14 Ergebnisse für „kauf grunderwerbsteuer notar vertrag“

Leserforumvon RaphaelaM | Baurecht | 3 Antworten | 10.01.2017 11:27
Guten Tag, wir beabsichtigen, Ende Januar 2017 den Kauf unseres Grundstücks beim Notar zu beurkunden. ... Besten Dank bereits im Voraus und viele Grüße RaphaelaM Am 14.1.2017 von Blaki Guten Abend, eine ganz triviale Antwort: Fragen Sie den Notar, der den Kauf beurkunden soll. ... Die Fertigstellung der Erschließung wäre dann ein mit dem Kauf verbundener Vertrag, der nichts mit dem Erwerb zu tun hätte.
Leserforumvon lilalaune | Baurecht | 24 Antworten | 02.04.2011 14:10
Wenn man an den Gebühren usw. sparen will, sollte man mit dem Verkäufer sprechen, das im Vertrag nur der tatsächlich zu zahlende Betrag als Kaufpreis genannt wird. ... Für den Fall der Nichteinhaltung dieser Frist steht der Stadt XY das Recht zu, vom heutigen Vertrag zurückzutreten. (...) ... Wobei man den Vertrag auch geschickter formulieren kann.
Leserforumvon Mirza73 | Baurecht | 6 Antworten | 18.08.2008 11:03
Andernfalls würde es sich nicht um einen Kauf, sondern um eine Schenkung handeln. Für Notar und Grundbuch würde dann der tatsächliche verkehrswert angesetzt. ... Zusätzlich fällt eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 1008€ an.
Leserforumvon Grundstückbauer | Baurecht | 11 Antworten | 23.09.2006 01:58
MfG Markus Am 23.9.2006 von cobold64 Die Übertragung (Kauf oder Schenkung)eines Grundstücks ist nur notariell möglich. ... Grunderwerbsteuer fällt übrigens bei einer Übertragung von Eltern an ein Kind nicht an. ... Dann könnte ich also die Grundstücksteilung beim Amt beantragen und könnte dann parallel beim Notar schon den Vertrag für dieses Grundstück fertig machen und unterschreiben / lassen.
Leserforumvon Mi123 | Baurecht | 0 Antworten | 10.02.2009 20:47
Wir wurden relativ schnell ohne große Vorahnung zum Kauf gedrängt und direkt nach der ersten Besprechung über den Werkvertrag, zum Notar gefahren. ... Selbst der Notar hat große Fehler gemacht. ... Müssen die Inhalte der Erbpacht im neuen Vertrag nochmals mit aufgenommen werden?
Leserforumvon go599484-4 | Baurecht | 15 Antworten | 11.01.2022 20:32
In der Regel gilt der Immobilienkauf am Tag der Beurkundung durch den Notar. ... Und wenn nicht, warum liest man so wichtige Dokumente nicht vor dem Kauf sondern erst hinterher, was konkret hat einen daran gehindert? ... [/quote] ... ohne bezahlter Grunderwerbsteuer das Grundbuch nicht berichtigt wird.
Leserforumvon waldfrosch | Baurecht | 7 Antworten | 29.08.2006 19:10
Der Notar macht einen Kaufvertragsentwurf. ... Dann könntest du in den Vertrag 100.000,- € als Kaufpreis und 30.000,- € für Überlassung von xyz-Gegenstände aufnehmen. ... Ich vermute, der Käufer möchte die Summe reduzieren, da davon der Notar und die Grunderwerbsteuer abhängen.
Leserforumvon kanu | Baurecht | 8 Antworten | 26.07.2005 07:40
Der im Vertrag vereinbarte Kaufpreis spielt dafür nur eine untergeordnete Rolle, zumal es sich um einen Kaufvertrag unter Verwandten handelt. ... Am 27.7.2005 von Maddin74 Hi, denk daran, dass die Kaufnebenkosten von der Höhe des Kaufpreises abhängig sind (Notar, Grundbuch, ...) ... Die Grunderwerbsteuer wird auch nicht unbedingt nach den Kaufpreis errechnet, wenn dieser extrem nach unten (unter Verwandten) vom Verkehrswert abweicht.
Leserforumvon Maus999 | Baurecht | 22 Antworten | 20.04.2007 22:18
Am 22.4.2007 von guest123-1047 --- editiert vom Admin Am 23.4.2007 von sika0304 Die Grunderwerbsteuer zahlt der Käufer für den Kauf einer Immobilie. ... Und der Notar kann sich ja sein Geld wohl selber vom Käufer holen. ... Der Notar hat uns -leider erst nach Abschluss der Kaufvertrages- darauf aufmerksam gemacht, dass evtl.
Leserforumvon Jochen01 | Baurecht | 10 Antworten | 23.01.2004 12:30
Übrigens: Der Notar muß Dir den evtl. zu schliessenden Vertrag 2 Wochen vor dem Notartermin zuschicken. ... Der muß den Vertrag dann vorlesen. ... Das ist auch die Grundlage für die Grunderwerbsteuer.
Leserforumvon Juergen1974 | Baurecht | 9 Antworten | 06.07.2006 08:27
Dafür ist sowieso ein notarieller Vertrag notwendig. ... Grunderwerbsteuer fällt dabei nicht an. Es handelt sich dabei auch nicht um einen Kauf, sondern um eine Schenkung.
Leserforumvon M-U-V | Baurecht | 14 Antworten | 24.10.2008 13:48
A sollte den Notar fragen, wem die Wohnung eigentlich gehört. ... Um auch darauf noch einzugehen: B hat C wohl sogar gesagt, das es sich bei den 32000 um Schwarzgeld handeln solle, um die Grunderwerbsteuer geringer zu halten. ... -- Editiert von M-U-V am 25.10.2008 16:31 Am 25.10.2008 von cruncc1 @sika @von reckoner Ein Kauf kann nicht nur durch die Beurkundung eines Kaufvertrages stattfinden.
Leserforumvon Günther Hegna | Baurecht | 8 Antworten | 13.01.2005 06:25
Entweder fällt Grunderwerbsteuer an oder Schenkungssteuer. Am sichersten und am problemlostesten wäre der Kauf des Hauses. ... Wir werden beim Notar Nießbrauch eintragen lassen.
Leserforumvon mykoplasma | Baurecht | 14 Antworten | 01.05.2019 12:12
Satz--- Am 1.5.2019 von mykoplasma Im Kaufvertrag ist explizit der Kauf von 2 Wohnungen verzeichnet, die von uns jedoch als eine genutzt wird. ... Mir fällt für das doppelte Lottchen ein: Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, alle Zählermieten/Grundgebühren, Schornsteinfeger...eigentlich alles, was zu Betriebskosten gehört. ... Auf jeden Fall wird eine solche Aktion viel Geld kosten, da dann nicht nur der Umbau bezahlt werden muss, sondern auch Gebühren für Notar und Grundbuch anfallen.
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