32 Ergebnisse für „steuererklärung veranlagung einkommensteuererklärung steuerklasse“

Leserforumvon SissyStrock | Steuerrecht | 4 Antworten | 15.09.2009 14:11
Wenn Du die Steuerklasse 4 wählst, wird keine Steuervorauszahlung festgelegt und die Differenz von 1.885€ zur Stkl. 4 wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung erstattet. Solltest Du im Rahmen der Steuererklärung Werbungskosten oberhalb des Freibetrages (920€) oder außergewöhnliche Belastungen usw. geltend machen, so wird auch dieses bei der Berechnung der Steuervorauszahlung berücksichtigt. ... Eine getrennte Veranlagung macht bei den genannten Einkommensverhältnissen keinen Sinn. ----------------- ""
Leserforumvon icecycle | Steuerrecht | 6 Antworten | 11.05.2014 17:39
Als angestellter macht man 1x Einkommen-Steuererklärung (Lohnsteuerausgleich). ... Wann ein Arbeitnehmer eine Steuererklärung machen muß, legt § 46 des EStG fest - und da steht nirgends, wer einmal die Veranlagung beantragt habe, müsse das nun lebenslänglich tun. ... Nur wenn eine Steuererstattung zu erwarten ist, wäre eine Einkommensteuererklärung freiwillig.
Leserforumvon sherry_16 | Steuerrecht | 6 Antworten | 28.03.2007 08:11
Die Steuer, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung festgelegt wird, ist völlig unabhängig von der Steuerklassenwahl. ... Ein dadurch erzieltes höheres Elterngeld wird nämlich nicht im Rahmen der Steuererklärung ausgeglichen. ... Sollte für 2007 schon eine gemeinsamme Veranlagung erfolgen 2.
Leserforumvon Vilsa | Steuerrecht | 5 Antworten | 03.09.2010 21:47
Aber wir haben schon immer getrennte Veranlagung gehabt. ... Zu beachten ist noch, dass man bei Steuerklassenwahl 3/5 zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet ist. ... Wir haben immer getrennte Veranlagung.
Leserforumvon hauself90 | Steuerrecht | 7 Antworten | 31.05.2016 10:42
taxpert Ok, also besteht nach wie vor trotz Steuerklasse 3 keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn ich das richtig verstehe. ... Am 3.6.2016 von D_8699 Zitat (von hauself90):Ok, also besteht nach wie vor trotz Steuerklasse 3 keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn ich das richtig verstehe. ... Wenn keine Erklärungspflicht (s.o.) vorliegt, dann Veranlagung nur auf eigenen Antrag, dieser kann 4 Jahre rückwirkend gestellt werden, also in 2019 noch für 2015.
Leserforumvon 1968alex | Steuerrecht | 25 Antworten | 10.07.2006 13:26
Die Steuerberechnung im Rahmen einer Einkommensteuererklärung erfolgt nicht nach Steuerklassen. ... Trotz einer möglichen Nachzahlung ist der Splittingtarif günstiger als eine getrennte Veranlagung. ... Die Steuerabzüge vom Lohn ändern sich durch die Steuerklasse also nicht. 3) Den Splittingvorteil durch die Heirat könnt Ihr erst über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung erzielen.
Leserforumvon McFury | Steuerrecht | 5 Antworten | 14.10.2020 18:07
Sind wir zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung in Deutschland verpflichtet? ... Eine Steuererklärung müssen sie machen. -- Editiert von kalledelhaie am 14.10.2020 21:20 Am 15.10.2020 von hh Zitat:Sind wir zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung in Deutschland verpflichtet? ... Die Nichtabgabe der Steuererklärung erfüllt den Straftatbestand der Steuerhinterziehung.
Leserforumvon Bieneengel | Steuerrecht | 5 Antworten | 01.01.2011 18:35
Frage: Gilt Steuerklassenwechsel für das ganze Jahr bei Einkommensteuererklärung? ... Frage: Sie werden eine getrennte Veranlagung bei der Steuererklärung beantragen. ... Praktisch gilt bei getrennter Veranlagung für beide wieder die Steuerklasse 1, und zwar für das gesamte Jahr.
Leserforumvon Ria Winter | Steuerrecht | 4 Antworten | 05.08.2009 14:55
Es ist jedoch richtig, dass bei einer getrennten Veranlagung die Steuerbelastung der Steuerklasse 1 bzw. 4 entspricht. Die Steuerbelastung im Rahmen einer Steuererklärung wird jedoch nicht nach Steuerklassen, sondern nach Normal- oder Splittingtarif berechnet, letzteres bei Zusammenveranlagung. zu 1.: Nur in dem Jahr, in dem die Trennung erfolgt ist, ist die gemeinsame Veranlagung möglich. ... Die Wahl erfolgt erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung und nicht schon durch die Wahl der Steuerklasse.
Leserforumvon nooob | Steuerrecht | 7 Antworten | 03.02.2006 01:31
Bei einer gemeinsamen Veranlagung im Rahmen einer Einkommensteuererklärung fällt bei einem Gesamtbruttogehalt von 24.000€ und 2 Verdienern nur eine Einkommensteuer von ca. 310€ im Jahr an. ... Daneben ist man bei der Steuerklassenkombination III/V sowieso verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG), wenn ein Ehegatte auf Steuerklasse V auch tatsächlich gearbeitet hat. ... Oben steht: __________________________ Bei einer gemeinsamen Veranlagung im Rahmen einer Einkommensteuererklärung fällt bei einem Gesamtbruttogehalt von 24.000€ und 2 Verdienern nur eine Einkommensteuer von ca. 310€ im Jahr an.
Leserforumvon guest-12323.02.2014 11:32:05 | Steuerrecht | 8 Antworten | 09.11.2007 16:32
Diese Reduzierung wird im Gegensatz zu zuviel gezahlten Steuern über die Einkommensteuererklärung nicht wieder ausgeglichen. ... Die durch die Steuererklärung festgelegte Höhe der Steuer ist auch unabhängig von den während des Jahres gewählten Steuerklassen. ... Nach der Steuererklärung dürfte das aber insgesamt günstiger sein.
Leserforumvon guest-12315.08.2021 21:32:14 | Steuerrecht | 4 Antworten | 25.11.2020 22:47
Zumindest gebe ich Dir Recht, dass die Abzüge bei der Steuerklasse und dem Bruttolohn zu hoch sind. ... Wegen dem Krankengeldbezug musst Du sowieso eine Steuererklärung abgeben und dann regelt sich alles im Rahmen der Veranlagung (du hast praktisch mehr "vorausgezahlt", wodurch sich entweder Deine Erstattung erhöht oder Deine Nachzahlung verringert). ... Über die Einkommensteuererklärung findet dann aber ohnehin ein Ausgleich statt.
Leserforumvon Anna_Lena76 | Steuerrecht | 9 Antworten | 04.11.2017 15:32
Die getrennte Veranlagung erfolgt erst im nächsten Jahr bei Einreichen der Steuererklärung. ... Bei einer getrennten Veranlagung muss der Ehegatte mit Steuerklasse 3 jedoch mit einer erheblichen Nachzahlung rechnen. ... Bei einer getrennten Veranlagung muss der Ehegatte mit Steuerklasse 3 jedoch mit einer erheblichen Nachzahlung rechnen.
Leserforumvon Laskar | Steuerrecht | 6 Antworten | 10.11.2007 23:19
Gleichzeitig darf man nur bis 30.11. die Steuerklasse wechseln. ... Diese Rückwirkung erreicht man aber nur über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung. ... Sollte für 2007 schon eine gemeinsamme Veranlagung erfolgen 2.
Leserforumvon ulla meyer | Steuerrecht | 9 Antworten | 02.04.2008 23:01
Außerdem rutscht Du in der Steuerprogression tiefer als bei getrennter Veranlagung. ... Nach einer heirat, wäre also Steuerklasse 4 die richtige für beide. ... Daher sind Doppelverdiener mit III/V auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Leserforumvon Boni1975 | Steuerrecht | 7 Antworten | 17.10.2005 11:45
Meine Freundin und ich haben z.Zt. beide Steuerklasse 1. ... Daraus ergibt sich in 2006 im Zuge der Einkommensteuererklärung für 2005 eine nicht unerhebliche Entlastung, wenn Sie schon in 2005 heiraten. ... Über die EK-steuererklärung gleicht sich die Differenz zu IV/IV letztlich wieder aus, oder?
Leserforumvon schuckero | Steuerrecht | 16 Antworten | 02.02.2007 12:09
Deswegen wollten wir Steuerklasse 4 annehmen. ... Auch wenn man während des Jahres einen Steuerabzug nach Steuerklasse 3 hatte, kann man durchaus im Rahmen der Steuererklärung die getrennte Veranlagung wählen und damit auf die Splittingtabelle verzichten. ... Die Einkommensteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung richtet sich nicht nach den Steuerklassen.
Leserforumvon DerKönig | Steuerrecht | 9 Antworten | 01.12.2017 18:27
Evtl. getrennte Veranlagung? ... Evtl. getrennte Veranlagung? ... Die Steuererklärung 2017 ist richtig lukrativ für Euch.
Leserforumvon Mia123mitglied | Steuerrecht | 12 Antworten | 29.03.2016 12:43
Renten etc. sind auch Einnahmen und wie sollen die tatsächlichen Steuern(gemeinsame Veranlagung) berechnet werden ohne Erklärung? ... Selbstverständlich sind sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. ... Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird dann wieder anders gerechnet.
Leserforumvon eagles | Steuerrecht | 10 Antworten | 13.02.2011 00:37
Am 13.2.2011 von guest-12302.03.2011 15:57:58 Hallo Die Beantragung der Scheidung un die veranlagung der Steuererklärung sind 2 verschiedene Sachen- Der Scheidungsantrag ist eine zivilrechtliche Sache. die Veranlagung der Einkommensteuererklärung ist aber eine steuerrechtliche Sache. ... Sogar kannst du deine Frau dazu verpflichten, die gemeinsame Veranlagung zu unterzeichnen, soweit ihr keine Nachteile entstehen. ... Momentan habe ich noch Steuerklasse 3, da ich wie gesagt von einer Trennung zwecks Scheidung erst Ende Januar erfuhr.
12