Hallo Zusammen, ich war mit einer Deutschen Frau 2 Jahre und 8 Monaten verheiratet denn haben wir uns getrennt kurz vor der Verlängerung des Aufenthaltes, dem zufolge wurde mir einen weitern Aufenthalt in der Bundesrepublik durch die Ausländerbehörde in Frankfurt untersagt in der Zeit war ich in einer Ausbildung. ... Mindestens seit 1990 reichen 2 Jahre für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten. http://www.info4alien.de Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet (Ausländergesetz - AuslG) Vom 9. ... Sie schreiben, dass die Scheidung erst im Jahr 2002 zu Stande kam.
Die Scheidung läuft. ... Wie Lange wart ihr bis zur Trennung (nicht Scheidung) verheiratet? ... Nur dass das kein Grund für einen Aufenthalt in D ist.
hallo ich bin mit einer ausländerrin jetzt über drei jahre zussammen und wir sind nun bald 2 jahre verheiratet , momentan hat unsere ehekrise einen höhepunkt gefunden und wir denken über scheidung nach ! ... Am 6.2.2005 von luckyboy ja aber wie lange darf sie dann da bleiben bis ihre vorläufige aufenthalt erlaubniss erlicht ? ... bin ich auch unterhalt pflichtig wenn ich die scheidung vor den 2 jahrten beantrage ?
Sie hat am 5 August einen Termin beim Amt -der Ehemann arbeitslos- wird nicht mitkommen.Er hat sich informiert und möchte das Sie die Scheidung einreicht denn dann wäre alles kostenlos. ... Der Aufenthalt wurde durche eheliche Gemeinschaft begründet, ist diese nicht mehr gegeben, entfällt auch der Grund zum weiteren Aufenthalt. quote:Wie ist die beste Vorgehensweise in diesem Fall?
hab ein Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt wegen gefährliche körperverletzung und drohung. mit ärztliche atteste und der anzeige ist die 3 monate ehe geschieden, rechtskräftig wirds jedoch ca. in 4 wochen. auf einen termin vom strafgericht warte ich schon seit 3 monaten. bin seit 9 monate in der brd und arbeite seit 8 monate in vollzeit als festangestellte. jetzt zu meiner frage, weiss jemand vielleicht wie das mit dem aufenthalt weiter geht? ... bedanke mich für jede antwort im voraus lg Am 29.5.2010 von ebruli danke für die blitzschnelle antwort. ich möchte wissen ob ich laut gesetz ein recht hab auf ein eigenständiges aufenthalt. die scheidung ist ja mitlerweile durch warte noch auf das rechtskräftige urteil. bei der abh war ich schon, leider sind die dort unfreundlich und eine ausreichende auskunft bekommt man auch nicht... die abh weiss auch das ich nach 3 monatiger ehe ausgezogen bin da ich mich auch umgemeldet und eine auskunftssperre gemacht hab. was sagt denn das gesetz? ist in dem fall die scheidung nicht ausreichend?
Aufenthalt nach Scheidung????
5 von 5 Sterne
Schon vor der Scheidung.
Das heißt im Falle einer Scheidung würde er auf jeden Fall noch in Deutschland bleiben wollen.
Das wäre ja Getrenntleben und dieses steht im Ausländerrecht der Scheidung gleich.
Aufenthalt nach Trennung zur Bezugsperson
5 von 5 Sterne
So jetzt habe ich folgende frage wie sieht es mit meinem Aufenthalt in Deutschland jetzt aus? ... Am 28.7.2017 von go471268-34 Habe was im Internet gefunden da steht das ich meine Aufenthaltskarte behalten kann wenn die Ehe 3 Jahre vor der Gerichtlichen Einleitung der Scheidung bestanden hatt (mind. 1 Jahr in Deutschland). ... Und heißt getrennt lebend auch einleitung der Scheidung?
Scheidung geht frühestens nach einem Jahr. ... Einreichen der Scheidung möglich im März 2016. Durchziehen der Scheidung, realistisch dauert das ein Jahr, je nach Mitarbeit der Ex-Partner.
Nur eine Woche später hat sie mich wieder betrogen und gesagt dass sie die Scheidung will.
(ich gehe davon aus das mein noch-ehemann mit der scheidung sofort einverstanden seind wird). ... Danach kann eine Ehe geschieden werden, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. ... Aufenthalt eines Ausländers, wenn weder eine erforderlich AE noch eine Duldung erteilt ist, 2.
Trennung Und Aufenthalt
3 von 5 Sterne
Hallo Ich bin 25 jahr alt und bin seit 2015 mit deutsche verheiratet aber lebe seit 2016 in Deutschland ich und mein frau verstehen wir uns nicht mehr und sie will scheidung , ich habe dieses jahr ein Ausbildung angefangen die weit weg von unser Wohnsitz also ich bin erstmal allein umgezogen weil mein frau hat kinder die in der Schule gehen mein frau hat verlangt dass ich mich umelde wegen neben kosten, habe ich getann und dann sagte sie bald wie möglich von mir Scheidung haben will ich weiß nich was ich machen soll ich bin ratlos und hilflos Am 2.10.2017 von guest-12331.10.2017 22:18:45 Ich würde Trennungsunterhalt verlangen. ... Wenn Sinn und Zweck dieses Aufenthaltsgrundes nicht mehr gegeben ist, entfällt auch die Basis für einen weiteren Aufenthalt in Deutschland. ... Am 2.10.2017 von H25 Ich bin auf Zweck Familien nach zug nach Deutschland gekommen und normalerweise war alles in Ordnung die frau älter als ich und wir habe schöne zeit gehabt sowie schlechte Zeiten und hab gearbeitet normalerweise wie wollte zusammen ziehen aber daduch die miete zu teuer sind konnten wir nicht also ich bin erstmal wegen die Ausbildung mein arbeit aufgehört und hier hier umgezogen und ich war jede wochen ende da bei ihr ich hatte sogar miete von zwei unser gemeinsam Wohnung und wg bezahlt und letztens hat von mir verlangt dass ich mich von unser gemeinsame Wohnung abmelden muss damit sie hilfe von job center kriegen kann und nach einer woche verlangt die scheidung Ich würde gern zu anwalt gehen und ich weiß als Azubi soll ich was bezahlen oder gibt auch hilfe Am 2.10.2017 von ya338 Das ist doch alles nichts, worauf Du bauen kannst.
befristete Aufenthaltserlaubnis - Scheidung
5 von 5 Sterne
Insofern hatte sie einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. ... Allerdings kann sie nicht bis zur Scheidung warten. ... Sie muss sich schon jetzt kümmern, denn die Grundlage für ihren Aufenthalt entfällt durch die Trennung, nicht erst mit der Scheidung. quote:Ich sehe mich da nicht mehr involviert, oder muss ich mich als Ex-Mann darum kümmern?
:Er hat jetzt 3 Jahre seinen Aufenthalt bekommen weil ich ihn geheiratet habe.Wenn er seinen Aufenthalt nur zum Zweck einer Eheschließung bzw. Führung der ehelichen Gemeinschaft erhalten hat, so wird dieser Zweck bereits bei einer Trennung nicht mehr erfüllt, da muss nicht abgewartet werden bis die Scheidung stattgefunden hat. ... Führung der ehelichen Gemeinschaft erhalten hat, so wird dieser Zweck bereits bei einer Trennung nicht mehr erfüllt, da muss nicht abgewartet werden bis die Scheidung stattgefunden hat.
Bin seit 1 1/2 Jahren in Deutschland mit einer Brasilianerin verheiratet,aber es funktioniert nicht mehr.Ich möchte mich scheiden lassen,sie jedoch ,aus Furcht ihre Aufenthaltsgenehmigung zu verlieren ,nicht.Dauert bei Nichteinverständnis eine Scheidung wirklich 3 Jahre? ... Habt Ihr keine Kinder und sie arbeitet selbst, dann bekommt sie keinen Unterhalt Am 9.12.2006 von Sunbee 1 @whyme wichtig für den weiteren, von der ehe unahbhängigen aufenthalt ist der zeutpunkt der trennung. nach 2 jahren ehegemeinschaft hätte sie ein eigenes aufenthaltsecht es gilt, wie m. vorredner anmerkt, das deutsche scxheidungsrecht, sie kann eine scheidung blockieren, bringt ihr für den aufenthalt aber nix. ihr seid erst 1,5 jahre in ehegemeinschaft sunbee
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein damit ein befristeter Aufenthalt verlängert ? ... Ich denke sie verlängern seinen Aufenthalt somit nicht um 1 Jahr oder?? ... Er muss also versuchen, einen anderen Grund für seinen weiteren Aufenthalt zu finden.
Wann erlischt unbefristeter Aufenthalt
4,5 von 5 Sterne
Davon ausgehend, daß es sich eine Niederlassungserlaubnis handelt, findest du die Erlöschensbedingungen hier: http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#51 ----------------- "" Am 25.10.2012 von Fajut Hallo, durch die Scheidung + die Ausreise von 6 Monaten ist ihm als Hartz IV-Kanidat auf jeden Fall der weitere Aufenthalt verwehrt.
Jetzt hat Sie sich von ihm getrennt.Wenn die Scheidung durch ist muss Sie dann wieder nach Russland oder darf Sie hier bleiben ? lg Mel Am 16.6.2013 von Greg0r Hallo, Um ein eigenständigen Aufenthalt für Deutschland zu bekommen hätte sie 3 Jahre mit ihrem Mann eine eheliche Lebensgemeinschaft mit entsprechendem Aufenthaltstitel benötigt. §31 AufenthG. Rechtlich hat sie aktuell somit keinen Rechtsanspruch auf eine Verlängerung ihres Aufenthalt.
Ich bin eine ausländerin die seit 5 jahre in deutschland wohnt,ich hab vor 2 und halb monate geheiratet alles war gut bis es auf einmal die probleme angefangen haben dann ging es nihct mehr.mein mann hat mir gesagt dass er nicht mehr mich wollte und will die ehe anulieren wenn es geht ansonsten scheiden lassen. der ist deutscher von staatangehörigkeit her aber selber einen ausländer. ich bin auch der meinung dass wir ganz friedlich den schluss machen,aber mein problem ist ich hab angst dass man mir abschiebt da ich nur 2 monate mit ihm geblieben hab und nicht die 2 gesetzliche jahren.Während die 5 jahre hatte ich einen studentischenaufenthalt besetzt und nun einen ehenaufenthalt der für 2 jahre noch gültig ist. bitte sagen sie mir was ich tun soll . die ehe anulieren,scheiden lassen oder einfach ein getrentes leben führen,und was wird auf mich zukommen in jedem fall. ich bedanke mich im vorraus Am 14.11.2008 von sandrella hallo Mein mann besitzt einen deutschen pass aber ursprunglich ist er ausländer das wollte ich damit sagen Also können sie mir bitte sagen wie ich die ABH nachweisen kann das grobes meines mannes zu der trenung geführt hat. und falls sie mir den aufenthalt wegnehmen werden bekomme ich meinen alten studentischen aufenthalt wieder zurück oder nicht. ich studiere immer noch. vielen danke. Am 14.11.2008 von sika0304 Die Scheidung, wenn dein Mann sie dann einreicht, kannst du ja nicht verhindern.