31 Ergebnisse für „steuererklärung trennung steuerklasse jahr“

Leserforumvon dina | Steuerrecht | 8 Antworten | 10.05.2005 19:35
Erst im nächsten Jahr muss er in die Steuerklasse 1 wechseln. ... Er hatte die Steuererklärung von 2003 und 2004 zusammen abgegeben. ... Welches ist jetzt der Zeitpunkt der Trennung???
Leserforumvon 000pazan000 | Steuerrecht | 2 Antworten | 20.10.2010 00:57
hallo leute brauche abhile oder rat. folgende situation. meine frau hat sich von mir im juli getrennt woraufhin ich im august ausgezogen bin und an meine frau und gemeinsamen sohn unterhalt leist von ges. 1000€ im monat. darauf haben wir uns geeignet und habe einen dreizeiler aufgesezt und beide unterschrieben. sie ist in elternzeit bis sept 2011 und hat die steuerklasse 5 was für mich ja dann die 3 bedeutet. ich beziehe über mein betrieb auch das kindergeld (öffentlicher dienst). so jezt bin ich ja seit august getrennt und weis nicht wie wir die steuererklärung nächstes jahr machen sollen denn offiziell haben wir die klassen nicht in 2und 2 geändert das haben wir ab januar vor. kann ich die 1000€ monatlich auch schon für dieses jahr absetzen trotz der steurkl 3 oder läuft das alles erst wenn mann 2 und 2 hat und für dieses jahr noch ganz normal als hätten wir uns nicht getrennt, aber ich habe ja die kosten für den unterhalt zu tragen und die sind meiner meinung absetzbar und das ist nicht gerade wenig. hilft mir bitte. danke ----------------- "" Am 20.10.2010 von Eugenie Hallo, im Jahr der Trennung ändert sich zunächst nichts:also das ganze Jahr so wie 2009 = Zusammenveranlagung. ... Für das Jahr 2011 macht dann jeder seine eigene Steuererklärung - egal ob schon geschieden oder nicht - ein Unterhalt für die Ehefrau könnte im Rahmen eines Realsplittings berücksichtigt werden!
Leserforumvon 000pazan000 | Steuerrecht | 3 Antworten | 30.05.2011 12:59
hallo, ich brauche mal eure hilfe. meine frau hat sich mitte letzten jahres von mir getrennt (verheiratet seit okt.2008 + 2,5 jähriger sohn). daraufhin bin ich ausgezogen und bezahle trennungsunterhalt und kindesunterhalt. wir haben uns auf gesammt 1000 euro im monat geeinigt. laut düsseldorfer tabelle und div. internetforen und rechnern passt das zu meinem gehalt. jetzt müssen wir eine steuererklärung machen und sie will natürlich die hälfte des betrages haben den wir eventuell zurückerstattet kriegen. aber wenn ich den trennungsunterhalt absetze und ihr noch die hälfte des erstatteten zahle, profitiert sie ja dopellt, weil sie letztes jahr nicht gearbeitet hat und somit auch keine steuern bezahlt hat. ich bin der meinung das das geld dann mir gehört. nun die frage, kann ich eine steuererklärung alleine machen mit steuerklasse 3 und meine noch ehefrau 5 oder muss die steuererklärung zusammen gemacht werden da wir ja noch verheiratet sind und nur ín trennung leben. sie hat mir auch schon geäußert das im falle, dass ich eine alleine machen würde und sie ihre unterschrifft oder unterlagen her geben müsste, sie es verweigern würde. bitte um schnelle antwort und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, bevor ich den teueren weg zum steuerberater angehe. ----------------- "" -- Editiert am 30.05.2011 12:59 -- Editiert am 30.05.2011 13:01 Am 30.5.2011 von hh quote:aber wenn ich den trennungsunterhalt absetze Den kannst Du im Jahr der Trennung nicht absetzen. quote: ich bin der meinung das das geld dann mir gehört. ... Ob die Erstattung Einfluss auf den Unterhaltsanspruch hat, solltest Du die Experten im Forum für Familienrecht fragen. quote:kann ich eine steuererklärung alleine machen mit steuerklasse 3 und meine noch ehefrau 5 Im Prinzip ja, was aber eine kräftige Nachzahlung mit sich bringen würde. quote:oder muss die steuererklärung zusammen gemacht werden da wir ja noch verheiratet sind und nur ín trennung leben. Eine solche Pflicht besteht nicht, jedoch bringt die gemeinsame Steuererklärung erhebliche Vorteile mit sich, auf die man bei einer getrennten Veranlagung verzichten würde. quote:sie hat mir auch schon geäußert das im falle, dass ich eine alleine machen würde und sie ihre unterschrifft oder unterlagen her geben müsste, sie es verweigern würde.
Leserforumvon RESO | Steuerrecht | 6 Antworten | 02.01.2011 19:11
Steuerklasse 3 ist die beste von allen Klassen. da du hier ab jahr 2010 einen Grundfreibetrag von ca. 16.000 € hast( für euch beiden, falls ihr gemeinsam veranlagt). ... Gruß leon ----------------- "Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast" Am 2.1.2011 von Fragende77 Soweit ich weiss ist die Zusammenveranlagung, die ja im Jahr der Trennung möglich ist, fast immer besser als die getrennte Veranlagung. ... ,aber auf finanzierung...Muss ich das auch bei der Steuererklärung angeben?
Leserforumvon kalm persoon | Steuerrecht | 3 Antworten | 22.02.2020 19:21
Am 22.2.2020 von muemmel Ja, null Euro - in Klasse 5 entfällt der Grundfreibetrag, der in 1 bis 4 berücksichtigt wird Am 23.2.2020 von schneechen Zitat (von kalm persoon):Sie lebt von ihrem Mann getrennt Wenn die Trennung vor dem 01.01.2020 erfolgte, muss sie in Steuerklasse II und ihr Mann in Steuerklasse I wechseln. ... Die Grenze, ab der die Steuer voll zuschlägt, liegt bei 1.036 € brutto im Jahr. ... Eine gemeinsame Steuererklärung für 2020 wäre trotzdem noch möglich. -- Editiert von schneechen am 23.02.2020 00:31
Leserforumvon vfl-tribun | Steuerrecht | 4 Antworten | 12.02.2007 09:48
Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich noch bis 31.12.2006 die Steuerklasse III behalte und erst ab 01.01.2007 wieder auf Steuerklasse I wechsele. ... Desweiteren haben wir uns darauf geeinigt die Steuererklärung im Jahr 2007 für das Jahr 2007 noch zusammen zu machen und uns den eventuellen Erstattungsbetrag zu teilen. ... "Desweiteren haben wir uns darauf geeinigt die Steuererklärung im Jahr 2007 für das Jahr 2007 noch zusammen zu machen und uns den eventuellen Erstattungsbetrag zu teilen."
Leserforumvon erna1 | Steuerrecht | 4 Antworten | 03.07.2008 22:30
Habe bis zur Trennung auf 400 Euro Basis gearbeitet und dann Umzugsbedingt erst wieder im Oktober 2007 Teilzeit gearbeitet und musste deshalb für die verbleibenden Monate 2007 in der "schlechteren Steuerklasse 5 bleiben. ... Spielt es eine Rolle dabei, dass die Trennung mitten im Jahr stattfand? ... Am 4.7.2008 von Schtreicher Im Jahr der Trennung sind beide Veranlagungsformen möglich.
Leserforumvon felix220102 | Steuerrecht | 8 Antworten | 17.09.2011 10:08
Seit dem1.1.2011 hab ich nun wieder Steuerklasse I und sie II (Sohn lebt hauptsächlich bei ihr). ... Ist für das Jahr 2010 überhaupt noch eine gemeinsame Veranlagung möglich? ... dann sollte es mit der gemeinsamen Steuererklärung klappen.
Leserforumvon strolle | Steuerrecht | 1 Antwort | 03.01.2013 08:27
Januar des Folgesjahres die Steuerklasse I bekommt, sich das Paar aber im November des Jahres wieder versöhnt und wieder zusammen zieht: 1.welche Steuerklasse bekommt der Ehemann dann ab dem November? 2.oder bleibt es in dem Jahr gleich und erst ab dem neuen Jahr bekommt er die Steuerklasse III wieder. 3.und wie wirkt sich das auf die Steuererklärung aus ? die offizielle Trennung erfolgte im September und der Ehemann behielt die Steuerklasse III ja auch bis zum ende des Jahres Vielleicht kann mir das jmd beantworten.
Leserforumvon Ich-M | Steuerrecht | 4 Antworten | 07.02.2013 01:50
Im Jahr der Trennung bleiben beide in ihrer Steuerklasse. Im darauf folgendes Jahr kommen dann beide Partner in Steuerklasse I (bzw. ... Wenn nicht, dann hat der Kollege recht und es werden ab dem Jahr nach der Trennung Steuernachzahlungen fällig, weil man ja in der Steuererklärung seinen Familienstand angibt.
Leserforumvon compe | Steuerrecht | 9 Antworten | 13.04.2011 22:29
Im Jahr nach der Trennung müsst ihr übrigens beide in Steuerklasse 1, und auch die Zusammenveranlagung geht dann nicht mehr. quote:wird es rückwirkend für das gesamte Jahr also muss ich dann auch für Januar und Feb und März alless nachzahlen ? ... 3. wenn die Trennung bereits vir dem 1.1.2011 war, muss die Steuerklasse bereits rückwirkend geändert werden und der AG MUSS die bereits durchgeführten Lohnabrechnungen dann auch ändern! ... Sie hat aber nochnie gearbeitet in diese Jahr.... also praktisch wenn ich eine Steuererklärung machen muss ich dann viel zurückzahlen !!!
Leserforumvon guest-12331.10.2017 22:18:45 | Steuerrecht | 5 Antworten | 12.03.2017 20:02
In diesem Jahr hatte ich komplett die Steuerklasse III. Zwecks Trennung / Scheidung ab 2017 Steuerklasse I. ... Wenn ich im Jahre 2017 bis Juni Steuerklasse I habe und ab Juli wieder die III, zahle ich ja verschiede hohe Beiträge, bei der Steuererklärung im folgenden Jahr müsste also nur die Gesamtsummer der Steuern berücksichtigt werden, oder?
Leserforumvon Shivute | Steuerrecht | 19 Antworten | 28.07.2020 13:30
Die Trennung wurde zum 7. ... Wir hatten Ehegattensplitting (ich hatte Steuerklasse III und meine Ehefrau IV). ... Seit dem Januar 2020 bin ich auf Steuerklasse I = ca. 2300€ netto.
Leserforumvon dina | Steuerrecht | 3 Antworten | 22.03.2005 18:36
Möglichkeit: Die Frau war in Steuerklasse V. ... Möglichkeit: Beide sind in Steuerklasse IV. ... Ein tippfehler von mir- es handelt sich um die Steuererklärung von 2002.
Leserforumvon che1975 | Steuerrecht | 7 Antworten | 21.02.2007 15:40
Brauche mal wieder Eure Hilfe: Ich habe mich letztes Jahr von meiner Frau getrennt. ... Ich habe nun wieder Steuerklasse I und auf der Lohnsteuerkarte 0,5 Kinder. Ich frage mich nun wie das praktisch bei meiner zukünftigen (für mich alleinigen) Steuererklärung läuft.
Leserforumvon same123 | Steuerrecht | 1 Antwort | 30.11.2020 20:37
Ferner , so sagte sie, will sie das FA mitteilen , dass ab sofort die Steuerklasse 4/4 festgelegt werden soll für beide und das auch für 2020. ... Hinweis: Trennungsdatum ist mir nicht bekannt, und das auf Dezember zu legen, ist eigentlich steuerlich nonsens, Wenn Trennungszeitpunkt Januar, dann hätte man ja bekanntlich noch das ganze Jahr den Vorzug der günstigeren Steuerklasse. ... Wir sind n o c h steuerlich zusammen veranlagt für 2020, die Steuererklärung mache ich schon seit zig Jahren selbst mit WIESO, habe das von Lohnsteuerhilfeverein mal checken lassen, die sagen ich mache alles richtig.
Leserforumvon Kango1 | Steuerrecht | 2 Antworten | 07.03.2010 18:41
Da die einstufung in die Steuerklasse 5 eine erhebliche Mehrbelastung für mich bedeuten würde,sehe ich die Handlungsweise meiner Frau als für mich existensbedroend an.Meine Frau ist vernünftigen Argumenten die Sache wieder zu ändern nicht zugänglich. ... Wenn Ihr getrennt lebt, dann steht beiden nur die Steuerklasse 1 zu, sofern die Trennung nicht erst in diesem Jahr erfolgt ist. ... Außerdem könntest Du dann bei der Steuererklärung die getrennte Veranlagung beantragen, was beide dann wieder so stellt, wie in Steuerklasse 4. ----------------- " " -- Editiert am 07.03.2010 20:38
Leserforumvon eagles | Steuerrecht | 10 Antworten | 13.02.2011 00:37
Momentan habe ich noch Steuerklasse 3, da ich wie gesagt von einer Trennung zwecks Scheidung erst Ende Januar erfuhr. ... Wenn ihr die Trennung erst im Jahr 2010 einreichen( egal wann), dann müßt ihr die Steuerklassen ab dem 01.01.2011 ändern., Wenn bis jetzt keine Trennung förmlich eingereicht wurde, dann ist das auch kein Problem mehr für 2011. Also Falls im Jahr 2010 keine Trennung eingereicht wurde, würde ich empfehlen, die Trennung erst ab dem 01.01.2011 zu melden.
Leserforumvon Ria Winter | Steuerrecht | 4 Antworten | 05.08.2009 14:55
Die Steuerbelastung im Rahmen einer Steuererklärung wird jedoch nicht nach Steuerklassen, sondern nach Normal- oder Splittingtarif berechnet, letzteres bei Zusammenveranlagung. zu 1.: Nur in dem Jahr, in dem die Trennung erfolgt ist, ist die gemeinsame Veranlagung möglich. ... Im Jahr danach erhalten beide Ehegatten die Steuerklasse 1, bzw. 2 bei Alleinerziehenden. ... E. ----------------- "Rike" Am 6.8.2009 von icecycle Bei wem die Kinder nach der Trennung leben, in wieweit hat das mit Steuerklasse zu tun ?
Leserforumvon vauman | Steuerrecht | 13 Antworten | 04.02.2004 11:29
Mann hat für das Jahr 2002 weiterhin Steuerklasse 3. ... Die Ummeldung einer Steuerklasse bedeutet eigentlich ja noch keine Trennung. ... eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.
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