1.556 Ergebnisse für „käufer mangel wagen“

Leserforumvon Jensi B | Auto - Kauf und Verkauf | 6 Antworten | 02.07.2007 17:35
Hab mich dann aber doch umentschieden und das Fahrzeug wieder verkauft.Habe dem Käufer alles erklärt,und Mängel die mir bisher aufgefallen waren gezeigt. ... Hatte vergessen dazuzuschreiben das sich der Käufer den Wagen sogar auf meiner Grube von unten angesehen hat und der Kaufpreis 500 Euro beträgt. ... Ich dachte es ist Ruhe,aber heute habe ich vom Käufer des Fahrzeugs einen Brief bekommen in dem stand das der Wagen praktisch keinen Wert habe, und ich dem Käufer gesagt hätte das die Reparatur des Autos nur auf einen defekten Kühler hinauslaufe.
Leserforumvon Uwe321 | Auto - Kauf und Verkauf | 2 Antworten | 31.05.2011 09:43
Ich habe einen Wagen verkauft, wo der TÜV fällig war. ... Der Wagen wurde angemeldet verkauft. ... Der Käufer weigert sich, dies zu zahlen, da er ja noch meine "verschwiegenen" Mängel beheben musste.....
Leserforumvon Tuma | Auto - Kauf und Verkauf | 1 Antwort | 19.10.2006 12:38
Sachmängelhaftung befreit zu sein. ich möchte meinen 8jahre alten Wagen gerne verkaufen, habe aber keine Lust wegen kleinerer Mängel oder so vom Käufer hier in Anspruch genommen zu werden. Der Wagen ist Top in Ordnung aber nachdem was ich hier schon alles gelesen habe mache ich mir so meine Gedanken.
Leserforumvon Frederick82 | Auto - Kauf und Verkauf | 43 Antworten | 03.08.2016 13:39
Nachdem an dem Fahrzeug einige kleinere Macken ware, habe ich den Wagen durch eine VW Werkstatt vor Ort überprüfen lassen. ... Sie wollen aber dass ich den Wagen zur Überprüfung zu ihnen fahre. ... Am 3.8.2016 von Frederick82 Der Wagen wurde am 7.7 gekauft, die Mängel wurden am 14.7 festgestellt am selben Tag gemeldet Am 3.8.2016 von Seb_Weniger Zitat (von Frederick82):Der Wagen wurde am 7.7 gekauft, die Mängel wurden am 14.7 festgestellt am selben Tag gemeldet Wichtig ist erst mal: Die Mängel nicht selber beheben (lassen).
Leserforumvon MaxMustermann | Auto - Kauf und Verkauf | 4 Antworten | 19.02.2005 18:34
Ich habe einen Wagen "BMW" mit 290TKM, da der Wagen schon alt ist habe ich angst das bei dem Wagen größere Reperaturen anfallen. ... Du läßt den Käufer Dein Auto besichtigen und probefahren ! ... "Absichern" kannst du dich im Zweifel also nur dadurch, daß du die schweren Mängel offenbarst, insbesondere solche, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Leserforumvon Marco_PKW | Auto - Kauf und Verkauf | 3 Antworten | 25.02.2020 19:02
Die anderen Mängel wurden dem Autohaus T gemeldet und dieses holt den Wagen ab und verspricht Reparatur. Der Käufer M bekommt den Wagen zurück und stellt fest, dass diese nicht ordentlich verbracht wurde. ... Obwohl der Umfang der Mängel für den Käufer nicht sichtbar war und der Wagen als "fachmännisch repariert" verkauft worden ist?
Leserforumvon ulle97 | Auto - Kauf und Verkauf | 2 Antworten | 30.09.2008 17:51
Dies wusste der Käufer. ... Er möchte den Wagen nun zurückgeben. ... Zudem haben Sie auf die Ihnen bekannten Mängel hingewiesen.
Leserforumvon Montana84 | Auto - Kauf und Verkauf | 2 Antworten | 03.05.2009 18:03
Hallo zusammen ich hoffe ein paar von euch haben ein tipp wie ich mich verhalten soll.Also ich habe am letzten Montag einen Golf3 verkauft mit einem kaufvertrag den ich von meiner versicherung bekommen habe war auch alles gut der käufer hat eine probefahrt gemacht und das auto mit genommen.Ich hatte den wagen ein jahr und habe vom vorbesitzer eine mappe mit sämtlichen tüvberichten unw. bekommen die ich mir nie richtig angeschaut hatte die hatte ich dem neuen käufer auch mit gegeben.Nun ruft der Käufer mich am Mittwoch an und möchte den wagen zurückgeben weil der wagen angeblich 100000 mehr auf der uhr haben soll.Hat der Verkäufer aus den alten tüv berichten rausgeforsch.Nun ich haben ihm gesagt das ich ihn nicht zürück nehme weil ich es nicht wußte und denn wagen auch so gekauft hatte war auch in ordnung nun ruft er heute schon wieder an und möchte ihn doch zurück geben Was soll ich jetzt machen?????? ... Haben Sie eine Beschaffenheitsgarantie übernommen, indem Sie dem Käufer bestimmte Eigenschaften zugesichert haben, die tatsächlich nicht zutreffen oder haben Sie einen Mangel arglistig verschwiegen, so gilt dieser Gewährleistungsausschluss für diese Eigenschaften oder diesen Mangel nach § 444 BGB nicht. Soweit eine Nacherfüllung nicht in Betracht kommt, hat der Käufer dann ein Rücktrittsrecht.
Leserforumvon Nabster | Auto - Kauf und Verkauf | 2 Antworten | 22.03.2005 16:13
habe vor 2 monaten meinen wagen privat verkauft. vor dem kauf ließ ich ne große inspektion machen. es war alles in ordnung. der wagen war auch unfallfrei und in einem sehr guten zustand. jetzt meldet sich plötzlich der käufer und meint: die bremsbeläge sind am ende. ... Sie haben den Wagen "privat" verkauft, also unter Ausschluß der Sachmängelhaftung. Daher kann Ihnen der Käufer nur etwas, wenn Sie einen Mangel arglistig verschwiegen haben, obwohl Sie eine Aufklärungspflicht traf.
Käufer entdeckt Rost 3,57 von 5 Sterne
Leserforumvon go307785-55 | Auto - Kauf und Verkauf | 14 Antworten | 15.07.2011 09:56
Der Käufer willigte mündlich ein, im KV wurde jedoch von diesem Mangel nichts festgehalten, da der KV zu erst unterzeichnet wurde, und der Käufer dann uns auf dem Mangel ansprach. ... Freundliche Grüße ----------------- "" Am 15.7.2011 von Stefan 5 Stelenaja, laut Sachverhalt war der Kaufvertrag bereits geschlossen als der Mangel vom Käufer genannt wurde ("im KV wurde jedoch von diesem Mangel nichts festgehalten, da der KV zu erst unterzeichnet wurde, und der Käufer dann uns auf dem Mangel ansprach."). ... Der TE muss auch nicht beweisen, dass er den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat, sondern der Käufer das er dies habe.
Leserforumvon guest-12304.11.2012 23:24:02 | Auto - Kauf und Verkauf | 3 Antworten | 02.02.2007 10:24
Hallo, nehmen wir folgendes an: A verkauft einen 18 Jahre alten Wagen für 2300 € und beschreibt dem Käufer alle vorhandenen bekannten Mängel. Käufer B kommt, zahlt, zeigt sich zufrieden und fahrt heim. Zwei Wochen später meldet sich B der Wagen hätte nun weitere Mängel (die aber zum Zeitpunkt der Übergabe beweisbar nicht bestanden)wie eine defekte Benzinpumpe und schlechten Motorlauf.
Leserforumvon Harry12 | Auto - Kauf und Verkauf | 8 Antworten | 28.09.2021 18:55
Am Montag stand der Käufer bei mir vor der Türe, das Fahrzeug hätte keine Leistung mehr und Motorkontrollleuchte leuchtet (er ist ein paar Kilometer mit dem Wagen gefahren). ... Er wollte dann dass ich unterschreibe das das Fahrzeug Mängel hat, habe ich natürlich nicht gemacht. ... Bei mir fuhr der Wagen normal.
Leserforumvon mathias b. | Auto - Kauf und Verkauf | 2 Antworten | 12.05.2003 13:36
Am 27.5.2003 von Lolle Wenn du deinem Käufer zugesichert hattest, den Wagen in einer Fachwerkstatt tiefergelegt zu haben, dann durfte der Käufer wohl auch erwarten, dass dies unter Beachtung der Vorschriften geschehen ist - es sei denn du hattest ausdrücklich auf die fehlende TÜV-Zulassung hingewiesen ... ... - was durfte der Käufer erwarten? ... Ggfs. wird wohl ein Richterspruch nötig sein, um die Sache absolut korrekt zu entscheiden - je nach Sachlage könnte es aber durchaus 'billiger' für dich werden, dich ohne Urteil mit deinem Käufer zu einigen
Leserforumvon ronny1609 | Auto - Kauf und Verkauf | 1 Antwort | 22.03.2012 21:17
Jetzt hat sich der Käufer gemeldet, das der Wagen Kühlwasser verliert. ... VK Preis 1700,- wegen Mängel am Auspuff die auch um KV aufgenommen sind Vielen dank schon mal für eure Hilfe ----------------- "" -- Editiert ronny1609 am 22.03.2012 21:38
Leserforumvon Subbi | Auto - Kauf und Verkauf | 13 Antworten | 30.06.2011 09:04
Sie müssen als Käufer beweisen , dass diese Arglist beim Verkäufer vorlag. ... Der Verkäufer kann dem Käufer entgegen halten, dass der Käufer die Mängel gesehen und mithin von ihnen gewusst habe, oder zumindest infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben sind. ... verkäufer anrufen und ihm sagen er möge den wagen zurück nehmen da er erhebliche mängel hat die er mir verschwiegen hat?
Leserforumvon come2buy | Auto - Kauf und Verkauf | 3 Antworten | 19.11.2010 19:45
Hallo, stellen wir uns folgende Situation vor: Kleine Firma verkauft ihren 8 Jahre alten Firmenwagen an eine Privatperson, kurz vor verkauf wird noch neuer TÜV gemacht indem steht das der Wagen am Getriebe Öl verliert und dies ein Mängel ist, er trotzdem Plakette bekommt es aber repariert werden muss. Der Käufer bekommt den Bericht ebenfalls und ist trotzdem einverstanden den Wagen zu kaufen. ... Sie hat ihm ja das Gutachten gezeigt das er Mängel hat.
Leserforumvon v1per | Auto - Kauf und Verkauf | 2 Antworten | 04.10.2011 19:43
hallo, ich habe am 29.03.11 mein auto privat verkauft. der käufer kam, sah sich den wagen an und wollte den wagen gleich mitehmen. wir vereinbarten ratenzahlung und es wurde eine anzahlung gemacht! im kaufvertrag wurde festgehalten, dass der wagen nach links zieht (war bei mir beim kauf schon so und ich habe ihn so ein jahr weiter gefahren). der bruder von dem käufer hatte den wagen ein tag vorher probe gefahren und darauf hin kam der käufer ein paar tage später und wir schlossen den kaufvertrag ab. den brief habe ich noch und der käufer sollte jeden monat eine rate zahlen. nun hat der käufer lediglich eine rate gezahlt und mein dass der wagen einen verschwiegegen mangel haben soll und er deswegen nichts mehr zahlt (der wagen zieht nach links) wie is es rechtlich? im kaufvertrag steht ja drin dass der wagen nach links zieht und es wurde von dem bruder des käufers auch eine probefahrt gemacht. wie soll ich vorgehen?
Leserforumvon LK | Auto - Kauf und Verkauf | 6 Antworten | 07.07.2005 10:44
Pech für den Käufer anderen. ... Versäumt er dieses, haftet er für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren. Allerdings ist der Käufer diesbezüglich beweispflichtig.
Leserforumvon fk108616 | Auto - Kauf und Verkauf | 6 Antworten | 03.05.2014 17:42
Wenn kein Gewährleistungsausschluss greift, darf man als Käufer bei einem 4 Jahre alten Auto erwarten, daß es unfallfrei ist, sogar wenn das nicht ausdrücklich erwähnt wird. Allerdings wäre ein Minderwert Unfall ./. unfallfrei von 1% des Kaufpreis ein unerheblicher Mangel und müsste so oder so hingenommen werden. Liegt der unfallbedingte Minderwert darüber, würde ein unbehebbarer Mangel vorliegen.
Leserforumvon s-sunshine | Auto - Kauf und Verkauf | 2 Antworten | 10.09.2010 14:05
Auf den Auspuff habe ich ihn hingewiesen (war auch nicht zu überhören), außerdem hab ich ihm gesagt, dass kein Service o.Ä. gemacht wurde und mir somit keine Mängel bekannt sind. Der Wagen kam nur in die Werkstatt, wenn mir selbst auffiel, dass etwas nicht stimmt. Wie das Pech aber so will, streikte der Wagen noch am ersten Abend nach dem Verkauf (der Käufer ist 40-50 km gefahren).
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