschein brauchen Sie für ein Gewerbe - nicht für eine freiberufliche Tätigkeit. ... Wer keine Umsatzsteuer kassiert, führt logischerweise auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.
Leserforumvon PhantomXY | Existenzgründung | 5 Antworten | 28.04.2011 16:45
Sind diese Kosten Steuerlich anrechenbar?? ... Mich wundert das du einen Gewerbeschein bekommen hast. ... Hab damals versucht meine Buchhaltung von EÜR auf Bilanz Umzustellen, danach hätte ich dann auch reichlich Umsatzsteuer Guthaben gehabt!
Leserforumvon Nanc | Existenzgründung | 9 Antworten | 06.06.2005 21:21
Also an die 17000 Euro im Jahr werde ich sicher nicht drankommen - also kann ich mir die Umsatzsteuer-Abrechnung mit dem Finanzamt sparen. ... Es stimmt dass sie nebenbeschäftigungen auf gewerbeschein machen können. ... erkundigen sie sich umfassend, welche kosten noch auf sie zukommen versicherungen etc. bedenken sie auch die haftung, als angestellter haften sie nur bei grober fahrlässigkeit. @ powerseller: sie schmeißen hier gewerbliche und freiberufliche tätigkeit durcheinander. bei der von thdeitmer handelt es sich um eine gewerbliche. viele grüße
Leserforumvon nicole_1981 | Existenzgründung | 12 Antworten | 17.11.2010 15:41
In Form einer Unterlassungsklage aus Wettbewerbsrecht Das kosten ein paar tausend Euro bei ersten und ein vielfaches bei jedem weiteren Verstoß Du kannst anonym keine Geschäfte machen, bei denen dann du das Geschäft machst. ... Pflicht sind (neben anderen Bestandteilen) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Wirtschafts-Identifikationsnummer sofern diese einem zugeteilt wurden. ... Es gibt lediglich eine Gemeindekennzahl die auf dem Gewerbeschein vermerkt ist.
Leserforumvon AMG92 | Existenzgründung | 13 Antworten | 29.02.2016 18:26
Ich möchte die Kleinunternehmerregelung verwenden und keine Umsatzsteuer ausweisen, da ich kaum Ausgaben habe. ... Kommen Kosten auf mich zu außer die Gewerbeanmeldung? ... Quasi: Wenn man ein (Klein)Gewerbeschein hat, heißt das dann, dass es allem anderen überwiegt in dieser Hinsicht, auch wenn man nichts ausführt/verdient?
Leserforumvon Via-reef | Existenzgründung | 12 Antworten | 30.08.2019 23:44
Das sind Einzelunternehmer (Selbstständige die eine Einzelfirma haben), die aber bei der Rechnungsstellung keine Umsatzsteuer ausweisen. ... Denn, man muss ja auch berücksichtigen, welche Kosten man hat, sobald man selbstständig ist. ... Wenn ich dann noch Auskünfte haben will, auf die ich mich verlassen kann und die auch noch Geld kosten...
Leserforumvon Roosi | Existenzgründung | 13 Antworten | 12.11.2003 10:22
Das Arbeitsamt verlangt normalerweise einen Nachweis über den Besuch eines Existenzgründerseminars (minimale Kosten), sowie einen Gewerbeschein (Antrags- und Gründungsdatum können verschieden sein).
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