19 Ergebnisse für „käufer kaufpreiszahlung kaufvertrag notar“

Leserforumvon janny79 | Baurecht | 9 Antworten | 02.07.2007 11:58
Mein Mann und ich haben am 15.05. einen Kaufvertrag für ein Haus unterschrieben (von "Bekannten" gekauft). ... Natürlich ist es sinnvoll, eine Vereinbarung zu finden, wann der Käufer die Schlüssel erhält. ... So steht es im Kaufvertrag.
Leserforumvon briwie | Baurecht | 4 Antworten | 11.07.2007 17:35
Hallo zusammen, ich lese immer wieder, dass der Notar zur Neutralität zwischen den Parteien (Käufer und Verkäufer)verpflichtet ist. Nun gibt es folgenden Fall: der Verkäufer hat den Käufer einer Immobilie verklagt (der Käufer ist vor Kaufpreiszahlung in die Immobilie eingezogen und soll für den Zeitraum vom Einzugsdatum bis Kaufpreiszahlung Miete zahlen, obwohl der Verkäufer den Schlüssel schon vorher rausgegeben hat) und hat den Notar in der Klageschrift als Zeugen aufgeführt (der Notar soll bekunden, dass der Käufer zu einem bestimmten Datum in die Immobilie eingezogen ist). ... Es geht "nur" um 20 Tage zwischen Einzug und Kaufpreiszahlung und um 1000 Euro Miete, die der Verkäufer nun haben will, da er meint, dass die Klausel im Kaufvertrag für ihn spricht: die Klausel besagt, dass der Käufer zum 1. des Monats einziehen kann, frühestens jedoch nach Kaufpreiszahlung.
Leserforumvon Helmchen | Baurecht | 5 Antworten | 05.01.2008 16:46
Ich möchte jedoch die Wohnungen erst am 01.04.2008 übergeben und nicht bereits mit Kaufpreiszahlung. ... Das würde ich auf jeden Fall in dem Kaufvertrag aufnehmen. ... Der Käufer hinterlegt den Kaufpreis bei dem Notar.
Leserforumvon Traxdata | Baurecht | 25 Antworten | 06.12.2006 00:38
-Pfalz) der Notar Pflicht ist ? ... Mit der Übernahme durch den Notar sollte es keine Schwierigkeiten geben, da nur 'Standard-Vereinbarungen' getroffen werden, also Kaufpreiszahlung Zug um Zug gegen Besitzübergabe, nach Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen usw., usw. ... ... LG Traxdata -- Editiert von traxdata am 06.12.2006 15:57:36 Am 6.12.2006 von cobold64 Ein Vorvertrag, der nicht notariell beurkundet ist, hat keinerlei bindende Wirkung für Käufer und Verkäufer.
Leserforumvon briwie | Baurecht | 4 Antworten | 24.01.2007 20:53
Die Käufer berufen sich auf den Entwurfsvertrag laut dem die Übergabe am 01.xx. erfolgt, da sie den Kaufvertrag erst am 21.xx. erhalten haben und trotz Nachfragen beim Notar keine Kopie des Kaufvertrags vor dem 01.xx. erhalten haben. ... Der Notar hat beiden PArteien gesagt, dass ein Versäumnis seinerseits vorliegt, da die Käufer den Kaufvertrag zum 01.xx. nicht zur Hand hatten, allerdings hat er dies nur mündlich mitgeteilt. ... Zur Sachlage: Der Kaufvertrag wird beim Notartermin vorgelesen.
Leserforumvon VKx | Baurecht | 10 Antworten | 16.12.2017 01:42
Sollte es jedoch zu einer Rückabwicklung kommen, wie wird mit dem Umbau unter den zwei folgenden Gesichtspunkten umgegangen A) Schaden für Verkäufer aufgrund von nun bestehender Baustelle in ursprünglich nicht Renovierungsbedürftigem Haus B) verbaute hochwertige Materialien von Käufer A & B Ich freue mich auf Diskussionen Grüße RR Am 16.12.2017 von Harry van Sell Was genau steht im Kaufvertrag zum Thema - ausbleibende Kaufpreiszahlung - Besitzübergang - Eigentumsübergang Am 16.12.2017 von VKx - Besitz und Eigentumsübergang erst nach erfolgter Zahlung des vollen Kaufpreises - Zahlungsverzug ab dem 1. ... Der Notar ist berechtigt dem Verkäufer vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen ohne dass es Fälligkeitsbegründenden Tatsachen bedarf" -Rücktritt wurde nicht gesondert behandelt und richtet sich nach gesetzl. ... Der Notar ist berechtigt dem Verkäufer vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen ohne dass es Fälligkeitsbegründenden Tatsachen bedarf" Das gibt doch eine Sicherheit, da Käufer B ja selbst gerade ein Haus zum Verkauf hat, in der Annahme das dieses Haus nicht gerade schon voll von Schulden ist.
Leserforumvon Mangostin2010 | Baurecht | 9 Antworten | 17.03.2012 13:59
Sie gehen zu Notar C und schließen dort einen notariellen Kaufvertrag ab. ... Allerdings wurde die Kaufpreiszahlung dem Notar weder vom Verkäufer B noch vom Käufer A zur Kenntnis gebracht. Gruß, Mangostin -- Editiert Mangostin2010 am 19.03.2012 08:40 Am 19.3.2012 von guest-12322.08.2012 17:44:40 quote:Allerdings wurde die Kaufpreiszahlung dem Notar weder vom Verkäufer B noch vom Käufer A zur Kenntnis gebracht.
Leserforumvon H.Harz | Baurecht | 4 Antworten | 19.01.2004 12:56
Kaufpreiszahlung ist auch am 1.2.2004. ... Im Kaufvertrag ist ganz klar beschrieben das keine weiteren Kosten auf den Käufer zukommen. ... Sprich doch noch mal mit dem Notar, was man denn machen kann.
Leserforumvon 1aXXL | Baurecht | 2 Antworten | 26.11.2016 21:24
Wir als Käufer, der Verkäufer oder Niemand? ... Die entsprechende Löschungsbewilligung liegt dem Notar vor." ... q=kaufvertrag%20grundschuld%20l%C3%B6schung&ccheck=1&o=3
Leserforumvon modano09 | Baurecht | 3 Antworten | 13.12.2009 23:20
Hallo Was sollte für mich als Käufer im Kaufvertrag stehen, das beim Kauf einer gebrauchten und noch bewohnten Immobilie , die Schüsselübergabe und die korrekte Räumung zum vereinbarten Termin stattfindet. Möchte nicht ohne Druckmittel dastehen, wenn ich den Kaufpreis nach Fälligkeit bezahlt habe, die Verkäufer nicht das Haus räumen, obwohl die Übergabe im Vertrag nach Kaufpreiszahlung zu erfolgen hat. ... Die genaue Formulierung kann der Notar dir machen.
Leserforumvon jan_1971 | Baurecht | 11 Antworten | 20.04.2008 11:13
Für die Nebenkosten solltest du vor der Kaufpreiszahlung die alten Abrechnungen und alle Belege einsehen, damit hier keine Überraschungen zu erwarten sind. ... Der Verkäufer will hier im Kaufvertrag eine Zusage machen, auf deren Einhaltung er gar keinen abschließenden Einfluss hat. ... Ich würde also sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer dringend davon abraten, einen derartigen Vertrag zu unterschreiben.
Leserforumvon Michels72 | Baurecht | 12 Antworten | 29.08.2017 11:31
Am 29.8.2017 von cruncc1 Zitat:Und auch wenn "alles cool" ist - ich würde den Mietvertrag schnellstmöglich aushandeln und entsprechend unterschreiben, Das würde ich schön bleiben lassen und mit dem Notar besprechen, das gehört in den Kaufvertrag. -- Editiert von cruncc1 am 29.08.2017 13:02 Am 29.8.2017 von Michels72 Hi, um das klar zu stellen. Natürlich kommt das in den Kaufvertrag beim Notar. ... Am 29.8.2017 von hh Wenn das zu teuer ist, dann lege die Kaufpreiszahlung und den Übergang von Kosten, Nutzen und Lasten auf Deinen Auszugstermin.
Leserforumvon guest-12302.06.2022 13:56:22 | Baurecht | 18 Antworten | 10.02.2011 09:38
Käufer hat Notarkosten und alles wie z.B. ... Frist zur Kaufpreiszahlung war im Kaufvertrag gesetzt per 31.12.2010. ----------------- "" Am 10.2.2011 von guest-12306.05.2011 11:25:43 quote:Frist zur Kaufpreiszahlung war im Kaufvertrag gesetzt per 31.12.2010. ... Das der Notar jetzt "vollstreckbare Ausfertigungen" ausstellt war mir neu.
Leserforumvon Zyankalia | Baurecht | 3 Antworten | 15.04.2012 17:26
Auf meine Bitte mir den Kaufvertrag vorab zur rechtlichen Prüfung zur Verfügung zu stellen, wurde bisher nicht eingegangen. ... Wenn bisher nur Kontakt zur Maklerin, nicht aber zum Notar besteht, dann sollte man den Notar direkt fragen. ... Wenn der Käufer auf eine derat schnelle Übergabe ohne Kaufpreiszahlung drängt, stinkt die Sache ein wenig, er könnte Teile des Kaufpreises wegen angeblicher Mängel einbehalten etc.
Leserforumvon RaphaelaM | Baurecht | 3 Antworten | 10.01.2017 11:27
Beides fällt unter "Kaufpreis, Kaufpreiszahlung und Vorausleistungen". ... Als Gegenleistung gilt nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG u.a. der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen. ... Kaufvertrag einen Erschließungsbeitrag und Kanalanschlusskosten, die aber nach Fertigstellung noch spitz abgerechnet werden.
Leserforumvon M-U-V | Baurecht | 14 Antworten | 24.10.2008 13:48
Das Angebot an sich ist ja noch kein Kaufvertrag. ... Die Wohnung wurde übrigens nicht vor Kaufpreiszahlung übergeben. ... Kaufvertrag und ( konkludent ) Grunderwerbssteuerhinterziehung 2.
Leserforumvon Traxdata | Baurecht | 20 Antworten | 24.11.2006 22:51
Was ist, wenn der Käufer bei seinen Arbeiten das Haus 'kaputtsaniert' und hinterher kein Geld hat? ... Also am besten wäre, Kaufpreiszahlung Zug um Zug gegen Übergabe. ... Erst nachdem der Notar den Eingang des Geldes auf dem Notaranderkonto bestätigt hat, können wir übergeben, - richtig verstanden ?
Leserforumvon Nina2006 | Baurecht | 12 Antworten | 09.04.2009 18:29
Alle Notar Termine etc. sind nun erledigt. ... Und im Kaufvertrag steht drin das der verkäufer verpflichtet ist uns auf verstecvkte Mängel hinzuweisen. ... Wirtschaftlicher Übergang 1)Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr einschließlich der Verpflichtungen aus der Gebäudeversicherung sowie die allgemeinen Verkehrssiche-rungs¬pflichten gehen mit der vollständigen Kaufpreiszahlung auf den Käufer über. 2)Der Verkäufer ist verpflichtet, bis zum wirtschaftlichen Übergang den Ver¬tragsgegenstand ordnungsgemäß zu unterhalten und alle zur Erhal¬tung des besichtigten Zustands erforderlichen Reparaturen auf seine Kosten unverzüglich durchführen zu lassen.
Leserforumvon go599484-4 | Baurecht | 15 Antworten | 11.01.2022 20:32
Ich habe am 1.6. den Kaufvertrag einer Immobilie unterschrieben. ... In der Regel gilt der Immobilienkauf am Tag der Beurkundung durch den Notar. ... Es kommt ja vor, das die Kaufpreiszahlung auf Raten vereinbart wird.
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