ich habe ein problem. ich bin seit 2006 von meinem ehemann getrennt und beziehe alg 2. nun bekam ich vor paar wochen ein schreiben: sehr geehrte frau............ für di o.a. veranlagungszeiträume ( einkommensteuer 2007-2008 ) wurde die zusammenveranlagung gewählt, obwohl sie und ihr sohn seit dem 01.06.2003 bereits in xxx wohnen. ausserdem wurde für das kind xxx von der kreisverwaltung in früheren jahren unterhaltgelder von xxx eingetrieben. da auch ihre unterschriften für die jahre 2007 und 2008 voneinander abweichen, bitte ich um beantwortung folgender fragen: 1. wurden die steuererklärung von ihnen unterschrieben? ... ich habe eigentlich einen guten kontakt zu meinem noch ehemann wegen unserem kind. ich fragte ihn wer das unterschrieben hat, und er sagte das ich es war. leider bin ich mir nicht sicher ob ich es unterschrieben haben. ich weiss es einfach nicht mehr. so wollte ich es auch dem finanzamt schildern. falls er doch meine unterschrift gefälscht haben sollte, was ich einfach nicht glaube, was kann passieren?
Da ich aber nicht verheiratet bin steht mir nur die Steuerklasse 1 zu und ein halbes Kind auf der Karte. ... Wenn das Kind noch unter 3 Jahren alt ist, erkennt das Finanzamt dieses auch ohne den vorherigen Gang zum Sozialamt an. Für das Kind sind die Kosten mit Kinderfreibetrag und Kindergeld abgedeckt.
Das Kind ist nicht von mir. ... Du kannst auch einen Antrag auf Lonsteuerermäßigung beim Finanzamt stellen und Dir so den entsprechenden Freibetrag auf die Steuerkarte eintragen lassen. ... Dann bilden Frau+Kind eine extra Bedarfsgemeinschaft und sie bekommen bestimmt eine höhere Unterstützung.
Rückzahlung an das Finanzamt?
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Man bekommt also quasi einen zinslosen Kredit vom Finanzamt. ... Dann gibt man selbst einen zinslosen Kredit an das Finanzamt. ... Hatten bis Juni 06 Hartz 4 Ich bin Steuerklasse 3 + 1 Kind Meine Frau arbeitet seit Oktober06 auf Teilzeit- 1000,00 Euro Brutto.
Beim Finanzamt angerufen, wurde mir mitgeteilt, dass wenn ich ein Kind bekomme, automatisch in die steuerklasse 1 eingetragen werde. ... Danke vorab Am 10.4.2019 von Eugenie Zitat (von Frau Z):Beim Finanzamt angerufen, wurde mir mitgeteilt, dass wenn ich ein Kind bekomme, automatisch in die steuerklasse 1 eingetragen werde Haben Sie das richtig verstanden? ... Am 16.4.2019 von Frau Z Die letzte Antwort bringt mir leider keine Erkenntnis, da ich gerne wissen möchte, nach welchen Gesetzen das Finanzamt die Prüfung vornehmen darf.
Um nicht bilanzierungspflichtig (60.000 Euro Gewinngrenze) zu werden, die Krankenkasse-Familienversicherung der Frau für das Kind zu nutzen und die Gewerbesteuer zu senken, würde ich gern meine (zusammenveranlagte) Ehefrau als "stille Beteiligung" einsetzen. ... Was denkt ihr, ist dieses Steuersparmodell Finanzamt tauglich? bzw. könnte man vereinfacht formulieren das jeglicher Gewinn ab 60.000 Euro als Beteiligung ausgeschüttet wird, dafür im Gegenzug bei Verlusten ab 60.000 Euro gezahlt werden muss, ich denke aber das die obige Tabelle für das Finanzamt akzeptabler aussieht, obwohl es dasselbe ergibt. -- Editiert von WWW-Schizo am 11.10.2020 15:50 -- Editiert von Moderator am 11.10.2020 19:13 -- Thema wurde verschoben am 11.10.2020 19:13 Am 11.10.2020 von Harry van Sell Zitat (von WWW-Schizo):Was denkt ihr, ist dieses Steuersparmodell Finanzamt tauglich?
Seine, Frau lebt in Indien. Das deutsche Finanzamt zählt ihn als alleinstehend. ... Ich würde mich freuen, wenn Sie mir schreiben würden, was der beste Weg wäre, um seine Frau in Deutschland anzumelden und einen niedrigeren Steuersatz und Krankenversicherungssatz für sie und ihr Kind zu bekommen.
*ggg* auch wenn das Finanzamt und die gute Frau Schmidt (die noch immer nicht auf meinen Brief reagiert hat) was anderes behauptet ----------------- "Es kommt nicht darauf an, WAS man ist, sondern WIE man es ist " Am 3.2.2004 von peron30 Als "nicht echte Alleinerziehende" wirst du nur eingestuft, wenn du mit jemanden in häuslicher Gemeinschaft zusammen lebst. ... Am 4.2.2004 von peron30 Beispiel aus dem Jahr 2001, als der Haushaltsfreibetrag noch voll galt: verheiratetes Paar, 1 gemeinsames Kind beide verdienen 2000 € Brutto und haben Steuerklasse 4 Verdienst im Jahr 2001 Netto Mann: 1.276 € (bei KV 14,2%) Netto Frau: 1.276 € (bei KV 14,2%) zusammen: 2.552 € unverheirates Paar, 1 gemeinsames Kind beide verdienen 2000 € Brutto und Mann hat Steuerklasse 1/ Frau Steuerklasse 2: Netto Mann: 1.276 € Netto Frau: 1.349 € zusammen: 2.625 € Das unverheiratete Paar hatte im Jahr 2001 einen Betrag von 73 € monatlich mehr zur Verfügung. ... In diesem Punkt werden Mann und Frau eben nicht als "Familie" angesehen.
Und nun, 2 Jahre später, meldete sich das Finanzamt N-B. ... Kann mir jemand sagen, wie ich dieses Finanzamt zufrieden stellen kann? ... [/quote] Finanzamt schätzt das Erbe.
Das gleiche beim zweiten Kind. ... Hat das Finanzamt einen Fehler gemacht und jetzt bei der Aktenübergabe nach Hessen diesen festgestellt? ... Er hat ursprünglich diesen Antrag auf vollen Kinderfreibetrag gestellt und auch bekommen, entweder aufgrund der Behauptung, Sie hätten zugestimmt (ist möglich, z.B. wenn sich's bei der Frau nicht auswirkt) oder die Frau hätte ihrerseits die Unterhaltsverpflichtung nicht erfüllt.
Guten Morgen, vielleicht kann Jemand weiterhelfen: ein verheiratetes Paar mit Kind hat sich getrennt. ... Nun bekam die Frau vom Finanzamt einen vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung (wg Kinderfreibetrag) zugeschickt. ... Kann das Schreiben vom Finanzamt ignoriert werden?
Hallo, ich bin ziemlich hilflos- habe meinem Ex viele Geld geliehen und die Vereinbarung war, dass er es über die Steuer 2005/2006 zum teil zurückzahlt (mich als Empfänger einträgt) Er schafft es nicht alleine, ich kenne mich mit Wiso relativ gut aus, muß ihm aus reinem Eigennutz jetzt dabei helfen nur nicht wenn es um Getrennt lebend /Scheidung geht Fakten: Seine Frau arbeitet nicht hat ein Kind mit Ihm zusammen Er lebt am Existenzminimum zahlt unterhalt für Kind und Frau und alle 2 Wochenenden 150 km 4x um seine Tochter zu holen Frage1. Wenn er getrennt lebend eingibt geht das Programm davon aus das er z.B keine Kirchensteur bezahlt hat und er muß im endeffekt an das Finanzamt zurückzahlen- Kann das sein?
Hallo zusammen, folgendes Szenario: Mann ist geschieden und lebt getrennt von der Ex-Frau und haben 3 Kinder zusammen. ... Kind - 219€ 2. ... Kind - 225€ Gesamt: 7956 € / 2 = 3978 € (dieser Teil des Kindergeldes gehört jeweils einem Elternteil) Kinderfreibetrag 2022: pro Kind: 8548 € (KFB 5620€ + BEA 2928€) durch 2 Personen steht jedem Elternteil ein Freibetrag von 4247 € pro Kind zu 4247 € * 3 = 12.741 € In diesem Fall prüft das Finanzamt, was für das Elternteil (Kindergeld (3978 €) oder dem Kinderfreibetrag pro Kind 4247 €) günstiger ist - ist das in dem Fall auch so richtig?
Frau schwanger, Kinder kommen erst 05. ... Zählt das Kind ab Geburt? ... Das Finanzamt ist da nicht besonders willig....
A Es gibt ein Kind B und ein weiteres Kind C Person A ist seit Anfang 2010 getrenntlebend, aber noch verheiratet. ... Nun kommt der Bescheid vom Finanzamt. In diesem Bescheid wird Kind A mit einem Freibetrag berechnet und Kind B mit einem Betrag als "tatsächlich hinzuzurechnendes Kindergeld" angegeben.
Muss ich beim Finanzamt Kontobeläge mit hinzufügen? ... Am 24.2.2009 von Cavalera Hallo, im Elster steht ein Einagbefeld unter "Anlage Kind - Angaben zum Kind" Anspruch auf Kindergeld oder vgl Leistungen für 2008 in Euro. ... Ich bekomme kein Kindergeld, das geht direkt an die ex Frau und der Kinderfreibetrag in Euro ist mir unbekannt.
Und wir haben jetzt vom Finanzamt die Nachricht über die Steuerabzugsmerkmale (ELStAM) bekommen. Darin ist jetzt bei mir Kinderfreibetrag 0,5 und bei meiner Frau Kinderfreibetrag 0 eingetragen. ... Ich will nicht irgendwie Ärger bekommen, weil ich ja gar kein Kind habe...
Meine frage bezieht sich dadrauf,ob ich für das Jahr 2005 evtl vom Finanzamt was wieder kriege. ... Meine Frau hatte das ganze Jahr über auch Harz 4 bekommen. Meine frage ist jetzt natürlich,ob wir was vom Finanzamt wieder bekommen wenn wir eine gemeinsame Veranlagung machen.
Hallo, habe eine Frage bezüglichlich der Lohnsteuererklärung 2006 Bin Verheiratet und in Steuerklasse 3 + 1 Kind,meine Frau ist in Steuerklasse 5. ... Unser Jahresbruttoeinkommen 2006 war 17297,57 Euro Meine frage ist dies bezüglichlich,bekommt da jetzt evtl vom Finanzamt was zurückerstattet oder muss man da evtl. doch was nachzahlen ?
Hallo, meine frage an euch ist,ob ich wohl was vom Finanzamt wieder bekommen werde ?? ... Muss dazu sagen,daß ich woher Steuerklasse 1 + 0,5 Kind hatte und seit der Heirat Steuerklasse 3 + 1 Kind . Meine Frau hatte das ganze Jahr über Arbeitslosgeld 2 bekommen.