32 Ergebnisse für „finanzamt bescheid miete“

Leserforumvon Svellanie | Steuerrecht | 4 Antworten | 08.11.2015 10:13
Selbst für die paar Monate NICHTS Nun streitet sich unser Steuerberater immer noch mit dem Finanzamt um die Steuererklärung 2014. ... Mein Verlobter verdient auch "nur" 2100 Brutto, also keine Reichtümer, um mein Studium, Miete, Essen und und und zu finanzieren. ... Also wie kann das sein, dass wir die einzigen sind, die nie etwas vom Finanzamt zurückbekommen?!
Leserforumvon JulianW00 | Steuerrecht | 11 Antworten | 01.08.2019 17:38
Dieses aber zweifelt das Finanzamt an. ... Das FA (Finanzamt) hat die berufliche Veranlassung des Umzugs anerkannt. ... Falls noch kein Bescheid vorliegt, sollte man diese Sachverhalte dem FA mit Belegen vortragen.
Leserforumvon fb443127-78 | Steuerrecht | 2 Antworten | 15.06.2017 05:32
Das Finanzamt hat das aber nicht anerknennt, aber es hat die andere Ausgaben wie Studiengebühre und Semesterticket anerkennt. Ich habe dann den auf das Bescheid Betrag überwiesen. ... Habe ich eine Chance dass das Finanzamt meine Mietaufwendungen anerkennt?
Leserforumvon paswort77 | Steuerrecht | 2 Antworten | 09.10.2017 16:35
Das Ehepaar zahlt mir 500 €/Monat Miete (6000 €/Jahr). Heute habe ich vom Finanzamt den Bescheid für die Grunderwerbssteuer erhalten. Das Finanzamt hat das Wohnrecht und die daraus resultierende Miete mir grunderwerbssteuererhöhend auf den Kaufpreis zugerechnet.
Leserforumvon wahlfisch | Steuerrecht | 3 Antworten | 18.06.2009 13:15
Das Finanzamt fordert nun den Mietvertag, Kontoauszüge auf denen der Eingang der Miete zu sehen ist (wird auf seinen Wunsch zum großen Teil bar bezahlt), zudem eine Erklärung das seine (noch) Frau auf die Mieteinnahmen verzichtet hat. Meine Frage ist nun warum das Finanzamt über doch zum Teil recht persönliche Regelungen Bescheid wissen will. ... Und dann ist bei Vermietung an Angehörige die Höhe der Miete und auch der wirkliche Zugang sehr wichtig; der Vertrag muss "wie unter Fremden üblich" sein.
Leserforumvon michahab | Steuerrecht | 6 Antworten | 28.10.2017 20:03
Einnahmen Miete + Nebenkosten + Nachzahlung von Mieter = 12893€ Werbungskosten Fahrtkosten 70€ + Reparaturen 111€ + Abschreibung 4481€ + Grundsteuer 290€ + Umlagefähige Kosten 2150€ + Nicht umlagefähige Kosten 412€ = 7514€ So habe ich es eingereicht und komme auf 12893€ - 7514€ = 5379€ Das Finanzamt hat 5420€ angesetzt. ... Steht in den Erläuterungen zum Bescheid nichts dazu? ... Bei der erstmaligen Festsetzung der AfA setzt das Finanzamt normalerweise die Abschreibungsgrundlage fest.
Leserforumvon ip550670-76 | Steuerrecht | 2 Antworten | 01.07.2020 10:21
ich (Freiberufler) habe ein Büroraum gemietet und meine Miete ist zzgl. der Umsatzsteuer. ... Der Vermieter weiss bescheid und ist einverstanden. ... Müsste ich nun die Untermietverträge so gestalten, dass meine Untermieter auch Umsatzsteuer zahlen und die Einkünfte daraus dem Finanzamt als sonstige Einnahmen melden?
Leserforumvon Steuerfragen | Steuerrecht | 9 Antworten | 25.03.2019 12:33
Ich denke an diese Frage, da die Tage in den Medien zu lesen war, das Vermieter bei einer zu geringen Miete Probleme mit dem Finanzamt bekommen. ... Er möchte schlichtweg die Miete sparen. ... Welche Miete möchte er sparen?
Leserforumvon moppelchen | Steuerrecht | 0 Antworten | 22.09.2005 19:22
hallo, ich habe folgende frage, auch schon woanders hingesetzt: ich arbeite seit nov. als dienstleister im häuslichen bereich, weil meine damaligen kunden mich nicht anmelden wollten, ich ncht schwarz arbeiten wollte, meldete ich ein gewerbe an, allerdings ohne finanziellen mittel, und ohne öffentliche förderung. die kunden von damals habe ich fast alle nicht merh, volk gibt es... jetzt habe ich sehr nette, und auch zahlungswillige kunden, und jetzt kommts. durch die ganze hin und hermacherei vom anfang habe ich nicht wie vorgeschrieben die usterkl. mtl gemacht. aufforderung vom finanzamt, nachgeholt. aber da meine damaligen kunden nicht oder urplötzlich sehr unregelmässig zahlten, konnte ich nicht mehr ans finanzamt ue, und irgendwann habe ichs dann schleifen lassen, weil gleichzeitig noch private gründe vorlagen. die privaten gründe sind geklärt, jetzt war ein vollzugsbeamter da. ich kann noch sachen nachreichen, um meine steuerschuld zu verringern. zeit habe ich bis 15.n.m. frage, da ich auch miete etc. zahlen muss: brauche geld, logisch, sonst muss ich insolvenz anmelden. chance auf einen festjob habe ich nicht mehr. ich möchte bonusstunden anbieten bei vorausbezahlen der rechnung. habe mich informiert. da ich viele gewerbliche kunden dabei habe, habe ich gelesen, dass diese die ust erst von der rechnung abziehen dürfen, wenn meine leistung erbracht ist. bedeutet doch, wenn ich jetzt beispielsweise eine rechnung über 100 € schreibe, zuzugl. mwst, und ich die std. erst im nächsten monat leisten sollte, kann der kunde diese rechnung erst mit der ust im okt. einreichen? ich wüsste gern bescheid, bevor ich den kunden so etwas anbiete, bei den privaten gibt es da ja eine beschränkung?
Leserforumvon IcyMo | Steuerrecht | 0 Antworten | 29.11.2020 12:21
Miete für die Wohnung wurde von Anfang an vom Jobcenter bezahlt aber ich zahlte Shoppingtouren, Einkäufe und gab ihr auch etwas Geld, wenn sie mich darum bat. ... Nun habe ich einen Bescheid bekommen in dem steht: "Ihrem Antrag vom 09.11.2020 auf Zusammenveranlagung für das Jahr 2019 konnte nicht stattgegeben werden. ... Sie kramte die Akten raus und wiederholte was in dem Bescheid stand mit der Zusatzinfo, dass ich dem bisherigem Finanzamt die Trennung mitteilte.
Leserforumvon mendelejew | Steuerrecht | 6 Antworten | 09.10.2018 22:30
Einsprüche werden vom Finanzamt zurückgewiesen.... ... Dadurch gab es einen Deal mit dem Finanzamt. ... Zum Deal: anfangs hatte ich ja garkeine Einnahmen, nur Zinskosten, Nebenkosten usw..... das Finanzamt hat aber ja trotzdem Miete angenommen.... zum Glück nur do viel das es +- null war.
Leserforumvon SteuerLehri | Steuerrecht | 1 Antwort | 25.02.2018 19:24
An der Miete bei den Eltern hat er sich nicht beteiligt. ... Diese wurde im Bescheid nicht berücksichtigt. ... Hierzu habe ich ein Schreiben erhalten, auf dem erläutert wird, dass das Finanzamt keine Möglichkeit sieht meinem Einspruch zu entsprechen, und ich nochmal Stellung nehmen darf.
Leserforumvon Steuerzahler123 | Steuerrecht | 4 Antworten | 28.09.2022 22:08
Ich brächte jetzt keine Miete mehr zahlen. ... Grundsteuer sollte automatisch vom Finanzamt kommen m.E. zum 1.1.23? ... Hier einfach bescheid geben und neue Kontonummer für den Einzug angeben?
Leserforumvon trulla70 | Steuerrecht | 8 Antworten | 02.10.2012 18:17
Dem Finanzamt erklären? ... Es steht lediglich drin, dass die Kosten erst ab Beginn der Miete anerkannt werden. ... Es steht lediglich drin, dass die Kosten erst ab Beginn der Miete anerkannt werden.
Leserforumvon ssn | Steuerrecht | 8 Antworten | 01.03.2014 15:51
Gibt es schon einen Bescheid für 2012 und 2013? ... Für 2012 hab ich schon lange einen Bescheid. ... Hab' ich heute beim Münchner Finanzamt versucht, aber das machen die nicht: Zuflussprinzip ----------------- ""
Leserforumvon fb542708-90 | Steuerrecht | 22 Antworten | 01.04.2020 14:42
Wie verhalte ich mich nun auch gegenüber dem Finanzamt. ... Sofern die Einkünfte als Erbengemeinschaft gesondert und einheitlich festgestellt wurden, haben Sie offenbar keinen Bescheid erhalten. ... Die GbR - darum handelt es sich ja - hat die Miete doch bekommen.
Leserforumvon Mickey123123 | Steuerrecht | 3 Antworten | 09.08.2017 00:26
Momentan lebe ich in einer Wohnung am Zweitwohnsitz (äußerst günstige Miete, kein Luxus), die noch eingerichtet werden will. ... Oder könnte das Finanzamt meckern? ... Gegen diesen Bescheid wäre Einspruch einzulegen.
Leserforumvon so475670-44 | Steuerrecht | 11 Antworten | 05.08.2019 00:47
Bis 2013 wird tatsächlich eine Miete gezahlt. ... Ab 2014 fließt keine Miete mehr. ... Am 6.8.2019 von so475670-44 Noch ein Nachtrag: Den Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht hat das Finanzamt selbst 2019 durch Bescheid ausdrücklich festgestellt (denselben, in dem die Änderung nach § 173 AO abgelehnt wurde).
Leserforumvon isabella622000 | Steuerrecht | 4 Antworten | 11.09.2008 14:20
So 2007 wurde ich dann im März arbeitslos und seit März 2008 bekamm ich Harz IV zum Glück fand ich im Juni eine Arbeit auf selbständigkeit mit Kleinunternehmerregelung.Verkaufe Getränke für einen Verein und bekomme dafür das Lokal und die Wohnung umsonst also keine Miete kein Strom Konzession usw bekomme dafür 22 % vom Umsatz muss mich aber auch privat Versichern ,so bleiben mir ca 500 Euro besser wie Harz IV.Jetzt kam eine Nachzahlung vom Finanzamt über 4800 Euro für 2006 da die Lohnsteuerkarte nicht umgeändert war.Ich bat um Ratenzahlung a 100 Euro und bemerkte aer das ich für 2007 it Sicherheit Guthaben hätte durch die Arbeitslosigeit das dann auch verrechnet würde. ... Das hiesse ja das du in den Monaten Jan/Febr jeweils 2.400 € Lohnsteuer gezahlt hast. aufpasssen dass der ESt- bescheid von 2006 nicht bestandskräftig wird sollte er dies schon sein und er ist verkehrt sieht es gegebenfalls schlecht aus Am 13.9.2008 von georg2000 auf zum steuerberater würde ich sagen Am 13.9.2008 von muemmel Hi, wieso können Sie keine EV ablegen?
Leserforumvon Utafragt | Steuerrecht | 3 Antworten | 06.01.2018 04:09
, dass mein Vermieter die Miete nicht angibt und auch viele seiner Verkäufe (er handelt mit gebrauchten E-Geräten) schwarz abwickelt. ... Was passiert, wenn es irgendwann mal rauskommt und mein Vermieter sagt, dass ich Bescheid wusste? ... Macht das Finanzamt bei so kleinen Beträgen überhaupt was?
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