22 Ergebnisse für „anbieter einhalten kündigen“

Leserforumvon chu | Vertragsrecht | 9 Antworten | 21.12.2006 16:41
Kann ich nun kündigen ohne die Mindestlaufzeit einhalten zu müssen? ... Es steht Ihnen natürlich frei, dieses Anliegen direkt an Ihren Anbieter heranzutragen. ... Es kann auch sein das der Anbieter nur noch neue Tarife und AGBs anbieten will und dich kündigt.
Leserforumvon tanjak1710 | Vertragsrecht | 1 Antwort | 02.06.2009 10:10
Nun wollte ich den Vertrag kündigen, weil Alice seine Leistungen nicht halten können und sie sagen mir das ich die zwei jahre einhalten muss. ... Das ist aus den AGB Entstörung 10.1 Leistungsstörungen, die im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen, beseitigt der Anbieter wie folgt: Der Anbieter nimmt täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr Störungsmeldungen entgegen. ... Die Entstörungsfrist beginnt mit Eingang der Störungsmeldung bei dem Anbieter.
Leserforumvon barthez | Vertragsrecht | 3 Antworten | 19.01.2007 09:43
Sie können diesen Testzugang bis 24:00 Uhr des Anmeldetages kündigen ... ... Gruß Michael Am 20.1.2007 von Mareike123 Sie können diesen Testzugang bis 24:00 Uhr des Anmeldetages kündigen Kündigung nicht gleich Widerruf. durch technische Rahmenbedingungen nicht eingehalten werden kann Der Anbieter muß sich natürlich absichern. Einfaches Beispiel, wenn das T-D1-Netz komplett ausfällt, kann der Anbieter natürlich seinen Kunden nicht zusichern, daß er trotzdem SMS ins D1-Netz verschicken kann.
Leserforumvon mascha883 | Vertragsrecht | 6 Antworten | 20.10.2005 11:07
aber der anbieter besteht auf 3-monatige kündigungszeit und zahlung. mahnbescheid (inkasso) ist auch schon da. muss ich die frist einhalten? ... Am 20.10.2005 von mascha883 hallo murgab, im vertrag steht 3monate kündigungszeit, hatte also mai gekündigt und muss bis einschl. august zahlen, was ich bisher nicht getan habe. ich nutzte den anschluss doch gar nicht mehr, bin doch weggezogen weil ich sofort eine wohnung hatte. gruß mascha883 Am 20.10.2005 von tompetti Ich habe mir von Versatel schriftlich vor Abschluss eines 24-Monatsvertrags zusichern lassen, dass ich den Vertrag kündigen darf, wenn ich in ein nicht versorgtes Gebiet ziehe.
Leserforumvon whopper | Vertragsrecht | 4 Antworten | 17.11.2006 21:41
Hallo, habe meinen Internettarif zum 18.8.06 gewechselt und habe einen mindestvertragslaufzeit von 2 jahren bei der versatel. seit anfang an habe ich nur probleme mit dem internet, ständige verbindungsabbrüche, bandbreitebeschränkungen. habe ungelogen mehr als 20 mal mit der hotline telefoniert,gehlfen konnte mir nicht. um die verbindungsabbrüche zu behben haben sie von sich aus die bandbreite gedrosselt so daß ich mit meiner 20000er leitung nur mit 1000 er surfen kann, die verbindungsabbrüche sind behoben aber ich bin lahm unterwegs. daher habe ich denen einen brief geschrieben, woraus sie bis heute nicht geantwortet haben, daß ich den vertrag kündigen werde, wenn sie innerhalb von 2 wochen den mangel nicht behben können. ich surfe mit 1000er DSL obwohl mir vertraglich 20000 zustehen. muß ich nach den 2 wochen noch warten oder dürfen die noch mal "nacherfüllen" um denmangel zu behben, eigentlich ist ja zig telefonaten und störungsmeldungen und zig Reparaturen die Nacherfüllung für mich unzumutbar oder sehe ich das falsch? Dürfte ich nach den 2 Wochen kündigen oder nicht? MfG (Um welche Vertragsart handelt es sich eigetlich bei der Telefon-und Internetanschluß) Am 18.11.2006 von Tinnitus Kein Anbieter kann dir eine Bandbreite garantieren, geschweige denn einhalten weil man irgendeinen Tarif abgeschlossen hat.
Leserforumvon varta12 | Vertragsrecht | 7 Antworten | 14.10.2011 15:53
Ist das dann so einfach möglich oder muss ich die Mindestvertragslaufzeit einhalten obwohl sie so lange brauchen? ... Wieviele Verträge hast du denn bei dem Anbieter insgesamt abgeschlossen? ... Somit könntest du die Zeit überbrücken bis der Anbieter dich anschliest.
Leserforumvon LongTalent | Vertragsrecht | 9 Antworten | 13.03.2017 21:18
Wenn der Anbieter sich im Zeitplan kräftig vertut, ist das sein Problem nicht deines. ... Du hättest direkt ab Kenntnis kündigen müssen (bzw. innerhalb 14 Tagen) oder später zumindest eine Frist zur Leistungserbringung setzen und dann kündigen müssen. ... Du hättest direkt ab Kenntnis kündigen müssen (bzw. innerhalb 14 Tagen) oder später zumindest eine Frist zur Leistungserbringung setzen und dann kündigen müssen.
Leserforumvon JayC | Vertragsrecht | 7 Antworten | 08.09.2015 16:16
Angenommen, der Anbieter X möchte für den nicht weiterführbaren Vertrag bei Beendigung einen Schadenersatz haben ... dann muss dieser Fall und der daraus abzuleitende Schadenersatz unmissverständlich in den AGB beschrieben sein, oder? ... Wenn ich einen Vertrag nicht mehr einhalten möchte/einhalten kann und diesen dann dadurch rechtswidrig beende, muss ich für den daraus reaultierenden Schaden aufkommen. Wenn der Anbieter den Schaden jedoch nicht nachweisen kann/will (wer fordert muss die Berechtigung beweisen und nicht nur behaupten), dann könnte der Schadenersatz 0 EUR betragen.
Leserforumvon Krabbe1969 | Vertragsrecht | 5 Antworten | 11.01.2011 12:07
Ich habe am 30.12.2010 mit Flexstrom Kontakt aufgenommen und nach einem besseren Angebot gefragt, da ich sonst kündigen würde. ... Wie soll ich dann diesen Vertrag einhalten ? ... Wie soll ich dann diesen Vertrag einhalten ?
Leserforumvon coax | Vertragsrecht | 9 Antworten | 16.07.2008 10:27
Die eine Grundgebühr ist 30€ und die andere 20€ Euro... nur hat sich schon ein Haufe Schulden aufgetürmt beim Anbieter und würde jetzt gerne Kündigen... ... Darf ich nach dem Tarifwechsel sofort Kündigen ist das erlaubt ? ... Warum unterschreiben Leute immer wieder Verträge, die sie nicht einhalten können und beschweren sich dann...
Leserforumvon Jensmann | Vertragsrecht | 4 Antworten | 20.11.2008 13:34
Mir wurde es dann einfach zu blöd und habe denen geschrieben, daß ich ihnen jetzt 14 Tage Zeit gebe, den Vertrag am neuen Wohnort zu den alten Konditionen und zur alten Laufzeit weiterzuführen, ansonsten würde ich ausserordentlich kündigen. 2 tage vor Ablauf der Frist hat dann eine Dame bei uns angerufen und uns mitgeteilt, daß es so funktioniert, die schriftliche Bestätigung kam später. ... Vorerst solltet ihr wissen, das ich bei der TK den Vertrag schon gekündigt hatte, weil ich zu einem anderen Anbieter wechseln werde. ... Ist es nicht aber so, das die TK ihren Vertrag ordnungsgemäß bis zum Ende einhalten, sprich mir eine Leitung zur Verfügung stellen muss?
Leserforumvon balin_77 | Vertragsrecht | 9 Antworten | 04.03.2010 16:09
Nun wird sie zu mir ziehen (unterschiedliche Städte) und wir möchten ihren Telefonanschluß (Vodafone) kündigen. ... Ich bedanke mich schon mal im voraus Am 5.3.2010 von Michael32 Also, es gibt ja ein Urteil, dass man ein Dauerschuldverhhältnis bei einem Fitnesstudio bei Umzug kündigen kann. ... Da gibt es meiner meinung nach eine Gesetzeslücke, denn es geht ja nicht darum, den einen zu kündigen, weil man den Anbieter wechseln möchte, sondern weil man nunmal keine 2 nutzen kann...
Leserforumvon DerPilz | Vertragsrecht | 55 Antworten | 26.08.2017 02:16
Meine Frage ist nun ob ich deswegen das Recht hätte den Vertrag außerordentlich zu kündigen. ... Ich war zuvor schon bei O2 und konnte ihr, entgegen anderslautender Aussagen das WiFi-Calling nicht nutzen, musste mir daher einen anderen Anbieter, bei dem dies möglich ist, suchen. ... Aufgrund der Flat für MMS in alle deutschen Netze, die es so bei keinem anderen Netzbetreiber oder Anbieter gibt, und weil ich keinen dieser Messenger wie Whatsapp mehr nutze, entschied ich mich für Vodafone und nicht direkt für die Telekom.
Leserforumvon guest-12307.02.2022 19:23:47 | Vertragsrecht | 32 Antworten | 27.01.2019 20:41
Stimmt natürlich nicht, die hatten mich überredet 30 Mbit zu nehmen, da ich eig. binnen der Widerrufssfrist wegen Nichterfüllung der Dienstleistung kündigen wollte. ... B. eine stabile Synchronisation eines geeigneten Modems möglich), kann der Kunde den Vertrag über die DSL Leitung innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis fristlos kündigen." ... Es ist komplett unfair nicht den ganzen Tarif zu übernehmen, zumal der Dienstleister ja die Vereinbarungen nicht einhalten konnte.
Leserforumvon Schiggylette | Vertragsrecht | 42 Antworten | 19.10.2009 12:11
Hätte man uns gleich bei Vertragsabschluss gesagt, dass man bei Vodafone leider nicht fähig ist, innerhalb 4 Wochen für den neuen Anschluss zu sorgen, wäre die Möglichkeit gewesen, gleich zu kündigen. ... Beide Punkte konnte Vodafone nicht einhalten - bzw. hielt es noch nicht mal für nötig, darauf hinzuweisen, dass das (aus welchen Gründen auch immer) nicht möglich ist.
Leserforumvon exeto | Vertragsrecht | 16 Antworten | 27.07.2009 01:52
Gibt es da schon möglichkeiten zu kündigen, ich hab gelesen vertrag und handy sind zwei sachen, aber ich hab beides doch zusammen gekauft. ... Ich will gar nicht kündigen, aber wenn sie mir das andere Handy so teuer andrehen wollen... was meint ihr dazu? ... Jedenfalls kann der VK nicht einfach Zusagen nicht einhalten und den reklamierenden K dann darauf verweisen, er könne ja ein teureres mangelfreies Gerät kaufen.
Leserforumvon n8licht | Vertragsrecht | 12 Antworten | 13.03.2009 13:10
Denn das ist Ihr Anteil an den Vereinbarungen, den Sie nicht einhalten. ... Die Sache ist, dass Anbieter leicht allergisch auf Mitteilungen ("verzogen ins Ausland") reagieren, weil hier viele Kunden betrügen und gar nicht im Ausland sind. ... BGB § 314 Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund (1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Leserforumvon *Die_Fragende* | Vertragsrecht | 17 Antworten | 19.07.2010 15:54
Und nach dem 1 Jahr würde sie letztendlich eh kündigen. (2-Jahres Vertrag) Sie würde alle warnen vor diesem Anbieter und würde selber sicherlich mit diesem Anbieter keine Verträge mehr abschliessen……. ... Das würde ich den Anbieter in meinem nächsten Brief auch fragen. ... Auch wir konnten die Widerspruchsfrist nicht einhalten, da meine Mutter längere Zeit im Krankenhaus lag.
Leserforumvon *stapelia* | Vertragsrecht | 15 Antworten | 14.07.2006 21:12
Am 16.7.2006 von Sunbee 1 @stapelia keine korrespondenz oder telefonate mit dem inkasso. das führt zu nix. teil denen mit, dass du keine korrepondenz mit ihnen wünschst, die forderungen zurückweisen. vollmachtsanforderung ( §§ 174/410) du hast gekündigt, weil versatel den vertrag nicht einhalten konnte. schluss. ich würd denen, an den vorstand, mitteilen, sollten sie noch einmal trotz rücknahme der lastschrift abbuchen, machste schadensersatz geltend. schließlich entstehen dir bei rückbuchung *kosten* das einizge worauf du dann noch reagieren mußt, ist ein mahnbescheid. aber das machen die nicht.... sunbee Am 16.7.2006 von guest123-616 --- editiert vom Admin Am 17.7.2006 von tompetti Hallo, Du hast eine Ummeldebestätigung vom 30.05. an Versatel geschickt. ... Nämlich, dass man nicht vorzeitig kündigen kann. ... Hab jetzt einen Anbieter mit 4 Wochen Kündigungsfrist, kann ich nur jedem empfehlen.
Leserforumvon trashik | Vertragsrecht | 232 Antworten | 30.04.2005 12:46
Haben Sie einen Testzeitraum gewählt, beginnt der Vertrag nach Ablauf des Testzeitraumes, sofern Sie nicht innerhalb des vereinbarten Testzeitraumes (14 Tage) kündigen. ... Ich versuche die ganze zeit zu kündigen aber ich bekomme keine rückmeldung. ... Oder muss ich nochmal per einschreiben kündigen??
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