22 Ergebnisse für „schaden versicherung pkw rechnung“

Leserforumvon Alex99 | Versicherungsrecht | 10 Antworten | 13.11.2004 15:17
Hallo, habe folgende Frage wegen versuchten Aufbruch meines Autos, und zwar hat jemand versucht mein Auto aufzubrechen auf der Beifahrerseite und dadurch ist jetzt das Schloss und der Türgriff zerstört, das Auto stand in der Garage die auch aufgebrochen wurde und die Täter sind entkommen, nun meine Frage bezahlt den Schaden für den Pkw die Autoversicherung, habe aber nur die Haftpflicht Versicherung. ... Am 13.11.2004 von Katinkafrech Für entwendete Gegenstände im PKW zahlt die Hausratsversicherung bis zu etwa 250 € dazu. ... Brille z.B., Autoradio (Rechnung und Codekarte müssen vorhanden sein).
Leserforumvon Alibi081 | Versicherungsrecht | 16 Antworten | 21.03.2021 12:38
Guten Tag, ich hätte mal eine konkrete Frage wegen eines Glasschadens an meinem PKW. ... Bestände dann eigentlich die Möglichkeit, von der Versicherung zumindest den konkreten Schadensbetrag erstattet zu bekommen und den Schaden unrepariert zu lassen? ... [/quote] Wenn überhaupt, dann auf der Rechnung an die Versicherung.
Leserforumvon Selker, Werner | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 05.06.2003 17:18
Die Regelung erfolgt doch über die Haftpflicht der KFZ-Versicherung. Ist zur Schadenregulierung eine abschliessende Rechnung erforderlich oder reicht hierzu bereits ein gültiger Kostenvoranschlag einer anerkannten Fachwerkstatt. ----------------- "Werner Selker"
Leserforumvon fotoland | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 06.01.2009 19:50
Jedoch wurde vereinbart ( da die Versicherung meinen Schaden regulierte ), das dass Abschleppunternehmen die Rechnung gleich zur Versicherung hinschicken sollte, da die ja den Schaden regulieren. ... Demnach schickten die mir die Rechnung zu, mit Zahlungsaufforderung. ... Was kann schließlich der geschädigte dafür, wenn nachts gegen drei irgend welche mit hundert Sachen und Straßen glätte, in deinem ordnungsgemäßigten, abgestellten PKW rein fahren ich danke für eure Hilfe lg Am 7.1.2009 von guest-12311.10.2014 11:33:25 Man müsste schon wissen mit welcher Begründung die Versicherung die Zahlung abgelehnt hat um hier eine vernünftige Antwort geben zu können.
Leserforumvon Marc St | Versicherungsrecht | 6 Antworten | 06.03.2005 23:00
Die Baustellen Firma hat laut Datum Anfang August bei der Versicherung den Schaden eingereicht, zwei Wochen später hat die Versicherung das Geld an die Firma überwiesen ob wohl mir die Versicherung zwei mal geschrieben hatte das sie keine Haftung übernimmt. ... Wenn die Versicherung Dir erst nach dem Unfall gekündigt hat, dann muss sie den Schaden für den Unfall übernehmen. ... Oder ist schon aus der Rechnung ersichtlich, dass hier Schäden geltend gemacht wurden, die nicht durch Deinen Unfall entstanden sind?
Leserforumvon anko | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 09.06.2011 23:19
Tags darauf ließen wir den Schaden (welcher NICHT der Versicherung gemeldet wurde) im Autohaus (mit Werkstatt) festellen und einen Kostenvoranschlag erstellen. ... Die herbeigerufene Polizei nahm den Schaden auf (bezifferte ihn jedoch auf lediglich ca. 1100€ - 300€ beim Verursacher +800€ an unserem PKW). ... Überhaupt hätten wir den Schaden niemals beheben lassen, da der PKW nach dem Unfall fahrtüchtig und verkehrssicher war, wenn nicht die Versicherung des Unfallgegners zuvor erklärt hätte, den Schaden auch zu übernehmen.
Leserforumvon guest-12321.03.2019 14:39:38 | Versicherungsrecht | 11 Antworten | 17.05.2017 15:15
Schaden wird in der HIS-Datenbank aufgenommen. PKW wird rd. 1 Jahr später durch einen Freund repariert. ... Rechnung, Quittung etc.
Leserforumvon GP2011 | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 25.02.2009 13:51
Dieses Auto Atyp war bei der Versicherung B richtig als Atyp versichert. Wir haben die Versicherung gewechselt. ... Man könnte jetzt noch feststellen, ob Ihnen durch den falschen Fahrzeugtyp ein Schaden in der Art entstanden ist, dass Ihr PKW tatsächlich in einer günstigeren Typklasse gewesen wäre, als Ihnen in Rechnung gestellt wurde.
Leserforumvon DerPala | Versicherungsrecht | 10 Antworten | 10.05.2008 10:31
also, mir ist vor wochen ein taxi beim spurwechsel in die seite gefahren. polizei stellte ihn vor ort als unfallverursacher fest. ich habe den fall sofort meiner und seiner versicherung gemeldet und habe einen gutachter aufgesucht. das gutachten sah wie folgt aus: reparaturkosten ohne mwst. 2148,61 wiederbeschaffungswert steuerneutral: 3100 restwer mit mwst. 1850 daraufhin überwies mir die gegnerische versicherung 964,23 mit folgender rechnung: wiederbeschaffungswert 2605,04 restwert 1605,88- nebenkosten 25 sachverständigenkosten 315 abzügl. vorrangige abtretung 375,33- habe die reparatur nun veranlasst und etliche beweisphotos and die versicherung geschickt, um das restliche geld der vom gutachten festgestellten reparaturkosten zu erhalten. also berechnete ich einfach: reparaturkosten lt. gutachten 2148,61 und zog davon deren überwiesenes geld ab 964,23 nun haben sie mir 15,90 überwiesen?! ... Am 13.5.2008 von Stefan 5 Mir ist unklar inwiefern ein Pkw der ohne Unfall 3100,-- Wert sein soll mit einem Schaden von 2100,-- netto! ... aber bezahlt das die versicherung überhaupt?
Leserforumvon timos | Versicherungsrecht | 10 Antworten | 06.11.2016 16:21
Hallo, mein PKW wurde beim Parken durch einen Fahrradfahrer beschädigt. ... Am 7.11.2016 von timos Es handelt sich um eine Markenwerkstatt dort wo ich mein PKW her habe. ... Zitat (von timos):der Schaden bei einer anderen Werkstatt kalkuliert wurde und der hier nur netto 962 € beträgt.
Leserforumvon Agavni Kschakarian | Versicherungsrecht | 7 Antworten | 15.09.2008 19:52
Die Versicherung möchte erstmal den Nettowert des Kostenvoranschlages erstatten. ... Wenn Du den "vorrätigen" Spiegel einbaust, muss Dir dieser ja auch als Schaden gezahlt werden ... ... Vergessen Sie nicht, pauschale unfallbedingte Unkosten (für Porto, Telefon etc.) in Höhe von 25 Euro in Rechnung zu stellen.
Leserforumvon grifo | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 15.02.2006 16:48
Hallo, ich gehe von folgendem hypothetischen Fall aus: - das PKW von A wird beschädigt, wobei die Schuldfrage der Unfallverursachung außer Frage steht. - A lässt daraufhin einen Kostenvoranschlag von seiner KFZ-Werkstatt erstellen. - Der Schaden beläuft sich auf ca. 1000 Euro, die Rechnung für den Kostenvoranschlag beträgt 50 Euro. - Der Kostenvoranschlag wird daraufhin zur gegnerischen Versicherung gesandt mit der Zahlungsaufforderung den Schaden auf Kostenvoranschlagsbasis zu regulieren und zusätzlich die Kosten für den Voranschlag zu erstatten. - Die gegnerische Versicherung überweist im Folgenden den Nettobetrag für PKW Schaden und zusätzlich 20 € Kostenpauschale. - Eine Übernahme der Rechnung für den Kostenvoranschlag wird aber mit der Begründung abgelehnt, dass bei einer Reparatur die Kosten von der Werkstatt üblicherweise erlassen werden würden. ... Zudem besteht in der Schadensregulierung der Versicherung eine nicht nachvollziehbare Logik: - zum einen wird der Schaden "Netto" reguliert (was ja auch OK ist, da A keine Reparatur vornehmen lassen will), - aber zum anderen wird die 50€ Kostenübernahme abgelehnt, da diese ja üblicherweise entfallen.
Leserforumvon rat31 | Versicherungsrecht | 23 Antworten | 09.08.2009 16:03
Mal angenommen man würde mir so etwas unterstellen und behauptet ich hätte den Wagen entwendet müßten die dann nicht dem VR-Nehmer den Schaden zahlen und sich an mich wenden??? ... Dann zahlt meine Versicherung auch. ... Nimm die kleinste Rechnung geh zum Amtgericht und verklage ganz alleine die Versicherung das zu zahlen.
Leserforumvon iakregnif | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 29.07.2015 09:33
Vorlage der Rechnung beglichen werden. Aber wäre es nicht (fiktiv) so, dass die Versicherung den entstandenen Schaden regulieren muss und nicht die Reparatur? Nehmen wir einfach an, der PKW des X habe einen Restwert von 2500 Euro, der Schaden liege bei etwa 600 Euro.
Leserforumvon rollo28 | Versicherungsrecht | 9 Antworten | 30.01.2018 18:43
Hallo liebes Forum, ich hätte gerne mal eure Einschätzung zu folgendem fiktiven Fall: A = Besitzer und Fahrer des PKW V = Versicherung ( VK, TK, Haftpflicht OHNE Werkstattbindung) PKW = (10000km 6 Monate alt) A fährt nachts eine Landstraße entlang als plötzlich ein Reh auf die Straße springt. ... Jedenfalls wünscht A, das der PKW erstmal bei der Vertragswerkstatt überprüft und die Schäden festgestellt werden (KVA), V verneint dies und bietet an, entweder KVA bei ihrer Partnerwerkstatt oder Gutachten. ... Sprich A lässt den PKW nach dem Gutachten reparieren und die Rechnung ist höher als das Gutachten.
Leserforumvon Rontha | Versicherungsrecht | 8 Antworten | 04.07.2005 20:45
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Darf ich der gegnerischen Versicherung meine Kosten in Rechnung stellen? ... Sie können natürlich gerne Ihre Kosten ( welche Kosten hatten Sie denn, welche Höhe ) der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen. ... Deine Stunden kannst Du nach meiner Kenntnis nicht in Rechnung stellen.
Leserforumvon ice_kiss | Versicherungsrecht | 13 Antworten | 14.03.2007 18:13
Ich denke schon das er dem Beifahrer die Mehrkosten infolge der Hochstufung in Rechnung stellen könnte bzw. warum nicht? ... Der Schaden am Eigentum ist der Schaden am fremden PKW, dieser wird von der Kraftfahrthaftpflicht erzesetzt. ... viele grüße Am 22.3.2007 von BigMikeOWL ach so, nachtrag >>>Der Schaden am Eigentum ist der Schaden am fremden PKW der geschädigte pkw eigentümer ist aber nicht der fragesteller. zwei verschiedene geschädigte trotz einem ereignis, somit zwei schäden die auch unterschiedlich zu bewerten sind. der eigentümer des fremden pkw ist natürlich aus 823 aus KH befriedigt worden. sorry, vergessen Am 23.3.2007 von Stefan 5 Wie bereitts festgestellt handelt es sich bei dem Verlust der Schadensfreiheitsklasse um einen reinen Vermögensschaden der nicht über die Vorschriften der unerlaubten Handlung zum Schadensersatz verpflichten.
Leserforumvon fb464234-49 | Versicherungsrecht | 8 Antworten | 21.04.2017 15:04
Es handelt sich dabei um einen PKW-Haftpflichtschaden. ... Mir ist bei KH Schäden auch kein Fall bekannt. ... Mir ist bei KH Schäden auch kein Fall bekannt.
Leserforumvon alfredq | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 26.10.2008 17:27
Da ich mit meinem Pkw etwas schneller an seiner neuen Wohnung war, bereitete ich mein Fahrzeug schon etwas vor. ... Weitere 2 Wochen gingen also ins Land und keine Reaktion seitens der Versicherung. ... Ich möchte aber den entstandenen Schaden unbedingt repariert haben und nach Möglichkeit nicht auf eigene Rechnung.
Leserforumvon mattinVS | Versicherungsrecht | 7 Antworten | 23.08.2006 16:55
Mein Widerspruch gegen die Abrechnung der Versicherung mit obiger Rechnung wurde mit Bezug auf Paragraph 13, Abs. 4 AKB (als Fotokopie beigelegt, aber ich hab keine Ahnung, was das ist) abgelehnt. 2. ... Uns wurde ein erhöhter Restwert in Rechnung gestellt, ohne jedoch den Nachweis dafür zu bringen. ... Am 28.8.2006 von KSV Ein "Wiederbeschaffungswert (6000 EUR " deutet doch sehr auf einen PKW hin der Differenzbesteuert wird.
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