64 Ergebnisse für „einkommensteuererklärung zurück euro“

Leserforumvon Jtmbg | Steuerrecht | 4 Antworten | 17.12.2006 12:57
Meine Frau arbeitet seid 3 Monaten auf Teilzeit mit 1000,00 Euro Bruttolohn. ... Da der Grundfreibetrag für Verheiratete 15.328€ beträgt, erhaltet Ihr im Rahmen einer Einkommensteuererklärung die gesamte in 2006 gezahlte Lohnsteuer zurück. ... Das bedeutet, Sie erhalten die vom Arbeitgeber abgeführten Lohnsteuern, Solidaritätszuschläge wieder zurück, im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
Leserforumvon CashBack | Steuerrecht | 2 Antworten | 03.06.2018 18:21
Ich habe im Jahr 2017 einen gesamten Netto Einkommen von ca 2700 Euro. ... Ist es möglich irgendwelche Abzüge zurück erstattet zu bekommen oder in Zukunft davon absehenden zu können z.B Versicherungen? Am 3.6.2018 von hh Zitat:Ist es möglich irgendwelche Abzüge zurück erstattet zu bekommen Die Lohnsteuer wird im Rahmen der Abgabe einer Einkommensteuererklärung erstattet.
Leserforumvon Tanneka | Steuerrecht | 2 Antworten | 21.08.2003 10:50
Ich bin Studentin und habe im letzten Jahr in den letzten 2 Monaten auf Gewerbeschein gearbeitet und dabei 311 Euro + 354 Euro verdient. ... Holst Dir ne Einkommensteuererklärung und eine Anlage GSE dazu. ... Wenn Du Glück hast bekommst die gezahlte Lohnsteuer zurück.
Leserforumvon Schleicher2009 | Steuerrecht | 1 Antwort | 18.03.2009 14:32
hallo zusammen, ich habe heute meine einkommenssteuererkärung von 2007 abgegeben. das einzige was ich gemacht habe ist die fahrkostenerstattung. ich habe ein jahresgehalt von 25200 euro und eine einfache fahrstrecke von 14 kilometer. nun meinte die sachbearbeiterin beim ersten blick das ich sehr wahrscheinlich garnichts wiederbekomme. weiss einer von euch warum das so ist ? oder wieviel ich rechtlich zurück bekomme ?
Leserforumvon Django_94 | Steuerrecht | 3 Antworten | 03.01.2017 17:39
Die zu viel gezahlten Steuern von Januar - September habe ich ganz normal zurück bekommen, für den Rest des Jahres habe ich einen Verlustvortrag der Bildungskosten (Studiengebühren, Laptop, Material...) durchgeführt. ... Vielen Dank Am 3.1.2017 von muemmel Die zu viel gezahlten Steuern von Januar - September habe ich ganz normal zurück bekommen, für den Rest des Jahres habe ich einen Verlustvortrag der Bildungskosten (Studiengebühren, Laptop, Material...) durchgeführt. Ich wage das zu bezweifeln - hatten Sie wirklich mehr als 12.000 Euro Bildungskosten?
Leserforumvon hilfe-jens | Steuerrecht | 7 Antworten | 08.12.2006 17:34
hy...habe mal mein "zu versteuerndes Einkommen" errechnet. dies beträgt so 6800 euro nun habe ich folgendes an steuern bezahlt: 1692 euro...wie errechnet man jetzt..was ich zurück bekomme vom Finanzamt??? ... Ich hätte lieber meinen alten Namen wieder aber der ist ja entfernt worden. oerdiz1 admin Am 10.12.2006 von hilfe-jens zur aufklärung: habe vom 1.1.06-25.06.06 gearbeitet. und wurde dann arbeitslos..da ich fristlos gekündigt hatte (ist ne lange story) war dann 2-3 monate arbeitslos..habe kein arbeitsgeld bekommen..da sperre von 3 monaten...und als die sperre aufgehoben wurde...genau an dem tag fing mein zivildienst an....joah das wars..habe hohe werbungskosten...alleine anwaltskosten von 1300 euro..fahrtkosten von 900 euro usw usw...daher so viele ausgaben....und so wenige einnahmen;-) hoffe ihr habts verstanden...was ich hier zusammen geschrieben habe*g* Am 10.12.2006 von oerdiz.
Leserforumvon Petunia40 | Steuerrecht | 7 Antworten | 08.08.2017 20:06
Hallo, Mein Mann und ich haben dieses Jahr seine Einkommensteuererklärung für 2016 das erste mal selbst mit dem Wiso Steuerprogramm gemacht. ... Sie hat mich dort genau gefragt ob 21 die einfache Entfernung ist und 42 hin und zurück. ... Zitat:Sie hat mich dort genau gefragt ob 21 die einfache Entfernung ist und 42 hin und zurück.
Leserforumvon hilfe-jens | Steuerrecht | 8 Antworten | 02.12.2006 19:25
Dies alles landete dann vor Gericht, sprich es sind insgesammt: 1395,48 Euro an Kosten angefallen: Verfahrensgebühr: 439,40 Terminsgebühr: 405,60 Einigungsgebühr: 338,00 Auslagen: 20 16% MwST: 192,48 Gesamt: 1395,48 Euro Nun zu meiner Frage, kann ich diesen Betrag absetzen???? ... es ging um mehrere tausend euro gehalt. daher diese hohen gerichtskosten usw..die kosten wurden aufgeteilt..also arbeitgeber musste ebenfalls das gleiche bezahlen...aber gut das ich das absetzen kann...heisst das dass ich diese 1300 euro wieder bekomme? ... Leider herrscht oft und auch hier der Irrglaube, man bekäme das Geld direkt zurück, das ist nicht der Fall.
Leserforumvon ulla meyer | Steuerrecht | 9 Antworten | 02.04.2008 23:01
Er wird seine Steuer wohl somit a.j.F. zurück erhalten. ... Ganz blöde Frage, d.h. wenn man 10.801 verdient wirde sofort die kompleete Steuer nötig, aber bekommt man dann trotzdem alles an Lohnsteuer zurück bis auf diesen einen Euro oder ist dann kein Anrecht mehr darauf, weil man diese grenze überschritten hat? ... In der Spalte Freibetrag bei Eingabe der 7664, erhalte Ich laut Rechner demnach einen Nettolohn von 1819 Euro bei Weglassen 1623 Euro.
Leserforumvon Jtmbg | Steuerrecht | 2 Antworten | 20.01.2007 14:45
Ich bin seit Juli 2006 wieder am Arbeiten,Bruttolohn bis ende des Jahres 14297,57 Euro,bin in Klasse 3+1 Kind Arbeitsweg eine Strecke 25 Km Meine Frau arbeitet seit Oktober 2006 auf Teilzeit,1000,00 Euro und ist in Steuerklasse 5 Also gesamt Jahreseinkommen 2006 17297,57 Euro Brutto Woher waren wir Hartz 4 Lohnt sich da eine gemeinsame Veranlagung oder eine getrennte ? Habe die befürchtung,daß ich evtl was ans Finanzamt zurück Bezahlen muss.
Leserforumvon angie69 | Steuerrecht | 6 Antworten | 06.05.2005 16:42
Damit dürfte Deine Bekannte zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sein. ... Die Veranlagung zur Einkommensteuer wird dennoch durchgeführt, so dass sie zu viel bezahlte Steuern zurück erhält. Es kann jedoch sein, dass ein Verspätungszuschlag von ein paar Euro erhoben wird.
Leserforumvon guest-12309.03.2022 07:25:51 | Steuerrecht | 10 Antworten | 15.10.2021 09:28
Am 15.10.2021 von hh [quote=Bud Hill]wie viel erhält man von diesen 960 - 1200 € bei der Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr erstattet?... Sollten die 37.000 Euro das Gesamteinkommen sein, bekäme man ca. 25 % erstattet. ... Sollten die 37.000 Euro das Gesamteinkommen sein, bekäme man ca. 25 % erstattet.
Leserforumvon 25333 | Steuerrecht | 4 Antworten | 04.02.2011 13:11
Hoffe ihr habt ein paar hilfreiche Tipps für mich ----------------- "" Am 4.2.2011 von hh Das Geld bekommst Du nur über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung wieder zurück. Die Einkommensteuererklärung für 2011 kannst Du aber erst in 2012 abgeben. ... Klingt eher nach Sozialversicherungsbeiträgen und die bekommt man nicht zurück. ----------------- ""
Leserforumvon Speedy Gonzales | Steuerrecht | 1 Antwort | 04.01.2011 06:00
Wie bekommt die Erbengemeinschaft (Mutter + 2 Neffen) die Zinsen zurück? Müsste jemand jetzt eine Einkommensteuererklärung ausfüllen (für die Verstorbene) oder gibt jeder der Erben den aus dem Erbe angefallenen Zinsanteil als "seinen" an? (z.B. 700 Euro -> Mutter 350 Euro, Neffen je 175 Euro?)
Leserforumvon Hesope2 | Steuerrecht | 2 Antworten | 29.01.2012 18:42
Wir könnten in 2011 über 7.000 € an Handwerkerleistungen durch Renovierung des Hauses und Neuanlage unseres Gartens bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. ... -- Editiert Hesope2 am 29.01.2012 18:46 Am 29.1.2012 von mic67 Ansetzbar pro Jahr sind max. 6000 Euro an Lohnkosten, Einsatz von Maschinen und Fahrtkosten. ... Davon bekommt der Steuerpflichtige 20% = 1200 Euro über die Steuererklärung zurück.
Leserforumvon Rudolfo123456 | Steuerrecht | 7 Antworten | 31.10.2008 13:38
Hallo ich bin student und habe zur zeit 2 jobs einen auf 400 euro basis und einenn als aushilfe bei einem security unternehmen wo ich auch mehr als 400 euro im monat verdienen kann. ... Aber wenn ich nicht über 7400 euro im jahr komme bekomme ich ja die steuern zurück habe ich gehört. ... -voranmeldungen machen die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer machen ggf. eine Einkommensteuererklärung einmal pro Jahr!
Leserforumvon Konstanzer_93 | Steuerrecht | 1 Antwort | 30.06.2015 13:45
Falls es mit der Einstufung Probleme gibt, erhalte ich spätestens 2016 nach Abgabe einer Einkommensteuererklärung die Lohnsteuer zurück oder? (da ich unter dem Freibetrag von 8.472 Euro bleiben werde) Vielen Dank bereits für die Hilfe!
Leserforumvon go556552-73 | Steuerrecht | 2 Antworten | 09.01.2023 15:54
Da ich knapp unter der Steuerfreigrenze bin, bekomme ich alle sogesehen alle bezahlte Lohnsteuer etc wieder zurück. ... Aber bekomme immernoch ordentlich zurück bezahlt. ... Die anschließende Verwendung wäre zusätzlich eine Schenkung, die unter "Fremden" ab 20.000 Euro steuerpflichtig wird.
Leserforumvon Markus1988 | Steuerrecht | 2 Antworten | 19.11.2022 14:46
Hallo, ich mache, seit ich arbeiten gehe, meine Einkommensteuererklärung. ... Ich bekome jedes Jahr meist zwischen 500 und 550 Euro zurück. ... Ich dachte immer wenn man sowieso Geld zurück bekommt, wäre es dem FA egal Gruß [editmessage]-- Editiert von User am 19.
Leserforumvon pa505711-50 | Steuerrecht | 4 Antworten | 02.01.2019 20:50
Hallo Experten, mein Steuerprogramm stellt mir das leider so super missverständlich dar: Wenn man einen Gewerbetrieb hat und nach Abzug aller Kosten 11.900 Euro "Gewinn" übrig bleiben (also ohne Umsatzsteuer 10.000 Euro), von was wird dann letztendlich die Einkommensteuer berechnet: Von den 11.900 oder 10.000? ... Der Verlust aus 2018 würde in 2017 zurück- oder in 2019 vorgetragen werden können.
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