16 Ergebnisse für „geld widerruf verkäufer recht“

Leserforumvon Stirnlappenbasilisk | Vertragsrecht | 40 Antworten | 11.10.2019 10:18
Im Gegenzug, wird dem Verbraucher jedoch kein entsprechendes Recht zugestanden. ... Nirgendwo, deshalb ist ein Widerruf in Ladengeschäften ja auch gesetzlich möglich. ... Deswegen wird auch ein gegenüber dem Händler erklärter Widerruf ins Leere laufen.
Leserforumvon FlexGer | Vertragsrecht | 5 Antworten | 15.04.2014 11:38
Sie wollten den PC nicht reparieren, da Sie ein Recht auf Nachbesserung haben. ... Ich möchte endlich mein Geld wieder haben. ... Du wolltest widerrufen, der Verkäufer hat es aber als Gewährleistungsfall verstanden.
Leserforumvon MikMsn | Vertragsrecht | 29 Antworten | 10.06.2021 16:58
Nun, habe ich Recht mit meiner Behauptung? ... [quote=MikMsn]Nun, habe ich Recht mit meiner Behauptung?... Nachdem ich den Begriff Widerruf verwendet habe, habe ich weder das Recht auf eine Gewährleistung und Beseitigung der Mängel noch kann ich vom Vertrag zurücktreten und den Verkäufer dazu bringen die Rücksendekosten zu übernehmen!
Leserforumvon CB1 | Vertragsrecht | 1 Antwort | 11.02.2011 18:59
Beim Widerruf ist aber das gekaufte Produkt zurückzugeben. ... Der Verkäufer will das Geld aber nur zurückgeben, wenn er die ungebrauchten Guthabenkarten zurückbekommt. ... Hat der Verkäufer Recht?
Leserforumvon Eichenschild | Vertragsrecht | 5 Antworten | 04.01.2014 10:26
Dort sagt ihm allerdings der selbe Verkäufer das ein Widerruf nicht möglich ist, wegen der Finanzierung. ... Nun die Frage, war/ist N im Recht? Oder ist es der Verkäufer?
Leserforumvon ManfredMusterfrau | Vertragsrecht | 15 Antworten | 07.11.2009 13:25
AN die Experten: Besteht die gesetzliche Möglichkeit das Geld etwa in Höhe von 120€ zurückzuverlangen? ... Base kann mit Recht von einem durch konkludentes Handeln "bestätigten" Vertrag reden und muss nicht mehr den Vertragsschluss beweisen, was anfangs gegangen wäre. ... Jedoch solche Sätze weglassen : quote:Mein Basevertrag lief zu dieser Zeit noch auf den Namen meines Bruders Der Vertrag läuft auf die Vertragspartner quote:Das einzige was ich beweisen kann ist, dass ich über keine SIM verfügte und das ich diese Rufnummer nie benutzt habe, denn das kann der Anbieter ja nachschauen Na dann kannst du das doch nicht beweisen....... sondern der Gegner der daran aber kein Interesse hat Am besten nicht so lange geschichten Erzählen: Ich (der Bruder) habe keinen Partner Vertrag geschlossen Ich habe die fehlgelieferte SIM Karte zurückgesenden Ich habe die fehlgelieferte SIM Karte Nie benutzt Ich habe vergessen die Rechnung genaus zu prüfen Ich will mein Geld zurück Ich erstatte Anzeige wegen Betrugs wenn daran festgehalten wir d.
Leserforumvon Hasenfüsschen | Vertragsrecht | 4 Antworten | 11.10.2003 01:23
Muss er den Wagen für das Geld rausgeben? ... Das Amtsgericht gab dem Verkäufer Recht, weil zwischen den Parteien kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sei. In diesem konkreten Fall nahm das Gericht einen zulässigen Widerruf der Willenserklärung gemäß § 119 Abs. 1 BGB an.
Leserforumvon Heike83 | Vertragsrecht | 92 Antworten | 01.05.2023 15:45
Für den Fall, das man auch Interesse hat, das gezahlte Geld zu erhalten, sollte man das gesetzliche Widerrufsrecht gerichtsfest ausüben. ... [quote=Heike83]warum gibt es dann überhaupt dieses recht?[/quote]Es gibt ja dieses Recht--- aber eben [u]nicht[/u] für *für exakt (extra) angefertigte Rollos*.
Leserforumvon steuerfuchs0815 | Vertragsrecht | 18 Antworten | 22.07.2012 10:02
Sachverhalt verkürzt dem Verkäufer geschrieben. ... Des Weiteren verweigert mir der Verkäufer das Widerrufsrecht. ... view=print BGH: Keine Hinsendekosten nach Widerruf http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Keine-Hinsendekosten-nach-Widerruf-1034917.html?
Leserforumvon Sebastianstark | Vertragsrecht | 20 Antworten | 09.08.2013 20:58
Der Vertrag sieht vor das 14 Tage "Probezeit" andauert und nachdem (wenn kein Widerruf statt findet) der Vertrag zu wirken beginnt. ... Und das "lügen" oder beschönen hat man bei 90% aller Verkäufer! ... Wie bitte, sie verzichtete auf dein Recht?
Leserforumvon schmidtchen_ | Vertragsrecht | 3 Antworten | 14.07.2013 11:41
Geld zurückbuchen lasse. ... Geld zurückbuchen lasse. Hatte ich auch schon per Mail gemacht, aber hast recht, per Einschreiben ist besser. zu P.S.: Man schließt keine Verträge am Telefon ab.
Leserforumvon guest-12325.03.2020 14:55:28 | Vertragsrecht | 12 Antworten | 24.07.2017 13:28
Aber OK, A) bezahlt den Makler, wenn das rechtens ist. ... aber sollte Makler dann nicht auch was tun für sein Geld? ... Das wäre es noch, dass ich nen Makler Geld in die Tasche schütte. ... Er verabredet mit dem Verkäufer, dass man den Makler los wird, indem man behauptet, es gäbe kein Interesse mehr, weil es dieses Jahr nicht mehr verkauft werden solle.
Leserforumvon mauba | Vertragsrecht | 28 Antworten | 16.09.2021 19:22
Grundsätzlich gibt es sowieso nur das Recht auf Widerruf des Kaufvertrages innerhalb von 14 Tagen, wenn der Vertrag ein "Fernabsatzgeschäft" ist, also mit "Fernkommunikationsmitteln" zustande gekommen ist, z.B.Telefon, E-Mail, Internet. ... Nicht möglich ist der Widerruf, wenn das Heizöl bereits geliefert wurde. ... Ich werde das Geld nicht zahlen.
Leserforumvon Johannes.txr | Vertragsrecht | 57 Antworten | 27.01.2022 15:15
[/quote]Das ist eine Sache zwischen dir und dem angeblichen Verkäufer. ... Ich habe keinen Vertrag mit dem Verkäufer. ... Ich verstehe das bisher so: Der durch Digistore werbende Verkäufer verkauft
Leserforumvon TwostrokeKtm | Vertragsrecht | 35 Antworten | 14.10.2015 14:34
Wie kann mich der Verkäufer in Regress nehmen für die mißbräuchliche Akzeptierung der AGB's? ... Nach meinem Verständnis habe ich das Recht die Ware wegen Sachmängeln zurückzugeben. ... Wegen dem Geld würde ich nicht verhungern, aber ich kanns nicht leiden an der Nase rumgeführt zu werden (und nachdem mich der Verkäufer mittlerweile 2mal angelogen hat bin ich zumindest aus meiner Sicht moralisch wieder im Haben ;-) ausserdem muss ich fürchten dass ich die Ware nicht auf Ebay verkauft kriege weil ich die Beschädigungen ja angeben muss.
Leserforumvon slic09 | Vertragsrecht | 14 Antworten | 31.03.2019 18:43
Das gesetzliche Recht zum Widerruf binnen 14 Tagen ist zu Ihrer Sicherheit eingerichtet worden, falls es im Gespräch oder der Bestellung zu einem Missverständnis gekommen ist. ... Die Argumentation mit dem Widerrufsrecht dürfte nicht ziehen, denn der Widerruf ist seit einiger Zeit auf 12 Monate begrenzt worden. ... Seit 2014 gilt Du hast recht.
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