13 Ergebnisse für „haftpflicht unfall vertrag vollkasko“

Leserforumvon Sara Müller | Versicherungsrecht | 9 Antworten | 03.01.2011 06:42
Die Vollkasko hat noch gar keine Summe bezahlt nur die Haftpflicht. ... vollkasko, teilkasko oder nur Haftpflicht? ... sowohl die Haftpflicht als auch die Vollkasko?
Leserforumvon Nadine D. | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 27.11.2005 22:42
Kurz zur Vorgeschichte: Ich hatte vor circa einem Monat einen unverschuldeten Unfall. ... Danke für Eure Antworten, Gruß Nadine Am 28.11.2005 von BigMikeOWL hi, solange noch kein weiterer rechtsweg eingeleitet ist kannst du natürlich deine vollkasko in anspruch nehmen. grundsätzlich ist in der vollkasko aber eigentlich kein "schadenrückkauf" vorgesehen, die zitierten bedingugen beziehen sich auf die haftpflicht. ausnahmen: der versicherer bietet den schadenrückkauf in vollkasko an oder du hast einen zusätzlichen "rabattretter" abgeschloassen. aber achtung noch !!! ... Also die Bedingungen beziehen sich direkt auf die Vollkasko.
Leserforumvon Kampfradler | Versicherungsrecht | 16 Antworten | 20.11.2016 13:18
Sollten ich in der Vollkasko auch in der gleichen SF Klasse bleiben, dann sollte sich die fiktive Abrechnung doch lohnen? ... Immerhin hat er ggf. den Vertrag auch vermittelt. ... Stammt der Kratzer an der Stoßleiste (Türe) und die Verformung des Türblattes auch von dem Unfall?
Leserforumvon fb460150-80 | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 04.07.2018 10:45
Im Jahr 2017 war ich in der Haftpflichtversicherung sowie Kasko in der SF-Klasse 1, hatte dann aber am 02.01.2017 einen kleinen Unfall, Vollkasko und Haftpflicht. ... Nein, die Rückstufungen in der Vollkasko können durchaus anders sein als in der Haftpflicht. Es ist auch möglich, dass SF 0 in der Vollkasko mit einem niedrigeren Prozentsatz verknüpft ist als die SF 1/2 in der Haftpflicht.
Leserforumvon Horscht89 | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 01.07.2013 20:30
Neben den Angaben, die alle soweit stimmen, wurde mir das Angebot mit Schadenfreiheitsklasse 3 für die Vollkasko und die Schadenfreiheitsklasse 3 für die Haftpflicht angeboten. Im Vertrag, welchen ich jetzt bekommen habe steht allerdings bei Schadenfreiheitsklasse der Vollkasko eine 0! ... Angebot und Vertrag liegen schriftlich vor.
Leserforumvon mpg27 | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 08.10.2012 19:54
Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen. ... Ich habe dem Vertrag damals über ein Portal abgeschlossen und kann nicht mehr sagen ob es bei der Gesellschaft relevant war wer das Auto genau fährt oder ob nur danach gefragt wurde ob es Personen junger als 25 Jahre fahren werden. ----------------- "" Am 9.10.2012 von guest-12316.11.2012 16:34:06 Guten Morgen! Um einen Teil Ihrer Fragen (Regress, Alkoholfahrt) zu beantworten, möchte ich einen m.E. sehr passenden Beitrag empfehlen: Tipp 1: http://www.experten-branchenbuch.de/ratgeber/regress-beim-betrunkenen-fahrer-durch-haftpflichtversicherung Für die Frage hinsichtlich des eingetragenen Nutzerkreises ein weiterer Link: Tipp 2: http://www.frag-einen-anwalt.de/Auto-Haftpflicht-Versicherung-und-Vollkasko-__f175863.html Alles Gute!
Leserforumvon Sue72123 | Versicherungsrecht | 12 Antworten | 08.10.2020 20:56
Für einen Fahrer unter 23 ist der Vertrag gar nicht existent. Wir reden hier ja auch nicht über eine Haftpflicht. ... Zitat (von reckoner):Für einen Fahrer unter 23 ist der Vertrag gar nicht existent.
Leserforumvon Killercat | Versicherungsrecht | 7 Antworten | 15.03.2023 15:22
Meist kündigt aber die Versicherung dann irgendwann den Vertrag und Rabattschutz ade. ... Ich hab auf einer hier verlinkten Seite von Verti gesehen, dass ich bei einer Vollkasko, und die habe ich ja für mein Auto, in dieser höchstens auf SF25 eingestuft werden dürfte und in der Haftpflicht auf SF19. ... Allerdings habe ich auch gelesen - dass es einem bei Vollkasko unter umständen verweigert werden kann.
Leserforumvon egonohlson | Versicherungsrecht | 6 Antworten | 03.04.2005 20:58
Beim Mieten des Kfz. achtet darauf, daß alle Fahrer, die fahren werden, auch als berechtigte Fahrer im Vertrag aufgeführt werden. ... --> was bedeutet "die eigene Kfz-Haftpflicht"? ich z.b. habe keine eigene kfz-haftpflicht, da ich zur zeit kein eigenes auto besitze. heißt das nun, ich darf den bus nicht fahren?
Leserforumvon Henry86 | Versicherungsrecht | 7 Antworten | 15.11.2011 21:40
Wäre man bei 36 Jahren unfallfreien Jahren im Falle eines Schadens mit dem neuen Vertrag besser dran? ... Den hat man normalerweise ab SF 25 (25 schadenfreie Jahre) egal ob Haftpflicht oder Vollkasko. ... auch in den alten Vertrag aufzunehmen. ----------------- " " Am 18.11.2011 von Pragmaticus Ist doch ganz einfach und lässt sich beim Versicherer leicht bestätigen: Wer SF30 hat, zahlt im alten Vertrag(inkl.
Leserforumvon JP1984 | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 23.05.2008 12:15
B übernimmt die Beiträge der Vollkasko und nutzt das Fahrzeug. Es kommt zu einem sozusagen ausparktechnischen Unfall (Kfz des A durch B gefahren kollidiert mit dem Wagen des C - Schaden des C ca. 1200 Euro. ... Am 24.5.2008 von Commodore Hallo, kh >> Kraft-Haftpflicht ...
Leserforumvon Pastafarix | Versicherungsrecht | 16 Antworten | 25.04.2021 12:54
Falls wir also Kaskoversichert sind (Vollkasko für unser Fahrzeug besteht tatsächlich ) müssen wir den Schaden dort melden und die Versicherung des Gegners übernimmt dann die Kosten die wir von unserer Versicherung nicht erstattet bekommen (z.B den Eigenanteil). ... Die Versicherung muss laut Vertrag nur das zahlen, was sie im Vertrag zusagt. ... Lehre daraus: eigene Kaskoversicherung um eine Schadensfreiheit erweitern, wenn Kind dann Haftpflicht abschließen die eigenes deliktunfähiges Kind mit einschließt Am 26.4.2021 von hh Wenn man den Schaden der eigenen Vollkasko meldet, dann dürfte man gegenüber der Haftpflichtversicherung des Kindes sowohl den Selbstbehalt aus auch die zusätzlichen Kosten der Rückstufung geltend machen könne.
Leserforumvon wg2006 | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 06.11.2006 22:04
Folgende Bedingungen gelten für mich: Haftpflicht und Vollkasko beide SFK4. ... Aus eigener Erfahrung kenn ich die Regelung (1/2 Jahr für SFK-Stufung) nur, wenn der Vertrag im Anschluss weiterläuft und uU die Laufzeit bereits bis zum 31.12. des Folgejahres festgesetzt wurde. ... Die Wahrscheinlichkeit, dass ein VK bei einem von mir verursachten Unfall eintritt, halte ich - ohne vermessen zu sein - für gering.
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