6 Ergebnisse für „versteuern deutschland immobilie gewinn“

Leserforumvon sabo123 | Steuerrecht | 3 Antworten | 06.01.2016 15:06
Muss ich den Erlös/Gewinn nochmal in Deutschland versteuern? ... Muss ich den Erwerb nochmal in Deutschland versteuern? ... Muss ich den Erlös/Gewinn nochmal in Deutschland versteuern?
Leserforumvon Jochen-66 | Steuerrecht | 4 Antworten | 26.02.2024 12:53
Die Immobilie war 19 Jahre im Besitz und wurde ausschließlich privat genutzt. Das Objekt wurde nun mit einem Gewinn von über 150.000 € Gewinn verkauft. ... [/quote]Dann werden sie die Zinsen dafür versteuern müssen.
Leserforumvon mpanzi | Steuerrecht | 13 Antworten | 17.12.2020 08:22
Und natürlich muss der evtl. entstehende Gewinn auch versteuert werden. ... Die Mieteinnahmen sind selbstverständlich in Deutschland zu versteuern. ... Insofern wird er den Gewinn aus dem Verkauf also ebenfalls in Mexiko angeben müssen.
Leserforumvon walkon75 | Steuerrecht | 10 Antworten | 25.03.2019 11:47
Da das Land kein DBA hat, verstehe ich es so, dass ich also nach der Versteuerung im Ausland (Quellensteuer), auch nochmal in Deutschland versteuern muss. ... Ist diese definitv bezahlt und nicht erstattbar oder passiert folgendes - als Werbungskosten in der deutschen Einkommenssteuer zu berücksichtigen (sind also null und nichtig) und verbleibt ein Gewinn, dann wird dieser zum deutschen Einkommenssteuersatz z.B. 21% versteuert. - verbleibt ein Verlust, dann findet keine weitere Besteuerung in Deutschland statt. ... Im südamerikanischen Staat ist die Pauschalsteuer von 15% abzuführen und gleichzeitig sind die Mieteinnahmen von Dir in Deutschland zu versteuern.
Leserforumvon BenSch36 | Steuerrecht | 26 Antworten | 21.03.2019 13:40
Immobilie O und Immobilie B. ... Auch dann sind die Einnahmen beim Eigentümer zu versteuern. Aber lustiger Gedanke, das nicht zu verteuern Demnach hätten meine Kinder einen großen Teil meines Lohns zu versteuern. 2.)
Leserforumvon lieber-doc | Steuerrecht | 188 Antworten | 04.04.2009 21:54
Eine echte entgeltliche Übernahme des Auszahlunganspruchs könnte ich mir nur vorstellen, wenn der Dritte nur weniger als den Anweisungsbetrag bezahlen muss, so dass ihm noch ein Gewinn übrig bleibt.
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