119 Ergebnisse für „arbeit einkommen euro jahr“

Leserforumvon Vaughn | Steuerrecht | 9 Antworten | 28.02.2007 11:26
Am 28.2.2007 von Vaughn Habe im Februar letztes Jahr wieder angefangen zu arbeiten. ... Die 100 Euro würden sich dann mit 20 Euro Steuerermäßigung wiederfinden. Die 20 Euro werden vom zu zahlenden Steuerbetrag abgezogen, mindern nicht das Einkommen. http://oerdiz.hz-group.de/handwerkerleistungen/ (sh.
Leserforumvon RUHE! | Steuerrecht | 23 Antworten | 10.05.2023 10:45
Mein jetzt zu versteuerndes Einkommen wurde somit auf knapp 26.000€ festgesetzt. ... Jedes Einkommen gehört in die Steuererklärung. ... Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen beträgt aber 80.000 Euro und da die Steuerbelastung mit der Höhe des zu versteuernden Einkommens progressiv steigt, beträgt die Belastung nicht 21.000 Euro, sondern 25.000 Euro.
Leserforumvon Leslie88 | Steuerrecht | 4 Antworten | 05.05.2018 11:20
Hallo zusammen, ich bin festangestellt bei einem Unternehmen und mache jedes Jahr meine Einkommenssteuererklärung mit einer Software. Laut der Software hätte ich für das Jahr 2017 ca. 80€ erstattet bekommen sollen. 2017 hatte ich aber zum ersten Mal auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in Höhe von ca. 1700€. ... Nun habe ich die Bescheiddaten erhalten, in denen die 1700€ einfach zu meinem normalen Einkommen hinzugezählt wurden Und das ist völlig korrekt.
Leserforumvon Nutzer01 | Steuerrecht | 11 Antworten | 27.12.2020 00:12
Ebenfalls habe ich 0,00 Euro Erstattung obwohl ich alles ausgefüllt habe. ... Folgende Info zusätzlich: Einkünfte Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit: 4.589 Werbungskosten: 3.417 Summe / Gesamtbetrag der Einkünfte: 1.172 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ab Sonderausgaben: 708 hinzu Erstattungsüberhang bei Beiträgen der Basisversorgung: 194 Einkommen / zu versteuerndes Einkommen: 658 Viele Grüße, Nutzer01 Am 27.12.2020 von Cybert. ... Möglicherweise verpufft der Verlust auch durch Einkünfte von weniger als 10.000 Euro im ersten Jahr mit Einkünften.
Leserforumvon Jonath | Steuerrecht | 4 Antworten | 27.01.2022 08:37
Die Sache ist wie folgt: Ich habe im Jahr 2020 lediglich Einkünfte als Arbeitnehmer gehabt. ... Schätzen die dann mein Einkommen einfach auf irgendeine utopische Summe oder holen die sich die EÜR (ist ein anderes Finanzamt) und sehen dann, dass ich nicht verpflichtet bin eine Einkommensteuererklärung abzugeben oder krieg ich dann einen Schätzbescheid mit 0 Euro? ... [quote=Jonath]Schätzen die dann mein Einkommen einfach auf irgendeine utopische Summe oder holen die sich die EÜR (ist ein anderes Finanzamt) und sehen dann, dass ich nicht verpflichtet bin eine Einkommensteuererklärung abzugeben oder krieg ich dann einen Schätzbescheid mit 0 Euro?
Leserforumvon FragenKostetNix | Steuerrecht | 23 Antworten | 19.03.2024 09:36
Hallo, Glaubt man den Ergebnissen unter https://www.brutto-netto-rechner.info/ reduziert sich der zu versteuernder geldwerter Vorteil eines Dienstwagens um [b]1.000[/b] Euro/Jahr, bei folgendem Beispiel: - Brutto Jahres Einkommen: 90.000 - zu versteuernder Geldwerter Vorteil bei 45.000 Euro Dienstwagen, Hybrid. bei zwei verschiedenen Entfernungskilometer-Beispielen Wohnung -> Arbeit: bei [b]2[/b] km -> 238 Euro bei [b]30[/b] km -> 427 Euro - Steuerklasse 4 - keine Kirche - Bayern - Alter 45 - 1 Kind unter 25 Jahren 4.333 Euro/Monat bzw 48.132 Euro/Jahr 4.244 Euro/Monat bzw 50.935 Euro/Jahr Steuerersparnis somit: 89 Euro pro Monat, bzw 1.068 pro Jahr. ... Pro km sind zusätzlich zu versteuern: 0,03 % * 45.000 Euro = 13,50 Euro / 2 wegen Hybrid = 6,75 Euro Bei 30 km erhöht sich das zu versteuernde Einkommen also um 202,50. Bei 2 km nur um 13,50 Euro.
Leserforumvon go401979-71 | Steuerrecht | 7 Antworten | 06.02.2015 01:16
Hallo, ich bin Student 23 Jahre alt und arbeite nebenbei für 450 Euro im Monat als Nebenjob. ... (Alles halb so wild und auch so gewollt) Nun werde ich warscheinlich so auf 10.000 Euro dieses Jahr kommen (also über die 8354). ... Ich würde aber sagen, daß der Sohn der Mutter nicht zum Unterhalt verpflichtet ist - folglich spielt das Einkommen des Sohnes auch keine Rolle beim Unterhalt für die Mutter. ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Leserforumvon Frischling987 | Steuerrecht | 3 Antworten | 29.04.2023 08:12
Hallo, ich muss zugeben, dass ich ein ziemlicher Steuer-Nerd bin, aber meine Steuererklärung mit WISO krieg ich normalerweise noch hin, allerdings hat sich der Umstand dieses Jahr etwas geändert. Folgende Frage: Meine Frau war ca. 1 Jahr selbständig mit hohen Verlusten (ca. 100.000 Euro in einem Jahr und keine Einnahmen), ich bin ein normaler Angestellter mit einem Einkommen (ca. 100.000 Brutto), keine sonstigen Einnahmen.
Leserforumvon 86nessy | Steuerrecht | 4 Antworten | 22.01.2010 17:48
Sie hatten 2008 3 Monate kein Einkommen. ... ----------------- "" Am 22.1.2010 von muemmel Hi, 8000 Euro im Jahr sind das steuerfreie Existenzminimum. ... Mal ganz simpel erklärt - Sie arbeiten nur 2 Monate in einem Jahr und verdienen 4000 Euro im Monat, also insgesamt 8000 Euro.
Leserforumvon Afg001 | Steuerrecht | 6 Antworten | 21.10.2018 21:52
Nach Abzug der Kosten werden wahrscheinlich 1000 Euro im Monat als Einkommen bleiben. ... Wird die Krankenversicherung auf Grundlage beider Einkommen berechnet, also 4000 + 1000 = 5000 Euro? ... Oder ziehe ich hier tatsächlich 60.000 Euro im Jahr heran und zahle darauf Einkommenssteuer?
Leserforumvon LindaMarie123 | Steuerrecht | 8 Antworten | 12.04.2012 18:03
., kein eigenes Einkommen momentan. ... Ich darf also 8.004 Euro steuerfrei pro Jahr verdienen. Ziehe ich davon die 800 Euro Zinsen ab, die ja auch als Einkommen zählen, sind es noch ca. 7.200 Euro.
Leserforumvon Mikrobiom | Steuerrecht | 3 Antworten | 16.06.2023 06:39
Sozusagen muss ich einmal Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit (also mein Krankenhausgehalt) und Einkommen aus selbständiger Arbeit (das Honorar für den Report) angeben. ... Am 16.6.2023 von Mikrobiom [quote=Garfield73]Solange Dein Umsatz unter 22000 € pro Jahr bleibt[/quote] Ich habe Einkünfte als Angestellter über 22.000 Euro pro Jahr, für die Umsatzsteuer ist das aber dann nicht relevant, da sich die 22.000 Euro dann nur auf Einkünfte aus selbstständiger Arbeit beziehen? D.h. solange alle Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nicht 22.000 Euro übersteigen, brauche ich keine Umsatzsteuer anzugeben?
Leserforumvon TalaXL | Steuerrecht | 6 Antworten | 22.08.2009 17:09
Nun habe ich eine Frage bezüglich der Einkommensteuer, die 2007 deutlich höher ist als 2006 Zum Vergleich 2006 (Steuerbescheid) Einkünfte aus Gewerbebetrieb 5045 Euro Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 4860 Euro Zu versteuerndes Einkommen nach Abzug von Versicherungsbeträgen 8038 Euro Einkommensteuer 57 Euro 2007 Steuerbescheid Einkünfte aus Gewerbebetrieb 8798 Euro Einkünfte aus nichtselbst. Arbeit 5946 Euro Zu versteuerndes Einkommen nach Abzug von Versicherungsbeiträgen 12145 Euro Einkommenssteuer 849 Euro Ich habe mit höchstens 100 Euro Einkommensteuer gerechnet für 2007, wie kann es sein, dass es so viel mehr ist, wonach wird das berechnet? ... Hinzu kommt noch das Einkommen aus selbständiger Arbeit das versteuert wird.
Leserforumvon rooky | Steuerrecht | 2 Antworten | 01.11.2003 19:42
hallo angenommen ich habe mieteinnahmen von 10000 euro pro jahr. dann muß ich doch diese mieteinnahmen auf mein zu versteuerndes einkommen aus nichtselbst. arbeit drauf legen und versteuern. im ungüstigsten fall wohl zu 48,5 %. da ich ausserdem noch in miete wohne (angenommen ebenfalls 10000 euro mietzahlungen pro jahr) überlege ich nun, ob es nicht vorteilhafter wäre meine eigene immobilie selbst zu bewohnen. dann hätte ich zwar keine meiteinnahmen mehr, aber dafür auf keine mietzahlungen. somit könnte ihc mir doch das versteuern der meiteinnahmen sparen. oder hab ich was übersehen? ... Und meistens machen Sie somit die ersten (abhängig vom Objekt relativ lange) Jahre Verlust, der wiederum Ihr sonstiges zu versteuerndes Einkommen mindert.
Leserforumvon icebaerrr | Steuerrecht | 8 Antworten | 05.10.2004 19:35
Gerade sehe ich das die Vorauszahlung für 2004 3x pro Jahr á 400 EURO angesetzt sind und für 2005 alle 3 Monate 300,00 EURO ? ... Was die Vorrauszahlung betrifft habe ich im letzten Jahr 155 EURO nachgezahlt und bekomme dafür eine Steuervorauszahlung von 1300 pro Jahr & 1000,00 EURO für 2005 ? ... Außerdem arbeitet Deine Frau ebenfalls mit einem niedrigen Einkommen, z.B. 10.000€ / Jahr.
Leserforumvon kenji | Steuerrecht | 6 Antworten | 04.08.2009 00:43
Meine Frau hat Arbeit ab 10.August mit einem Bruttogehalt von 1400 Euro. Zu mir: wie gesagt, Student: habe einen Nebenjob seit Mai, verdiene ca. 180 Euro monatlich: Also im gesamten Jahr durch den Nebenjob ca. 1500 euro. zusätzlich: arbeite ich dieses jahr als werksstudent für 2 monate und bekomme 2900 euro / monat, also 5800 euro in diesem jahr durch werksstudententätigkeit: zusammen macht das bei mir eine summe von: 5800 + 1500 = 7300 wobei das ganze + / - 200 euro geht. bei meiner werksstudententätigkeit habe ich im monat fahrtausgaben von 300 euro. wird das berücksichtigt? ... V 922,41€ => 1844,82€/Jahr Bei einem Monatsgehalt von 1.400€ brutto fallen folgende Steuer an (Jahresbeträge für 12 Monate Arbeit): Stkl.
Leserforumvon HahnBendorf | Steuerrecht | 3 Antworten | 17.01.2014 18:39
Meine Frau und ich haben gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, das knapp unter dem Freibetrag für zusammenveranlagte Ehegatten liegt. ... Ich war nun der Hoffnung, daß wir die im letzten Jahr gezahlte Lohnsteuer zurückbezahlt bekommen. ... W. der beste Rechner im Netz für Progressionsgeschichten, und der wirft mir bei einem Ehepaar mit 16.000 Euro Gehalt und 8.000 Euro Alg 1 213 Euro Steuern aus: http://www.n-heydorn.de/steuer.html ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Leserforumvon elli_22 | Steuerrecht | 33 Antworten | 05.12.2019 11:34
Die Einkünfte aus hauptberuflicher Tätigkeit liegen bei 20.000 Euro im Jahr, diejenigen aus der Selbstständigkeit bei 10.000 Euro/Jahr. ... Bei 20.000€ brutto pro Jahr und Steuerklasse 1 wäre das zu wenig. ... Bei 20.000€ brutto pro Jahr und Steuerklasse 1 wäre das zu wenig.
Leserforumvon Jotrocken | Steuerrecht | 3 Antworten | 30.10.2008 14:34
Da K ein negatives Einkommen durch die Werbungskosten erlangen möchte: Wo (welche Zeile) in der ESt-Erklärung kann K angeben oder ankreuzen, dass er das negative Einkommen NICHT in vorherige Jahre zurücktragen, sondern aufs nächste Jahr vortragen möchte? ... Dazu noch eine Rückfrage: Nehmen wir an, das Finanzamt erkennt die Kosten an und bescheinigt dem K fürs Jahr 2008 ein negatives Einkommen von 500 Euro. ... Arbeit 2009 abgezogen?
Leserforumvon batavusfahrer1 | Steuerrecht | 11 Antworten | 29.06.2010 12:20
Ein Bekannter hat ein zu versteuerndes Einkommen für 15 Tage Arbeit von Fixum 950 Euro Ausbezahter Urlaub 749 Euro Provision 1298,82 Gesamt: 2997,82 Normalerweise würde er netto ( LSK 1 ) ca 1880 Euro rausbekommen, nach Ausrechnung aber nur 1671 Euro....da angeblich die Abzüge höher für den ausbezahlten Urlaub wären.. ... Die Abzüge für die 2.248€ sind bei nur 15 Tagen Arbeit deutlich höher als von Dir angenommen. ... Last but not least ... sowohl das Einkommen wie auch die darauf gezahlte Steuer relativiert sich übers Jahr und wird mit der Steuererklärung 2010 wieder ausgeglichen. ----------------- "Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen.
123·5·6