Es handelt sich hier übrigens nicht um eine Fortbildung (welche nur als Werbungskosten absetzbar wäre), sondern um eine Ausbildung, die als Sonderausgabe absetzbar ist (also ohne daß man erst mal 1000 Euro Pauschale übertreffen muß wie bei den Werbungskosten). ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!" ... Es handelt sich hier übrigens nicht um eine Fortbildung (welche nur als Werbungskosten absetzbar wäre), sondern um eine Ausbildung, die als Sonderausgabe absetzbar ist (also ohne daß man erst mal 1000 Euro Pauschale übertreffen muß wie bei den Werbungskosten).
Ich habe noch Studiengebühr (270), Krankenkassenbeiträge (freiwillig versichert, gesamt ca 1200 Euro) und Bewerbungskosten (500 Euro) bezahlt. Zu mal ich ein für die Arbeit ein Laptop gekauft habe (800 Euro) und 2 Monate Fahrtkosten (35km einfache Tour). ... [/i] Und beim größten Einzelposten, den KV-Beiträgen, handelt es sich noch nicht mal um Werbungskosten, sondern um nicht eine nicht vortragbare Sonderausgabe.
Denn alleine die Studiengebühren belaufen sich ja schon auf knapp 1400 Euro!? Die 700 Euro Semester beinhalten auch ein "NRW-Ticket" der Bahn. ... Können diese Fahrtkosten (vielleicht 3-5 Fahrten pro Semester) trotz des NRW-Tickets von der Steuer abgesetzt werden?