111 Ergebnisse für „kauf mangel“

Leserforumvon fb416093-50 | Baurecht | 5 Antworten | 21.07.2015 12:36
Dies ist doch ein versteckter Mangel oder nicht? Hier mal die Sach- und Rechtsmängelklause. -- Editiert von fb416093-50 am 21.07.2015 13:15 Am 22.7.2015 von cobold64 Als versteckten Mangel würde ich das nicht bezeichnen, da ja anscheinend offensichtlich war, dass an anderer Stelle solche Mängel bestehen. Dies allein hätte für den Käufer ein hinreichender Grund sein müssen, das Haus VOR dem Kauf von einem Gutachter besichtigen zu lassen.
Leserforumvon christian150976 | Baurecht | 2 Antworten | 24.03.2008 13:50
Kurz nach dem Kauf tauchte an einer Stelle Feuchtigkeit auf, die beseitigt wurde.
Leserforumvon anniken | Baurecht | 7 Antworten | 14.01.2015 20:05
Stellt dies einen Mangel dar? ... Da müsste man dann aber schon beweisen, das der Briefkasten - den Mangel hat und nicht das gemauerte drumherum - fachgerecht eingebaut wurde Sollten mehr als 6 Monate nach kauf vergangen sein, müsste man zusätzlch noch beweisen, das der Mangel zumindest latent bei Kauf vorhanden war. ----------------- "Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Leserforumvon guest-12311.04.2014 18:58:40 | Baurecht | 4 Antworten | 20.10.2008 22:37
Bei der Renovierung sind uns jetzt versteckte Mängel aufgefallen. ... Laut Kaufvertrag versichert der Verkäufer, dass ihm versteckte Mängel nicht bekannt sind. ... Dass die Decke herunterhängt und im Bad SICHTBAR was ausgebessert wurde und der Boden durchiegt, ist Euch doch sicher schon bei der Begehung vor dem Kauf aufgefallen?
Leserforumvon braendle.andi | Baurecht | 3 Antworten | 05.10.2022 09:22
Diese wiesen jedoch nach ca. 1 Jahr Mängel in der Beschichtung auf. ... Jetzt, 1,5 Jahre später wieder der gleiche Mangel. ... Am 5.10.2022 von drkabo Bei einem Kauf 2019 tendiere ich stark zu einer Verjährung von Gewährleistungsansprüchen.
Leserforumvon CLindlar | Baurecht | 1 Antwort | 01.03.2007 21:40
Darf man eigentlich die Zustimmung für die Hausabnahme verweigern, wenn noch andere Mängel offen sind und nicht behoben sind?
Leserforumvon Cfuture | Baurecht | 7 Antworten | 16.01.2010 19:58
Steht im Kaufvertrag "gekauft wie gesehen = samt Mängel", oder Mängel unbekannt ? ... Sonst hätte man ihn vorm Kauf feststellen können. ... Zitat:Jetzt bilden sich Eizapfen unterhalb des Balkons, Das hättet Ihr vor dem Kauf auch feststellen können.
Leserforumvon go514615-61 | Baurecht | 8 Antworten | 06.05.2019 11:16
Erst nach dem Kauf und unserem Beginn, die Mängel aus Herz und Nieren zu prüfen, fanden wir wohl größere Baumängel, die sich hinter den Trockenbauwänden befinden. ... Zitat (von go514615-61):Erst nach dem Kauf und unserem Beginn, die Mängel aus Herz und Nieren zu prüfen, Warum hat man das vorher nicht gemacht? ... Zitat: Erst nach dem Kauf und unserem Beginn, die Mängel aus Herz und Nieren zu prüfen, fanden wir wohl größere Baumängel, die sich hinter den Trockenbauwänden befinden.
Leserforumvon Mulsarang | Baurecht | 0 Antworten | 08.12.2004 16:04
Beim Ersteigern einer Immobilie gelten nicht die Rechte nach BGB, da kein Kauf getätigt wurde, sondern eine Ersteigerung stattgefunden hat. ... Was aber geschieht, wenn ein so genannter verdeckter Mangel des ursprünglichen Erbauers (B) dieses Hauses entdeckt wird. ... Demnach wäre der Mangel durch den Verursacher=Erbauer (B) zu beheben.
Leserforumvon marc74 | Baurecht | 9 Antworten | 11.07.2006 12:49
Hier liegt in meinen Augen kein versteckter Mangel vor und daher auch keine Möglichkeit von irgendjemanden Geld zu erhalten. ... Und beim Kauf eines Hauses kann man ja schlecht hinter die Fliesen schauen Am 12.7.2006 von sika0304 Hallo Marc74, da stimme ich dir zu, dass man nicht hinter die Fliesen sehen konnte. ... Auf jeden Fall muss von Iherer seite zuerst ein Gutachter damit beauftragt werden, dass ein mangel vorliegt und der nicht von ihnen selbst verursacht wurde.
Leserforumvon PöserMann | Baurecht | 8 Antworten | 28.04.2013 17:19
Hallo ich habe mal eine Frage Wir haben vor 2jahren und 3 Monaten ein älteres Haus gekauft, im Grundbuch steht das Haus sei Mängel frei übergeben worden. ... " Am 28.4.2013 von PöserMann das 1te mal kurz nach dem kauf sobald es viel geregnet hat und dadurch das Grundwasser stieg, fing es an hoch zu drücken und es wurde nass im Keller. ... " Am 28.4.2013 von PöserMann Nach ca. einen halben Jahr nach Kauf des Hauses erzählte uns eine Nachbarin, das viele das Problem hier haben.
Leserforumvon Rafaelsen | Baurecht | 9 Antworten | 12.04.2018 20:20
Handelt es sich hierbei um einen Mangel, der gegebenenfalls zu einer Minderung des Kaufpreises herangezogen werden kann? ... Einen Mangel sehe ich hier übrigens nicht. ... Einen Mangel sehe ich hier übrigens nicht.
Leserforumvon Roger | Baurecht | 3 Antworten | 18.10.2005 09:01
Wir sagen das war ein versteckter Mangel den wir als Laien nicht erkennen konnten - wir gingen natürlich davon aus, dass die Klappe sauber verschraubt war. ... Vor dem Kauf eines Rohbaus sollte stets ein Fachmann das gesamte Objekt begutachten.
Leserforumvon Leuchte | Baurecht | 34 Antworten | 09.12.2007 19:13
Wir wurden über diese Mängel vor Zeugen (zwei Immobilienmakler) zu keinem Zeitpunkt in Kenntnis gesetzt.
Leserforumvon hohlymoly | Baurecht | 3 Antworten | 06.07.2014 14:34
Allerdings gilt nach wie vor, dass bereits festgestellte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden müssen! VOR Kauf des Objektes haben wir explizit bei dem Verkäufer und Makler nachgefragt, ob eine Dichtheitsprüfung erfolgt sei, was verneint wurde, die Sache sei ja vom Tisch. ... Eine durch den Boden führende (defekte) Abwasserleitung ist weder eine Altlast noch ein markanter substanzieller Mangel.
Vertragsentwurf/Mängel 5 von 5 Sterne
Leserforumvon PrimaBrina | Baurecht | 2 Antworten | 31.12.2015 08:09
Im Entwurf standen einige Klauseln über Altlasten, der Verkäufer will jegliche Ansprüche durch uns nach Kauf ausschließen.
Leserforumvon Lale12 | Baurecht | 2 Antworten | 30.03.2005 10:39
Dazu müsstet Ihr aber dem Verkäufer nachweisen, dass er von dem Mangel gewusst hat.
Leserforumvon aquarius69 | Baurecht | 3 Antworten | 20.01.2010 22:32
B. 5% wie bei Bauträgern üblich) für eventuelle Mängel zurückbehalten? ... Für Mängel der Wohnung gelten die Bestimmungen des BGB über den Werkvertrag".
Mängel durch Abwasserrohre 3,5 von 5 Sterne
Leserforumvon Hallo:) | Baurecht | 1 Antwort | 04.12.2013 12:13
Unsere Frage wäre: Hätte uns der Makler vor dem Kauf nicht darüber informieren müssen?
Leserforumvon Pittja | Baurecht | 4 Antworten | 26.08.2006 19:52
Vor Kauf haben wir den Verkäüfer gefragt, ob es Feuchtigkeit in der Wohnung gibt. ... (Obwohl - Eigentlich schaut man da vor dem Kauf rein aber hinterher ist man klüger!)
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