Hallo, ich war im Jahr 2005 und im Jahr 2006 selbstständig im Bereich der Telekommuniokation (Grosshandel mit Handys). ... (Mein Gewinn wäre dann viel höher und ich müsste nachträglich viel Geld zahlen). ... Und als die Rechnung über gekaufte Handys - die man weder gekauft noch bezahlt hat - ins Haus geflogen kam, dachte "man" sich: och ja, nette Rechnung, gebe ich mal meinem Steuerberater???
Von 1999 bis 2006 war ich als Finanzberater bei einem großen Finazdiesntleister HGB 84. ... Und 2006 nochmals 50.000,-- Euro. ... Eine Gewinn-Verlust Betrachtung über die Jahre würdE zu einen durchschnittlichen Überschuss vor steuerlicher Kosten von ca 40- 50.000 euro von 99-2006 führen.
Der Gewinn (Einnahmen und auch die Ausgaben nach § 3c EStG) werden nur mit 60 % angesetzt. Der laufende Gewinn (oder Verlust) bleibt selbstverständlich in voller Höhe zu berücksichtigen. ... Gewinn 3.000 EUR Am 11.7.2017 von Little Rooster Zitat (von Cybert.)