Welche Werbungskosten kann ich für mich alleine gelten machen?
Jetzt mein Problem: Die Fahrtkosten würde ich gerne steuerlich gelten machen können. ... Na ja.. jetzt kommt mein eigener erdachter Ansatz: Da ich mich ja in meinem 2.Studium befinde kann ich Werbungskosten gelten machen ( Bücher / Weg zur Uni/ Studiengebühren) - richtig? Da ich nun mein Pflichtpraktikum mache, (gehört mit zum Studium 90 km weg) müssten das doch auch Werbungskosten sein?
In diesem Artikel steht, dass ein Student alle seine Studienkosten als Werbungskosten angeben kann. ... Im übrigen ist der verlinkte Artikel nicht der einzige der behauptet als Student könne man Studienkosten als Werbungskosten angeben. Das würde laut des zitierten Absatzes aber nur gelten wenn es sich NICHT um eine Erstausbildung handelt. 1.
Folgender Fall: Herr A möchte Kosten für Fort- und Weiterbildung bei der Lohnsteuererklärung als Werbungskosten geltend machen. ... Am 19.11.2009 von Becksgold Bei Werbungskosten gilt grundsätzlich das Zufluss/Abflussprinzip. § 11 ´EStG Die Werbungskosten müssen nach 2009. Eine Ausnahme könnte nur gelten, wenn es sich um regelmäßig wiederkehrende Ausgaben handeln würde. ----------------- " " Am 19.11.2009 von guest-12308.12.2009 09:24:55 --- editiert vom Admin
Kosten für ein Erststudium gelten seit dem 01.01.2004 ausdrücklich nicht mehr als Werbungskosten, sondern können nur noch bis zu 4000€/Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden. ... Wenn nachgewiesen werden kann, dass beruflich veranlasst oder notwendig (Bescheinigung des Arbeitgebers) können die Kosten gesamt als Werbungskosten geltend gemacht werden. ... Das kann man dann ggfls. als Werbungskosten geltend machen.
Kann ich die Einzelteile wie Speicher, Grafikkarte, Festplatte etc als Werbungskosten "Aufwendungen für Arbeitsmittel" in der Einkommensteuererklärung geltend machen? ... Danke für die Antworten Walter ----------------- "" Am 25.2.2009 von hh Ja, die Kosten können als Werbungskosten geltend gemacht werden. ... Am 25.2.2009 von Mahnman Die 3 Jahre Abschreibungszeit gelten normalerweise ab Lieferzeitpunkt, bzw.
Welche werbungskosten kann ich geltend machen? Habe gelesen das Umzug ins Ausland nicht als Werbungskosten gelten, werden aber in Berechnung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) berücksichtigt. ... Mir wäre logisch wenn alle Kosten ich die bis ende Oktober hatte, als Werbungskosten gelten würden und alle ab Anfang November nur zur Berechnung des Steuersatzes unter Progressionsvorbehalt.
Im Internet habe ich gefunden, dass ich die Werbungskosten aus der vergangenen, ersten Ausbildung dort dann steuerlich gelten machen kann (ich meine nicht diesen Verlustvortrag). ... [quote=go642337-79]Im Internet habe ich gefunden, dass ich die Werbungskosten aus der vergangenen, ersten Ausbildung dort dann steuerlich gelten machen kann (ich meine nicht diesen Verlustvortrag). ... [quote=go642337-79]Im Internet habe ich gefunden, dass ich die Werbungskosten aus der vergangenen, ersten Ausbildung dort dann steuerlich gelten machen kann[/quote] Grundsätzlich kann man Werbungskosten für eine Erstausbildung als Sonderausgaben absetzen.
Wenn dieser Examenskurs Teil des Studiums ist, dann kann er grundsätzlich nicht als Werbungskosten abgesetzt werden. ... Im Gegensatz zu Werbungskosten ist bei Sonderausgaben ein Verlustvortrag nicht möglich. ... Welcher Bestands- oder Vertrauensschutz sollte denn da gelten?
Da diese Kosten als Werbungskosten gelten, möchte ich die mtl. ... Die Sozialabgaben bleiben davon natürlich unberührt, die Werbungskosten wirken nur auf die Steuer. ... Werbungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen, auf das dann Dein persönlicher Steuersatz angewendet wird, nicht die zu zahlende Steuer.
Wenn ich dann auf eigene Kosten ein Upgrade auf Business gebucht habe, dies als Werbungskosten vom Finanzamt anerkannt bekommen habe. ... Wenn es sich um eine Dienstreise gehandelt hat, dann sind das ganz klar beruflich veranlasst Kosten, die somit auch als Werbungskosten gelten. ... Wenn man jedoch nachweisen kann, dass der Status (fast) ausschließlich auf Dienstreisem verwendet wird, dann sind es nach meiner Auffassung dennoch Werbungskosten.
Guten Tag, ich habe eine Frage zu den Kosten, welche man als Student im Rahmen der Steuererklärung gelten machen kann. So wie ich das verstehe, lassen sich die Kosten für ein Zweitstudium in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten absetzen. ... Kann ich die Kosten, welche mir für die Datenerhebung anfallen, als Werbungskosten geltend machen?
Meine Frage ist nun, ob die entstehenden Prozesskosten als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können? ... Am 12.6.2019 von hh Zitat:Meine Frage ist nun, ob die entstehenden Prozesskosten als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können? ... Warum soll das für die hier diskutierten Prozesskosten nicht auch gelten?
Vorsteuer, Werbungskosten und private Veräußerung
5 von 5 Sterne
Weitere Werbungskosten sind nicht entstanden. a) Nehmen Sie kurz zur persönlichen Einkommensteuerpflicht des Arbeitnehmers Stellung. b) Welche Einkunftsart erzielt Er? ... Werbungskosten) aus der vorgenannten Tätigkeit unter Berücksichtigung aller steueroptimalen Gestaltungsspielräume. ... Werbungskosten.
Werbungskosten höher als bezahlte Lohnsteuer
4,33 von 5 Sterne
Es ist keineswegs so, dass das Finanzamt die Werbungskosten erstattet. ... Durch die Werbungskosten müssen aber nur noch 1.223€ versteuert werden. ... Diese Aussage gelten ab 2012.
Alle darin entstandenen Kosten können nunmehr als „Werbungskosten" abgesetzt werden. ... Ausgaben, die du dabei tragen musst, können deshalb als Werbungskosten gelten. ... Beim Fiskus machte sie sowohl die Kosten für das Psychologie- als auch für das Master-Studium als Werbungskosten geltend.
Rückwirkung der Werbungskosten: Wenn man entscheidet, Werbungskosten nicht ab jetzt sondern in 5 oder 7 Jahre gelten machen, d.h. wenn das Nebengebäude vermietet wird, können die Anschaffungskosten noch gelten gemacht werden? ... Mitteilung zum Finanzamt. a) Muss man zum Finanzamt die neue Einkunftserzielungsabsicht mitteilen um Werbungskosten von jetzt an gelten zu machen? oder, b) Kann der aktuelle „selbst genutzt" Zustand unverändert bleiben, wenn man keine Werbungskosten gelten zu machen entscheidet, aber später auch nicht die Einnahme zu erklären?
Hierzu habe ich ein paar Fragen, wie die dazugehörigen Kosten steuerlich behandelt werden können - ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen: - Können die Ticketkosten der Flugreisen mit dem Ziel zum Studienort und zurück zukommen, grundsätzlich (egal in welcher Höhe) als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden? - Reise ich zwei Wochen vorher in das Land, können dann die Ticketkosten des Hinflugs in das entsprechende Land auch als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden? - Würde dies auch gelten, wenn ich an einen anderen Flughafen fliegen (in diesem Fall: Uni in Kapstadt, Hinreise nach Johannisburg) - Gibt es weitere Kosten (Verpflegung, Tagespauschalen, etc.) die als Werbungskosten angebracht werden können?
Momentan kann die Erstausbildung nicht von den Werbungskosten abgesetzt werden (Gerichtsverfahren läuft). ... Somit sollte es also als Werbungskosten gelten, wenn ich Sie richtig verstanden habe. ... Soweit ich gelesen habe können Studierende die Werbungskosten bis zu 7 Jahre rückwirkend anrechnen lassen.
Dabei kann ein Masterstudium als Zweitausbildung gelten, wenn zuvor ein Bachelostudium absolviert wurde. ... Dabei kann ein Masterstudium als Zweitausbildung gelten, wenn zuvor ein Bachelostudium absolviert wurde. ... Verlustvortrag, Werbungskosten, Sonderausgaben sind gemeint.