5 Ergebnisse für „sonderkündigungsrecht änderung mahngebühren“

Leserforumvon DerRitter | Vertragsrecht | 1 Antwort | 06.01.2010 14:42
Hallo zusammen, nehmen wir an, ein Unternehmen erhöht die Mahngebühren und paßt diese den "Marktpreisen" an. Ist das Unternehmen verpflichtet, diese Änderung allen Kunden nahezubringen (in beliebiger Form) und erwächst den Kunden, wenn das Unternehmen hierüber nicht informiert, ein Sonderkündigungsrecht? ... , da die eigentlichen vertraglich vereinbarten Gebühren für die Dienstleistung, die Vertragsinhalt ist, unverändert bleiben und die Mahngebühren ja nur bei Verletzung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden fällig werden.
Leserforumvon Tobias 1973 | Vertragsrecht | 2 Antworten | 14.03.2009 12:07
Auch hätte sie eine Information in der Ballettschule ausgehängt, in der sie darauf hinweist, dass eine Änderung der Verträge per Email zugesandt wird. ... Stattdessen habe ich ca. 10 Briefe mit Forderungen des Monatsbeitrags, (anfangs 28€, jetzt 32 €, Mahngebühren (8€ pro Brief) und Bearbeitungsgebühren (10€ pro Brief)) Ist eine solche Vertragsänderung per Email rechtens? ... Für den Zugang einer solchen Änderung wäre wohl der Verwender beweispflichtig, ansonsten könnte der Kunde das Sonderkündigungsrecht wohl immer noch wahrnehmen.
Leserforumvon chapina | Vertragsrecht | 21 Antworten | 20.04.2011 16:10
Ziehen Sie dagegen außerhalb des Versorgungsgebietes so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht nach Vorlage der Meldebescheinigung. ... Keine Mitteilung = keine AGB-Änderung. ... Dann zahle ich auch noch Mahngebühren, Anfahrt zur Verhandlung (und wenn die dort stattfindet, wo ich vorher gewohnt habe, dann sind das über 500km einfache Strecke) und die Gerichtskosten, oder nicht?
Leserforumvon CreeTar | Vertragsrecht | 27 Antworten | 09.06.2007 14:11
Grundgebühr) 07.05.2007 Angebliche Info-Mail über Änderung des Vertrags 01.06.2007 Rechnungsstellung über monatliche Grundgebühr für DSL-Flatrate 08.06.2007 Rücklastschrift inkl. 15,00 EUR Mahngebühren Am 9.6.2007 von Jotrocken Also erstmal ist das kein neuer Vertrag, der hier geschlossen wurde, sondern lediglich eine Anpassung in Form einer Preiserhöhung. ... Zudem gibt es weiterhin einen DSL-by-Call-Tarif. b) Zudem ist die Änderung nicht zumutbar. ... Dann wäre die Änderung nicht von den AGB gedeckt. 5.
Leserforumvon Uwe Thiemann | Vertragsrecht | 847 Antworten | 03.10.2002 09:49
In meinem Fall lief das Abo am 31.10.02 ab, und ich wurde am 10.10.02 über die Änderung informiert.
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