Hallo, ich hätte gerne gewußt wie die Rechtslage beim Kauf eines gebrauchten KFZ (von Privat zu Privat) ist, wenn der Verkäufer einen ehemaligen Unfallschaden als geringfügig und einwandfrei repariert angibt, sich aber später herausstellt, dass der Schaden wesentlich größer war und er zudem nur stümperhaft repariert wurde. ... Gruß Spezi Am 30.3.2004 von Dakusch Wenn das ein Kauf aus 2.Hand ist, muß er trotzdem aus dem vorrigen Kaufvertrag, den Schaden mit angeben. Zudem ist es unwahrscheinlich, das der Kauf aus 1.
Frage ist nun ob ein Unfallschaden im DEKRA Gutachten vermerkt sein muss? ... Unfallschaden" schon bei Übergabe an Sie vorhanden war. ... Am 21.12.2004 von Nindjo2k In wie fern zählt denn das DEKRA-Gutachten welches ich beim Kauf erhalten habe?
Unfallschaden vorlag. ... Am 16.9.2005 von Hannah122 Als ich bei dem Händler nach dem Kauf war,(nach dem mir bei der Werkstatt gesagt wurde, es ist ein Unfallwagen), hat er den Wagen noch mal untersucht und gesagt, dass er keine Unfallschaden erkennen kann, da alles original aussieht.
Nach Kauf und Besichtigung des Wagens wurde dann zu Hause im Handschuhfach einen Hefter mit allen Rechnungen ( ca. 30 Stück) des Vorbesitzers gefunden und mitten drin eine Rechnung eines Unfalles von 2002 -> rechte vordere und hintere Tür, Schweller und B-Säule neu -> fachgerecht von Vertragswerkstatt für 6400 Euro repariert. Der Verkäufer hat einen Unfallschaden nicht erwähnt und im KV steht auch nichts von dem Unfall. ... Am 24.5.2005 von epoeri >>Ist ein fachgerecht behobener Unfallschaden, überhaupt ein Mangel im Sinne des Kaufrechts NACH der Schuldrechtsreform ?
Unfallschaden. ... Da der Verkäufer mich beim Kauf des Fahrzeuges nicht auf den Unfallschaden aufmerksamgemacht hat.
Mir sind seitens meines Bruders sowohl auch von dessem Vorbesitzer (bei Kauf 2006 war ich dabei) keine Unfallschäden oder größere Reparaturen bekannt, dies hatte ich im Kaufvertrag auch so angekreuzt. ... Dabei hätte die Werkstatt gesagt, das Fahrzeug hätte wohl einen Unfallschaden gehabt. ... Hagelschaden) erlitten hat. 2) Der erklärt, dass das Kfz in der übrigen Zeit - soweit ihm bekannt - keinen Unfallschaden und keine sonstigen Beschädigungen hatte.
Reparierter Unfallschaden - Gewährleistung ?
4 von 5 Sterne
Er hat allerdings einen reparierten Unfallschaden. ... Wenn bei Kauf der K von dem reparierten Unfallschaden weiß, dann ist der Unfallschaden jedenfalls kein Mangel mehr. ... Wagen mit fachgerecht Instandgesetztem Unfallschaden handelt, kein Mangel.
Also der Verkäufer gibt seinen Kaufvertrag, welchen er damals beim Kauf vom Händler abgeschlossen hat nicht raus. ... Dann könnte man vielleicht von einem relevanten Unfallschaden sprechen. Definiere für Dich einmal den Begriff "Unfallschaden". -- Speedy Am 30.9.2009 von kimbahein Hallo Speedy Du hast schon Recht. ein nachlackierter Lackschaden stellt keinen Unfallschaden dar.
Folgende Fakten liegen vor: - Bj. 11/1998, unser Kauf 01/2000, wiederverkauf 08/2005 - wir hatten definitiv keinen Unfall (aber wie zu beweisen??) ... Es wäre sicher eine Möglichkeit den "Ball" zum Händler weiterzuspielen da kein Unfallschaden bekannt war beim Kauf. ... Wenn der Gutachter sagt eine deutlicher, aber alter Unfallschaden >5 Jahre, dann ist das doch erstmal egal?
Im Kaufvertrag unter römisch I. beim Unterpunkt 1.3 ist folgendes vermerkt: Der Verkäufer garantiert, dass das Kfz in der Zeit, in der es sein Eigentum war, keinen Unfallschaden/keine sonstigen Beschädigungen oder Unfallschäden erlitten hat. ... Nun war ich diese Woche bei einem Lackierer, der mich darauf hinwies, dass der rechte hintere Kotflügel neu lackiert wurde(winzige Einschlüsse im Lack) und das Auto wohl einen Unfall gehabt haben muss, da das Blech leicht gewellt war, was mir beim Kauf nicht aufgefallen ist.
. , weil 01/05 TÜV, stellte die Werkstatt einen Unfallschaden an d. linken Seite fest von dem wir aber laut Kauf nichts wußten bzw. auf Nachfrage verneint bekamen. ... Unfallschaden schon bei Übergabe (01/2003) vorgelegen hat. ... Am 2.12.2004 von anuschenka Hallo, die Kopie vom Brief habe ich beim Kauf mitbekommen, hatten allerdings schon mal etliche Tel.
Kauf eines Wagen mit einem Unfallschaden als Unfallfrei
3,5 von 5 Sterne
Kauf eines Wagen mit einem Unfallschaden als Unfallfrei. ... Der Kauf erfolgt am 28.3.2015. ... Im Kaufvertrag ist Nein angekreuzt, auf die Frage: „Dem Verkäufer sind auf andere Weise Unfallschäden bekannt".
Unfallschaden weitaus größer als bekannt
4,5 von 5 Sterne
Im Kaufvertrag steht richtigerweise: Unfallschaden (Seitenschaden li). Beim Kauf des Fahrzeugs wurde mir mündlich mitgeteilt, dass der Wagen einen Unfallschaden links vorne hatte und dies neu lackiert worden sei. ... Mein Vater war bei dem Kauf persönlich anwesend.
Vorwurf arglistige Täuschung Unfallschaden
4 von 5 Sterne
Nun ein Anruf des Käufers, dass es Unfallschäden hätte... ... Ich habe ein reines Gewissen und weiß wirklich nichts von diesen Unfallschäden, deswegen habe ich mich jetzt auf nichts eingelassen, es würde mich aber interessieren wie eure Erfahrungen so sind? ... Aber selbst wenn der Unfall bei Kauf schon bestanden hat (was ich nicht glaube), kann mir dann arglist vorgeworfen werden?
Du müsstest beweisen, dass der Schaden bei Kauf des Autos vorhanden war. ... Gruß Am 20.12.2007 von Spezi Die Unfallschäden waren beim Kauf bekannt und wurden angegeben. ... Frage wäre, wer hat den Unfallschaden beheben lassen, der Vorbesitzer oder der Verkäufer??
Folgendes Problem: Beim Kauf (Privat) wurde nicht auf den Schaden hingewiesen. Ich habe den Schaden allerdings erst jetzt (durch die aufändige Sanierung) also ca. 1,5 Jahre nach Kauf entdeckt. ... Zudem wurde im Vertrag angekreuzt dass keine Unfallschäden vorliegen.
Auf dem Kaufvertrag ist das Feld Unfallschaden ja/nein leer gelassen. ... Falls ich durch einen Gutachter zweifelsfrei bestätigen könnte das es sich um einen Unfaller handelt, kann ich dann vom Kauf zurücktreten?
. ----------------- "http://www.vendere-mobile.de" Am 7.2.2004 von Spezi Hallo, so wie Vendere sagt, den oder die letzten Vorbesitzer befragen ob sie zugeben das dass Auto einen Unfallschaden hatte. ... Gruß Spezi Am 7.2.2004 von Werner Schmidt ich habe damals beim Kauf noch ein "DEKRA-Siegel" bekommen. Darin steht "keine Unfallschäden festgestellt, soweit im Rahmen einer Sichtprüfung erkennbar".
Der Kauf wurde mit einem ADAC Kaufvertrag abgeschlossen. ... A hat vor dem Kauf bei der Durchsicht eine kaum sichtbare größere Delle an der Seite dem B gezeigt. ... Später stellte sich heraus, daß früher an dem Fahrzeug doch erhebliche Unfallschäden aufgetreten waren.
In der Regel wird aber davon ausgegangen, dass solche Bagatellschäden nicht als Unfallschaden im Sinne dessen gelten.