138 Ergebnisse für „steuererklärung gewerbe gewinn“

Leserforumvon mino69 | Steuerrecht | 1 Antwort | 06.01.2016 20:34
Ich bin Hauptberuflich Student und habe nebenberuflich zum Jobben ein Gewerbe angemeldet. Der Gewinn daraus liegt unter 8000 Euro im Jahr. Es gilt ja an sich, dass Selbstständige immer eine Steuererklärung machen müssen, aber jetzt hab ich häufiger gelesen, dass das nicht gilt, wenn sie eh unter dem Freibetrag liegen.
Leserforumvon hageis | Steuerrecht | 2 Antworten | 06.09.2015 11:04
Ich bin Angestellter und muss meine Steuererklärung abgeben. ... Da ich aber noch ein Darlehen zurückzahlen muss, habe ich doch gar keinen Gewinn davon. ... Es ist anzumerken, dass ich kein Gewerbe angemeldet habe.
Leserforumvon Clau_Lo | Steuerrecht | 5 Antworten | 23.06.2008 12:42
Wenn man einer gewerblichen Tätigkeit nachkommt muss man ein Gewerbe anmelden, wie viel dabei rum kommt spielt keine Rolle. ... In diesem Fall müssen Sie nur am Ende des Jahres mit der normalen Steuererklärung zusätzliche Angaben machen, wieviel GEWINN (also Einnahmen minus Ausgaben) Sie mit dieser Tätigkeit erzielt haben. ----------------- "Schtreicher, Mönchengladbach" Am 24.6.2008 von Schtreicher Ah, da war noch eine Frage: Das normale Gehalt bleibt von den zusätzlichen Einnahmen monatlich unberührt. Nur am Ende des Jahres dürften Sie in der Steuererklärung mit einer Nachzahlung rechnen, da der zusätzliche Gewinn bisher ja unversteuert ist. ----------------- "Schtreicher, Mönchengladbach"
Leserforumvon maxibaum | Steuerrecht | 4 Antworten | 29.10.2016 17:11
Wenn das Geschäft so weiterläuft wie bisher dann wird es Ende des Jahres ca. so aussehen: => Einnahmen durch den Verkauf von Gecheateten Pokemon: 2000,00 Euro => Ebay-Verkaufsprovision: 200,00 Euro => Paypalgebühren durch die Verkäufe: 180,00 Euro => Insgesamt werdeich also 1620,00 Euro Netto dadurch einnehmen, nachdem ich die Abgaben an Ebay und Paypal abziehe Nun meine Frage: => Da es ja heißt, dass man vom Gewinn steuern zahlt, sehe ich es dann richtig, dass ich in der Steuererklärung, welche ich dann im nächsten Jahr rückwirkend für 2016 erklären werde einen Betrag in Höhe von 1620,00 Euro angeben muss (Also bei dem Erträgen aus dem Gewerbe) ? ... Darauf wird theoretisch Umsatzsteuer erhoben, praktisch aber wohl nicht (Kleinunternehmerregelung). 1.620 Euro sind der Gewinn - darauf wird, zusammen mit dem Einkommen als Arbeitnehmer, Einkommensteuer erhoben.
Leserforumvon go606195-57 | Steuerrecht | 4 Antworten | 12.04.2022 04:04
Hallo, Ich stehe kurz davor mir mein Gewerbe zu eröffnen und selbstständig Geld zu verdienen. Das Gewerbe wird hauptberuflich ausgeübt werden. ... Muss ich mir bis ich diesen Betrag (vermutlich) übersteige irgendwelche Gedanken über die Steuerpflicht machen oder ist es noch freiwillig die Steuererklärung für mein Gewerbe abzugeben.
Leserforumvon f.frager12 | Steuerrecht | 12 Antworten | 05.02.2008 14:31
Hallo, ich habe die Möglichkeit Karten mit ca. 4000 € Gewinn weiterzuverkaufen (Umsatz Am 5.2.2008 von hh Wenn es sich um eine einmalige Angelegenheit handelt, dann reicht die Angabe in der Steuererklärung. ... Gibt es eine Obergrenze beim Gewinn bzw. ... Weil ein einmaliger Vorgang kein Gewerbe ist.
Leserforumvon Anton2K | Steuerrecht | 8 Antworten | 16.10.2017 11:22
Muss ich für den Gewinn von 290 Euro eine Steuererklärung abgeben oder eine andere Handlung vornehmen? ... Das Finanzamt weiß zwar, dass ich ein Gewerbe habe, doch wenn ich keine Steuererklärung o.ä. abgebe, um dem Finanzamt mitzuteilen, wie viel Umsatz bzw. ... Wo ist denn die Grenze zwischen "Das Leben wird durch Unterhalt von den Eltern bestritten, es ist keine Steuererklärung nötig" zu "Das Leben wird durch Unterhalt von den Eltern bestritten, es ist eine Steuererklärung nötig"?
Leserforumvon amz515594-31 | Steuerrecht | 10 Antworten | 06.06.2019 16:16
Hallo, Sitz gerade an meiner Steuererklärung. ... In der Anlage G der Steuererklärung 2017 an der gleichen Stelle wie den Gewinn in der Anlage G der Steuererklärung 2018. ... In dem Bescheid steht auch mein - aus dem Gewerbe.
Leserforumvon Mericarol | Steuerrecht | 6 Antworten | 12.11.2020 12:03
Steuererklärung ist klar. ... [quote=Mericarol]Steuererklärung ist klar.... Gewinn[i]erzielung[/i] ist nicht nötig.
Leserforumvon Netero | Steuerrecht | 1 Antwort | 25.12.2020 16:33
Angenommen jemand hat als Vollzeit-Angestellter ein Gewerbe für eine Nebentätigkeit mit der Kleinunternehmerregelung angemeldet. Im ersten Jahr gab es zwar noch einen geringen Umsatz und einen kleinen nicht steuerpflichtigen Gewinn (hierfür wurde auch eine Umsatz- und Einkommensteuererklärung sowie die EÜR abgegeben), seither gab es aber keine Umsätze mehr, da diese Nebentätigkeit nicht mehr betreiben wird. ... Bei freiwilliger Abgabe wären es ja 4 Jahre, bei einer Pflichtabgabe müsste man ja aber theoretisch dennoch die Steuererklärung abgeben, auch wenn man über den 7.
Leserforumvon Dopavin | Steuerrecht | 3 Antworten | 29.07.2008 20:14
Wenn ein Angestellter Mitte 2006 sein Gewerbe abgemeldet hat und bis heute noch monatliche Raten an Gläubiger zahlt, kann er das in der Steuererklärung 2007 angeben? Er hat nicht Insolvenz angemeldet sondern lediglich mit den Lieferanten eine Einigung über eine Ratenzahlung getroffen und sein Gewerbe abgemeldet. ... Ist es für die Lieferanten von damals und die Inkasso-Büros nicht auch sowas wie ein nachträglicher Gewinn?
Leserforumvon Morpheus_Q | Steuerrecht | 11 Antworten | 06.08.2007 21:05
Wenn ein Gewerbe angemeldet ist, muss man eine Erklräung abgeben! ... Gruß Eugenie Am 10.8.2007 von hh @Eugenie Wenn ein Gewerbe angemeldet ist, muss man eine Erklräung abgeben! ... Woher soll das FA wissen, dass nur 50,-- Gewinn im Jahr sind?
Leserforumvon Dice | Steuerrecht | 7 Antworten | 09.02.2010 21:10
- Bei Sofort Abschreibung, kann ich das erst am Ende des Jahres mit der Steuererklärung geltend machen oder bereits bei Ustd.... Nur das ich ein Gewerbe angemeldet haben. ... Könnte ja ein 2tes Gewerbe aufmachen...
Leserforumvon cestmoijay | Steuerrecht | 7 Antworten | 11.04.2023 10:34
Ich habe auch noch keine Steuererklärung abgegeben für das Gewerbe, also alles ist sehr frisch. ... [quote] Ich habe auch noch keine Steuererklärung abgegeben für das Gewerbe, also alles ist sehr frisch.... Ansonsten kann der Gewinn sogar im Wege der Schätzung auf gewerbliche und selbständige Einkünfte verteilt werden. taxpert Am 11.4.2023 von cestmoijay [quote=taxpert]Das ist im vorliegenden Fall nicht richtig[/quote] hey, was würdest du mir dann konkret empfehlen?
Leserforumvon go546642-44 | Steuerrecht | 3 Antworten | 15.05.2020 17:04
Aber dadurch das ich seit 2015 nur noch normaler Arbeitnehmer bin, bin ich doch nicht verpflichtet eine Steuererklärung zu machen oder?!... Das alleine wäre noch kein alleiniger Nachweis, dass kein Gewinn erzielt worden sei. ... Für 2016 und 2017 könnten Sie versuchen um eine Abgabe „herum zu kommen" indem Sie dem FA gegenüber erklären, dass das Gewerbe geruht hat.
Leserforumvon chrisk75 | Steuerrecht | 3 Antworten | 18.01.2007 00:42
Bitte Gewerbeanmeldung, Gewinn/Verlustrechnung usw. usf. einreichen. A ist völlig perplex, er hat für 2006 noch keine Steuererklärung als Arbeitnehmer eingereicht, und er hatte schlicht vor, diesen Betrag bei der Steuererklärung als Arbeitnehmer anzugeben. ... Muss A jetzt tatsächlich loslegen und ein Gewerbe anmelden (wäre dann ja rückwirkend oder wie?)
Leserforumvon kleine Maus 1986 | Steuerrecht | 1 Antwort | 21.12.2009 14:19
So habe ich zum Schluss Zeile 60,61 und 67 ausgefüllt so das ein Gewinn/ Verlusst 10.753,63 Euro ergibt. ... Nachdem ich die Steuererklärung abgegeben hab, kam eine Woche später dieses Schreiben "Wortwörtliche abgeschrieben" : Zur weitern Bearbeitung bitte ich sie folgende Unterlagen bis Datum einzureichen: - Einnahmeüberschussrechnung Die vorliegende Anlage EÜR ist nicht ausreichend . ... Warum schreiben die was vom gewerbebetrieb "ich habe und muss kein Gewerbe anmelden"??
Leserforumvon go509553-44 | Steuerrecht | 6 Antworten | 23.02.2019 15:55
Habe dann brav meine Steuererklärung gemacht. ... Am 24.2.2019 von Spejbl Sieht wie eine Selbständige Tätigkeit (kein Gewerbe) nach §18 Abs1.1 Punkt 2 aus. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html ... 2Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit... ... Der Gewinn daraus ist steuerliches Einkommen.
Leserforumvon Elmander9 | Steuerrecht | 33 Antworten | 05.04.2023 14:39
Du wurdest eher als Gewerbe eingestuft. ... Gewerbe angemeldet? ... Gewerbe angemeldet?
Leserforumvon NamsoN | Steuerrecht | 6 Antworten | 30.07.2019 17:57
Ich mache mir leider große Sorgen, dass ich wahrs. sehr viel Geld an das Finanzamt bei der Steuererklärung bzw. beim Steuerbescheid bezahlen muss, da mein Verdienst von der Vollzeitstelle + mein Gewerbe zsm. gerechnet werden. ... Dann konne man den Gewinn zuweisen. ... Mein Gewerbe habe im im Juni 2016 angemeldet. bis Juli 2018 hatte ich mit meinem Gewerbe einen sehr geringen Umsatz!
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